Bestattungsverfügung und Bestattungsvollmacht: Was ist der Unterschied?
Mit dem eigenen Tod befassen sich die wenigsten. Und doch ist es sinnvoll. Denn man erspart seinen Hinterbliebenen viel Leid, wenn man seine Wünsche für seine Bestattung schon zu Lebzeiten festlegt. Möglich ist dies mit einer Bestattungsvollmacht und einer Bestattungsverfügung.
Wie Sie bestattet werden möchten, legen Sie in einer Bestattungsverfügung fest: Darin schreiben Sie etwa nieder, ob Sie eine Erd- oder Feuerbestattung wünschen, wie der Grabstein aussehen und die Trauerfeier ablaufen soll.
In der Bestattungsvollmacht beauftragen Sie eine Person, Ihre Wünsche durchzuführen und durchzusetzen.
Ein wichtiger Hinweis zur Bestattungsverfügung
Bestattungswünsche sollten Sie keinesfalls in Ihrem Testament niederschreiben. Denn die Testamentseröffnung ist erst einige Wochen nach dem Tod. Dann ist es für Bestattungsangelegenheiten in aller Regel zu spät.
Wer darf oder muss sich kümmern, wenn jemand gestorben ist?
Wenn Sie nicht festlegen, welche Person sich nach Ihrem Tod um Ihre Bestattung kümmern soll, gilt die gesetzliche Regelung Ihres Bundeslandes. Man spricht dann von „bestattungspflichtig und bestattungsberechtigt“, und das gilt für Angehörige ersten Grades in dieser Reihenfolge:
- Ehefrau, Ehemann
- Kinder, Eltern
- Bruder, Schwester
- Neffe, Nichte, Onkel, Tante
Sollten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge nicht einhalten wollen, haben Sie die Möglichkeit, durch eigene Vollmachten und Verfügungen sehr präzise Anordnungen festzulegen.
Hinweis: In einigen Bundesländern gelten spezielle Regelungen zur Bestattungspflicht.
Bestattungsvollmacht: Was legt sie fest und wann ist sie sinnvoll?
Wer kümmert sich um Ihre Bestattung? In einer Bestattungsvollmacht übertragen Sie das sogenannte Totenfürsorgerecht an eine bestimmte Person. Das kann beispielsweise eine gute Freundin, der Lebenspartner oder der Sohn sein, die/der für die Totenfürsorgepflicht verantwortlich ist. Eine Bestattungsvollmacht ist vor allem sinnvoll, wenn Sie die oben erwähnte gesetzliche Reihenfolge umgehen möchten.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Entscheidung mit Ihrer Wunschperson absprechen. Denn die Bestattungsvollmacht ist gesetzlich bindend.
Totenfürsorgepflicht und Totenfürsorgerecht: Was ist der Unterschied?
Das Totenfürsorgerecht bezeichnet das Recht, über Art und Ort der Bestattung sowie die Gestaltung des Andenkens zu entscheiden. Die Totenfürsorgepflicht hingegen meint die rechtliche Verpflichtung, eine Bestattung zu veranlassen und gegebenenfalls die Kosten zu tragen. Während das Recht eher mit Entscheidungs- und Gestaltungsbefugnissen verbunden ist, betrifft die Pflicht die tatsächliche Durchführung und Verantwortung. Beide fallen oft denselben Angehörigen zu, müssen aber nicht zwingend deckungsgleich sein.
Muss die bevollmächtigte Person auch die Kosten für die Beerdigung übernehmen?
Nein, dazu ist sie nicht verpflichtet! In einer Bestattungsvollmacht können Sie ausdrücklich festlegen, dass die Ausgaben für Ihre Beerdigung aus Ihrem Nachlass bezahlt werden. Möglicherweise haben Sie auch ein separates Konto oder eine Vorsorgeversicherung eingerichtet, die genau für diesen Zweck vorgesehen ist. In diesem Fall können Sie auch diese Regelung in der Vollmacht verankern.
Was passiert, wenn der Bevollmächtigte verhindert ist?
Es ist immer möglich, dass der oder die bevollmächtigte Person die Totenfürsorge nicht übernehmen kann – aus unterschiedlichen Gründen. In solchen Fällen darf die Bevollmächtigte die Vollmacht an eine weitere Person übertragen.
Was wird in einer Bestattungsverfügung geregelt?

Nach dem Tod eines Menschen müssen die Angehörigen in kurzer Zeit viele Formalitäten erledigen und die Beerdigung organisieren. Wenn Sie zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung verfassen, ist das für Ihre Angehörigen eine große Hilfe.
