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Die Generalvollmacht für Angehörige

Eine Generalvollmacht liegt auf einem Schreibtisch dazu ein Stift und eine Brille.

Eine Generalvollmacht für Angehörige kann wichtig werden, wenn Sie Ihre Angelegenheiten wegen eines plötzlichen Unfalls oder anderen Schicksalsschlägen nicht mehr selbst regeln können. Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei der Erstellung einer Generalvollmacht für Angehörige achten müssen.

Warum sollten Sie eine Generalvollmacht für Angehörige erteilen?

Jeder kann plötzlich und unerwartet das Opfer eines Unfalls oder einer Krankheit wie Demenz werden. Dies kann dazu führen, dass Sie Ihre Anliegen nicht mehr selbst regeln können. In diesem Fall wünscht sich jeder, dass eine vertraute Person Sie in Ihren Anliegen vertritt. In der Regel ein Angehöriger!

Mit einer Generalvollmacht können Sie gewährleisten, dass im Fall Ihrer eigenen Geschäftsunfähigkeit ein von Ihnen benannter Angehöriger oder eine Vertrauensperson an Stelle eines gerichtlichen Betreuers Entscheidungen in Ihrem Namen trifft.

 

Was ist eine Generalvollmacht?

Die Generalvollmacht ist eine besondere Form der Vollmacht. Die Generalvollmacht definiert eine umfassende rechtliche Vertretung einer Privatperson durch eine andere Person, die nicht auf einzelne Bereiche beschränkt ist und anders als die Vorsorgevollmacht unmittelbar mit dem Moment der Aushändigung Gültigkeit erlangt – und zwar auch dann, wenn der Vollmachtgeber selbst noch geschäftsfähig und in der Lage ist, eigenständige Entscheidungen zu fällen. Solch eine Generalvollmacht wird daher nur engsten Angehörigen gegeben, wie zum Beispiel dem Ehegatten, der Ehegattin, Kindern oder nahestehenden, vertrauten Personen.

Die Generalvollmacht bezieht sich im Gegensatz zu einer Einzelvollmacht auf alle übertragbaren Rechtsgeschäfte. Wenn Sie mit dem Notar eine Generalvollmacht erstellen, dann umfasst diese Vertretungsbefugnis gleichzeitig alle Bereiche, in denen eine Vertretung möglich ist. Das bedeutet folgende Vollmachten sind in der Generalvollmacht eingeschlossen:

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung

 

Was beinhaltet eine Generalvollmacht?

Mit einer Generalvollmacht wird einer oder mehreren Personen die Vollmacht erteilt, alle juristisch zulässigen Vertretungshandlungen durchzuführen. Die einzigen Ausnahmen bilden die Eheschließung und das Aufsetzen eines Testaments. Ansonsten gehören dazu unter anderem folgende Rechtsgeschäfte:

  • Zahlungen
  • Behördengänge
  • Steuererklärungen
  • Versicherungen
  • Vermögensverwaltung
  • Rechtsstreitigkeiten
  • Miete
  • Vertragliche Verpflichtungen
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern

 

Wichtig zur Generalvollmacht: Welche Rechte Sie genau an einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson übergeben möchten, können Sie in der Vollmachtsurkunde selbst festlegen. Je detaillierter und genauer Sie hierbei vorgehen, desto besser lassen sich im Ernstfall eventuelle Unklarheiten vermeiden.

 

Wie erteilt man für Angehörige eine Generalvollmacht?

Wollen Sie einem Angehörigen oder einer Vertrauensperson eine Generalvollmacht ausstellen, reicht es aus, wenn Sie dies handschriftlich festlegen. Wichtig ist es festzulegen, wie weit die Generalvollmacht reichen soll. Ist sie nicht genauer definiert, hat der Bevollmächtigte keine Entscheidungsbefugnis bei medizinischen Fragen. Ist diese konkretisiert, enthält die Generalvollmacht auch eine Vorsorgevollmacht. Ebenfalls enthalten sein müssen Ort, Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers.

Es ist sinnvoll, die Unterschrift beglaubigen zu lassen, damit später keine Zweifel an der Echtheit der Generalvollmacht besteht. Außerdem muss klargestellt werden, ob die Vollmacht mit dem Tod endet oder über den Tod hinaus gelten soll.

