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Patientenverfügung selber schreiben – das müssen Sie beachten

Zufriden, dreinblickende Seniorin. Im Hintergrund ist eine Patientenverfügung sichtbar.
Inhaltsverzeichnis
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Was passiert, wenn Sie durch Krankheit oder einen Unfall Ihren Willen nicht mehr frei äußern können? Wer entscheidet, wenn man es selbst nicht kann? Eine Patientenverfügung selber zu schreiben, ist hier die Lösung. Was diese regelt und was darinstehen sollte, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze

Was regelt eine Patientenverfügung?

Welche medizinischen Maßnahmen und ärztliche Eingriffe möchte, wenn ich nicht mehr in der Lage sein sollte, meinen Willen frei zu äußern? In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche im Voraus schriftlich fest. 

Meist steht sie im Zusammenhang mit der Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen. Der Gesetzgeber hat hierzu vor einigen Jahren eine Regelung in das BGB aufgenommen und angeordnet das die Patientenverfügung in Schriftform zu verfassen ist.

 

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Was sollte unbedingt bedacht werden, wenn man eine Patientenverfügung selber schreiben möchte?

Bevor Sie entscheiden, ob Sie eine Patientenverfügung verfassen möchten, ist es sinnvoll, sich zunächst mit den eigenen Vorstellungen zu Krankheit, Leiden und dem Sterben auseinanderzusetzen. Überlegen Sie, wovor Sie möglicherweise Angst haben und was Sie sich in solchen Situationen erhoffen. Manche Menschen fürchten, dass im Ernstfall nicht alles medizinisch Mögliche für sie getan wird, andere wiederum haben Sorge, dass man ihr Leben mit allen technischen Mitteln unnötig verlängern könnte.

Sich mit diesen existenziellen Fragen zu befassen, fällt oft schwer, ist jedoch notwendig, um die Folgen der eigenen Entscheidungen zu verstehen. Eine Patientenverfügung bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte Ihren schriftlich festgelegten Wünschen folgen – und Sie damit selbst die Verantwortung für die Konsequenzen übernehmen. Bedenken Sie dabei, dass in kritischen Lebenssituationen die Auswirkungen medizinischer Maßnahmen oder mögliche Folgeschäden häufig nicht sicher vorhersehbar sind.

Wenn Sie in Ihrer Verfügung bestimmte Behandlungen ausschließen, kann dies zugleich den Verzicht auf ein Weiterleben bedeuten. Entscheiden Sie sich hingegen für alle erdenklichen Maßnahmen, müssen Sie sich bewusst sein, dass dies Abhängigkeit und Fremdbestimmung mit sich bringen kann. Am Ende steht Ihre persönliche Entscheidung: eine Patientenverfügung aufzusetzen – oder bewusst darauf zu verzichten. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.


Eine Patientenverfügung selber schreiben – Was sollte unbedingt drinstehen?

Der Bundesgerichtshof hat in einer bedeutenden Entscheidung im Jahr 2016 eine Patientenverfügung für unwirksam erklärt, die zu allgemeine Regelungen enthielt und hierzu u.a. ausgeführt, dass die schriftliche Äußerung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, für sich genommen nicht die für eine bindende Patientenverfügung notwendige konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen enthält.

Hiernach sind verschiedene Punkte zwingend zu beachten, wenn man eine Patientenverfügung selber schreiben möchte:

  • Grundsätzlich gilt, dass unbestimmte Formulierungen („schwer krank“, „menschenunwürdiger Zustand“, „ausweglose Lage“, „keine Aussicht mehr auf ein erträgliches Leben“) unter allen Umständen vermieden werden müssen.
  • Die Patientenverfügung sollte man sehr konkret verfassen und beschreiben, in welcher Situation sie gelten soll. Hier liegt ein großes Manko vieler bestehender Verfügungen! Viele Vorlagen gingen bislang davon aus, diesen Punkt nicht zu spezifisch zu erfassen, um nicht unbeabsichtigt bestimmte Konstellationen auszuschließen.
  • Der Bundesgerichtshof fordert nun eine Konkretisierung durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen.
  • Wenn Sie eine Patientenverfügung selber schreiben sollten daher die ärztlichen Maßnahmen, die im Einzelfall gewünscht oder abgelehnt werden, konkret beschrieben werden.
  • Auf den Umgang mit entsprechenden lebenserhaltenden Maßnahmen, wie künstliche Ernährung, Flüssigkeitsaufnahme und vieles mehr ist konkret und ausführlich einzugehen, die Frage nach Schmerz- und Symptombehandlungen ist zu beantworten, der Umgang mit Wiederbelebungsversuchen oder mit künstlicher Beatmung, Dialyse usw. ist in der Patientenverfügung genau darzustellen und entsprechend zu verfassen.
  • Eine wirksame Patientenverfügung kann demnach nicht aus wenigen Zeilen bestehen, sondern muss eine umfassende und sehr ausführliche Regelung darstellen. Textbausteine für eine Patientenverfügung finden Sie auf der Internetseite des bmjv.

Eine Patientenverfügung selber schreiben – Auch eine Beschreibung der persönlichen Wertvorstellungen gehören hier mit rein

Die in einer Patientenverfügung festgelegten Anordnungen zum ob und wie ärztlicher Maßnahmen in kritischen Krankheitssituationen beruhen meist auf persönlichen Wertvorstellungen, Lebenshaltungen, religiösen Anschauungen, Hoffnungen oder Ängsten.

