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Pflegegrad 2: Wichtig – das steht Ihnen alles zu!

Pflegegrad 2. Das steht Ihnen alles zu.

Es ist wichtig, sich über die Möglichkeiten und Ansprüche bei einem Pflegegrad 2 zu informieren und diese auch in Anspruch zu nehmen, um eine bestmögliche Versorgung und Unterstützung zu erhalten. Hier bekommen Sie nicht nur alle wichtigen Informationen, was Ihnen Pflegegrad 2 alles bietet, sondern auch was Ihnen bei Pflegegrad 2 alles zusteht.

 

Pflegegrad 2 Definition

Bei einem Pflegegrad 2 handelt es sich laut Gesetz um pflegebedürftige Personen “mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und der Fähigkeiten” (§ 15 des Elften Sozialgesetzbuches – SGB XI). Die Selbstständigkeit muss also durch körperliche oder geistige Einschränkungen bereits deutlich verringert werden. Allerdings sind Sie nicht so stark pflegebedürftig, dass Sie rund um die Uhr Hilfe benötigen. Der Pflegegrad 2 ist daher ein Mittelweg zwischen einer leichten und einer schweren Pflegebedürftigkeit.

Um einen Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen Sie eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MD) durchführen lassen. Dabei wird Ihr Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität bewertet. Erreichen Sie insgesamt mindestens 27,5 Punkte, erhalten Sie den Pflegegrad 2.

 

Welche Voraussetzungen für Pflegegrad 2?

Um einen Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen vor allem körperliche Einschränkungen, die eine Unterstützung im Alltag notwendig machen. Aber auch psychische Erkrankungen können zu einem Pflegegrad 2 führen, wenn sie zu Beeinträchtigungen im täglichen Leben führen.

Die zweite Voraussetzung für Pflegegrad 2 ist, dass Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Dieser kann formlos per Post oder auch telefonisch erfolgen. Adressat und Ansprechpartner ist dabei die Pflegeversicherung, die an Ihre Krankenversicherung angegliedert ist. Dabei sollten Sie bedenken, dass der Pflegegrad nur durch den Pflegebedürftigen selbst oder durch einen in seinem Auftrag handelnden Angehörigen mit seiner Unterschrift beantragt werden kann.

Wichtig bei Pflegegrad 2 ist, dass Sie sich nicht scheuen, Hilfe anzunehmen und Sie sich umfassend informieren, um alle Ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Denn mit einem Pflegegrad 2 stehen Ihnen bereits zahlreiche Unterstützungsangebote und finanzielle Entlastungen zur Verfügung.

Tipp zu Pflegegrad 2: Wenn Sie Pflegegrad 2 besitzen, steht Ihnen u.a. ein kostenloser Hausnotruf zur Verfügung.

 

Wann bekommt man Pflegegrad 2?

Wenn Sie oder ein geliebter Mensch Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags benötigten, kann ein Pflegegrad eine große Hilfe sein. Nachdem Sie zuerst den Pflegegrad-Antrag für sich selbst oder einen Ihrer Angehörigen gestellt haben, werden Sie beziehungsweise die pflegebedürftige Person vom MDK (oder MEDICPROOF) in der Regel zu Hause besucht. Der MDK-Gutachter bewertet dann anhand eines fest vorgegebenen Kriterienkatalogs, in welchen Bereichen die pflegebedürftige Person bestimmte Einschränkungen aufweist. Um nun den Pflegegrad 2 zu bekommen, muss der MDK-Gutachter im Rahmen seines Begutachtungsverfahrens (auch bekannt als „NBA“) zwischen 27 und 47,5 Punkte ermitteln, damit der Antragsteller Pflegegrad 2 und entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse zuerkannt bekommt.

 

Wie viele Punkte bei Pflegegrad 2?

Um den Pflegegrad 2 zu erreichen, müssen mindestens 27 Punkte nachgewiesen werden. Diese können sich aus verschiedenen Bereichen wie Mobilität, kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychischen Problemen zusammensetzen.

Es ist wichtig zu wissen, dass jeder Fall individuell betrachtet wird und, dass es auch möglich ist, mehr als 47 Punkte zu erreichen. Wenn Sie also denken, dass Ihre Pflegebedürftigkeit höher ist als der Pflegegrad 2, sollten Sie eine Überprüfung beantragen und eventuell gegen das Gutachten des MDK`s Widerspruch einlegen.

