Warum sollten Sie eine Generalvollmacht für Angehörige erteilen?
Jeder kann plötzlich und unerwartet das Opfer eines Unfalls oder einer Krankheit wie Demenz werden. Dies kann dazu führen, dass Sie Ihre Anliegen nicht mehr selbst regeln können. In diesem Fall wünscht sich jeder, dass eine vertraute Person sie in ihren Anliegen vertritt. In der Regel ein Angehöriger!
Mit einer Generalvollmacht können Sie gewährleisten, dass im Fall Ihrer eigenen Geschäftsunfähigkeit ein von Ihnen benannter Angehöriger oder eine Vertrauensperson anstelle eines gerichtlichen Betreuers Entscheidungen in Ihrem Namen trifft.
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Was ist eine Generalvollmacht?
Die Generalvollmacht ist eine besondere Form der Vollmacht. Eine Generalvollmacht erlaubt einer anderen Person, umfassend rechtliche Entscheidungen für Sie zu treffen. Sie gilt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Vollmacht erteilen – auch wenn Sie noch selbst geschäftsfähig sind. Anders als eine Vorsorgevollmacht ist sie nicht daran geknüpft, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Solch eine Generalvollmacht wird daher nur engsten Angehörigen gegeben, wie zum Beispiel dem Ehegatten, der Ehegattin, Kindern oder nahestehenden, vertrauten Personen.
Die Generalvollmacht bezieht sich im Gegensatz zu einer Einzelvollmacht auf alle übertragbaren Rechtsgeschäfte. Wenn Sie mit dem Notar eine Generalvollmacht erstellen, dann umfasst diese Vertretungsbefugnis gleichzeitig alle Bereiche, in denen eine Vertretung möglich ist. Es sind also fast alle Einzelvollmachten gebündelt wie:
- Finanz- und Vermögensvollmacht
- Behördenvollmacht
- Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
- Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten
Was deckt die Generalvollmacht alles ab?
Mit einer Generalvollmacht wird einer oder mehreren Personen die Vollmacht erteilt, alle juristisch zulässigen Vertretungshandlungen durchzuführen. Dazu gehören unter anderem folgende Rechtsgeschäfte:
- Zahlungen
- Behördengänge
- Steuererklärungen
- Versicherungen
- Vermögensverwaltung
- Rechtsstreitigkeiten
- Miete
- Vertragliche Verpflichtungen
- Verhandlungen mit Geschäftspartnern
- Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
Wichtig zur Generalvollmacht: Welche Rechte Sie genau an einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson übergeben möchten, können Sie in der Vollmachtsurkunde selbst festlegen. Je detaillierter und genauer Sie hierbei vorgehen, desto besser lassen sich im Ernstfall eventuelle Unklarheiten vermeiden.
Unterschied Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht
Während die Generalvollmacht vor allem dafür sorgt, dass der Bevollmächtigte in der Lage ist, Rechtsgeschäfte im Interesse des Vollmachtgebers abzuwickeln, bezieht sich die Vorsorgevollmacht explizit auf gesundheitliche Fragen. Die Generalvollmacht wird in der Regel eingesetzt, wenn der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist.
Mit der Vorsorgevollmacht sorgen Sie hingegen für einen Zeitpunkt vor, zu dem Sie nicht mehr geschäftsfähig sind. Hier sehen Sie die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
| Generalvollmacht | Vorsorgevollmacht |
|---|---|
| Gilt grundsätzlich ab Erteilung der Vollmacht | Wird für den Fall erteilt, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann |
| Kann auch genutzt werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist | Soll vor allem für den Vorsorgefall gelten |
| Umfasst grundsätzlich viele rechtliche Bereiche | Kann gezielt auf bestimmte Bereiche beschränkt werden |
| Kann sehr weitreichende Befugnisse geben | Dient vor allem der persönlichen Vorsorge |
| Notar nicht grundsätzlich erforderlich | Notar ebenfalls nicht grundsätzlich erforderlich |
Wie erteilt man für Angehörige eine Generalvollmacht?