Eine Bestattungsverfügung enthält verschiedene Bestimmungen, die die Art und den Umfang der Bestattung betreffen. So kann der Verfasser über die gewünschte Bestattungsart verfügen, also etwa den Wunsch nach einer Feuer- oder Erdbestattung äußern.
Auch der Ablauf der Bestattung kann festgehalten werden. Wird eine Trauerfeier gewünscht, kann dies angegeben werden. Eine Trauerfeier kann jedoch auch bewusst ausgeschlossen werden, wenn der Verfügende auf diesen Bestandteil der Bestattung verzichten möchte. Wenn es eine Trauerfeier geben soll, so kann bereits ein gewünschter Trauerredner und die Trauermusik festgelegt werden.
Wenn bereits ein Bestattungshaus bekannt ist, dass die Bestattung durchführen soll, so kann dies angegeben werden. Wenn eine finanzielle Vorsorge, etwa in Form eines Sparbuchs oder einer Sterbegeldversicherung, existiert, wird in der Verfügung das Institut angegeben.
Wer eine andere als die gesetzlich dafür vorgesehene Person mit der Organisation der Bestattung bevollmächtigen möchte, der kann dies auch im Rahmen der Bestattungsverfügung tun.
Vorteile einer Bestattungsverfügung
Eine Bestattungsverfügung zu verfassen bietet einige Vorteile:
- Der eigene Willen wird eindeutig und bindend festgehalten
- Die Angehörigen werden im Todesfall entlastet
- Streit über den möglichen Willen des Verstorbenen wird vorgebeugt
- Thema Bestattung und Tod wird aktiv angegangen
Welche formalen Aspekte sind bei einer Verfügung zu beachten?
Die Bestattungsverfügung unterliegt keinen besonderen Formvorgaben und ist nach deutschem Recht nicht gesondert geregelt. Sie kann entweder handschriftlich verfasst oder in Form einer Vorlage ausgedruckt werden. In beiden Fällen ist es wichtig, das Dokument selbst mit Datum zu unterschreiben.
Auch eine notarielle Beglaubigung ist eine sinnvolle Maßnahme, um die Gültigkeit der gemachten Angaben zu bekräftigen. Ohne diese Beglaubigung könnten die Verfügungen nach dem Tod angezweifelt werden.
Schreiben Sie einfach auf, wie Sie beerdigt werden möchten und unterschreiben Sie Ihre Wünsche. Empfehlenswert sind folgende Inhalte in der Bestattungsverfügung:
- Die Überschrift „Bestattungsverfügung“ oder „Wünsche für meine Beerdigung“
- Ausstellungsort und Datum
- Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift.
- Wer ist fürsorgeberechtigt und soll sich um die Bestattung kümmern?
- Bestimmung der Bestattungsart (z.B. Feuer-, Erd-, Luft- oder Baumbestattung)
- Festlegung des Bestattungsortes
- Gestaltung des Grabmals und des Grabsteines. Grab mit namentlicher Nennung oder anonym
- Durchführung der Bestattung durch ein bestimmtes Bestattungsinstitut
- Ihre Unterschrift
- Damit niemand an der Gültigkeit des Dokuments zweifelt, sollten zusätzlich die Unterschrift eines Zeugen und eine Bestätigung durch einen Notar oder Arzt enthalten sein
Die Bestattungsverfügung kann auf folgende Punkte erweitert werden:
- Festlegung, ob eine Bestattungsfeier stattfinden soll und wer eingeladen werden soll.
- Hinweise zur Gestaltung der Bestattungsfeier
- Hinweise auf eine mögliche Bestattungsvorsorgeversicherung, zu einem bestehenden Vorsorgevertrag oder einem dafür vorgesehenen Sparkonto (einschließlich Einräumung einer Bankvollmacht an den Bestattungspflichtigen)
- Festlegung zum Umfang der Bestattung
- Weitere Dienstleistungen wie Blumenschmuck, Grabpflege, Zeitungsanzeigen, Trauerkarten etc.
- Falls zum Zeitpunkt der Erstellung der Verfügung eine Grabstelle vorhanden ist, gibt es Angaben über eine Alternative, wenn die Grabstelle zum Zeitpunkt der Bestattung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
- Angabe einer Person, die im Falle von Unklarheiten Entscheidungen treffen soll.
- Angaben zu weiteren Dokumenten (soweit vorhanden) wie z.B. Sterbegeldversicherung, Organspendeausweis, Bestattungsvorsorgevertrag, Testament, Liste der Trauergäste, Familienstammbuch, Personalausweis und Krankenkassenkarte. Und wo diese zu finden sind.
Wie ausführlich sollten Sie Ihre Bestattungsverfügung verfassen?