 

Welche Leistungen bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf eine umfassende Unterstützung in verschiedenen Bereichen Ihres täglichen Lebens. Dazu gehören zum Beispiel Leistungen der häuslichen Pflege, wie die Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität.

Auch die Versorgung mit Hilfsmitteln, wie einem Rollator, einem Hausnotruf oder einem Pflegebett, ist in diesem Pflegegrad möglich. Dabei erhalten Sie sowohl technische Pflegehilfsmittel, als auch die monatlichen 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, immer erst nach einer gesonderten Genehmigung durch Ihre Pflegekasse. Sie müssen diese Pflegehilfsmittel also erst beantragen!

Darüber hinaus können Sie auch finanzielle Unterstützung erhalten, um Ihre Wohnung barrierefrei umzugestalten oder eine ambulante Pflegekraft zu engagieren. Für den barrierefreien Umbau stehen Ihnen 4.000 Euro zur Verfügung. Auch dieser Betrag muss vorher bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden.

Hinweis: Bei technischen Hilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen wird teilweise der MDK zu einer Prüfung mit einbezogen.

Zudem steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich oder finanzielle Leistungen im Zusammenhang mit dem Umzug in eine sogenannte Pflege-WG zu.

 

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2?

Formular Pflegegeld. was steht einem bei welchem Pflegegrad zu. Daneben taschenrechner und Geld.
Das steht Ihnen bei häuslicher Pflege zu.

 

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben monatlich Anspruch auf 316 Euro Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde beziehungsweise auf 724 Euro für Pflegesachleistungen, wenn ein Pflegedienst die Pflege übernimmt.

Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Übernommen werden können Pflege, Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung.

Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen bei Pflegegrad 2 ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu, wenn sie zu Hause versorgt werden. Dieser Betrag ist insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht. Der Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für Entlastungsangebote von der Pflegekasse zurückerstattet.

Darüber hinaus können bei Pflegegrad 2 folgende Pflegeleistungen beantragt werden:

  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Entlastungsleistungen
  • Wohnraumanpassung
  • Hilfsmittel im Pflegeheim

Zusätzlich einen monatlichen Zuschuss zum Hausnotruf und 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

 

Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 2

  • Pflegegeld: 316 Euro/Monat
  • Pflegesachleistung: 724 Euro/Monat
  • Tages- und Nachtpflege: 689 Euro/Monat
  • Kurzzeitpflege: 1.774 Euro/Jahr
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro/Jahr
  • Vollstationäre Pflege: 770 Euro/Monat
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro/Monat
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: bis zu 40 Euro/Monat
  • Hausnotruf/mobiler Notruf: 25,50 Euro/Monat
  • Wohnraumanpassung: 4.000 Euro/ je Gesamtmaßnahme
  • Wohngruppenzuschuss: 214 Euro/Monat

Bekomme ich mit Pflegegrad 2 Pflegegeld?

Wenn Sie einen Pflegegrad 2 haben, haben Sie Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehört auch das Pflegegeld. Allerdings gibt es hierbei einige Einschränkungen. Das Pflegegeld steht Ihnen nur zu, wenn Sie sich für eine häusliche Pflege entscheiden und von einem Angehörigen oder einer anderen Person gepflegt werden. Wenn Sie sich für eine professionelle Pflege entscheiden, haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes beträgt monatlich 316 Euro.

 

Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 724 Euro im Monat. Das bedeutet, dass Sie von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden. Die Pflegefachkräfte helfen Ihnen unter anderem bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme und bei der Mobilität.

Auch die hauswirtschaftliche Versorgung wie das Einkaufen, Putzen und Waschen kann von den Pflegesachleistungen abgedeckt werden. Dabei wird die Höhe der Leistungen individuell an Ihren Bedarf angepasst.

Tipp: Lassen Sie sich von einem Pflegeberater beraten, um die bestmögliche Versorgung zu erhalten.

Die Pflegesachleistungen können auch mit anderen Leistungen wie dem Pflegegeld oder der Verhinderungspflege kombiniert werden. So können Sie trotz Pflegebedürftigkeit weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen.

 

Kombination aus Geldleistungen und Sachleistungen bei Pflegegrad 2

Wenn Sie den Pflegegrad 2 haben, stehen Ihnen Geld- und Sachleistungen zu, um Ihre Pflegebedürfnisse zu decken. Die Kombination aus beiden Leistungen ist möglich und kann individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.

