Beratungseinsatz nach § 37.3

Die halbjährliche Pflegeberatung ist verpflichtend

Erhalten Sie ausschließlich Pflegegeld und werden von einer privaten Pflegeperson betreut? Dann müssen Sie ab Pflegegrad 2 regelmäßige Beratungsgespräche in Anspruch nehmen. Sonst kann Ihr Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden. Unsere ProVita-Pflegeberaterinnen bieten Ihnen die bestmögliche Unterstützung.

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Unsere Leistungen beim Beratungseinsatz

Wie läuft der Beratungsbesuch ab?

Sie vereinbaren telefonisch oder im Kontaktformular einen Termin mit uns. In einem ausführlichen Beratungsgespräch gibt eine qualifizierte Pflegeberaterin Ihnen und Ihrer privaten Pflegeperson wertvolle Tipps und regelt administrative Angelegenheiten für Sie.

Was ist eine Pflegeberatung nach § 37.3?

Der § 37 Absatz 3 des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) schreibt je nach Pflegegrad halbjährliche oder vierteljährliche Pflegeberatungen vor – auch Beratungseinsätze oder Beratungsbesuche genannt. Sie sollen die Qualität in der häuslichen Pflege sichern und private Pflegepersonen unterstützen, die in der Regel Laien sind.

Pflegegeld-Kürzung vermeiden

Was Sie über Pflegeberatung nach § 37.3 wissen müssen.

Pflegeberaterin Simone Migels von ProVita im Gespräch mit jo.care über die Bedeutung der Pflegeberatung – nicht nur, weil sie stärkt, schützt und entlastet, sondern auch, um Kürzungen beim Pflegegeld zu vermeiden.

Beratungseinsatz: Jetzt Termin buchen!

Sichern Sie jetzt Ihr Pflegegeld und buchen Sie einen Termin für eine Pflegeberatung. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Ab Pflegegrad 2 ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 verpflichtend. Wir empfehlen diesen aber bereits ab Pflegegrad 1, damit Sie optimal versorgt werden.Formular ausfüllen, absenden und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Angaben zur Pflegekasse

Das sagen Angehörige und unsere Mitarbeiter

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Wer zu Hause statt von einem Pflegedienst von einer bei der Pflegekasse eingetragenen Privatperson gepflegt wird, muss ab Pflegegrad 2 eine regelmäßige Pflegeberatung nach § 37.3 in Anspruch nehmen. Menschen mit Pflegegrad 1 können sich freiwillig beraten lassen, was empfehlenswert ist. Das gilt auch für Personen mit Pflegegrad 2, die nur Sachleistungen beziehen. 

Werden die Beratungsgespräche nach § 37.3 nicht fristgerecht durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall gar gestrichen werden. Damit dies nicht passiert, vereinbart ProVita gleich nach dem Gespräch einen Termin für den nächsten Beratungseinsatz.

Von Pflegegrad 2 bis 3 muss die Pflegeberatung halbjährlich stattfinden. Pflegegrad 4 und 5 erfordern vierteljährliche Beratungsgespräche. Menschen mit Pflegegrad 1 können die Beratungen bis zu zweimal im Jahr freiwillig in Anspruch nehmen.

Ziel der Beratungsgespräche ist es, dass Sie die optimale Pflege zu Hause erhalten. So überprüfen wir die Pflege- und Betreuungssituation aus Sicht der pflegebedürftigen Person und der Pflegeperson. Wichtig sind auch die Wissensvermittlung und die Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten. Nach dem Gespräch notiert unsere Beraterin ihre Ergebnisse in einem Formular, das der Pflegebedürftige oder seine Betreuungsperson unterschreibt. Dieses leiten wir an die Pflegekasse weiter.

Nein, die halbjährlichen oder vierteljährlichen Pflegeberatungen sind keine Kontrolltermine. Wir möchten Ihnen die bestmögliche Unterstützung bieten, damit die Pflege optimal gestaltet werden kann. Es gibt aber auch Situationen, in denen es zu Hause nicht mehr geht. Dann finden wir mit Ihnen eine gute Lösung.

Unsere Beratungseinsätze dauern rund 45 Minuten – je nach Bedarf auch kürzer oder länger. Wir nehmen uns genügend Zeit, um alle Fragen zu klären.

Die Beratungen werden von einem Mitarbeitenden eines ambulanten Pflegedienstes oder durch andere anerkannte Beratungsstellen wie ProVita durchgeführt.

Sie müssen für die halb- oder vierteljährliche Pflegeberatung nichts zahlen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer Kasse einreichen müssen.

In der Regel finden die Termine in der Wohnung des Pflegebedürftigen statt. Während der Corona-Pandemie wurden telefonische und Videoberatungen erlaubt. Diese Regelung wurde vorläufig bis zum 31. März 2027 verlängert. Bei ProVita werden die Beratungsgespräche aber in häuslicher Umgebung durchgeführt, da wir so Ihre Situation ganzheitlicher einschätzen können.

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