Manche Punkte lassen sich recht kurz regeln, bei anderen sollten Sie Ihre Vorstellungen möglichst genau beschreiben.
Trauerfeier
Dazu gehört zum Beispiel die Gestaltung der Trauerfeier. Vielleicht wünschen Sie sich eine kirchliche Zeremonie, vielleicht aber auch eine weltliche mit einer freien Rednerin oder einem freien Redner. Sie können genau festlegen, wer die Ansprache halten soll, welche Musik gespielt oder gesungen wird, ob Live-Musik gewünscht ist, welche Blumen Sie bevorzugen oder welche Rituale Ihnen wichtig sind. Auch Angehörige oder Freunde können in die Feier eingebunden werden, indem Sie bestimmen, wer etwas sagen oder vortragen soll. So zeigen Sie selbst nach Ihrem Tod, welche Worte und Gesten Ihnen am Herzen lagen.
Kleidung und Sarggestaltung
Darüber hinaus können Sie festlegen, in welcher Kleidung Sie bestattet werden möchten (sofern keine Feuerbestattung vorgesehen ist) oder ob bestimmte Gegenstände mit in den Sarg gelegt werden sollen – selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Grab
Ein weiterer Punkt, der etwas ausführlicher beschrieben werden kann, betrifft Ihr Grab. Möchten Sie in einem bestehenden Familiengrab, einem Reihen- oder Wahlgrab bestattet werden? Falls Sie eine Einäscherung wünschen, können Sie entscheiden, ob Ihre Urne in einem Urnengrab, einem Kolumbarium, einer Urnenstele, in einem Friedwald oder auf einer Aschestreuwiese beigesetzt werden soll.
Grabmal
Auch die Gestaltung des Grabmals liegt in Ihrer Hand. In Ihrer Verfügung können Sie Material, Form, Farbe sowie mögliche Inschriften oder Symbole bestimmen. Vielleicht möchten Sie ein Zitat oder einen persönlichen Spruch auf dem Stein verewigen – oder ganz schlicht nur Ihren Namen. Je genauer Sie hier vorgehen, desto klarer ist für Ihre Angehörigen, wie Sie es sich gewünscht haben.
Kontaktpersonen
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich schon zu Lebzeiten mit einem Bestattungsinstitut, einer Kirchengemeinde, einer freien Rednerin oder einem Steinmetz abzusprechen und Ihre Vorstellungen dort schriftlich zu hinterlegen. In diesem Fall sollte Ihre Verfügung auch den Hinweis auf die jeweilige Kontaktperson mit Name, Adresse und Telefonnummer enthalten.
Bestattungsverfügung notwendig bei besonderem Bestattungswunsch
Wollen Sie verbrannt werden, auf See beigesetzt oder per Flugzeug, Hubschrauber oder Heißluftballon in die Lüfte getragen und dann verstreut werden, sollten Sie eine Bestattungsverfügung verfassen und diesen Bestattungswunsch festlegen. So beugen Sie etwaigen Missverständnissen hinsichtlich Ihrer Bestattungsform vor.
Wo bewahre ich die Bestattungsverfügung und die Bestattungsvollmacht am besten auf?
Wenn das Dokument verfasst und unterschrieben ist, sollte es an einem sicheren Ort hinterlegt werden. Es sollte ein Ort gewählt werden, an dem die Bestattungsverfügung im Todesfall schnell gefunden werden kann. Am besten bewahren Sie die Bestattungsverfügung im Familien- oder Stammbuch auf. Das Dokument brauchen Ihre Angehörigen in Ihrem Todesfall als erstes. Binden Sie Ihre Angehörigen mit in die Planung ein und geben Sie dem Fürsorgeberechtigten zu Lebzeiten eine Kopie Ihrer Wünsche. Sollten sich Ihre Wünsche ändern, können Sie jederzeit eine neue Verfügung schreiben.
Fazit Bestattungsverfügung & Bestattungsvollmacht
Sowohl die Bestattungsvollmacht als auch die Bestattungsverfügung sind keine Pflicht. Wollen Sie aber Ihre Angehörigen entlasten, und dass sich eine gewünschte Person um Ihre Bestattung kümmert, dann sollten Sie auf jeden Fall eine Bestattungsverfügung & Bestattungsvollmacht verfassen.
Wichtig ist, dass Sie sowohl Ihre Bestattungsverfügung, als auch Ihre Bestattungsvollmacht persönlich unterschreiben und diese mit einer Orts- und Datumsangabe versehen. Empfehlenswert sind auch eine Unterschrift eines Zeugen sowie die Beglaubigung durch einen Notar oder Hausarzt.