Bei der Kombinationsleistung bestimmen Sie die Verhältnisse der Ihnen mit Ihrem Pflegegrad zustehenden finanziellen Leistungen aus Sachleistung und Pflegegeld. Ist der pflegerische Aufwand aufgrund einer starken Fortentwicklung des Pflegebedarfs sehr hoch, sollte zur Entlastung der pflegenden Angehörigen verstärkt die Unterstützung eines Ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen werden.

Die Berechnung der Verteilung scheint auf den ersten Blick kompliziert. Wenn man die grundsätzliche Mechanik verstanden hat, ist sie aber schnell nachvollziehbar.

1. Sie bestimmen, wie viel Sachleistung benötigt wird (z. B. 60 % von 724 € bei Pflegegrad 2 = 434,40 €)
2. Zu 100 % fehlen nun 40 %. Mit diesem Prozentsatz berechnen Sie das Pflegegeld (100 % = 316 €, 40 % = 126,40 €
3. Der Ambulante Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse seine Kosten ab. Ergibt sich ein geringerer oder höherer Bedarf an Sachleistungsbudget, wird von der Pflegekasse die Differenz ermittelt und ein neuer Prozentsatz berechnet (z. B. 64 % oder 53 %).

Sofern Sie sich nicht auf eine bestimmte Verteilung im Voraus festgelegt haben (s.u.), wird Ihr Pflegegeld mit diesem tatsächlichen Wert gewichtet (also 100-64 = 36 %, oder 100-53 = 47 %) und entweder reduziert oder aufgestockt an Sie überwiesen.

Das sollten Pflegebedürftige beachten: An die Aufteilung der Kombinationsleistung sind Sie laut Gesetz für sechs Monate gebunden. In der Regel bieten die Pflegekassen heute aber die flexible Lösung mit einer individuellen Abrechnung des Pflegegelds anhand der Ausgaben der Sachleistung an.

Die Kombination aus Geld- und Sachleistungen kann also dazu beitragen, dass Sie eine optimale Versorgung erhalten und Ihre Pflegebedürfnisse bestmöglich gedeckt werden.

 

Wie viele Stunden Pflege pro Woche umfasst Pflegegrad 2?

Eine osteuropäische Pflegekraft wäscht eine Frau die Hände, welche gerade im Bett liegt.
Mit dem Pflegegrad 2 stehen Ihnen also ausreichend Stunden zur Verfügung, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.

 

Wenn Sie oder ein Angehöriger den Pflegegrad 2 zugesprochen bekommen haben, stellt sich schnell die Frage, wie viele Stunden Pflege pro Woche in Anspruch genommen werden können. Grundsätzlich gilt, dass der Pflegegrad 2 eine wöchentliche Pflegezeit von 70 Stunden beinhaltet. Diese Zeit kann flexibel aufgeteilt werden und richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Dabei können sowohl professionelle Pflegekräfte als auch Angehörige oder Freunde in die Pflege einbezogen werden. Wichtig ist, dass die Pflegebedürftigkeit regelmäßig überprüft wird und gegebenenfalls eine Anpassung der Pflegezeit erfolgt. Mit dem Pflegegrad 2 stehen Ihnen also ausreichend Stunden zur Verfügung, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.

 

Was kostet die Tagespflege bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 beträgt der monatliche Zuschuss für die Tagespflege bis zu 689 Euro. Dieser Betrag kann jedoch je nach individueller Situation variieren. Es empfiehlt sich daher, sich von einem professionellen Pflegeberater beraten zu lassen, um die genauen Kosten und Zuschüsse zu ermitteln.

 

Erhalte ich mit Pflegegrad 2 Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege?

Als Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen, die Ihnen die Pflege erleichtern sollen. Dazu gehören auch Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine vorübergehende Unterbringung in einer stationären Einrichtung, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder eine Entlastung benötigt wird.

Verhinderungspflege hingegen ist eine Leistung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die Pflegeperson ausfällt oder eine Auszeit benötigt. Hierbei wird eine Ersatzpflegeperson gestellt, die für einen begrenzten Zeitraum die Pflege übernimmt. Beide Leistungen können bis zu einem Betrag von 1.612 Euro im Jahr in Anspruch genommen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass hierbei auch eine Eigenbeteiligung von 50% anfallen kann.