Um die Festlegungen in einer Patientenverfügung besser nachvollziehen zu können, kann es für das medizinische Behandlungsteam hilfreich sein, Ihre persönlichen Auffassungen dazu zu kennen, daher sollten Sie diese, wenn sie Ihre Patientenverfügung selber schreiben, mit aufnehmen. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn es in Bezug auf den Patientenwillen Auslegungsprobleme gibt oder wenn die konkrete Situation nicht genau derjenigen entspricht, die Sie in der Patientenverfügung beschrieben haben.

Insofern kann die schriftliche Festlegung eigener Wertvorstellungen eine wichtige Ergänzung einer Patientenverfügung sein. Folgende exemplarische Fragen sollen Sie dazu anregen, über die eigenen Lebenseinstellungen und Wertvorstellungen nachzudenken. Sie beziehen sich auf:

  • Bisheriges Leben: Was war mir bislang wirklich wichtig? Bin ich mit dem Leben, das ich geführt habe, im Großen und Ganzen zufrieden? Gibt es Dinge, die ich bereue oder anders gewünscht hätte? Würde ich mein Leben bei einem Neubeginn anders gestalten?

  • Zukünftiges Leben: Möchte ich vor allem möglichst lange leben oder lege ich mehr Wert auf die Lebensqualität — falls beides nicht zugleich möglich ist? Welche unerledigten Wünsche oder Aufgaben sind mir wichtig? Welche Befürchtungen habe ich in Bezug auf mein Sterben

  • Eigene leidvolle Erfahrungen: Wie habe ich bisher auf Krankheiten oder Schicksalsschläge reagiert? Was hat mir in schweren Zeiten geholfen oder Kraft gegeben?

  • Beziehungen zu anderen Menschen: Welche Rolle spielen Familie und Freundinnen/Freunde für mich? Kann ich Hilfe annehmen oder habe ich Angst, anderen zur Last zu fallen?

  • Erleben von Leid, Behinderung oder Sterben bei anderen: Welche Erinnerungen oder Eindrücke habe ich von Krankheit oder Sterben in meinem Umfeld? Löst das bei mir Angst aus — und was wäre die schlimmste Vorstellung für mich?

  • Religion / Spiritualität: Welche Bedeutung haben Glaube oder spirituelle Überzeugungen in meinem Leben, besonders im Hinblick auf Leid und Sterben? Was glaube ich, kommt nach dem Tod — oder ist mir das unklar/gleichgültig?

Eine schriftliche Dokumentation der eigenen Wertvorstellungen kann die Ernsthaftigkeit einer Patientenverfügung unterstreichen.


Wann wird die Patientenverfügung angewendet?

Unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • aktuell sind Sie als Patient nicht einwilligungsfähig
  • beim Verfassen der Patientenverfügung waren Sie volljährig und einwilligungsfähig
  • Ihr Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt
  • die nun geplante Maßnahme ist medizinisch notwendig.

Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Grundsätzlich ist für jede ärztliche Behandlung oder deren Abbruch Ihre Zustimmung erforderlich: Wenn Sie Ihren Willen dazu nicht äußern können und keine Verfügung vorliegt, wird es schwierig. Dann muss der Arzt versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen anhand früherer Äußerungen zu ermitteln.

Dazu spricht er auch mit den Angehörigen. Ehepartner oder Kinder können jedoch nur dann rechtsverbindlich für Sie entscheiden, wenn sie als Bevollmächtigter dazu von Ihnen beauftragt oder sie als rechtlicher Betreuer eingesetzt sind. Bei Meinungsverschiedenheiten über das Fortführen der Behandlung entscheidet letztlich das Gericht, oftmals in langwierigen und für alle Beteiligten zermürbenden Verfahren.


Wie erfahren Dritte im Notfall von meiner Patientenverfügung?

Bezüglich der Aufbewahrung muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass die Patientenverfügung im Original aufgefunden wird und die behandelnden Ärzte davon Kenntnis erlangen können. Händigen Sie möglichst Ihren nahen Angehörigen und dem Hausarzt je eine Kopie davon aus.

Sie können auch eine Karte bei sich tragen, auf der vermerkt ist, dass es eine Patientenverfügung gibt, und wo deren Original hinterlegt ist. Auch gibt es die zentralen Register, z.B. das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Hier können Sie inzwischen auch online Ihre Vorsorgeurkunden registrieren lassen.


An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?

Da die Patientenverfügung hauptsächlich Fragen zur medizinischen Behandlung regelt, sollten Sie sich vor allem mit Ihrem Arzt beraten. Zudem gibt es viele Informationsbroschüren, die helfen, einen persönlichen Willen zu den Fragen über Leben und Tod zu entwickeln.

Aufgrund der Änderungen hinsichtlich der Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung, sollten auch bestehende Patientenverfügungen dringend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Diesbezüglich können Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Rechtsanwältin Marie Christine Meysel
Rechtsanwältin Marie Christine Meysel

Die Autorin der zweiteiligen Artikelreihe ist die Rechtsanwältin Marie-Christine Meysel, die seit 2015 ausschließlich im Erb- und Familienrecht in einer Kölner Kanzlei tätig ist. Kontakt: info@erbrecht-mangold.de

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