Wollen Sie einem Angehörigen oder einer Vertrauensperson eine Generalvollmacht ausstellen, reicht es aus, wenn Sie dies handschriftlich festlegen. Wichtig ist es festzulegen, wie weit die Generalvollmacht reichen soll. Ist sie nicht genauer definiert, hat der Bevollmächtigte keine Entscheidungsbefugnis bei medizinischen Fragen. Ist diese konkretisiert, enthält die Generalvollmacht auch eine Vorsorgevollmacht. Ebenfalls enthalten sein müssen Ort, Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers.
Es ist sinnvoll, die Unterschrift beglaubigen zu lassen, damit später keine Zweifel an der Echtheit der Generalvollmacht bestehen. Außerdem muss klargestellt werden, ob die Vollmacht mit dem Tod endet oder über den Tod hinaus gelten soll.
Sollen die Bevollmächtigten dazu berechtigt werden, eine Firma weiterzuführen oder Immobiliengeschäfte zu tätigen, muss die Vollmacht vom Notar beurkundet werden.
Wichtig zur Generalvollmacht: Achten Sie dabei darauf, die Vollmacht nicht unnötig auf diesen Geltungsbereich einzuschränken, wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihre allgemeine Vollmacht auch als Generalvollmacht einsetzbar bleibt. Banken bestehen oft auf Ausstellung einer expliziten Bankvollmacht. Klären Sie am besten vorab, welche Art der Vollmacht Ihre Bank bevorzugt, bzw. anerkennt.
Was gehört alles in eine Generalvollmacht?
- Name, Geburtsdatum und Anschrift des Vollmachtgebers
- Name, Geburtsdatum und Anschrift des Bevollmächtigten
- Inhalt und Umfang der Vollmacht
- Unterschrift des Vollmachtgebers mit Ort und Datum, ggf. Beglaubigung durch einen Notar
Die eindeutige Benennung des Bevollmächtigten ist sehr wichtig. Hinterlegen Sie für den äußersten Fall idealerweise auch Ausweiskopien aller benannten Generalbevollmächtigten.
Wie lange ist eine Generalvollmacht gültig?
Wie lange eine Generalvollmacht gültig ist, hängt also davon ab, was der Vollmachtgeber in dem Dokument festlegt. Der Verfasser hat die Möglichkeit, sie zeitlich zu befristen oder sie nur für die Ausführung eines bestimmten Rechtsgeschäfts zu erteilen: Dann erlischt sie mit Fristablauf bzw. der Erledigung des Rechtsgeschäfts. Gibt es solche Regelungen nicht, hängt es von der Auslegung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses ab, ob die Vollmacht auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus fortbesteht.
Gefahren einer Generalvollmacht
Eine Generalvollmacht will gut überlegt sein, denn der Bevollmächtigte hat weitreichende Befugnisse. Egal, welche Form der Vollmacht Sie wählen, sie ist immer mit einem hohen Missbrauchsrisiko verbunden. Lassen Sie sich am besten vorab immer beraten, zum Beispiel von einem Notar. Dieser kann Sie über die rechtlichen Konsequenzen informieren, die mit einer Generalvollmacht einhergehen.
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Was beinhaltet die Generalvollmacht nicht?
Bei einer Generalvollmacht gibt es einige wichtige Ausnahmen bzw. Bereiche, die nicht automatisch von ihr abgedeckt sind. Dazu gehören insbesondere:
- Höchstpersönliche Entscheidungen: Beispielsweise eine Eheschließung, das Wahlrecht oder die Erstellung eines Testaments kann man nicht einfach auf eine andere Person übertragen.