 

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 steht Ihnen bis zu acht Wochen im Jahr Kurzzeitpflege in Höhe von 1774 Euro im Jahr zu. Die Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn Ihre pflegenden Angehörige beispielsweise in den Urlaub gefahren sind oder selbst erkrankt sind.

In einer Kurzzeitpflege-Einrichtung werden Sie dann rund um die Uhr von geschultem Personal betreut und versorgt. Dabei werden Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt. Auch eine gezielte Rehabilitation kann Teil der Kurzzeitpflege sein.

Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden von der Pflegeversicherung übernommen. Die während der Kurzzeitpflege entstehenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten muss der Pflegebedürftige grundsätzlich selbst tragen.

Tipp für Pflegebedürftige: Wenn Sie sich für eine Kurzzeitpflege entscheiden, sollten Sie sich rechtzeitig um einen Platz in einer Einrichtung kümmern, denn diese Plätze sind recht rar. Klären Sie im Vorfeld mit der Einrichtung, wie hoch der Eigenanteil ist. Sind Sie finanziell nicht in der Lage, den Eigenanteil selbst zu zahlen, übernimmt das Sozialamt den entstandenen Betrag nicht. Es springt nur ein, wenn Sie nicht pflegeversichert sind.

 

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Eine Pflegerin hilft einer Seniorin beim Anziehen ihrer Bluse.
Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen beziehungsweise auf 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und umfasst eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 1.612 Euro.

 

Wenn Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 pflegen, haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege. Diese Leistung ermöglicht es Ihnen, sich zeitweise von der Pflege zu erholen und Ihre eigenen Bedürfnisse zu erfüllen.

Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen beziehungsweise auf 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und umfasst eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 1.612 Euro. Dabei ist es wichtig, dass die Pflegeperson durch die Verhinderungspflege entlastet wird und eine andere Person die Pflege übernimmt. Wenn der Pflegebedürftige zu Hause bleiben möchte, kann die Verhinderungspflege von einer anderen Pflegeperson oder einem professionellen Pflegedienst übernommen werden. Meist wird die Verhinderungspflege von Verwandten übernommen, die zeitweise einspringen.

Die Verhinderungspflege kann auch in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson selbst erkrankt oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfällt. Es ist jedoch wichtig, dass die Verhinderungspflege vorher mit der Pflegekasse abgestimmt wird, damit die Kostenübernahme gewährleistet ist.

 

Erhalte ich mit Pflegegrad 2 Leistungen für die stationäre Pflege?

Ja, Sie haben bei Pflegegrad 2 Anspruch auf stationäre Pflegeleistungen in Höhe von 770 Euro im Monat. Allerdings müssen Sie beachten, dass Leistungen nur gewährt werden, wenn eine häusliche Pflege nicht ausreichend oder nicht möglich ist. Eine stationäre Pflege kann zum Beispiel notwendig werden, wenn eine umfassende medizinische Versorgung erforderlich ist oder wenn Ihre Angehörigen nicht in der Lage sind, Sie zu Hause zu pflegen. In diesem Fall können Sie einen Antrag auf stationäre Pflegeleistungen stellen. Die Leistungen umfassen die Unterbringung, Verpflegung, Pflege und Betreuung in einer stationären Einrichtung. Die Höhe der Leistungen hängt von Ihrem individuellen Pflegebedarf ab.

 

Stehen mir mit Pflegegrad 2 Entlastungsleistungen zu?

Eine Betreuungskraft reicht vor der Haustür einem Senior den Korb mit seinen Einkäufen an.
Sowohl die Begleitung zum Hausarzt oder das Erledigen des Einkaufs durch eine Alltagsbetreuerin ist möglich. Sie können sich durch den Entlastungsbetrag Unterstützung und Unterhaltung ganz unterschiedlicher Art holen.

 

Wenn Sie einen Pflegegrad 2 haben, stehen Ihnen monatlich 125 Euro für Entlastungsleistungen zu. Diese Leistungen sollen Ihnen helfen, Ihren Alltag zu bewältigen und zu entlasten. Dazu gehören beispielsweise Haushaltshilfen, die Ihnen bei der Reinigung Ihrer Wohnung helfen oder Ihre Einkäufe für Sie übernehmen.

