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Keine Zuzahlung für Rentner – So geht’s!

Inhaltsverzeichnis
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Auch im Ruhestand können Zuzahlungen für Medikamente, Therapien oder einen Krankenhausaufenthalt anfallen. Doch es gibt eine persönliche Belastungsgrenze – hier erfahren Sie, wann Rentner von der Zuzahlung befreit werden und wie dies berechnet wird.
Das Wichtigste in Kürze

Warum gibt es eine Zuzahlungsbefreiung für Rentner?

Viele Seniorinnen und Senioren erhalten nur eine geringe Rente. Gleichzeitig nehmen deren körperliche Beschwerden mit zunehmendem Alter zu. Wodurch die Ausgaben für verschreibungspflichtige Medikamente, stationäre Behandlungen und therapeutische Angebote steigen.

Wie andere gesetzlich Versicherte müssen normalerweise auch Rentner für bestimmte Gesundheitsleistungen Zuzahlungen leisten. Damit jedoch die finanzielle Belastung nicht zu hoch wird, können Pensionäre unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlungsbefreiung für Rentner bei der Krankenkasse beantragen.

Übrigens: Die Zuzahlungsbefreiung gilt nicht nur für Rentner, sondern für alle gesetzlich Versicherten. Es zählen einzig die finanzielle Leistungsfähigkeit und der Gesundheitsstatus.


Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei der Zuzahlungsbefreiung?

Hauptgebäude der TK Krankenkasse in Darmstadt
Unter bestimmten Voraussetzungen bieten Krankenkassen eine Zuzahlungsbefreiung für Rentner an.

Es gibt kein festes Einkommen, welches Rentner automatisch von den Zuzahlungen befreit. Stattdessen sorgt die Belastungsgrenze dafür, dass Senioren die medizinische Versorgung in vollem Umfang erhalten und durch die gesetzlichen Zuzahlungen nicht unzumutbar finanziell belastet werden.

Ihre Belastungsgrenze liegt in der Regel bei zwei Prozent Ihres jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt. Das bedeutet: Neben Ihrem eigenen Einkommen berücksichtigt die Krankenkasse zur Berechnung Ihrer Belastungsgrenze auch die Einkünfte der mit Ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen.

Gut zu wissen

Eine Sonderregelung gilt für Menschen mit schweren chronischen Krankheiten. Ihre Belastungsgrenze liegt nur bei einem Prozent ihres Einkommens.


Wie hoch sind die Zuzahlungen?

In der Regel zahlen gesetzlich Versicherte 10 Prozent der Kosten von vielen medizinischen Leistungen selbst – mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege kommen 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro pro Verordnung hinzu. Solche Zuzahlungen gibt es zum Beispiel für folgende Leistungen:

  • Medikamente: meist 5 bis 10 Euro pro Packung
  • Krankenhaus: 10 Euro pro Tag, höchstens für 28 Tage im Jahr
  • Heilmittel: zum Beispiel Physiotherapie
  • Hilfsmittel: zum Beispiel bestimmte Bandagen oder Rollatoren

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Welches Einkommen zählt bei der Zuzahlungsbefreiung und gibt es Freibeträge?

Ob jemand von der Zuzahlung befreit wird, hängt von den Einkünften ab. Für Rentner werden folgende Einkommen zur Zuzahlungsbefreiung berücksichtigt:

  • Das Bruttoeinkommen aus ihrer vollen Rente
  • Dazu weitere Einkünfte wie Arbeitseinkommen
  • Miet- und Kapitaleinkünfte
  • Oder der Bezug einer Sozialhilfe
  • Miet- und Pachteinnahmen werden in voller Höhe berücksichtigt.
  • Einkünfte der anderen Familienmitglieder

Nicht berücksichtigt werden Beihilfen und Renten für Körper- und Gesundheitsschäden nach dem Bundesentschädigungsgesetz sowie Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz. Auch Pflegegeld zählt nicht als Einkommen.

Bei der Zuzahlungsbefreiung können 2026 folgende Freibeträge geltend gemacht werden:

  • 7.119 Euro für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner
  • 9.756 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind (d. h. minderjährige oder volljährige Kinder in Ausbildung, meist bis zum 25. Lebensjahr)

Beachten

Als gemeinsamer Haushalt gilt auch, wenn ein Ehegatte oder Lebenspartner dauerhaft in einem Pflegeheim oder einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderungen lebt – auch dann, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam in einer oder getrennt voneinander in zwei Einrichtungen wohnen.

Wie wird die Belastungsgrenze bei der Zuzahlungsbefreiung berechnet?

