Leider ist für Ruheständler und Rentner das Thema Steuern noch nicht beendet. Das Finanzamt interessiert sich für die Einkünfte von Senioren ebenso wie für das Einkommen von Berufstätigen. Dies werden viele Rentenempfänger spüren, zumal seit dem 1. Juli eine Rentenerhöhung greift. Wie halten Renten- und Pensionsempfänger ihre Abgaben an den Staat in überschaubarem Rahmen?
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ToggleWelcher Besteuerungsanteil gilt für Rentner?
Die Regelungen zur Rentenbesteuerung unterliegen seit 2005 einem Transformationsprozess, der sich über dreieinhalb Jahrzehnte bis 2040 hinziehen wird. Das damals eingeführte Alterseinkünftegesetz fußt auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2002. Es sollte Vorsorge getroffen werden, dass das Rentensystem auch bei steigender Rentnerzahl und schwindenden Beitragszahlern nicht in Schieflage gerät.
Dabei hängt die Erhöhung des Besteuerungsanteils vom Jahr des jeweiligen Renteneintritts ab. Wer vor 2005 in Rente ging, dessen Altersruhegeld wird zu 50 % besteuert. In den Jahren bis 2020 wurde dieser Anteil jährlich um 2 % erhöht. Wer also im ersten Pandemiejahr erstmals Rente bezog, von dessen Pension wurden 80 % besteuert. Bis 2040 erhöht sich der Besteuerungsanteil um 1 % jährlich, bis 100 % erreicht sind.
Mit welchen Steuersätzen müssen Rentner rechnen?
Die Steuerzahlungen für Rentner entsprechen dem progressiven Steuersatz für Berufstätige. Dabei gilt, dass mit steigendem Einkommen auch die Abgaben nach oben tendieren. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 %. Der Spitzensteuersatz bewegt sich bei 45 %. Er gilt ab einem jährlichen Einkommen für Alleinstehende von rund 260.000 Euro und für Paare ab etwa 520.000 Euro.
Die Freibeträge
Jedem Rentner steht ein Rentenfreibetrag zu. Dieser liegt 2022 für Alleinstehende bei 10.347 Euro jährlich und verdoppelt sich für Verheiratete. Liegen die Einkünfte über diesen Margen, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Sollte das Finanzamt zu einer Abgabe auffordern, ist schnell zu reagieren. Ansonsten wird der steuerpflichtige Pensionär geschätzt, wodurch es zu empfindlichen Nachzahlungen kommen kann.
Rentner, die über 64 Jahre alt sind und Nebeneinkünfte haben, können vom sogenannten Altersentlastungsbetrag profitieren. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom jeweiligen Geburtsjahr ab.
Für welche Bezüge gilt die Rentensteuer?
Wer neben der Rente über zusätzliche Einnahmen verfügt, muss diese versteuern, sofern damit der Grundfreibetrag überschritten wird. Wie hoch diese Steuern in der Realität ausfallen, hängt von der Art des Einkommens ab. Werden Einnahmen aus Verpachtung, Vermietung, selbstständiger und unselbstständiger Arbeit, privaten Rentensparplänen oder Kapitaleinnahmen doch steuerlich differenziert betrachtet.
Tipps zur Steuerminimierung von Rentnern
Wie im normalen Erwerbsleben mindern diverse Posten die Steuerlast. Dabei sollten die entsprechenden Belege gesammelt werden.
- Werbungskosten: Kosten für eine Rentenberatung, einen Lohnsteuerhilfeverein, einer Steuerberatung und themenbezogene Anwalts- und Gerichtskosten, die über den Pauschbetrag von 102 Euro jährlich hinausgehen, können steuerlich geltend gemacht werden.
- Spenden: Spenden für eine anerkannte gemeinnützige Organisation oder aktuell für ein Konto der “Ukrainehilfe” senken die Steuern. Als Nachweis ist ein Buchungsbeleg notwendig, der Spendenzweck und -höhe sowie den Empfänger und den Geber bestätigt.
- Haushaltsposten: Eine Menge Kosten im Haushalt können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören u. a. Handwerkerkosten sowie eine Haushaltshilfe und diverse Posten aus der Nebenkostenabrechnung. Zudem fallen diverse Pflegedienste darunter.
Pflege- und Krankheitskosten
Im Alter treten gesundheitliche Probleme gehäuft auf. Einige der dafür anfallenden Kosten können für eine Verringerung der Steuerlast sorgen.
- Behindertenpauschbetrag: Wer einen Behinderungsgrad von mindestens 20 nachweisen kann, der darf einkommensabhängig seit 2021 einen Pauschbetrag zwischen 384 und 7.400 Euro jährlich absetzen. Ab einem Behinderungsgrad von 70 kann in manchen Fällen ein weiterer Pauschbetrag für Beförderungskosten steuerlich geltend machen.
- Krankheitskosten und Pflege: Sofern Medikamente, Therapien und Hilfsmittel ärztlich verordnet sind, ist ein Steuernachlass möglich. Auch Kuren, Reha-Maßnahmen, Psychotherapien und nicht anerkannte Behandlungsmethoden sind anrechenbar, sofern sie vom Amtsarzt attestiert werden. Alle Vergünstigungen greifen aber erst, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird.
- Einmalige Ausgaben: Dazu gehören Leistungen wie der Einbau eines Treppenliftes, Heilbehandlungen, Kuren und zusätzliche Rechnungen des Pflegedienstes. Diese können als außergewöhnliche Belastungen unter Verrechnung eines zumutbaren Eigenanteils Steuervergünstigungen hervorrufen.
Fazit
Auch Altersbezüge müssen versteuert werden. Die Höhe der Abgaben hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab sowie von der Gestaltung des jeweiligen Freibetrags ab. Bis 2040 wird der Besteuerungsanteil jährlich um 1 % steigen.