Tipp für Pflegebedürftige: Lassen Sie sich von einem Pflegeberater beraten, um gemeinsam mit Ihm einen individuellen Plan zu erstellen, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

 

Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2

Als Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf eine Vielzahl von medizinischen und pflegerischen Hilfsmitteln, die Ihnen den Alltag erleichtern können. Dazu zählen beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen, Inkontinenzmaterialien oder auch spezielle Matratzen.

Auch technische Hilfsmittel wie Hausnotrufsysteme oder Treppenlifte können Ihnen dabei helfen, Ihre Selbstständigkeit zu erhalten und Ihre Sicherheit zu erhöhen. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich vor der Anschaffung von Hilfsmitteln von einem Fachmann beraten lassen, um sicherzustellen, dass diese auch wirklich zu Ihren individuellen Bedürfnissen passen.

Die Kosten für die Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, sofern sie im Rahmen des Pflegegrads als notwendig eingestuft werden.

 

Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2

altersgerechtes Badezimmer mit Sitzstuhl und Haltegriffen in der Dusche und am WC
Nicht nur eine begehbare Dusche kann für ein altersgerechtes Bad sorgen. Auch Hilfsmittel sind wichtige Komponenten.

 

Wenn Sie oder ein Angehöriger den Pflegegrad 2 erhalten, steht Ihnen ein Zuschuss für Wohnraumanpassungen zu. Dieser Zuschuss kann genutzt werden, um beispielsweise das Badezimmer barrierefrei zu gestalten oder einen Treppenlift einzubauen. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.000 Euro und muss nicht zurückgezahlt werden.

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen und ein ärztliches Gutachten vorlegen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Zuschuss nur für Maßnahmen gewährt wird, die im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit stehen und die dazu beitragen, dass die Pflege zu Hause möglich ist. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir beraten Sie gerne telefonisch unter 0221 46781980

 

Kostenlose Pflegeberatung bei Pflegegrad 2

Die Pflegeberatung kann Ihnen helfen, den Überblick über die verschiedenen Leistungen und Angebote zu behalten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Die Beraterinnen und Berater können Ihnen auch Tipps geben, wie Sie Ihren Alltag besser bewältigen können und welche Unterstützung Sie in Anspruch nehmen können. Eine Pflegeberatung kann auch dabei helfen, dass Sie Ihre Pflegebedürftigkeit besser verstehen und Ihnen bewusst wird, welche Bedürfnisse Sie haben. Wenn Sie eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe wenden.

 

Pflegekurse bei Pflegegrad 2

Pflegekurse sollen Angehörigen helfen, ihre pflegerischen Fähigkeiten zu verbessern. Dabei können sie helfen, bestimmte Handgriffe und Techniken zu erlernen, die das Pflegen der Angehörigen erleichtern. Aber auch Themen wie Ernährung oder Entspannung können in den Kursen behandelt werden. Die Kosten für die Pflegekurse werden von der Pflegekasse übernommen. Zudem sind die Kurse eine gute Möglichkeit, um sich mit anderen Angehörigen auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen. Wenn Ihr Angehöriger also den Pflegegrad 2 hat, sollten Sie sich unbedingt über die Pflegekurse informieren und von diesem Angebot Gebrauch machen.

 

Förderung von Wohngruppen bei Pflegegrad 2

Sechs Senioren sitzen im Sessel und unterhalten sich.
Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen pauschalen Wohngruppen-Zuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich.

 

Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen pauschalen Wohngruppen-Zuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich. Hierbei handelt es sich um eine gemeinschaftliche Wohnform, bei der mehrere Pflegebedürftige zusammenleben und von einem Pflegeteam betreut werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie sind nicht alleine, haben immer jemanden zum Reden und können sich gegenseitig unterstützen.

Zudem ist die Betreuung durch das Pflegeteam rund um die Uhr gewährleistet. Auch finanziell kann sich eine Wohngruppe lohnen, da die Kosten für Unterkunft und Verpflegung oft geringer ausfallen als bei einer Einzelunterbringung. Wenn Sie sich für eine Wohngruppe interessieren, sollten Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die Möglichkeiten der Förderung informieren. Oftmals übernimmt die Kasse einen Teil der Kosten oder gewährt einen Zuschuss.

 

Kann ich mit Pflegegrad 2 eine Haushaltshilfe beschäftigen?

Eine Haushaltshilfe zu beschäftigen erleichtert Ihren Alltag ungemein.

