Die wenigsten Deutschen beschäftigen sich bereits vor ihrem Tod mit ihrer eigenen Bestattung. So fällt es oft Angehörigen schwer, eine Beerdigung zu organisieren, die den Vorstellungen und Wünschen des Verstorbenen entspricht. Abhilfe kann hier eine Bestattungsverfügung und eine Bestattungsvollmacht leisten. Warum eine Bestattungsverfügung & Bestattungsvollmacht Sinn machen und wie Sie eine solche Verfügung beziehungsweise Vollmacht richtig verfassen, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
ToggleDer Unterschied zwischen Bestattungsverfügung und Bestattungsvollmacht
Wer kümmert sich, wenn Sie eines Tages sterben? Wer organisiert Ihre Beerdigung, achtet darauf, dass Ihre Wünsche zum Tragen kommen und überhaupt: Auf welche Art und Weise möchten Sie bestattet werden?
In einer Bestattungsverfügung hält man persönliche Wünsche für die Bestattung fest. In einer Bestattungsvollmacht wird eine Person damit beauftragt, diese Wünsche durchzuführen und durchzusetzen.
Ein wichtiger Hinweis zur Bestattungsverfügung: Bestattungswünsche sollten Sie keinesfalls in Ihrem Testament schreiben. Denn die Testamentseröffnung ist erst einige Wochen nach dem Tod. Dann ist es für Bestattungsangelegenheiten in aller Regel zu spät.
Wer darf, wer muss sich kümmern, wenn jemand gestorben ist?
Wenn Sie nicht festlegen, welche Person sich nach Ihrem Tod um Ihre Bestattung kümmern soll, gilt die gesetzliche Regelung Ihres Bundeslandes. Man spricht dann von „bestattungspflichtig und bestattungsberechtigt“, und das gilt für Angehörige ersten Grades in dieser Reihenfolge:
- Ehefrau, Ehemann
- Kinder, Eltern
- Bruder, Schwester
- Neffe, Nichte, Onkel, Tante
Wenn Sie diese gesetzlich festgelegte Reihenfolge umgehen möchten, können Sie von sich aus mit entsprechenden Vollmachten und Verfügungen ganz genaue Regelungen treffen.
Anmerkung: Es gibt zum Teil bundesländerspezifische Bestimmungen zur Bestattungspflicht.
Was legt eine Bestattungsvollmacht fest?
Sie können das Totenfürsorgerecht auf eine von Ihnen gewünschte Person übertragen, zum Beispiel auf Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner. Mit einer Bestattungsvollmacht übertragen Sie der von Ihnen festgelegten Person offiziell die Totenfürsorgepflicht. Da eine Bestattungsvollmacht gesetzlich bindend ist, sollten Sie Ihre Entscheidung auf jeden Fall mit der von Ihnen gewünschten Person absprechen.
Wann ist eine Bestattungsvollmacht sinnvoll?
Wer die oben erwähnte gesetzliche Reihenfolge umgehen möchte, beispielsweise um eine Lebensgefährtin oder einen Lebensgefährten einzusetzen, der sollte beizeiten eine Bestattungsvollmacht für die gewünschte Person ausstellen.
Eine in der Bestattungsvollmacht benannte Person ist tatsächlich in der Verantwortung, wenn der Todesfall eintritt. Ihr ist das Totenfürsorgerecht dann ganz offiziell übertragen. Sie kann dieses Recht aber auch ihrerseits auf eine andere Person übertragen.
Tipp zur Bestattungsvollmacht: Wer eine Bestattungsvollmacht ausstellt, sollte seine Entscheidung in jedem Fall mit dem oder den Betroffenen absprechen.
Muss die bevollmächtigte Person auch die Kosten für die Beerdigung übernehmen?
Nein, das muss sie nicht! Sie können in Ihrer Bestattungsvollmacht einen entsprechenden Passus einfügen und beispielsweise bestimmen, dass die Kosten für Ihre Beerdigung aus Ihrem Erbe entnommen werden sollen. Eventuell haben Sie auch ein extra für Ihre Bestattung angelegtes Konto oder eine Vorsorgeversicherung, über die Ihre Beerdigung finanziert werden kann. Dann können Sie diese Regelung ebenfalls in die Vollmacht einfügen.
Was wird in einer Bestattungsverfügung geregelt?
Nach dem Tod eines Menschen müssen die Angehörigen in kurzer Zeit viele Formalitäten erledigen und die Beerdigung organisieren. Wenn Sie zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung verfassen, ist das für Ihre Angehörigen eine große Hilfe.
