Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie hierzu aufgrund eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Erkrankung nicht mehr in der Lage sind? Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen helfen, damit dies in Ihrem Sinn geschieht und im Falle der Betreuungsbedürftigkeit ein gerichtliches Eingreifen und eine Betreuung durch einen ,,unbekannten“ Dritten vermieden wird. Die entsprechende Vorsorge sollten Sie mit Blick auf Ihre Selbstbestimmung in gesunden Tagen treffen. Die Vorsorgevollmacht
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ToggleWozu brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Durch Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, für Sie Ihre Angelegenheiten zu regeln, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Die von Ihnen ausgewählte Person handelt gegenüber Dritten, Behörden und Banken aufgrund der erteilten Vollmacht als Ihr Vertreter. Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht liegt darin, dass im Fall der Fälle sofort ein von Ihnen gewählter Vertreter zur Verfügung steht. Andernfalls muss zunächst im Rahmen eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens eine Person gefunden werden, die in der Lage ist, Sie zu vertreten. Ehepartner und Kinder können nicht automatisch für Sie entscheiden.
Wie errichte ich eine wirksame Vorsorgevollmacht?
Eine bestimmte Form ist bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht vorgeschrieben. Grundsätzlich ist auch keine notarielle Beurkundung erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch, eine möglichst umfassende schriftliche Vorsorgevollmacht auszustellen. Eine notarielle Beurkundung ist nur dann zwingend vorgeschrieben, wenn die Vorsorgevollmacht sich zusätzlich auf den Verkauf und Erwerb von Grundbesitz beziehen soll. Der Gang zum Notar ist auch dann empfehlenswert, um die Vorsorgevollmacht mit einer gewissen Beweiskraft zugunsten Ihrer Geschäftsfähigkeit zum Erklärungszeitpunkt auszustatten. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie als Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Errichtung Ihrer Vorsorgevollmacht bereits Anzeichen leichter Demenz zeigen. Um dafür zu sorgen, dass die Dokumente zur Verfügung stehen, wenn Sie benötigt werden, können Sie diese in zentralen Registern, beispielsweise dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin, online registrieren lassen.
Was regelt eine Vorsorgevollmacht?
Wie verhindere ich, dass meine Vorsorgevollmacht gegen meine Interessen verwendet wird?
Seien Sie sich bewusst, dass die bevollmächtigte Person je nach Umfang der Vollmacht über finanzielle Dinge, die Heimunterbringung oder bei gesundheitlichen Fragen wie einer Operation entscheidet. Sie sollten daher eine Person wählen, der Sie uneingeschränkt vertrauen, die Sie gut kennt und von der Sie wissen, dass sie sich gut informiert. Jemand, der kooperativ und durchsetzungsfähig ist und der es schafft, Entscheidungen für Sie und nicht für sich selbst zu treffen. Inhaltlich können Sie darüber hinaus Beschränkungen durch Benennung der nicht vorzunehmenden Tätigkeiten in der Vollmacht selbst vornehmen. So können Sie beispielsweise verfügen, dass der Bevollmächtigte monatlich über einen bestimmten Geldbetrag verfügen darf, Verfügungen über Ihr Vermögen im Ganzen oder die Aufnahme von Krediten untersagt wird. Als weitere ,,Absicherung“ kommt die Errichtung eines Überwachungsvertreters in Betracht. Dessen Aufgabe ist es, im Innenverhältnis den Hauptbevollmächtigten zu überwachen und im Konfliktfall auch nach außen tätig zu werden, wenn der Hauptbevollmächtigte den Anweisungen der Vorsorgevollmacht nicht folgt.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?
Die Vorsorge wirft viele Fragen auf. Weitergehende Informationen erhalten Sie von Fachleuten, zum Beispiel bei Stiftungen, Vereinen sowie Rechtsanwälten, die im Bereich des Betreuungsrechts tätig sind.