Pflegereform 2027: Das Wichtigste in Kürze
Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Pflegeversicherung. Besonders für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, könnte sich einiges ändern.
Die wichtigsten geplanten Neuerungen:
- Pflegegeld: Das bisherige Pflegegeld soll ab 2027 durch ein neues Entlastungsbudget ersetzt werden.
- Vier Pflegebudgets: Mehrere bisher getrennte Leistungen sollen in neuen Budgets gebündelt werden.
- Pflegegrade: Die Schwellenwerte für die Einstufung könnten steigen.
- Pflegegrad 1: Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro soll entfallen.
- Pflegebegleitung: Ab 2028 ist eine professionelle Unterstützung für pflegende Angehörige vorgesehen.
- Rentenansprüche: Für pflegende Angehörige sind geringere Beiträge zur Rentenversicherung geplant.
- Digitale Angebote: Ab 2028 soll eine zentrale Plattform den Zugang zu Informationen und Leistungen erleichtern.
Wichtig: Noch sind die Änderungen nicht endgültig beschlossen. Grundlage ist derzeit ein Referentenentwurf vom Juni 2026. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich die Pläne noch verändern.
Warum soll die Pflege reformiert werden?
Die Pflegeversicherung steht finanziell unter Druck. Die Ausgaben steigen, während gleichzeitig immer mehr Menschen pflegebedürftig werden. Dieser Trend dürfte sich aufgrund des demografischen Wandels in den kommenden Jahren fortsetzen.
Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNG) will die Bundesregierung die Pflegeversicherung deshalb neu aufstellen. Geplant sind unter anderem neue Leistungsstrukturen, weniger Bürokratie und eine flexiblere Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Für die häusliche Pflege sind insbesondere die geplanten Änderungen beim Pflegegeld, bei den Pflegegraden und bei den Pflegebudgets relevant. Zudem soll der Fokus stärker auf Beratung und Prävention gelegt werden.
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Was ändert sich bei der häuslichen Pflege?
Die geplante Reform sieht zahlreiche Veränderungen vor. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind vor allem diese zehn Punkte wichtig.
1. Neue Schwellenwerte bei den Pflegegraden
Die Voraussetzungen für einen Pflegegrad könnten sich verändern. Vorgesehen ist, die Schwellenwerte für die Einstufung teilweise anzuheben.
Das bedeutet: Wer künftig einen Pflegegrad erhalten oder eine höhere Einstufung erreichen möchte, müsste möglicherweise stärkere körperliche oder geistige Einschränkungen nachweisen als bisher.
Für Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, soll ein Bestandsschutz gelten. Eine bestehende Einstufung soll aufgrund der neuen Kriterien also nicht automatisch entfallen. Aus diesen Gründen ist es empfehlenswert, den bestehenden Pflegegrad noch 2026 zu überprüfen oder einen neuen zu beantragen.
2. Das Pflegegeld soll durch ein Entlastungsbudget ersetzt werden
Eine der wichtigsten geplanten Änderungen betrifft das Pflegegeld.
Heute erhalten Menschen ab Pflegegrad 2 Pflegegeld, wenn sie zu Hause beispielsweise von Angehörigen gepflegt werden. Ab Januar 2027 soll dieses System neu organisiert werden.
Das bisherige Pflegegeld soll in ein Entlastungsbudget überführt werden. Auch Teile der bisherigen Verhinderungspflege sollen darin aufgehen.
Das Ziel: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen die zur Verfügung stehenden Mittel flexibler für die benötigte Unterstützung einsetzen können.
3. Vier neue Pflegebudgets sollen die Leistungen bündeln
Künftig soll es vier zentrale Budgets geben. Damit sollen bisher getrennte Leistungen stärker zusammengeführt und flexibler nutzbar werden.
Entlastungsbudget
Es soll das bisherige Pflegegeld ersetzen. Es wird etwas höher ausfallen, als das heutige Pflegegeld. Allerdings müssen Pflegebedürftige damit auch mehr finanzieren. Etwa Pflegehilfsmittel zum Verbrauch oder eine private Ersatzpflege.
