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Patientenverfügung selber schreiben – das müssen Sie beachten

Zufriden, dreinblickende Seniorin. Im Hintergrund ist eine Patientenverfügung sichtbar.

Immer mehr Menschen stellen sich die Frage, was eigentlich passiert, wenn sie durch Krankheit oder einen Unfall nicht mehr in der Lage sein sollten, ihren Willen frei zu äußern. Wer entscheidet, wenn man es selbst nicht kann? Eine Patientenverfügung selber zu schreiben ist hier die Lösung. Was diese regelt, was darinstehen sollte, und wie sie eine Patientenverfügung richtig erstellen, erfahren Sie hier.

Was regelt eine Patientenverfügung?

Wenn Sie eine Patientenverfügung selber schreiben legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen und ärztlichen Eingriffe gewünscht werden, wenn Ihr entsprechender Patientenwille aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr entscheidungsfähig und folglich nicht mehr (wirksam) erklärt werden kann. Meist steht sie im Zusammenhang mit der Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen. Der Gesetzgeber hat hierzu vor einigen Jahren eine Regelung in das BGB aufgenommen und angeordnet das die Patientenverfügung in Schriftform zu verfassen ist.

Was sollte unbedingt bedacht werden, wenn man eine Patientenverfügung selber schreiben möchte?

Wenn Sie überlegen, ob Sie eine Patientenverfügung verfassen wollen oder nicht, empfiehlt es sich zunächst, darüber nachzudenken, was Ihnen im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist, wovor Sie Angst haben und was Sie sich erhoffen. Manche Menschen haben Angst, dass vielleicht nicht mehr alles medizinisch Mögliche für sie getan werden könnte, wenn sie alt oder schwer krank sind. Andere befürchten, dass man sie in solchen Situationen unter Aufbieten aller technischen Möglichkeiten nicht sterben lässt. Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen auseinander zu setzen, die Krankheit, Leiden und auch das Sterben betreffen. Dennoch ist dies notwendig, weil man sich über die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen klarwerden muss. Festlegungen in einer Patientenverfügung bedeuten, dass man selbst die Verantwortung für die Folgen übernimmt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt diesen Anordnungen entspricht. Dabei sollten Sie bedenken, dass in bestimmten Grenzsituationen des Lebens Voraussagen über das Ergebnis medizinischer Maßnahmen und möglicher Folgeschäden im Einzelfall kaum möglich sind. Wenn Sie Festlegungen für oder gegen bestimmte Behandlungen treffen wollen, sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie durch einen Behandlungsverzicht unter Umständen auf ein Weiterleben verzichten. Umgekehrt sollten Sie sich darüber klar sein, dass Sie für eine Chance, weiterleben zu können, möglicherweise Abhängigkeit und Fremdbestimmung in Kauf nehmen. Am Ende Ihrer persönlichen Willensbildung kann die Entscheidung stehen, eine Patientenverfügung selber zu schreiben oder der Entschluss, keine Vorsorge treffen zu wollen. Sie sollten sich deshalb für diese Überlegungen Zeit nehmen und sich nicht unter Druck setzen.

Eine Patientenverfügung selber schreiben – Was sollte unbedingt drinstehen?

https://www.youtube.com/watch?v=zs4gg6GxSko Der Bundesgerichtshof hat in einer bedeutenden Entscheidung im Jahr 2016 eine Patientenverfügung für unwirksam erklärt, die zu allgemeine Regelungen enthielt und hierzu u.a. ausgeführt, dass die schriftliche Äußerung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, für sich genommen nicht die für eine bindende Patientenverfügung notwendige konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen enthält. Hiernach sind verschiedene Punkte bei der zwingend zu beachten, wenn man eine Patientenverfügung selber schreiben möchte: Grundsätzlich gilt, dass unbestimmte Formulierungen („schwer krank“, „menschenunwürdiger Zustand“, „ausweglose Lage“, „keine Aussicht mehr auf ein erträgliches Leben“) unter allen Umständen vermieden werden müssen. Die Patientenverfügung sollte man sehr konkret verfassen und beschreiben, in welcher Situation sie gelten soll. Hier liegt ein großes Manko vieler bestehender Verfügungen! Viele Vorlagen gingen bislang davon aus, diesen Punkt nicht zu spezifisch zu erfassen, um nicht unbeabsichtigt bestimmte Konstellationen auszuschließen. Der Bundesgerichtshof fordert nun eine Konkretisierung durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen. Wenn Sie eine Patientenverfügung selber schreiben sollten daher die ärztlichen Maßnahmen, die im Einzelfall gewünscht oder abgelehnt werden, konkret beschrieben werden. Auf den Umgang mit entsprechenden lebenserhaltenden Maßnahmen, wie künstliche Ernährung, Flüssigkeitsaufnahme und vieles mehr ist konkret und ausführlich einzugehen, die Frage nach Schmerz- und Symptombehandlungen ist zu beantworten, der Umgang mit Wiederbelebungsversuchen oder mit künstlicher Beatmung, Dialyse usw. ist in der Patientenverfügung genau darzustellen und entsprechend zu verfassen. Eine wirksame Patientenverfügung kann demnach nicht aus wenigen Zeilen bestehen, sondern muss eine umfassende und sehr ausführliche Regelung darstellen. Textbausteine für eine Patientenverfügung finden Sie auf der Internetseite des bmjv:

