Schwerbehindertenausweis: kein „Vorteil“, sondern wichtig für den Nachteilsausgleich
„Welche Vorteile hat ein Schwerbehindertenausweis – und wo kann man ihn beantragen?“ sind häufig gestellte Fragen. Zunächst einmal ist wichtig: Eine Behinderung, genauer gesagt Schwerbehinderung, ist selbstverständlich kein „Vorteil“. Die Rechte, auf die behinderte Menschen Anspruch haben, sind ein „Nachteilsausgleich“, um Behinderten und Schwerbehinderten dieselbe Teilhabe zu ermöglichen wie allen Menschen.
Mehr über die Vorteile eines Schwerbehindertenausweises erfahren Sie in unserem Artikel: „Finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderung“
Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?

Zwei Bedingungen sind für den Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis notwendig:
- Sie haben einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
- Sie haben einen Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Deutschland.
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Ab wann liegt eine Schwerbehinderung vor?
Welche Krankheiten als Schwerbehinderung gelten, ist im Sozialrecht definiert. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn durch das Landessozialamt ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder höher festgestellt wird. Dazu muss die Behinderung die Person länger als sechs Monate beeinträchtigen. In diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden.
Wann sollte ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden?
Sobald klar ist, dass Sie eine dauerhafte Behinderung, Erkrankung oder Beeinträchtigung haben, sollten Sie einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen. Dabei sollten Sie bedenken, dass manche Krankheiten und Beeinträchtigungen erst schleichend kommen. Hier sollten Sie dann selbst die Initiative ergreifen und einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Anders sieht es in der Regel bei Unfällen aus. Da wird relativ schnell klar, wie schwer das Ausmaß der Beeinträchtigung ist. Hier können dann die Mitarbeiter der Sozialstationen von Krankenhäusern oder Rehaeinrichtungen sehr gut abschätzen, inwiefern eine Antragstellung Erfolg hat. Gegebenenfalls können sie dann bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises unterstützen.
Kostet der Schwerbehindertenausweis Geld?
Nein, der Ausweis und das Antragsverfahren sind kostenfrei.
Wo stelle ich den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis?

Die Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Im Normalfall kann der Antrag auf Schwerbehinderung entweder
- durch ein formloses Schreiben oder
- einem Antragsformular, das man bei der zuständigen Behörde anfordern kann, beantragen.
- In manchen Ämtern kann der Antrag auch schon über das Internet gestellt werden.
Antragsformulare halten auch die Stadt- und Kreisverwaltungen, Sozialverbände und die Vertretungen für schwerbehinderte Menschen in Betrieben und Dienststellen bereit. Für Menschen aus Nordrhein-Westfalen ist es etwa möglich, den Antrag über das Portal ELSA.NRW online zu stellen.
Müssen ärztliche Zeugnisse beigefügt werden?
Ärztliche Unterlagen über den aktuellen Gesundheitszustand können dem Antrag beigefügt werden. Fehlende Unterlagen fordert die Kommune bei den Ärztinnen und Ärzten sowie den im Antrag angegebenen Stellen an.
Wenn sich der Gesundheitszustand ändert, kann jederzeit ein Änderungsantrag über das Antragsformular gestellt werden. Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen können hierzu jedoch Auskunft geben, wie die Regelung in Ihrem Kreis gehandhabt wird und welche Behörde einen Schwerbehindertenausweis ausstellt.
Die Beantragung des Schwerbehindertenausweises Schritt für Schritt
1. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt über die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Auch bei den nötigen Nachweisen und Attesten kann er Ihnen helfen. Wenn Sie wünschen, schreibt er Ihnen eine Stellungnahme zu Ihrem Gesundheitszustand, die Sie dem Antrag beilegen.
Tipp für die Antragstellung eines Schwerbehindertenausweises: Befreien Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht. Denn er gibt ohne Ihre Zustimmung keine Daten weiter.
2. Sammeln Sie wichtige Dokumente: Um den Grad der Behinderung einschätzen zu können, benötigt das Versorgungsamt einige Dokumente von Ihnen. Denn in der Regel werden Sie nicht vor Ort untersucht – ob das Amt Ihrem Antrag zustimmt, hängt also von Ihren eingereichten Nachweisen ab.
In den Antrag gehört alles, was Sie im Alltag behindert: Das kann bei einem gehbehinderten Menschen auch eine Sehschwäche sein. Reichen Sie daher nicht nur Dokumente zu Ihrer Hauptbehinderung ein.
Folgende Unterlagen erleichtern dem Versorgungsamt die Prüfung Ihres Antrags:
- Unterlagen von Arzt, Krankenhaus & Co.
- Befunde und Gutachten der behandelnden Ärzte mit jeweiligem Behandlungszeitraum, Namen und Adressen
- Dokumente über Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte (zum Beispiel Entlassungsberichte)
- EKG- und Laborberichte oder ähnliche Nachweise
- Bereits bestehende amtliche Gutachten (zum Beispiel von der Kranken- oder Pflegekasse, dem Bezirksamt, den Rententrägern, der Agentur für Arbeit, usw.)
- Anerkennungsbescheide von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder einer Kriegs-, Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung.
- Informationen über bereits gestellte Anträge bei den verschiedenen sozialen Leistungsträgern
- Name und Anschrift von Sonder- oder Förderschule und besuchten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Wählen Sie den richtigen Antrag. Die Anträge für einen Schwerbehindertenausweis unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Suchen Sie das für Sie zuständige Amt heraus und stellen Sie den Antrag am besten online oder per Brief. Damit ist sichergestellt, dass alle notwendigen Fragen für Ihren Erstantrag gleich beantwortet sind und sich das Prozedere nicht unnötig verzögert.
Das zuständige Versorgungsamt entscheidet innerhalb von drei bis sieben Wochen über Ihren Antrag. Erhalten Sie einen positiven Bescheid, bekommen Sie den Ausweis in Form einer Scheckkarte ausgehändigt.
Wer hilft beim Ausfüllen des Antrags?
- Sozialstationen von Reha-Einrichtungen.
- Auch Krankenhäuser haben eine Sozialstation, die beim Ausfüllen des Antrags behilflich sind.
- Die Pflegestützpunkte sind ebenfalls dafür zuständig, Ihnen beim Ausfüllen des Antrags behilflich zu sein.
- Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland
- Schwerbehindertenvertretungen
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ein Video in Gebärdensprache veröffentlicht
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Welche Tipps gibt es für den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis?

