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PROVITA ALLTAGSASSISTENZ DEUTSCHLAND

AGB Notruflösung

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu unseren Notrufsystemen

Einleitung

Mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB). Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte EMail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande. Ein Kaufvertrag über die Notrufeinrichtung, sowie ein Servicevertrag über den Sicherheitsservice kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden. Mit Annahme des Kaufangebots erhält der Kunde von ProVita das bestellte Produkt (i.e. die Notrufeinrichtung und | oder der Sicherheitsservice) nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Die im Rahmen der Lieferung der Notrufeinrichtung mitgelieferte Bedienungsanleitung ist Bestandteil dieses Vertrages. In der Bedienungsanleitung ist die technische Ausstattung und Funktion der Notrufeinrichtung beschrieben und was der Kunde dabei beachten muss. Des Weiteren ist auch beschrieben, wie der Sicherheitsservice funktioniert und was der Kunde dabei beachten muss. Es ist Sache des Kunden, die Bedienungsanleitung zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. Vertragsbestandteile des zwischen ProVita und dem Kunden zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder Servicevertrages sind die mit Lieferung zugestellten Anlagen; hierzu zählt im Besonderen das ProVita Stammdatenblatt. Falls die Notrufeinrichtung an eine Drittperson abgegeben wird – wie zum Beispiel an Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Personen mit medizinischen Problemen, Mitarbeiter eines Unternehmens, etc. – wird der Kunde dafür sorgen, dass auch diese in der Lage sind, den Sicherheitsservice in Anspruch zu nehmen. ProVita weist darauf hin, dass eine unsachgemäße Benutzung der Notrufeinrichtung Funktionsstörungen verursachen kann.

Anwendung

Der zustande gekommene Vertrag hat nur Wirkung zwischen dem Kunden und ProVita und entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten Dritter, es sei denn, dass ein anderer Nutzer ausdrücklich angegeben wurde, bzw. später ein anderer Nutzer vorgesehen wird. Entgegenstehende Bestimmungen des Kunden finden keine Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB finden Anwendung auf die Kauf-, Miet- und Serviceverträge zwischen dem Kunden und ProVita. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die Firma ProVita Alltagsassistenz Deutschland GmbH, Theodor-Heuss-Ring 4, 50668 Köln.

Sicherheitsservice – Einsatzzweck und Einsatzgebiet

Mit Ausnahme eines monatlichen Testanrufs darf der Sicherheitsservice ausschließlich in Notsituationen gebraucht werden. Ausschließliches Einsatzgebiet für den Sicherheitsservice ist Deutschland. Das Auslösen eines Notrufs setzt u.a. eine genügende Abdeckung des für den Sicherheitsservice notwendigen Mobilfunknetzes voraus. So ist es insbesondere möglich, dass der Sicherheitsservice in abgelegenen Gebieten, in Kellern, Garagen etc. oder als Folge von Ausfällen des Mobilfunknetzes nicht oder nur eingeschränkt funktioniert. Sollten Funktionsstörungen an der (überlassenen) Notrufeinrichtung auftreten und wurde die Notrufeinrichtung von ProVita bezogen, richtet sich die Gewährleistung nach dem gesonderten Vertrag betreffend der Notrufeinrichtung. Die von ProVita überlassene Notrufeinrichtung verfügt je nach erworbener Ausführung über ein werkseitig eingerichtetes und funktionsfähiges GPS (Global Positioning System). GPS ist ein satellitengestütztes Navigationssystem des US-amerikanischen Militärs, dass z.B. auch bei der Navigation in PKWs genutzt wird. Bei der Auslösung eines Notrufs wird eine Standortbestimmung (Längen- und Breiten-koordinaten) ermittelt. Eine eindeutige Standortbestimmung durch die von Satelliten gesendeten Signale ist nur möglich, wenn eine GSM-Verbindung und ein ausreichender Satellitenempfang möglich ist. Der ausreichende Satellitenempfang setzt eine freie Sicht des Geräts zum Himmel voraus. Eine Ortungsinformation kann nicht abgerufen werden, wenn sich das Gerät in geschlossenen Räumen, beispielsweise in Wohnungen, Kellern, Bussen, Bahnen etc. befindet. Auch der Aufenthalt im Freien, z.B. in Straßen mit hoher Wohnbebauung oder Waldgebieten mit dichtem Blätterdach kann zu Beeinträchtigungen führen. Die Funktionsfähigkeit des Mobilfunknetzes, die Funktionsfähigkeit des GPS sowie die Leistungen der im Notfall durch Vermittlung von ProVita tätig werdenden Dritten gehört nicht zur Leistungspflicht und nicht zum Verantwortungsbereich von ProVita. Eine diesbezügliche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Funktionsfähigkeit der Notrufeinrichtung wird im Servicevertrag vorausgesetzt.