 

Bei Pflegegrad 2 haben Sie die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe zu beschäftigen. Eine Haushaltshilfe kann Ihnen bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt helfen, wie zum Beispiel beim Putzen, Waschen oder Einkaufen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Kosten für die Haushaltshilfe von der Pflegekasse übernommen werden können. Allerdings gibt es hierbei einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zum Beispiel muss der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2 haben und die Haushaltshilfe muss von einem anerkannten Dienstleister kommen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, steht Ihnen also die Möglichkeit offen, eine Haushaltshilfe zu beschäftigen und somit Ihren Alltag zu erleichtern.

 

ProVita Standorte

Tipp für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige:

Lassen Sie sich zum Thema Haushaltshilfe von uns beraten. Rufen Sie uns heute noch unter der Nummer 0221 467 819 84 oder senden Sie uns eine Email: j.gitzbrecht@provita-deutschland.de

Wir können Ihnen bei Pflegegrad 2 eine Haushaltshilfe im Raum Köln, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis, Düsseldorf, Oberbergischer Kreis, Wuppertal, Remscheid und Essen stellen.

 

 

 

 

 

Wer zahlt die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2?

Wenn Sie den Pflegegrad 2 haben, stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu, die Ihnen dabei helfen sollen, Ihren Alltag zu bewältigen. Eine Haushaltshilfe gehört auch dazu. Doch wer zahlt eigentlich die Kosten dafür? Grundsätzlich übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie einen Pflegegrad haben. Allerdings gibt es hierbei einige Voraussetzungen zu beachten. Zum Beispiel muss der Bedarf an einer Haushaltshilfe ärztlich bescheinigt werden und es muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Auch die Höhe der Kostenübernahme hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es lohnt sich also, sich genau über die Bedingungen zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.

Bekomme ich mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss für einen Hausnotruf?

Eine Frage, die sich viele stellen, ist, ob man mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss für einen Hausnotruf bekommt. Die gute Nachricht ist: Ja, Sie haben Anspruch auf einen Zuschuss für einen Hausnotruf. Der Zuschuss beträgt bis zu 25,50 Euro im Monat und wird von der Pflegeversicherung übernommen.

Mit einem Hausnotrufsystem können Sie im Notfall schnell Hilfe rufen und sind somit sicherer in Ihrer Wohnung.

Das auf Sie perfekt zugeschnittene Notrufgerät finden Sie hier! Es ist wichtig zu wissen, dass Sie den Zuschuss für den Hausnotruf nur dann bekommen, wenn Sie auch einen Pflegegrad haben. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad beantragt haben, sollten Sie dies schnellstmöglich tun, um von allen Leistungen der Pflegeversicherung profitieren zu können. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0221 4678 1980 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Fallbeispiel bei Pflegegrad 2

Wenn Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad 2 hat, ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen Ihnen zustehen. Ein Fallbeispiel kann dabei helfen, das Ganze besser zu verstehen. Nehmen wir an, Ihre Mutter hat einen Pflegegrad 2 und benötigt Hilfe bei der Körperpflege und beim An- und Auskleiden. Als pflegender Angehöriger können Sie sich nun um sie kümmern und dafür einen Pflegegeldanspruch von 316 Euro monatlich erhalten.

Außerdem kann Ihre Mutter einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Mit diesem Betrag finanzieren Sie so zum Beispiel eine Haushaltshilfe, die einmal in der Woche die Wohnung in Ordnung hält. Auch eine Beratung durch einen Pflegedienst oder Pflegeberater steht ihr zu. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig um die Beantragung der Leistungen kümmern, damit Ihre Mutter bestmöglich versorgt ist.

 

Wie lege ich Widerspruch gegen Pflegegrad 2 ein?

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen ein höherer Pflegegrad zusteht als Pflegegrad 2, sollten Sie Widerspruch einlegen. Zunächst sollten Sie sich darüber informieren, welche Kriterien für einen höheren Pflegegrad erfüllt sein müssen. Diese finden Sie in der Begutachtungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Kriterien erfüllt sind, sollten Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Dieser muss schriftlich erfolgen und begründet werden. Es empfiehlt sich, sich dabei von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle unterstützen zu lassen. Der Widerspruch wird dann vom zuständigen Versicherungsträger geprüft und es erfolgt eine erneute Begutachtung durch den MDK. Wenn der Widerspruch erfolgreich ist, wird der Pflegegrad angepasst.

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