Sollen die Bevollmächtigten dazu berechtigt werden, eine Firma weiterzuführen oder Immobiliengeschäfte zu tätigen, muss die Vollmacht vom Notar beurkundet werden.

 

Wichtig zur Generalvollmacht: Achten Sie dabei darauf, die Vollmacht nicht unnötig auf diesen Geltungsbereich einzuschränken, wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihre allgemeine Vollmacht auch als Generalvollmacht einsetzbar bleibt.

 

Banken bestehen oft auf Ausstellung einer expliziten Bankvollmacht. Klären Sie am besten vorab, welche Art der Vollmacht Ihre Bank bevorzugt, bzw. anerkennt.

 

Was gehört alles in eine Generalvollmacht?

  • Name, Geburtsdatum und Anschrift des Vollmachtgebers
  • Name, Geburtsdatum und Anschrift des Bevollmächtigten
  • Inhalt und Umfang der Vollmacht
  • Unterschrift des Vollmachtgebers mit Ort und Datum, ggf. Beglaubigung durch einen Notar

Die eindeutige Benennung des Bevollmächtigten ist sehr wichtig. Hinterlegen Sie für den äußersten Fall idealerweise auch Ausweiskopien aller benannten Generalbevollmächtigten.

 

Wie lange ist eine Generalvollmacht gültig?

Wie lange eine Generalvollmacht gültig ist, hängt also davon ab, was der Vollmachtgeber in dem Dokument festlegt. Der Verfasser hat die Möglichkeit, sie zeitlich zu befristen oder sie nur für die Ausführung eines bestimmten Rechtsgeschäfts zu erteilen: Dann erlischt sie mit Fristablauf bzw. der Erledigung des Rechtsgeschäfts. Gibt es solche Regelungen nicht, hängt es von der Auslegung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses ab, ob die Vollmacht auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus fortbesteht.

 

Was darf man nicht mit einer Generalvollmacht?

Was Sie dürfen und was nicht, legt der Aussteller der Generalvollmacht fest. Er bestimmt, in welchen Bereichen Sie ihn vertreten dürfen. Erstellt jemand eine Generalvollmacht ohne jede Einschränkung, dann können Sie ihn in allen Bereichen vertreten.

 

Unterschied Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht

Während die Generalvollmacht vor allem dafür sorgt, dass der Bevollmächtigte in der Lage ist Rechtsgeschäfte im Interesse des Vollmachtgebers abzuwickeln, bezieht sich die Vorsorgevollmacht explizit auf gesundheitliche Fragestellungen. Die Generalvollmacht wird in der Regel eingesetzt, wenn der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist. Mit der Vorsorgevollmacht sorgen Sie hingegen für einen Zeitpunkt vor, zu dem Sie nicht mehr geschäftsfähig sind. Weitere Infos zur Vorsorgevollmacht finden Sie in unserem Artikel: Vorsorgevollmacht: Das sollten Sie beachten

 

Gefahren einer Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht will gut überlegt sein, denn der Bevollmächtigte hat weitreichende Befugnisse. Egal, welche Form der Vollmacht Sie wählen, sie ist immer mit einem hohen Missbrauchsrisiko verbunden. Lassen Sie sich am besten vorab immer beraten, zum Beispiel von einem Notar. Dieser kann Sie über die rechtlichen Konsequenzen informieren, die mit einer Generalvollmacht einhergehen.

 

Generalvollmacht – Welche Kosten entstehen?

Eine Notarin versiegelt eine Generalvollmacht.
Mit einer notariell beglaubigten Generalvollmacht haben Sie bei Banken weniger Probleme, dass sie diese nicht anerkennen.

 

Für die notarielle Beglaubigung einer Generalvollmacht richten sich die Kosten nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. So kostet eine Generalvollmacht bei einem Vermögen von 100.000 Euro, ungefähr 165 Euro.