Sicherheitsservice – Leistungen von ProVita

Die Leistungspflicht von ProVita bestimmt sich nach dem vom Kunden gewählten Service. ProVita kann sich zur Erfüllung ihrer geschuldeten Leistungen auch Dritter bedienen. In diesem Fall bleibt ProVita Vertragspartner des Kunden. Präambel Sicherheitsservice ProVita nutzt zur Leistungserfüllung eine durchgängig täglich 24 Stunden einsatzbereite Notrufzentrale (24/7/365). Löst der Teilnehmer über die Notrufeinrichtung einen Alarm aus, geht dieser in der Notrufzentrale ein. Zwischen dem dortigen anwesenden Mitarbeiter und dem Kunden wird eine Sprechverbindung hergestellt. Der Mitarbeiter der Notrufzentrale stellt den notwendigen Hilfebedarf – basierend auf der mit dem Kunden vereinbarten und im Vertrag enthaltenen Angaben zu dessen Person sowie den Erkenntnissen während der Sprechverbindung – fest und leitet die zur Erfüllung dieses Hilfebedarfs spezifischen Hilfestellungen ein; diese Einleitung erfolgt durch Vermittlung der im Einzelfall gebotenen Hilfe. Ist im Notfall eine gewaltsame Türöffnung beim Kunden erforderlich, haftet der Kunde für die entstehenden Kosten. Professional Service Im Rahmen der Nutzung des Professional Service werden über die bereitgestellte Notrufeinrichtung die von dieser Notrufeinrichtung abgesetzten Rufe entgegengenommen und in der 24-Stunden besetzten Notrufzentrale bearbeitet. Durch die Speicherung des individuellen Notfallplans – dazu gehören im Wesentlichen die vom Kunden gemachten Angaben über Bezugspersonen, Gesundheitszustand und Dauermedikation – und dessen automatische Anzeige in der Notrufzentrale ist sichergestellt, dass bedarfsgerechte und | oder mit dem Kunden abgestimmte Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden. Dies beinhaltet auch eine telefonische Information an eine vom Kunden bei Vertragsabschluss benannten Angehörigen im Falle der Alarmierung eines Rettungsdienstes im Rahmen einer Notfallauslösung, bzw. dessen Bearbeitung. Professional-Plus Service Beinhaltet alle Leistungen des Professional Service. Zusätzlich sichert ProVita im Rahmen der Nutzung des Professional-Plus Service dem Kunden einen Hintergrunddienst zu, der 24 Stunden täglich an 365 Tagen (24/7/365) verfügbar ist. Der Hintergrunddienst übernimmt auf Wunsch des Kunden ohne Zusatzkosten eine sichere Schlüsselverwahrung eines Haustürschlüssels zur Wohnung des Kunden. Der Hintergrunddienst oder ein Außendienstmitarbeiter von ProVita sucht den Kunden hierzu unmittelbar zu Vertragsbeginn persönlich auf und übernimmt den | die erforderlichen Schlüssel in Verwahrung. Der Übernahmeservice wird einmalig von ProVita gegenüber dem Kunden abgerechnet. Der | die Schlüssel wird | werden in vom Kunden ausgelösten Einsatzfällen genutzt. Einsatzfälle können ausschließlich in der Wohnung des Kunden der Notrufeinrichtung (entspricht der im Vertrag angegebenen Adresse des Kunden) zustande kommen. Mit den laufenden Servicegebühren des Professional-Plus Service sind pro Kalenderjahr alle Einsätze des ProVita Hintergrunddienstes abgegolten. Notrufeinrichtungen – Kauf | Miete Die Garantie beträgt zwei Jahre ab Datum der Auslieferung. Ausgenommen sind Schäden an Verschleißteilen (z.B. Funkfingerband, etc.) und Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung. Die Notrufeinrichtung darf vom Kunden nicht geöffnet werden. Jede Änderung an der Notrufeinrichtung ist unzulässig und führt zum Verlust der Garantie. Auffällige Mängel oder Fehllieferungen sind ProVita innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Die von ProVita verkaufte Notrufeinrichtung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von ProVita. Vollstrecken Gläubiger des Kunden in die verkaufte Ware, hat der Kunde ProVita unverzüglich und schriftlich zu informieren. Der Kunde hat ProVita in diesem Falle von allen Kosten freizustellen, die ProVita durch die Inanspruchnahme Dritter mit der Wahrung der Eigentumsrechte gegenüber dem pfändenden Gläubiger entstehen, soweit diese erforderlich und angemessen sind und nicht vom pfändenden Gläubiger zu erstatten sind. Bei Verlust der von ProVita gemieteten Notrufeinrichtung ist der Kunde verpflichtet, ProVita unverzüglich schriftlich zu informieren. Bei Beendigung des Vertrages (Miete; Sicherheitsservice) wird der Sicherheitsservice zum Kündigungstermin deaktiviert. Die dem Kunden überlassene Notrufeinrichtung ist ProVita nach Kündigung des Vertrages in einem ordnungsgemäßen und funktionierenden Zustand zurückzugeben. Die Rückgabe muss spätestens 14 Tage nach Beendigung des Vertrages erfolgt sein. Die Rückgabe erfolgt an Provita Servicecenter Reiherstrasse 2, 35708 Haiger. Jegliches Zurückbehaltungsrecht an der Notrufeinrichtung nach Beendigung des Vertrages wird ausgeschlossen.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Wenn sich die Adresse des Kunden ändert, hat er dies ProVita unverzüglich schriftlich | per Brief mitzuteilen, sodass eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und bei einem eventuell eintretenden Notfalleinsatz die erforderlichen und ggf. einzuleitenden Hilfsmaßnahmen gewährleistet sind. Als Kunden- und Rechnungsadresse gilt die ProVita zuletzt bekannt gegebene Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand ab dem Zeitpunkt der Übergabe so sorgfältig zu behandeln und zu benutzen wie es ein verständiger, auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der Kunde auf seine Kosten verpflichtet, 1. den Mietgegenstand sorgfältig und gemäß den Herstelleranleitungen zu behandeln, zu verwenden und zu pflegen 2. den Mietgegenstand nur für Zwecke einzusetzen, für welche er geeignet ist, keine Teile zu entfernen, zu verändern oder zu markieren 3. ProVita auf Anfrage über den jeweiligen Aufbewahrungsort zu informieren und jederzeit die Überprüfung des Mietgegenstands dort zu ermöglichen 4. keine Arbeiten an dem Mietgegenstand selbst und | oder durch Dritte ohne Einwilligung von ProVita ausführen zu lassen 5. den Mietgegenstand bei einem Außeneinsatz gegen schädigende Witterungseinflüsse entsprechend zu sichern und zu schützen 6. den Mietgegenstand gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung entsprechend zu sichern 7. für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes zu sorgen 8. angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und –minderung zu treffen 9. den Mietgegenstand nicht an Dritte zu vermieten oder zu verleihen 10. die Mietgegenstände nur zum persönlichen, privaten Gebrauch zu nutzen, soweit nichts anderes ausdrücklich mit ProVita vereinbart worden ist. Sollten Funktionsstörungen an der überlassenen Notrufeinrichtung auftreten, ist ProVita umgehend darüber zu informieren, damit geeignete Maßnahmen zur Abstellung | Beseitigung der Störungen erfolgen können.