- Medizinische Entscheidungen: Diese sollten ausdrücklich in der Vollmacht geregelt sein, insbesondere wenn auch Entscheidungen über schwerwiegende medizinische Eingriffe getroffen werden sollen. Eine Generalvollmacht bündet etwa eine Patientenverfügung nicht automatisch. Die Dokumente können sich aber gegenseitig ergänzen.
- Grundstücksgeschäfte: Hier gelten besondere Formvorschriften. Eine notarielle Vollmacht kann erforderlich sein.
- Bankgeschäfte: Banken verlangen teilweise eigene Vollmachtsformulare oder eine gesonderte Bankvollmacht.
Wichtig: Eine Generalvollmacht kann sehr weit reichen, aber sie bedeutet nicht automatisch, dass wirklich jede rechtliche Entscheidung übertragen werden kann. Entscheidend ist außerdem, wie die konkrete Vollmacht formuliert ist.
Generalvollmacht – welche Kosten entstehen beim Notar?

Erstellen Sie die Vollmacht ohne Notar, ist sie kostenlos. Für die notarielle Beglaubigung einer Generalvollmacht richten sich die Kosten nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Als Richtwert muss mit Kosten zwischen 160 und 900 Euro gerechnet werden. So kostet eine Generalvollmacht bei einem Vermögen von 100.000 Euro ungefähr 270 Euro und bei einem Vermögen von 500.000 Euro ungefähr 935 Euro.
Wann muss eine Generalvollmacht notariell beurkundet werden?
Eine Generalvollmacht muss dann notariell beurkundet oder beglaubigt werden, wenn sie Geschäfte betrifft, die gesetzlich eine besondere Form vorschreiben – insbesondere bei Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen.
Ist eine Generalvollmacht auch ohne Notar gültig?
Ja, eine Generalvollmacht kann grundsätzlich auch ohne Notar gültig sein. Für bestimmte Geschäfte gelten jedoch besondere Formvorschriften, etwa bei Grundstücksgeschäften. Banken oder Behörden können außerdem eigene Vollmachtsformulare verlangen. Eine Vollmacht ohne Notar kann deshalb den Nachteil haben, dass sie nicht überall akzeptiert wird. Eine notarielle Vollmacht bietet in solchen Fällen mehr Rechtssicherheit. Außerdem werden dadurch Formfehler vermieden.
Gibt es ein kostenloses Muster für eine Generalvollmacht ohne Notar?
Ja, es gibt kostenlose Muster für eine Generalvollmacht ohne Notar, die rechtlich grundsätzlich auch ohne notarielle Beglaubigung wirksam ist. Hier können Sie eine Generalvollmacht-Vorlage herunterladen. Wichtig ist, dass die Generalvollmacht schriftlich verfasst und eigenhändig mit Ort, Datum und Unterschrift unterzeichnet wird.
Ist eine Generalvollmacht nach dem Tod sinnvoll?
Eine Vollmacht wirkt grundsätzlich über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Das gilt speziell dann, wenn dies in der Vollmacht ausdrücklich erwähnt wird (transmortale Vollmacht). Die Vollmacht bleibt nach dem Tod des Vollmachtgebers so lange wirksam, bis sie von den Erben widerrufen wird.
Generalvollmachten sollten als Vorsorgevollmachten in der Regel über den Tod hinaus erteilt werden. Denn so kann der Bevollmächtigte unmittelbar nach dem Tod des Vollmachtgebers wichtige Dinge wie das Auflösen der Wohnung oder die Kündigung von Verträgen in Angriff nehmen.
Dazu hat man auch im Rahmen der Nachlassabwicklung mit dem Bevollmächtigten einen handlungsfähigen Ansprechpartner für das Erbe. So kann der Bevollmächtigte handeln, auch wenn der Erbschein noch nicht erteilt ist oder möglicherweise sogar die Erbfolge noch klärungsbedürftig ist. Die Vollmacht verhindert also, dass die Erben in rechtlicher Hinsicht ohnmächtig sind, weil sie rechtsgeschäftlich nicht handeln können.
