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„Pflegeberatung ist eine Stütze – keine Kontrolle“

Wer zu Hause von seinen Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßige Beratungsgespräche in Anspruch nehmen. Sonst kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden. ProVita-Pflegeberaterin Simone erzählt, wie diese Besuche ablaufen und wie viel Fingerspitzengefühl ihr Alltag erfordert. Aufgezeichnet von Maja Sommerhalder.  

“Fast alle meine Klientinnen und Klienten freuen sich über meinen Besuch. Und trotzdem ist da oft ein Schamgefühl. Denn die meisten älteren Menschen sind nicht gerne auf fremde Hilfe angewiesen.  

Ich bin Simone, lebe in Köln und bin 58 Jahre alt. In meiner beruflichen Laufbahn eignete ich mir qualifiziertes Fachwissen in der Pflegeberatung an. So studierte ich unter anderem in der Schweiz Pflegemanagement, arbeitete in vielen Krankenhäusern und hielt Vorträge zum Pflegegesetz. Seit 16 Jahren bin ich für ProVita im Einsatz und führe dort Pflegeberatungen in Köln und Umgebung durch.   

Pflegeberatungen sind Pflicht 

Dazu ist jeder ab Pflegegrad 2 verpflichtet, der zu Hause von einem Angehörigen gepflegt wird und deshalb Pflegegeld bezieht. Der Paragraf 37.3 schreibt vor, dass ab Pflegegrad 2 die Beratungen halbjährlich und ab Pflegegrad 4 vierteljährlich stattfinden müssen – ansonsten kann das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall sogar gestrichen werden.  

Diese Besuche einer Fachperson sollen die Qualität der häuslichen Pflege sichern und die Pflegepersonen unterstützen. Oft sind die erwachsenen Kinder, Partner, Freunde oder Nachbarn in die Pflege involviert. Ihre Belastung ist hoch und aus Unwissenheit können schnell Pflegefehler passieren – häufig mit fatalen gesundheitlichen Folgen.  

Deshalb ist die Wissensvermittlung an die pflegenden Angehörigen ein wichtiger Teil des Gesprächs. Ich gebe ihnen etwa Tipps zu konkreten Situationen im Pflegealltag oder weise sie auf Pflegekurse hin. Ebenfalls berate und unterstütze ich meine Klienten in administrativen Angelegenheiten – etwa dabei, einen höheren Pflegegrad oder neue Hilfsmittel zu beantragen.  

Schon der erste Eindruck zählt 

Bei meinen Besuchen verlasse ich mich auf mein Bauchgefühl. Schon bevor ich das Haus betrete, schaue ich, wie gut die Infrastruktur in der Nachbarschaft ist – etwa ob es in der näheren Umgebung Apotheken oder Ärzte gibt. Auch der erste Eindruck bei der Begrüßung zählt. Öffnet mir meine Klientin die Tür im Schlafanzug oder hat sie sich adrett zurechtgemacht? Wie bewegt sie sich? Ist die Wohnung aufgeräumt oder stapelt sich der Müll? Riecht es streng?  

Dies sind neben dem Gespräch wichtige Hinweise darauf, wie pflegebedürftig eine Person ist. Ebenfalls scanne ich die Wohnung nach ihrer Barrierefreiheit – ich mache auf Stolperfallen aufmerksam, gebe Tipps zu baulichen Veränderungen und stelle auch gleich die entsprechenden Anträge.  

So baue ich Vertrauen auf 

Mir ist bewusst, dass ich in ihre Privatsphäre eindringe. Doch diese Termine sollen nicht als Kontrollbesuche wahrgenommen werden. Ich nehme mir Zeit und spreche mit meinen Klienten auf Augenhöhe. Gemeinsam möchten wir den Betreuungsalltag so optimal wie möglich gestalten. Beim Aufbau von Vertrauen hilft mir auch, dass die meisten meiner Klienten bereits bei ProVita die Alltagshilfe in Anspruch nehmen. Sie kennen also unser Unternehmen und wir können ihre Situation ganzheitlich einschätzen.  

Doch wir freuen uns auch über Neukunden. Denn wenn solche Beratungsgespräche regelmäßig und umfassend durchgeführt werden, kann man auf Veränderungen rasch reagieren.  