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Eine Patientenverfügung selber schreiben – Auch eine Beschreibung der persönlichen Wertvorstellungen gehören hier mit rein

Die in einer Patientenverfügung festgelegten Anordnungen zum Ob und Wie ärztlicher Maßnahmen in kritischen Krankheitssituationen beruhen meist auf persönlichen Wertvorstellungen, Lebenshaltungen, religiösen Anschauungen, Hoffnungen oder Ängsten. Um die Festlegungen in einer Patientenverfügung besser nachvollziehen zu können, kann es für das medizinische Behandlungsteam hilfreich sein, Ihre persönlichen Auffassungen dazu zu kennen, daher sollten Sie diese, wenn sie Ihre Patientenverfügung selber schreiben, mit aufnehmen. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn es in Bezug auf den Patientenwillen Auslegungsprobleme gibt oder wenn die konkrete Situation nicht genau derjenigen entspricht, die Sie in der Patientenverfügung beschrieben haben. Insofern kann die schriftliche Festlegung eigener Wertvorstellungen eine wichtige Ergänzung einer Patientenverfügung sein. Folgende exemplarische Fragen sollen Sie dazu anregen, über die eigenen Lebenseinstellungen und Wertvorstellungen nachzudenken. Sie beziehen sich auf:

  • das bisherige Leben (Was ist mir in meinem Leben bislang wertvoll gewesen? Bin ich mit meinem Leben zufrieden, so wie es war? Was hätte ich mir anders gewünscht in meinem Leben?Würde ich mein Leben anders führen, wenn ich es von vorn anfangen könnte? …),
  • das zukünftige Leben (Möchte ich möglichst lange leben? Oder ist mir die Qualität des Lebens wichtiger als die Lebensdauer, wenn beides nicht in gleichem Umfang zu haben ist? Welche Wünsche/Aufgaben sollen noch erfüllt werden? Wovor habe ich Angst im Hinblick auf mein Sterben? …),
  • eigene leidvolle Erfahrungen (Wie bin ich mit Krankheiten oder Schicksalsschlägen fertig geworden? Was hat mir in schweren Zeiten geholfen? …),
  • die Beziehungen zu anderen Menschen (Welche Rolle spielen Familie oder Freunde für mich? Kann ich fremde Hilfe gut annehmen? Oder habe ich Angst, anderen zur Last zu fallen? …),
  • das Erleben von Leid, Behinderung oder Sterben anderer (Welche Erfahrungen habe ich damit? Löst das Angst bei mir aus? Was wäre für mich die schlimmste Vorstellung? …),
  • die Rolle von Religion/Spiritualität im eigenen Leben (Was bedeutet mir mein Glaube/meine Spiritualität angesichts von Leid und Sterben? Was kommt nach dem Tod? …).

Eine schriftliche Dokumentation der eigenen Wertvorstellungen kann die Ernsthaftigkeit einer Patientenverfügung unterstreichen.

Wann wird die Patientenverfügung angewendet?

Unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • aktuell sind Sie als Patient nicht einwilligungsfähig
  • beim Verfassen der Patientenverfügung waren Sie volljährig und einwilligungsfähig
  • Ihr Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt
  • die nun geplante Maßnahme ist medizinisch notwendig.

Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Grundsätzlich ist für jede ärztliche Behandlung oder deren Abbruch Ihre Zustimmung erforderlich: Wenn Sie Ihren Willen dazu nicht äußern können und keine Verfügung vorliegt, wird es schwierig. Dann muss der Arzt versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen anhand früherer Äußerungen zu ermitteln. Dazu spricht er auch mit den Angehörigen. Ehepartner oder Kinder können jedoch nur dann rechtsverbindlich für Sie entscheiden, wenn sie als Bevollmächtigter dazu von Ihnen beauftragt oder sie als rechtlicher Betreuer eingesetzt sind. Bei Meinungsverschiedenheiten über das Fortführen der Behandlung entscheidet letztlich das Gericht, oftmals in langwierigen und für alle Beteiligten zermürbenden Verfahren.

Wie erfahren Dritte im Notfall von meiner Patientenverfügung?

Bezüglich der Aufbewahrung muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass die Patientenverfügung im Original aufgefunden wird und die behandelnden Ärzte davon Kenntnis erlangen können. Händigen Sie möglichst Ihren nahen Angehörigen und dem Hausarzt je eine Kopie davon aus. Sie können auch eine Karte bei sich tragen, auf der vermerkt ist, dass es eine Patientenverfügung gibt, und wo deren Original hinterlegt ist. Auch gibt es die zentralen Register, z.B. das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Hier können Sie inzwischen auch online Ihre Vorsorgeurkunden registrieren lassen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?

Da die Patientenverfügung hauptsächlich Fragen zur medizinischen Behandlung regelt, sollten Sie sich vor allem mit Ihrem Arzt beraten. Zudem gibt es viele Informationsbroschüren, die helfen, einen persönlichen Willen zu den Fragen über Leben und Tod zu entwickeln. Aufgrund der Änderungen hinsichtlich der Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung, sollten auch bestehende Patientenverfügungen dringend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Diesbezüglich können Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Rechtsanwältin Marie Christine Meysel
Rechtsanwältin Marie Christine Meysel
Die Autorin der zweiteiligen Artikelreihe ist die Rechtsanwältin Marie-Christine Meysel, die seit 2015 ausschließlich im Erb- und Familienrecht in einer Kölner Kanzlei tätig ist. Kontakt: info@erbrecht-mangold.de

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