 

Generalvollmacht Vorteile und Nachteile

Der Vorteil der Generalvollmacht ist, dass Sie sowohl Zeit als auch Aufwand sparen, da Sie nicht für jedes Rechtsgeschäft eine Einzelvollmacht aufsetzen. Außerdem verhindern Sie, dass ein wichtiges Rechtsgeschäft vergessen wird.

 

Muss die Bank die Generalvollmacht akzeptieren

Banken müssen eine Generalvollmacht anerkennen. Dennoch tun viele Kreditinstitute dies nicht. Gerade bei nicht notariell beglaubigten Generalvollmachten. Hintergrund: Banken haben Sorge zu haften. Diese Sorge ist – insbesondere, wenn sie Geld aufgrund einer fehlerhaften Vollmacht herausgeben – berechtigt. Sie sind daher gut beraten, hohe Hürden an Vollmachten zu stellen. In gewissem Rahmen ist das auch in Ordnung.
Leider lehnen Kreditinstitute eine Generalvollmacht aber oft mit unzulässigen Begründungen ab: „die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bei Unterschrift sei nicht bewiesen“, „es würden generell nur hauseigene Formulare anerkannt“ oder „es würden nur notarielle oder anwaltliche oder beglaubigte Vollmachten anerkannt“ etc. Oft wird auch das Argument, es würden nur „hauseigene Formulare“ anerkannt, von der Bank genannt. Doch gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Vollmachten auch formlos gültig (§§ 164 ff., insbesondere § 167 Abs. 2 BGB).

Sollte Ihnen also die Bank die Anerkennung einer Generalvollmacht verweigern, so reicht ein anwaltliches Schreiben oder die Ankündigung, die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) oder aber den Ombudsmann für Banken einzuschalten, vollkommen aus.

Praxistauglich hat sich dabei auch die Ankündigung erwiesen, die Bank gerade dann haftbar zu machen, wenn diese die Vollmacht nicht anerkennt, denn sie kann sich damit schadensersatzpflichtig machen.

 

Ist ein Bevollmächtigter haftbar?

Ein Bevollmächtigter ist gegenüber dem Vollmachtgeber verantwortlich. Begeht er Pflichtverletzungen – egal ob bewusst oder fahrlässig – haftet nach außen hin erst einmal der Vollmachtgeber.

 

Ist eine Generalvollmacht nach dem Tod sinnvoll?

Eine Vollmacht wirkt grundsätzlich über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Das gilt insbesondere dann, wenn dies in der Vollmacht ausdrücklich erwähnt wird (transmortale Vollmacht). Die Vollmacht bleibt nach dem Tod des Vollmachtgebers so lange Zeit wirksam, bis sie von den Erben widerrufen wird.

Generalvollmachten sollten als Vorsorgevollmachten in der Regel über den Tod hinaus erteilt werden. Denn so kann der Bevollmächtigte unmittelbar nach dem Tod des Vollmachtgebers wichtige Dinge wie zum Beispiel das Auflösen der Wohnung oder die Kündigung von Verträgen in Angriff nehmen.

Dazu hat man auch im Rahmen der Nachlassabwicklung mit dem Bevollmächtigten einen handlungsfähigen Ansprechpartner für das Erbe. So kann der Bevollmächtigte handeln, auch wenn der Erbschein noch nicht erteilt ist oder möglicherweise sogar die Erbfolge noch klärungsbedürftig ist. Die Vollmacht verhindert also, dass die Erben in rechtlicher Hinsicht ohnmächtig sind, weil sie rechtsgeschäftlich nicht handeln können.

Andernfalls besteht nur die Möglichkeit, beim Nachlassgericht zur Sicherung des Nachlasses einen Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft zu stellen.

 

Generalvollmacht widerrufen

Eine Generalvollmacht für Angehörige kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber im juristischen Sinne handlungsfähig ist.

 

Wann endet eine Generalvollmacht für Angehörige?

Die Generalvollmacht gilt über den Tod des Vollmachtgebers hinaus und endet, wenn der Nachlass an die Erben übergeht. Es sei denn, es wurde in der Generalvollmacht anders geregelt und die Generalvollmacht endet schon mit dem Tod des Vollmachtgebers.

 

Generalvollmacht Vorlage / Muster

Hier können Sie sich ein Generalvollmacht Vorlage herunterladen.

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