Andernfalls besteht nur die Möglichkeit, beim Nachlassgericht zur Sicherung des Nachlasses einen Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft zu stellen.
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Q&A: Häufige Fragen und Antworten zur Generalvollmacht
Was sind die Vorteile und Nachteile einer Generalvollmacht?
Der Vorteil der Generalvollmacht ist, dass Sie sowohl Zeit als auch Aufwand sparen, da Sie nicht für jedes Rechtsgeschäft eine Einzelvollmacht aufsetzen. Außerdem verhindern Sie, dass ein wichtiges Rechtsgeschäft vergessen wird.
Eine Generalvollmacht ist aber auch extrem weitreichend. Der Bevollmächtigte kann fast alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten für Sie regeln, was ein gewisses Streit- und Missbrauchspotenzial birgt. Es braucht also viel Vertrauen. Außerdem hat der Bevollmächtigte viel Verantwortung, die ihn überfordern kann. Unter Umständen haftet er auch für Fehler.
Warum akzeptieren Banken keine Generalvollmacht?
Banken müssen eine Generalvollmacht anerkennen. Dennoch tun viele Kreditinstitute dies nicht. Gerade bei nicht notariell beglaubigten Generalvollmachten. Hintergrund: Banken haben Sorge zu haften. Diese Sorge ist – insbesondere, wenn sie Geld aufgrund einer fehlerhaften Vollmacht herausgeben – berechtigt. Sie sind daher gut beraten, hohe Hürden an Vollmachten zu stellen. In gewissem Rahmen ist das auch in Ordnung.
Leider lehnen Kreditinstitute eine Generalvollmacht aber oft mit unzulässigen Begründungen ab: „die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bei Unterschrift sei nicht bewiesen“, „es würden generell nur hauseigene Formulare anerkannt“ oder „es würden nur notarielle oder anwaltliche oder beglaubigte Vollmachten anerkannt“ etc. Oft wird auch das Argument, es würden nur „hauseigene Formulare“ anerkannt, von der Bank genannt. Doch gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Vollmachten auch formlos gültig (§§ 164 ff., insbesondere § 167 Abs. 2 BGB).
Sollte Ihnen also die Bank die Anerkennung einer Generalvollmacht verweigern, so reicht ein anwaltliches Schreiben oder die Ankündigung, die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) oder aber den Ombudsmann für Banken einzuschalten, vollkommen aus. Praxistauglich hat sich dabei auch die Ankündigung erwiesen, die Bank gerade dann haftbar zu machen, wenn diese die Vollmacht nicht anerkennt, denn sie kann sich damit schadensersatzpflichtig machen.
Ist ein Bevollmächtigter haftbar?
Ein Bevollmächtigter ist gegenüber dem Vollmachtgeber verantwortlich. Begeht er Pflichtverletzungen – egal ob bewusst oder fahrlässig – haftet nach außen hin erst einmal der Vollmachtgeber.
Kann die Generalvollmacht widerrufen werden?
Eine Generalvollmacht für Angehörige kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber im juristischen Sinne handlungsfähig ist.
Wann ist eine Generalvollmacht unwirksam?
Eine Generalvollmacht ist unwirksam, wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, von Beginn an mangelhaft ist oder wirksam widerrufen wurde.
Wann endet eine Generalvollmacht für Angehörige?
Die Generalvollmacht gilt über den Tod des Vollmachtgebers hinaus und endet, wenn der Nachlass an die Erben übergeht. Es sei denn, es wurde in der Generalvollmacht anders geregelt und die Generalvollmacht endet schon mit dem Tod des Vollmachtgebers.
Kann ich mit einer Generalvollmacht Geld abheben?
Gründsätzlich sind Sie mit einer Generalvollmacht zum Geldabheben berechtigt. Viele Banken verlangen aber eine bankspezifische Vollmacht, da sie Missbrauch befürchten.