Kosten

Die Kosten für die gemietete oder gekaufte Notfalleinrichtung, sowie den vom Kunden gewählten Sicherheitsservice betragen den in dem Kaufangebot ausgewiesenen Betrag zum Zeitpunkt der Bestellung. Die monatlichen Gebühren für den Sicherheitsservice sowie die Miete wird im Voraus fällig und im Rahmen des vom Kunden ausgewählten Zahlungsverfahrens bezahlt. Eine auf Antrag des Kunden bei seiner Pflegekasse beantragte Übernahme der Kosten wird nach Eingang eines schriftlichen Bescheides der Kostenübernahme unmittelbar zwischen ProVita und dem Drittkostenträger abgerechnet; eventuell bis dahin entstandene Überzahlungen des Kunden werden ihm erstattet. Der Kaufpreis der Notrufeinrichtung wird im Rahmen des vom Kunden ausgewählten Zahlungsverfahrens bezahlt. Der Kunde erhält per e-mail eine entsprechende Rechnung. Kosten für die Inanspruchnahme etwaiger professioneller Helfer, die beim Sicherheitsservice je nach Situation entstehen, sind ebenso wenig wie die Kosten für die Inanspruchnahme anderer Dritter in den angegebenen Preisen enthalten. Solche Kosten sind daher vom Kundenselbst zu tragen. In medizinischen Notfällen werden Kosten eventuell von der Krankenkasse des Kunden übernommen. ProVita behält sich vor, 1. etwaige aufgrund nicht mitgeteilter Adressänderungen verbundene Zusatzaufwendungen in Rechnung zu stellen 2. bei Verstößen gegen den Vertrag – insbesondere auch bei Benutzung des Sicherheitsservice außerhalb des Einsatzzweckes oder des Einsatzgebietes – weitere Kosten in Rechnung zu stellen 3. bei Vertragsbeendigung durch eine vom Kunden zu vertretende verspätete Rücksendung der gemieteten Notrufeinrichtung ProVita entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Besondere Nutzungsbedingungen für Kunden, deren monatlichen Gebühren nicht durch deren Pflegekasse erstattet werden: 1. das monatliche Entgelt ist im Voraus und spätestens zum Ersten eines Monats fällig und wird von ProVita im Rahmen der erteilten Bankeinzugsermächtigung eingezogen 2. angebrochene Vertragsmonate werden in voller Höhe abgerechnet 3. Rücklastgebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden, es sei denn, der Kunde weist ProVita beim durchgeführten Bankeinzugsverfahren grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach 4. Kosten der Rücksendung der Notrufeinrichtung bei Vertragsende gehen zu Lasten des Kunden 5. das Verlustrisiko beim Rücktransport verbleibt beim Kunden

Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag (Miete; Sicherheitsservice) wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei Tod des Teilnehmers oder dauerhaftem Umzug in eine stationäre Altenpflegeinrichtung endet der Vertrag zum letzten Tag des laufenden Monats. Bereits gezahlte Gebühren werden von ProVita nicht erstattet. Sofern ein Vertrag besteht, der die mietweise Überlassung einer Hausnotrufeinrichtung beinhaltet, kann eine wirksame Kündigung nur bei gleichzeitiger Rückgabe der Hausnotrufeinrichtung in vollständigem und ordnungsmäßen Zustand zustande kommen. Die Rückgabe ist erfolgt, wenn ProVita die Annahme bestätigt hat. Sofern bei Kündigung eines Vertrages, der die mietweise Überlassung einer Hausnotrufeinrichtung beinhaltet, die Hausnotrufeinrichtung nicht zurückgegeben werden kann (z.B. wegen Geräteverlust), so ist der Vertragspartner zum Ersatz per Zahlung des Gerätepreises verpflichtet. Der Vertrag kann von ProVita aus wichtigem Grund auch ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer die Hausnotrufeinrichtung oder Teile dieser durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln beschädigt, missbräuchlich verwendet oder zerstört bzw. wenn die Hausnotrufeinrichtung oder Teile dieser abhandengekommen sind. Weitere wichtige Gründe sind gegeben, wenn der Teilnehmer mit der Zahlung der Gebühren mehr als zwei Monate, z.B. durch Rücklastschriften, im Verzug ist oder der Gesundheitszustand und | oder das Verhalten des Teilnehmers die von ProVita oder für ProVita tätig werdenden Dritten geschuldeten Leistungen nicht erbracht werden können.

Haftung

ProVita haftet bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit sowie im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Darüber hinaus haftet ProVita begrenzt auf den vertragstypisch voraussehbaren Schaden, wenn sie schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt oder eine übernommene verschuldensunabhängige Garantie nicht einhält. Die gesetzliche Haftung nach zwingendem Recht wie etwa dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt durch vorstehende Regelungen unberührt. Vorstehende Regelungen gelten für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von ProVita entsprechend. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Funktionsfähigkeit der gelieferten Notrufeinrichtung (z.B. Ladezustand der Batterie, etc.) regelmäßig zu prüfen. ProVita empfiehlt, die Notrufeinrichtung nach jedem täglichen Einsatz aufzuladen. Trotz regelmäßiger Kontrolle der Funktionsfähigkeit kann eine zwischenzeitlich eingetretene technische Störung nicht ausgeschlossen werden. Für die korrekten Angaben aller erforderlichen Daten zur Grundeinstellung der Notrufeinrichtung ist der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt ebenso für die korrekten Angaben zu den Daten des Nutzers der Notrufeinrichtung, der zu benachrichtigenden Kontaktpersonen und aller anderen in diesem Zusammenhang benötigten und einzurichtenden Informationen. Bei einzelnen Notrufeinrichtungen (z.B. ProVita Demenzuhr) gibt der Auftraggeber diese Daten auf der Onlineplattform von ProVita entsprechend der vorliegenden Installations- und Gebrauchsanweisungen selbstständig und eigenverantwortlich ein. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit dieser Daten und deren Aktualität verantwortlich. Dies gilt auch für die Einrichtung der sog. Geo-Fenster.

Anwendbares Recht | Sonstiges

Die Verträge zwischen Kunde und ProVita unterstehen deutschem Recht. Die Verträge, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB und die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in deutscher Sprache. Mit einer Bestellung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB von ProVita anerkannt. Abweichungen von und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB müssen schriftlich vereinbart werden. Auch ein eventueller Verzicht auf schriftliche Vereinbarungen bedarf der Schriftform. Sollte eine Bestimmung in den Verträgen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Stand Februar 2022

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