Eine Bestattungsverfügung enthält verschiedene Bestimmungen, die die Art und den Umfang der Bestattung betreffen. So kann der Verfasser über die gewünschte Bestattungsart verfügen, also etwa den Wunsch nach einer Feuer- oder Erdbestattung äußern. Auch der Ablauf der Bestattung kann festgehalten werden. Wird eine Trauerfeier gewünscht, kann dies angegeben werden, eine Trauerfeier kann jedoch auch bewusst ausgeschlossen werden, wenn der Verfügende auf diesen Bestandteil der Bestattung verzichten möchte. Wenn es eine Trauerfeier geben soll, so kann bereits ein gewünschter Trauerredner und die Trauermusik festgelegt werden.
Wenn bereits ein Bestattungshaus bekannt ist, dass die Bestattung durchführen soll, so kann dies angegeben werden. Wenn eine finanzielle Vorsorge, etwa in Form eines Sparbuchs oder einer Sterbegeldversicherung, existiert, wird in der Verfügung das Institut angegeben. Wer eine andere als die gesetzlich dafür vorgesehene Person mit der Organisation der Bestattung bevollmächtigen möchte, der kann dies auch im Rahmen der Bestattungsverfügung tun.
Vorteile einer Bestattungsverfügung
Eine Bestattungsverfügung zu verfassen bietet einige Vorteile:
- Der eigene Willen wird eindeutig und bindend festgehalten
- Die Angehörigen werden im Todesfall entlastet
- Streit über den möglichen Willen des Verstorbenen wird vorgebeugt
- Thema Bestattung und Tod wird aktiv angegangen
Welche formalen Aspekte sind bei einer Verfügung zu beachten?
Die Bestattungsverfügung unterliegt keinen besonderen Formvorgaben und ist nach deutschem Recht nicht gesondert geregelt. Sie kann entweder handschriftlich verfasst oder in Form einer Vorlage ausgedruckt werden. In beiden Fällen ist es wichtig, das Dokument selbst mit Datum zu unterschreiben. Auch eine notarielle Beglaubigung ist eine sinnvolle Maßnahme, um die Gültigkeit der gemachten Angaben zu bekräftigen. Ohne diese Beglaubigung könnten die Verfügungen nach dem Tod angezweifelt werden.
Schreiben Sie einfach auf, wie Sie beerdigt werden möchten und unterschreiben Sie Ihre Wünsche. Empfehlenswert sind folgende Inhalte in der Bestattungsverfügung:
- Die Überschrift „Bestattungsverfügung“ oder „Wünsche für meine Beerdigung“.
- Ausstellungsort und Datum
- Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift.
- Wer ist fürsorgeberechtigt und soll sich um die Bestattung kümmern?
- Festlegung der gewünschten Bestattungsart (Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung, Luftbestattung, Baumbestattung oder eine andere Bestattungsart).
- Festlegung des Bestattungsortes.
- Gestaltung des Grabmals und des Grabsteines. Grab mit namentlicher Nennung oder anonym.
- Durchführung der Bestattung durch ein bestimmtes Bestattungsinstitut.
- Ihre Unterschrift
- Unterschrift eines Zeugen und Beglaubigungsvermerk vom Notar oder Arzt sollten ebenfalls auf jeden Fall enthalten sein, um keinen Zweifel an der Echtheit des Dokumentes aufkommen zu lassen.
Die Bestattungsverfügung kann auf folgende Punkte erweitert werden:
- Festlegung, ob eine Bestattungsfeier stattfinden soll und wer eingeladen werden soll.
- Hinweise zur Gestaltung der Bestattungsfeier.
- Hinweise auf eine mögliche Bestattungsvorsorgeversicherung, zu einem bestehenden Vorsorgevertrag oder einem dafür vorgesehenen Sparkonto (einschließlich Einräumung einer Bankvollmacht an den Bestattungspflichtigen).
- Festlegung zum Umfang der Bestattung.
- Weitere Dienstleistungen wie Blumenschmuck, Grabpflege, Zeitungsanzeigen, Trauerkarten etc.
- Falls zum Zeitpunkt der Erstellung der Verfügung eine Grabstelle vorhanden ist, gibt es Angaben über eine Alternative, wenn die Grabstelle zum Zeitpunkt der Bestattung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
- Angabe einer Person, die im Falle von Unklarheiten Entscheidungen treffen soll.
- Angaben zu weiteren Dokumenten (soweit vorhanden) wie z.B. Sterbegeldversicherung, Organspendeausweis, Bestattungsvorsorgevertrag, Testament, Liste der Trauergäste, Familienstammbuch, Personalausweis und Krankenkassenkarte. Und wo diese zu finden sind.
Wie ausführlich sollten Sie Ihre Bestattungsverfügung verfassen?
Einige der genannten Aspekte können Sie recht kurz und bündig abhaken. Bei anderen jedoch sollten Sie darauf achten, ausführlich und detailliert Ihre konkreten Wünsche zu beschreiben.