Die Feststellung einer Schwerbehinderung wird meist nach Aktenlage am Schreibtisch entschieden. Der Gutachter kennt weder Ihre persönlichen Umstände noch Ihre ausführliche Krankengeschichte und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen. Nur Sie wissen, wo Ihre Probleme liegen. Diese müssen Sie dem Gutachter mit Ihrem Antrag auf Schwerbehinderung detailliert darlegen.
Hier haben wir zehn Tipps für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises für Sie zusammengestellt.
- Lassen Sie sich also genügend Zeit zum Ausfüllen des Antrags. Je gründlicher und umfassender der Antrag ausgefüllt ist, umso besser sind die Chancen auf eine richtige Einstufung des GdB.
- Am besten lassen Sie sich von kompetenter Seite bei der Antragstellung auf einen Schwerbehindertenausweis unterstützen.
- Nennen Sie nicht nur die Grunderkrankung, sondern auch die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen.
- Sprechen Sie sich mit Ihrem Hausarzt ab. So kann dieser bei eventuellen Rückfragen, die von der Behörde kommen, entsprechend Auskunft erteilen.
- Bitten Sie Ihren Arzt, in seinen Befundberichten nicht nur Ihre Krankheiten und Behinderungen aufzuführen, sondern auch, welche Einschränkungen Sie mit dieser Krankheit haben. Legen Sie diese und alle aktuellen Krankenberichte dem Antrag bei.
- Sie können schon beim Antrag die von Ihnen gewünschten Merkzeichen eintragen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Gutachter.
- Legen Sie schon einmal ein Lichtbild bei. Wenn der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis genehmigt ist, muss dieses von Ihnen sonst nachgereicht werden.
- Geben Sie deshalb die Anschriften all Ihrer behandelnden Ärzte und Kliniken an. Sie müssen für die Ärzte eine Schweigepflichtentbindung ausfüllen, damit diese dem Gutachter Auskunft erteilen dürfen.
- Senden Sie nie Originale mit, sondern immer nur Kopien.
- Erstellen Sie von Ihrem fertigen Antrag eine Kopie. Das hilft Ihnen weiter, wenn Sie während der Genehmigungsphase noch Fragen haben.
Müssen bei der Antragsstellung schon Merkzeichen eingesetzt werden?
Wenn Sie den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis ausfüllen, sollen Sie ankreuzen, welche Merkzeichen auf Sie zutreffen. Sie können diese Felder ausfüllen, oder auch nicht. Sie dienen lediglich als Anhaltspunkt. Über die Ihnen zustehenden Merkzeichen entscheidet letztendlich der Gutachter.
Diese Merkzeichen gibt es im Schwerbehindertenausweis:
- G — Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
- aG — außergewöhnliche Gehbehinderung
- H — Hilflosigkeit
- Bl — Blindheit
- Gl — Gehörlosigkeit
- TBl — Taubblindheit
- B — Begleitperson
- 1 Kl — 1. Klasse
- RF — Rundfunk/Fernsehen
- Zugehörigkeit zu Sondergruppen: Kriegsbeschädigt
- EB — Entschädigungsberechtigt
- VB — Versorgungsberechtigt
Weitere Merkzeichen nach Landesrecht
- HS — Hochgradig sehbehindert (Mecklenburg-Vorpommern)
- T — Teilnahmeberechtigung am Sonderfahrdienst (Berlin)
Widerspruch gegen die Einstufung des Grades der Behinderung

