„Bloß nicht den Kindern auf der Tasche liegen!“ Bei Senioren sind Sterbegeldversicherungen beliebt. Doch ist eine solche Police wirklich sinnvoll? Viele Verbraucherorganisationen oder die Stiftung Wartentest üben oft Kritik an der Sterbegeldversicherung. Denn der wirtschaftliche Nutzen sei fragwürdig, die Policen oft viel zu teuer und dazu auch noch wenig kundenfreundlich. Stimmt das? Wir haben uns mit der Sterbegeldversicherung näher befasst.
Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Die Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Form der Kapitallebensversicherung. Im Gegensatz zur normalen Lebensversicherung wird bei der Sterbegeldversicherung jedoch nicht für den Lebensabend gespart. Vielmehr wird die Versicherungssumme an die Begünstigten ausbezahlt, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Mit dieser Summe sollen dann möglichst alle Kosten, die mit dem Begräbnis des Versicherten zu tun haben, abgedeckt werden.
Für wen ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?
Für alle, die gesundheitlich vorbelastet, nur wenig Geld übrig haben und möglichst früh voll abgesichert sein möchten, ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung absolut sinnvoll! Ob und inwieweit eine Sterbegeldversicherung sinnvoll für Sie ist, hängt ganz allein von Ihren persönlichen Möglichkeiten und Vorstellungen ab! Wenn Sie sich einmal umfassend über Beerdigungskosten informiert haben, werden Sie schnell feststellen, dass ihre Hinterbliebenen eine hohe Summe zu tragen haben. Wenn Sie diesbezüglich vorsorgen wollen, sollten Sie folgendes beachten:
- Hinter einer Sterbegeldversicherung verbirgt sich eine kapitalbildende Lebensversicherung. Bei solchen Verträgen fallen regelmäßig hohe Abschluss- und Verwaltungskosten an. Dazu kommt ein hoher Anteil zur Absicherung des vorzeitigen Todesfallrisikos. Erst wenn alle diese Kosten beglichen sind, wird mit dem Rest das vereinbarte Sterbegeld angespart.
- Eine Sterbegeldversicherung weist dazu eine Besonderheit in der Beitragszahlungsdauer auf. So wird in der Regel keine lebenslängliche Zahlung der Beiträge vereinbart. Vielmehr läuft die Zahlung bis zu einem Alter von beispielsweise 65 oder 85 Jahren. Der Vorteil: Erreichen Sie das ausgemachte Alter müssen Sie von da an keine Prämien mehr zahlen, der Versicherungsschutz besteht jedoch weiterhin bis zum Lebensende. Doch eine solche Vereinbarung ist erst für Menschen interessant, die nicht erst mit dem Eintritt ins Rentenalter ihre Bestattungsvorsorge regeln wollen.
- Die Höhe der Versicherungssumme bei der Sterbegeldversicherung hat direkten Einfluss auf die Versicherungsbeiträge. Damit die Beiträge nicht zu hoch ausfallen, sollte daher genau überlegt werden, wie hoch die Versicherungssumme ausfallen sollte.
- Auch ihr eigenes Alter beeinflusst die Höhe der regelmäßigen Versicherungsbeträge. Je älter Sie sind, desto höher ist dieses Sterblichkeitsrisiko – und damit Ihr Beitrag.
- Oft schrumpft das Einkommen im Alter durch niedrige Rentenbezüge. Die Sterbegeldversicherung bietet den Vorteil, dass das angesparte Vermögen für die eigene Bestattung zum sogenannten Schonvermögen gehört. Das heißt: Ist es notwendig, im Alter Sozialleistungen zu beantragen, wird die Vorsorge für die Bestattung nicht angetastet.
- Ältere Versicherungsnehmer sollten besser eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit vereinbaren. Sie müssen dann zwar mit höheren Beiträgen rechnen, wenn sie bereits Vorerkrankungen aufweisen. Allerdings sind sie sich so der Leistungen durch den Versicherer sicher.
- Jüngere und gesunde Menschen brauchen hingegen weniger auf die Wartezeit zu achten. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass sie doch innerhalb der Frist versterben, ist vergleichsweise gering. Außerdem wird bei ihnen somit oft keine Gesundheitsprüfung fällig. Ältere Menschen müssen sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen, wenn sie eine Sterbegeldversicherung abschließen wollen.
Doch welche Alternative zur Sterbegeldversicherung ist sinnvoll?
Was Sie vorab bedenken sollten
Zuerst sollten Sie sich einen Überblick verschaffen, was für Kosten für ihre Beerdigung anfallen könnten:
- Das sind zunächst einmal die Kosten für den Bestattungsunternehmer, für die Erledigung von Formalitäten, das Waschen, Einkleiden und Überführen der Leiche oder den Kauf des Sarges.
- Nicht zu vernachlässigen sind auch kommunale Abgaben wie Grabnutzungsgebühren und Bestattungsgebühren.
- Hinzu kommen private Kosten für Trauerkleidung, Todesanzeige, Totenbriefe, Blumen beziehungsweise Kränze und die Bewirtung nach der Beisetzung.
- Und nach der Beerdigung fallen Kosten für Grabpflege und eventuell für einen Grabstein an.