Entlastungsbudget: So viel sollen Pflegebedürftige monatlich erhalten
| Pflegegrad | Pflegegeld heute | Entlastungsbudget geplant |
| 2 | 347 Euro | 386 Euro |
| 3 | 599 Euro | 638 Euro |
| 4 | 800 Euro | 889 Euro |
| 5 | 990 Euro | 1.079 Euro |
Sachleistungsbudget
Die bisherigen Leistungen für ambulante Pflegedienste sollen gebündelt werden. Das Budget wird laut den Plänen künftig auch für professionelle Ersatzpflege genutzt werden können, wenn die private Pflegeperson verhindert ist.
Die geplante Höhe des monatlichen Sachleistungsbudgets
| Pflegegrad | Heute | Geplant |
| 2 | 796 Euro | 889 Euro |
| 3 | 1.497 Euro | 1.590 Euro |
| 4 | 1.859 Euro | 2.089 Euro |
| 5 | 2.299 Euro | 2.529 Euro |
Sozialraumbudget
Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro soll durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden. Für Menschen ab Pflegegrad 2 sind 175 Euro monatlich vorgesehen. Damit sollen unter anderem Unterstützungsangebote im Alltag oder zur Entlastung pflegender Angehöriger finanziert werden können – etwa eine Alltagsbetreuerin. Unter 25-Jährige erhalten ab Pflegegrad 2 laut den Reformplänen ein Sozialraumbudget von 300 Euro.

Überbrückungsbudget
Dieses jährliche Budget ist dafür da, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht wie gewohnt sichergestellt werden kann. Das kann beispielsweise bei einem kurzfristigen Ausfall der Pflegeperson notwendig sein oder wenn sich der Gesundheitszustand akut verschlechtert. Mit dem Überbrückungsbudget wird eine ambulante Akutpflege oder der Aufenthalt in einer stationären Einrichtung finanziert. Bisher wurden diese Leistungen über den gemeinsamen Jahresbetrag aus der Kurzzeit- und Verhinderungspflege gedeckt.
Gemeinsamer Jahresbetrag und Überbrückungsbudget im Vergleich:
| Pflegegrad | Kurzzeit- und Verhinderungspflege | Jährliches Überbrückungsbudget |
| 2 und 3 | 3.539 Euro jährlich | 1.855 Euro jährlich |
| 4 und 5 | 3.539 Euro jährlich | 2.285 Euro jährlich |
4. Pflegegrad 1 soll weniger finanzielle Leistungen erhalten
Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist ebenfalls eine Änderung geplant.
Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll entfallen. Stattdessen soll es mehr Beratung und Unterstützung geben.
Andere Leistungen sollen nach den bisherigen Plänen bestehen bleiben. Dazu gehören beispielsweise der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Pflegekurse.
5. Wer neu einen Pflegegrad hat, erhält zunächst weniger Geld
Für Menschen, die neu in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft werden, ist eine Übergangsregelung vorgesehen.
In den ersten drei Monaten soll das Entlastungsbudget nur zur Hälfte zur Verfügung stehen. Stattdessen sollen zunächst Beratung, Pflegebegleitung und der Aufbau einer geeigneten Versorgung im Mittelpunkt stehen.
Nach dieser Übergangsphase kann gemäß den Plänen das Budget vollständig genutzt werden.

6. Pflegende Angehörige könnten geringere Rentenansprüche erwerben
Auch die soziale Absicherung pflegender Angehöriger soll sich verändern.
Geplant ist, dass die Pflegekassen künftig 30 Prozent weniger Beiträge für pflegende Angehörige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für Menschen, die ihre Angehörigen über längere Zeit zu Hause pflegen und deshalb ihre Erwerbsarbeit reduzieren, könnte das langfristig zu geringeren Rentenansprüchen führen.
7. Prävention und Rehabilitation sollen wichtiger werden
Die Reform soll nicht nur die Versorgung von Pflegebedürftigen neu organisieren. Auch die Vermeidung oder Verzögerung von Pflegebedürftigkeit soll stärker in den Mittelpunkt rücken.
Geplant sind unter anderem Früherkennungsuntersuchungen für Menschen ab 60 Jahren. Gesundheitliche Risiken und altersbedingte Erkrankungen sollen möglichst früh erkannt werden. Auch Prävention und Rehabilitation sollen dazu beitragen, dass Menschen länger selbstständig bleiben.