Leider werden viele Menschen zu niedrig eingestuft und erhalten damit einen zu geringen GdB. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Informationen zu der Widerspruchsfrist und der Adresse sind regelmäßig in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids enthalten.
Um den Widerspruch hinreichend begründen zu können, ist es erforderlich, die zugrundeliegende Akte des Versorgungsamtes, insbesondere die darin enthaltenen versorgungsärztlichen Stellungnahmen einzusehen. Zwar ist grundsätzlich auch ein Widerspruch ohne Begründung zulässig, jedoch wird ein solcher regelmäßig zu keiner neuen Entscheidung führen. Primär ist es notwendig, dem Versorgungsamt neue Informationen vorzulegen.
Für den Widerspruch sollten Sie einen Anwalt für Sozialrecht zu Rate ziehen. Dieser wird prüfen, ob der Widerspruch Erfolg versprechend ist, und wird Ihnen auch den Widerspruch mit Begründung schreiben. Ist der Widerspruch erfolgreich, muss das zuständige Amt die Kosten für den Anwalt übernehmen. Allerdings wird das Amt nur Kosten in angemessener Höhe übernehmen.
Die häufigsten Fragen und Antworten zum Schwerbehindertenausweis
Bei welchen Krankheiten kann man einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
Einen Schwerbehindertenausweis kann man bei zahlreichen Erkrankungen und dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen beantragen. Dazu gehören zum Beispiel Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Multiple Sklerose, Parkinson, Diabetes, schwere psychische Erkrankungen, Rheuma, COPD sowie Seh- oder Hörbehinderungen. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern wie stark die Erkrankung den Alltag und die Teilhabe am Leben beeinträchtigt. Ein Schwerbehindertenausweis wird in der Regel ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt.
Ist es sinnvoll, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?
Ein Antrag auf Schwerbehinderung kann sich in vielen Fällen lohnen. Denn Menschen mit einer Behinderung können verschiedene Nachteilsausgleiche erhalten. Dazu gehören zum Beispiel steuerliche Vergünstigungen, besondere Regelungen im Berufsleben oder Erleichterungen im Alltag. Sie sollen dabei helfen, Nachteile und zusätzliche Belastungen durch die Behinderung auszugleichen.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis kann verschiedene „Vorteile“ bieten, etwa steuerliche Vergünstigungen, zusätzlichen Urlaub, besonderen Kündigungsschutz und Erleichterungen im Alltag. Welche Nachteilsausgleiche möglich sind, hängt vom Grad der Behinderung und den Merkzeichen ab. Als mögliche Nachteile empfinden manche Menschen die Angst vor Stigmatisierung oder Benachteiligung, etwa im Berufsleben, wenn die Schwerbehinderung bekannt wird. Ob und wann die Schwerbehinderung offengelegt wird, kann jedoch grundsätzlich selbst entschieden werden.
Wie lange ist der Schwerbehindertenausweis gültig?
In der Regel ist der Ausweis höchstens fünf Jahre gültig. Vergessen Sie daher nicht, ihn rechtzeitig zu verlängern und sich etwa drei Monate vor Ablauf ans Amt zu wenden. Schicken Sie für die Verlängerung formlos ein Lichtbild, Ihren Namen mit Geburtsdatum sowie Ihr Geschäftszeichen an die zuständige Behörde.
Wie sieht der Schwerbehindertenausweis aus?
War früher der Behindertenausweis aus einem festen, länglichen Papier, gibt es seit 2013 neue Behindertenausweise im Scheckkartenformat. Alle Informationen des alten Ausweises befinden sich auch auf dem neuen Ausweis. Auch die farbliche Gestaltung von Orange und Grün wurde beibehalten. Im grünen Teil des Plastikausweises ist das Lichtbild des Ausweisinhabers integriert.

Gilt der Schwerbehindertenausweis auch im Ausland?
Der Schwerbehindertenausweis hat seine Gültigkeit in Deutschland. Somit steht einem Schwerbehinderten die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen nur in Deutschland zu. Die Regelungen in anderen Ländern sind sehr unterschiedlich. Der deutsche Schwerbehindertenausweis enthält aber einen Hinweis auf die Schwerbehinderteneigenschaft in englischer Sprache.
Damit wird der Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft in einem nicht deutschsprachigen Land erleichtert, wenn es dort für schwerbehinderte Menschen besondere Regelungen (Ermäßigungen) gibt. Darüber hinaus kann eine mehrsprachige Bestätigung der Schwerbehinderteneigenschaft angefordert werden (deutsch, englisch, französisch, spanisch und italienisch).