Thema Pflege: Angehörigen-Entlastungsgesetz | Infos und Wissenswertes

Das Gebäude des Bundestages in Berlin.

Mit der Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes in der Pflege soll künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro eine Unterhaltspflicht bestehen. Die Neuregelung gilt auch für die Angehörigen, die bereits zahlen. Darüber hinaus sind eine verbesserte Teilhabeberatung und mehr Inklusion am Arbeitsmarkt anvisiert. Das Kabinett kommt damit einer alten Forderung von Wohlfahrts- und Pflegeverbänden endlich nach.

Thema Pflege: Angehörigen-Entlastungsgesetz | Infos und Wissenswertes

Eine Pflegebedürftge wird von ihrer pflegenden Angehörigen mit Suppe gefüttert.

Mit der Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes in der Pflege soll künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro eine Unterhaltspflicht bestehen. Die Neuregelung gilt auch für die Angehörigen, die bereits zahlen. Darüber hinaus sind eine verbesserte Teilhabeberatung und mehr Inklusion am Arbeitsmarkt anvisiert. Das Kabinett kommt damit einer alten Forderung von Wohlfahrts- und Pflegeverbänden endlich nach.

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