Das betrifft zum Beispiel die Art und Weise, wie Ihre Trauerfeier durchgeführt werden soll. Vielleicht wünschen Sie sich eine kirchliche Trauerzeremonie, vielleicht aber auch eine weltliche mit einem freien Trauerredner/einer freien Trauerrednerin. Sie können die Person, die Ihre Trauerzeremonie durchführen soll, namentlich nennen. Auch können Sie festlegen, welche Lieder während der Zeremonie gesungen werden sollen, ob Sie Live-Musik von professionellen Musikern wünschen, welche Blumen Sie haben möchten und welche Rituale Ihnen wichtig sind. Vielleicht gibt es ja auch Personen in Ihrem Familienkreis, die bei der Trauerfeier etwas sagen sollen. So können Sie das ebenfalls festhalten und Ihren Angehörigen damit – auch nach Ihrem Tode – zeigen, dass Ihnen Ihre Worte wichtig sind.
Ebenfalls können Sie darüber bestimmen, in welcher Kleidung Sie beerdigt werden wollen (wenn Ihre sterblichen Überreste nicht kremiert werden sollen) und ob Sie bestimmte Gegenstände mit in den Sarg nehmen möchten (diese Wünsche müssen natürlich im gesetzlich zugelassenen Rahmen bleiben).
Ein weiterer wichtiger Aspekt, den Sie durchaus mit einer längeren Ausführung bedenken sollten, ist die Gestaltung Ihres Grabmals. Das betrifft die Frage, für welche Art von Grab Sie sich entschieden haben. Besitzt Ihre Familie bereits ein Familiengrab, in dem Sie ebenfalls beigesetzt werden wollen/sollen? Möchten Sie in einem Reihen- oder Wahlgrab beerdigt werden? Wollen Sie, wenn Sie sich für eine Kremation entschieden haben, in einem Urnengrab, einem Kolumbarium oder einer Urnenstele beigesetzt werden? Oder soll Ihre Asche vielleicht auf einer Aschestreuwiese verstreut oder in einem Friedwald beigesetzt werden?
Auch die Gestaltung Ihres Grabsteines ist Ihnen überlassen, wenn Sie es möchten. In Ihrer Bestattungsverfügung können Sie sowohl über das Material, die Form und die Farbe des Grabsteines als auch über die Inschriften und verwendeten Symbole und Ornamente bestimmen. Vielleicht haben Sie ein Lieblingszitat, das Sie auf dem Stein verewigt haben möchten oder Sie wollen einfach nur Ihren Namen eingraviert wissen. Auch hier gilt wieder: Je konkreter Sie Ihre Wünsche festhalten, desto eher können Sie sicher sein, dass alles Ihren Vorgaben gemäß umgesetzt wird.
Natürlich können Sie auch selbst im Vorfeld mit einem entsprechenden Bestattungsunternehmen, dem Pfarramt oder freien Trauerredner und einem Steinmetz in Verbindung treten und Ihre Wünsche dort schriftlich festhalten. Dann sollten Sie dies ebenfalls in der Bestattungsverfügung erwähnen und auf die entsprechende Person verweisen mit Namen, Anschrift und Kontaktdaten.
Bestattungsverfügung notwendig bei besonderem Bestattungswunsch
Wollen Sie verbrannt werden, auf See beigesetzt oder per Flugzeug, Hubschrauber oder Heißluftballon in die Lüfte getragen und dann verstreut werden, sollten Sie eine Bestattungsverfügung verfassen und diesen Bestattungswunsch festlegen. So beugen Sie etwaigen Missverständnissen hinsichtlich Ihrer Bestattungsform vor.
Wo bewahre ich die Bestattungsverfügung und die Bestattungsvollmacht am besten auf?
Wenn das Dokument verfasst und unterschrieben ist, sollte es an einem sicheren Ort hinterlegt werden. Es sollte ein Ort gewählt werden, an dem die Bestattungsverfügung im Todesfall schnell gefunden werden kann. Am besten bewahren Sie die Bestattungsverfügung im Familien- oder Stammbuch auf. Das Dokument brauchen Ihre Angehörigen in Ihrem Todesfall als erstes. Binden Sie Ihre Angehörigen mit in die Planung ein und geben Sie dem Fürsorgeberechtigten zu Lebzeiten eine Kopie Ihrer Wünsche. Sollten sich Ihre Wünsche ändern, können Sie jederzeit eine neue Verfügung schreiben.
Fazit Bestattungsverfügung & Bestattungsvollmacht
Sowohl die Bestattungsvollmacht als auch die Bestattungsverfügung sind kein Muss. Wollen Sie aber Ihre Angehörigen entlasten und wollen Sie, dass sich eine gewünschte Person um Ihre Bestattung kümmert, dann sollten Sie auf jeden Fall eine Bestattungsverfügung & Bestattungsvollmacht verfassen.
Wichtig ist, dass Sie sowohl Ihre Bestattungsverfügung, als auch Ihre Bestattungsvollmacht persönlich unterschreiben, den Ort und das Datum sowie, wenn möglich, noch an die Unterschrift eines Zeugen und die Beglaubigung durch einen Notar oder Hausarzt denken.