8. Pflegende Angehörige sollen professionelle Unterstützung bekommen
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, soll künftig stärker professionell begleitet werden.
Vorgesehen ist eine feste Ansprechperson, die Familien bei der Organisation der Pflege unterstützt. Sie soll helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und gemeinsam passende Lösungen für die Versorgung zu finden.
9. Bei einem Ausfall der Pflegeperson soll schnelle Hilfe möglich sein
Wenn eine pflegende Person plötzlich ausfällt, kann die Versorgung zu Hause schnell gefährdet sein.
Das geplante Überbrückungsbudget (siehe oben) soll in solchen Situationen eine kurzfristige Lösung ermöglichen. Damit könnten beispielsweise Ersatzangebote finanziert werden, wenn die reguläre Pflegeperson krank wird.
Auch absehbare Situationen, in denen die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, sollen damit überbrückt werden können.
10. Eine digitale Plattform soll den Überblick erleichtern
Ab 2028 soll eine zentrale digitale Plattform entstehen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen dort wichtige Informationen und digitale Angebote der Pflegekassen gebündelt finden.
Über einen zentralen Zugang könnten beispielsweise Anträge gestellt oder passende Pflege- und Unterstützungsangebote gesucht werden.
Ziel ist es, den Zugang zu Leistungen zu vereinfachen und die bisher häufig unübersichtliche Suche nach passenden Angeboten zu erleichtern.
Was bedeutet die Pflegereform für Pflegebedürftige und Angehörige?
Für viele Familien dürften die geplanten Änderungen zunächst Fragen aufwerfen. Besonders die Abschaffung des bisherigen Pflegegeldes und die Einführung neuer Budgets könnten eine Umstellung bedeuten.
Gleichzeitig ist wichtig, zwischen den derzeit geltenden Regeln und den geplanten Änderungen zu unterscheiden. Der aktuelle Referentenentwurf ist noch kein geltendes Gesetz.
Deshalb besteht derzeit kein Anlass, bestehende Pflegeleistungen vorschnell zu verändern oder Anträge zurückzuziehen.
Sinnvoll kann es dagegen sein, sich frühzeitig mit der eigenen Pflegesituation zu beschäftigen. Wer weiß, welche Leistungen er heute erhält und welche Unterstützung tatsächlich benötigt wird, kann mögliche Änderungen später besser einschätzen.
So können Sie sich schon jetzt auf die Pflegereform vorbereiten

Bis endgültig feststeht, welche Regelungen tatsächlich kommen, können Pflegebedürftige und Angehörige ihre aktuelle Situation prüfen. Eine genaue Übersicht über die eigene Pflegesituation kann später dabei helfen, die Auswirkungen der Reform besser einzuschätzen.
Dabei helfen folgende Fragen:
- Welche Leistungen der Pflegeversicherung nutzen Sie derzeit?
- Wie hoch sind die monatlichen Leistungen?
- Welche Aufgaben übernehmen Angehörige?
- Wo gibt es Schwierigkeiten bei der häuslichen Pflege?
- Welche Unterstützung fehlt Ihnen?
- Welche Leistungen oder Hilfsmittel könnten künftig wichtig werden?
- Was passiert, wenn die private Pflegeperson ausfällt?
- Passt der aktuelle Pflegegrad noch?
Tipp
Tritt die Reform wie geplant in Kraft, könnte es ab 2027 schwieriger werden, einen Pflegegrad zu erhalten oder höher gestuft zu werden. Deshalb lohnt es sich, noch 2026 einen Antrag zu stellen. Denn die neuen Regelungen gelten nicht bei bestehenden Pflegegraden. Es gilt der Bestandesschutz.
Fazit: Noch ist nichts endgültig beschlossen
Die geplante Pflegereform 2027 ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit liegt lediglich ein Referentenentwurf vor. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich einzelne Regelungen, Beträge und Zeitpunkte noch verändern.
Wer Angehörige zu Hause pflegt oder selbst pflegebedürftig ist, sollte deshalb die weitere Entwicklung verfolgen – aber nicht aufgrund der bisherigen Pläne vorschnell handeln.
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