Für die Kosteneinschätzung kontaktieren Sie am besten verschiedene Bestatter. Ein Vergleich lohnt sich in der Regel. Wenn Sie nach ihrer Recherche ihre Kosten ermittelt haben oder schon ein passendes Angebot für Sie infrage kommt, kommen mehrere Möglichkeiten, alternativ zur Sterbegeldversicherung, zur Finanzierung in Betracht: Nichts tun: Wenn ihnen nach der Recherche klar wird, dass die Bestattungskosten locker aus dem Nachlass finanziert werden können, besteht für Sie auch kein Handlungsbedarf. Sparpläne: Es kann sinnvoll sein, einen bestimmten Betrag Monat für Monat anzusparen und auf ein Geldmarkt-, Festgeld- oder einen Banksparplan einzuzahlen. Legen Sie zum Beispiel selbst monatlich einen Betrag von 50 bis 100 Euro zurück. So können Sie nach acht Jahren zwischen 4.800 und 9.600 Euro zusammengespart haben – ohne Zinsen. Wichtig ist vor Abschluss eines solchen Anlagevertrags einen Blick auf die Kündigungsmöglichkeiten zu werfen, wenn das Geld kurzfristig benötigt wird. Sie sollten prüfen, ob bei langer Laufzeit des Vertrags ein Zugriff mit eventuellen Zinsabschlägen jederzeit möglich ist. Wenn Sie einen solchen Sparplan für Ihre Beerdigung einrichten, halten Sie das schriftlich und in Ihrem Todesfall gut erreichbar fest. Risikolebensversicherung: Alternativ können Sie statt einer Sterbegeldversicherung auch eine Risikolebensversicherung bis zum 65. Lebensjahr abzuschließen. Die ist deutlich billiger. Und später können Sie dann einfach per Banksparplan vorsorgen. Bedenken sollten Sie, dass Sie eine Risikolebensversicherung frühzeitig abschließen müssen. Im hohen Alter ist eine solche Versicherung nicht mehr möglich. Darüber hinaus sollten Sie bedenken, dass Sie bei der Risikolebensversicherung auch einen Versicherungsablauf benennen müssen und mit 70 Jahren ist bei den meisten Versicherungen Schluss. Sollten Sie erst nach dem Ablauf versterben, war alles umsonst. Geld zum Vertragsablauf gibt es bei einer Risikolebensversicherung auch nicht. Bestattungsvorsorgevertrag: Sie können bei einem Bestattungsunternehmen einen sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag schließen. Hierbei wird eine bestimmte Summe für die erbrachten Leistungen des Bestatters (Form der Bestattung, Art des Sarges, Formalitäten etc.) festgelegt. Wenn Sie das Geld schon zur Verfügung haben, können Sie sie sofort einzahlen. Achtung: Zahlen Sie das Geld keinesfalls auf das Konto des Bestatters ein, auch wenn er sagt, es werde sicher angelegt. Zahlen Sie nur auf ein Treuhandkonto – zum Beispiel bei der “Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG”
Alternative zur Sterbegeldversicherung – Geld aus anderen Quellen
Oft bekommen die Angehörigen auch aus anderen Quellen Geld, das sie für die Beerdigung ausgeben können. Sterbevierteljahr: Die Deutsche Rentenversicherung zahlt auf Antrag wenige Tage nach dem Todesfall drei volle Monatsrenten an den hinterbliebenen Partner aus. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene eine gesetzliche Rente bezogen hat. Versorgungsamt: Hinterbliebene von Kriegsbeschädigten erhalten ein Sterbegeld nach dem Bundesversorgungsgesetz in Höhe des Dreifachen ihrer Bezüge. Voraussetzung ist, dass sie mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben. Gibt es keine Verwandten, können dieses Geld auch diejenigen beantragen, die den Verstorbenen gepflegt oder seine Bestattung bezahlt haben. Gesetzliche Unfallversicherung: Besteht nach einem Unfall ein Anspruch auf die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, bezahlt diese Kasse Sterbegeld (2007: 350 Euro). Öffentlicher Dienst: Angehörige von Angestellten des öffentlichen Dienstes erhalten oft eine Sterbebeihilfe. Steuern sparen: Hinterbliebene können die Kosten für eine Bestattung als „außergewöhnliche Belastungen“ bei der Steuer angeben. Das geht aber nur, wenn der Nachlass nicht ausgereicht hat, die Bestattungskosten zu decken. Sozialamt: Für mittellose Menschen ohne Angehörige bezahlen die Sozialämter eine einfache Bestattung. Werden später Angehörige ermittelt, müssen die allerdings die Kosten übernehmen. Betriebliche Sterbekasse: Vielleicht hat ihr ehemaliger Arbeitgeber eine Sterbekasse für sie unterhalten. Private Unfallversicherung: Wenn der Versicherte bei einem Unfall stirbt.
Sterbegeld für einige Beamte
Für Beamte des Bundes und in einigen Bundesländern gibt es noch Sterbegeld. Hinterbliebene erhalten dann beim Tod des Beamten Geld – und zwar abhängig vom Einkommen des Verstorbenen. Berücksichtigen Sie das, denn eventuell deckt diese Auszahlung bereits einen großen Teil der Kosten.
Fazit ob eine Sterbegeldversicherung sinnvoll ist
Jetzt sollten Sie sich überlegen, ob Sie in Eigenregie jeden Monat mind. 50 Euro sparen können und auch noch topfit sind, um lange genug durchzuhalten, oder ob Sie zu den Menschen gehören, die aufgrund Ihrer guten Gesundheit problemlos eine Risikolebensversicherung erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, käme nur noch eine Sterbegeldversicherung infrage oder Sie schaffen sich ein dickes Fell an und sagen sich: “Nach mir die Sintflut„