Depressionen und Bewegungseinschränkungen  

Bei etwa 70 Prozent meiner Besuche stelle ich leider fest, dass sich die Situation der Klienten im Vergleich zum vorherigen Termin verschlechtert hat. So sind sie etwa weniger mobil, weil sie aufgrund von Bewegungsmangel Muskeln abgebaut haben. Viele leiden auch aufgrund ihrer Einsamkeit unter Depressionen. 

Hier weise ich sie unter anderem auf die Angebote von ProVita hin. Nicht umsonst sind unsere telefonischen Stammtische oder Ausflüge so beliebt. Doch auch Hilfsmittel tragen dazu bei, dass ältere Menschen wieder mehr am sozialen Leben teilnehmen. Viele trauen sich etwa dank eines Rollators, einer Notrufuhr oder einem Notrufknopf erst wieder aus dem Haus.  

Deshalb nehme ich nach meinen Besuchen Kontakt mit der Pflegekasse auf und stelle die entsprechenden Anträge. Manchmal geht es auch darum, einen höheren Pflegegrad oder eine Unterstützung durch einen Pflegedienst zu beantragen.  

Manchmal geht es nicht mehr zu Hause 

Es gibt aber auch Situationen, in denen es zu Hause nicht mehr geht – selten treffe ich auf Personen, die in einem völlig verwahrlosten Zustand sind. Da bin ich verpflichtet, dies den zuständigen Behörden und der Pflegekasse zu melden. Glücklicherweise reagieren diese immer schnell. Das Netz in Köln funktioniert gut.  

Schwieriger ist es hingegen, einen Pflegedienst zu finden, der etwa die Körperpflege übernimmt. Diese haben leider zu wenig Kapazitäten. Schade, denn die meisten pflegenden Angehörigen kommen zwar ihren Aufgaben nach. Doch viele von ihnen müssten dringend entlastet werden.”  

Das Wichtigste zum Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 

Wer? 

Wer zu Hause statt von einem Pflegedienst von bei der Pflegekasse eingetragenen Angehörigen betreut wird, erhält Pflegegeld.  Um dieses zu sichern, muss er ab Pflegegrad 2 regelmäßige Pflegeberatungen in Anspruch nehmen. Menschen mit Pflegegrad 1 können sich freiwillig beraten lassen. Das gilt auch für Personen mit Pflegegrad 2, die nur Sachleistungen beziehen.  

Warum?

Der Paragraf 37 Absatz 3 des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) schreibt die Pflegeberatungen vor. Sie sollen die Qualität in der häuslichen Pflege sichern und private Pflegepersonen unterstützen, die in der Regel Laien sind.  

Wann? 

Von Pflegegrad 2 bis 3 müssen die Termine halbjährlich stattfinden. Pflegegrad 4 und 5 erfordern vierteljährliche Beratungen. Bei diesen Beratungsgesprächen müssen gewisse Fristen eingehalten werden. Wer diese Frist versäumt, muss laut Paragraf 37.6 SGB XI zunächst mit einer „angemessene“ Kürzung des Pflegegeldes rechnen. Im Wiederholungsfall kann das Pflegegeld sogar komplett gestrichen werden. 

Wie?

Die Beratungen werden von einem Mitarbeitenden eines ambulanten Pflegedienstes oder durch andere anerkannte Beratungsstellen wie ProVita durchgeführt. Nach dem Gespräch notiert der Berater seine Ergebnisse in einem Formular, das der Pflegebedürftige oder seine Betreuungsperson unterschreibt. Dieses leitet die Beratungsstelle an die Pflegekasse weiter. ProVita vereinbart anschließend gleich den Termin für den nächsten Beratungseinsatz.  

Wo?

In der Regel finden die Termine in der Wohnung des Pflegebedürftigen statt. Während der Corona-Pandemie wurden telefonische und Videoberatungen erlaubt. Diese Regelung wurde vorläufig bis zum 31. März 2027 verlängert. Bei ProVita werden die Gespräche aber in häuslicher Umgebung durchgeführt, da man sich so ein besseres Bild machen kann.  

Wie viel?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Beratungsgespräche. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer Kasse einreichen müssen.  

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