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Hilfe von Anfang an

Antragsservice

ProVita kümmert sich um die Antragsstellung bei Ihrer Pflegekasse

Im eigenen Zuhause bleiben zu können, wenn man hilfe- und pflegebedürftig ist, bedeutet immer auch das Klären der Finanzierungsmöglichkeiten. 

UNSER Service

Unterstützung für Ihren Antrag zur Kostenübernahme

Bei einem Pflegegrad haben sie Anspruch auf einen Zuschuss von der Pflegekasse. Wir helfen Ihnen dabei!

Neben den Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegeld oder Pflegesachleistung bei vorhandenen Pflegegrad) gibt es weitere finanzielle Förderungen für die Inanspruchnahme von Services und Hilfsmitteln.

Um die Möglichkeiten finanzieller Förderung zu nutzen, ist jedoch in der Regel immer eine Antragstellung notwendig, der dann eine Bewilligung durch die Pflegekasse folgen muss.

Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie zu den Leistungen kommen, die Ihnen zustehen.

Je früher, desto besser: Zögern Sie Ihre Anträge nicht hinaus, denn Ihr Leistungsanspruch beginnt in der Regel erst an dem Tag, an dem Sie sich das erste Mal mit Ihrem Anliegen bei Ihrer Pflegekasse melden. Wir beraten Sie gerne dazu.

Der Antragsservice von ProVita

Wir entlasten Sie
von Anfang an!

Wir erklären Ihnen Ihre Gestaltungsmöglichkeiten und optimieren Ihren individuellen Antrag.

Wir geben Ihnen Antworten auf all Ihre Fragen vor, während und nach der Beantragung. So kümmern wir uns unter anderem, um Ihren Pflegeantrag bei der Pflegekasse, Ihren Antrag für einen kostenlosen Hausnotruf oder der Beantragung einer Alltagsassistentin.

Ihr Pflegeantrag wurde abgelehnt? Keine Angst – wir zeigen Ihnen, wie Sie Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen.

UNSERE LEISTUNGEN

Einfacher als
Sie denken

Wir unterstützen Sie beim Antrag
zur Kostenübernahme

Kostenübernahme Hausnotruf

  • Die Pflegekasse übernimmt, unter bestimmten Voraussetzungen, eine monatliche Pauschale von 28,50 Euro für den Hausnotruf.
  • ProVita übernimmt für Sie die komplette Antragsstellung einschl. der Überwachung bis zur Bewilligung durch die Pflegekasse.

Wir unterstützen Sie…

beim Antrag zur Kostenübernahme von Hausnotruf
als Pflegehilfsmittel §78 SGB XI

Kostenübernahme Verhinderungspflege

  • Bei bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege bis zu einem Gesamtbetrag von 1.612 Euro pro Kalenderjahr.
  • ProVita übernimmt für Sie die komplette Antragsstellung einschl. Überwachung bis zur Bewilligung durch die Pflegekasse.

Wir unterstützen Sie…

beim Antrag zur Kostenübernahme
Verhinderungspflege §39 SGB XI

Kostenübernahme Kurzzeitpflege

  • Die Kurzzeitpflege dient der Entlastung pflegender Angehöriger über einen längeren Zeitraum hinweg. Die Pflegekassen bezuschussen die im Rahmen einer Kurzzeitpflege anfallenden Pflegekosten mit einem Pauschalbetrag von 1.612 € jährlich.
  • ProVita nimmt Ihnen dabei alle Formiltäten ab: Wir stellen für Sie den Antrag bei der Pflegekasse und begleiten den Prozess bis zu dessen Bewilligung. Bei eventuellen Rückfragen der Behörde sind wir zudem deren direkter Ansprechpartner.

Wir unterstützen Sie…

beim Antrag zur Kostenübernahme für Kurzzeitpflege
zuhause §39 SGB XI

Kostenübernahme Entlastungsbetrag

  • Wenig bekannt ist bislang, dass alle Personen mit einem Pflegegrad 1 bis 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich haben. Mit diesem Betrag können Sie eine ProVita Alltagsbetreuung engagieren.
  • Werden 125 Euro nicht pro Monat ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten genutzt werden. Nicht verwendete Entlastungsbeträge können angespart und in die erste Hälfte des Folgejahres übertragen werden.

Wir unterstützen Sie…

beim Antrag für Entlastungsbetrag §45 SGB XI

Wohnumfeldverbessernde Massnahmen

  • Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können im Einzelfall von der Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Diesen Zuschuss können alle beantragen , bei denen die Vorversicherungszeit erfüllt ist und die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.
  • Zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören sowohl Umbaumaßnahmen als auch technische Hilfen wie Einbau eines Treppenlifts, Umbau von Wanne zur Dusche oder das Verlegen eines rutschhemmenden Bodenbelags.

Wir unterstützen Sie...

beim Antrag auf Zuschuss zu einer Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes §40 SGB XI

Sie benötigen Unterstützung?

Einfach Ihre Kontaktdaten ausfüllen und wir setzen uns für die nächsten Schritte Ihrer Antragstellung an die Pflegekasse umgehend mit Ihnen in Verbindung.

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