Die Belastungsgrenze wird für Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben, zusammen berechnet. Nehmen wir dieses Rechenbeispiel für ein Ehepaar ohne Kinder: 

Einkommen Betrag pro Jahr
Rente Ehemann 18.000 €
Rente Ehefrau 12.000 €
Gemeinsames Einkommen 30.000 €
Freibetrag für Ehepartner −7.119 €
Berechnungsgrundlage 23.178 €
Belastungsgrenze: 2 % 463,56 €

Ergebnis: Das Ehepaar müsste in diesem Beispiel höchstens rund 464 Euro im Jahr an anrechenbaren Zuzahlungen leisten. Danach kann es eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen. Sobald ein Ehepartner chronisch krank ist, liegt die Belastungsgrenze bei 1 %. Er müsste also höchstens rund 232 Euro pro Jahr anrechenbare Zuzahlungen zahlen.


Welche Unterlagen braucht man für die Zuzahlungsbefreiung?

Eine ältere Frau sotiert in der Küche ihre Unterlagen und Papiere.
Anträge für die Zuzahlungsbefreiung finden Sie auch auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse.

Um den Antrag für Ihre Zuzahlungsbefreiung korrekt und in möglichst kurzer Zeit auszufüllen, sollten Sie bitte folgende Unterlagen oder Daten zusammen haben:

  • Ihre Krankenversicherungsnummer
  • Eventuell eine E-Mail-Adresse
  • Nachweis einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung (sofern zutreffend)
  • Leistungsbescheid Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherungsleistungen oder Kriegsopferfürsorge (sofern zutreffend)
  • Bescheid vom Kostenträger (Sozialhilfe/Kriegsopferfürsorge) der Unterbringung in einem Pflege/Seniorenheim (oder einer ähnlichen Einrichtung)
  • Ihr Bruttojahreseinkommen
  • Ihre Einkommensnachweise wie Verdienstbescheinigung, Mietvertrag über Mieteinnahmen, Nachweis über Zinseinkünfte, Bescheid über Betriebsrenten
  • Nachweise über weitere Einkünfte (sofern zutreffend)
  • Optional Ihre IBAN bzw. Bankverbindung
  • Rechnungen und Zahlungsnachweis/Quittung der bereits gezahlten Zuzahlungen (falls vorhanden)

Wie stelle ich einen Antrag und wie funktioniert die Zuzahlungsbefreiung?

Wichtig: Sie müssen die Zuzahlungsbefreiung für Rentner bei Ihrer Krankenkasse schriftlich beantragen. Wenn die Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse zusammen mit den Einkommensnachweisen einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung für das laufende Jahr. Die Anträge finden Sie auch auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse.

Bei der Zuzahlungsbefreiung haben Sie zwei Optionen: 

Die erste Möglichkeit ist, dass Sie der Krankenkasse alle Belege und Quittungen im Original für bereits bezahlte Leistungen des laufenden Jahres schicken. Sie erhalten dann einen Befreiungsausweis für den Rest des Jahres sowie das zu viel gezahlte Geld zurückerstattet.

Als zweite Option können Sie bereits ab dem 1. Januar von der Zuzahlung befreit werden. Wenn absehbar ist, dass Sie die Belastungsgrenze sicher erreichen, bieten viele Krankenkassen die Vorauszahlung an. Sie können Ihre jährliche Belastungsgrenze zu Jahresbeginn an die Krankenkasse zahlen und erhalten dafür direkt den Befreiungsausweis. Damit sind Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit und müssen keine Belege sammeln.


Zuzahlungsbefreiung für Rentner im Pflegeheim

Auch Rentner im Pflegeheim können einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Die Antragstellung und die Berechnung der Belastungsgrenze sind dieselben wie für Rentner, die zu Hause wohnen.

Rentner im Pflegeheim, die Sozialhilfe zur Deckung der Heimkosten beziehen, können bei ihrem zuständigen Sozialhilfeträger beantragen, dass dieser die Zuzahlungen für das folgende Jahr vorab an die Krankenkasse überweist. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um die 1% oder 2 % Grenze handelt. Leistungen von der Pflegekasse wie Pflegegeld wird nicht angerechnet.


Zuzahlungsbefreiung bei schwerwiegend chronisch Kranken

Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens ein Jahr lang einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden drei Kriterien erfüllt:

  • Es liegt eine Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 nach dem zweiten Kapitel Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) vor.
  • Es liegt ein Grad der Behinderung oder eine Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent vor.
  • Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie oder die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) notwendig, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

Für chronisch kranke Patientinnen und Patienten, die an einem strukturierten Behandlungsprogramm teilnehmen, gilt diese Belastungsgrenze von einem Prozent ebenfalls.

Zuzahlungsbefreiung bei welchem Pflegegrad?

Sollten Sie also Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, so haben Sie gute Chancen, eine Zahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse zu bekommen.

Die Chroniker-Befreiungskarte

Mit der Chroniker-Befreiungskarte, offiziell Befreiungsausweis, können chronisch Kranke bei Zuzahlungen sparen. Denn wer chronisch krank ist, muss nicht unbegrenzt Eigenanteile zahlen. Es gilt eine Belastungsgrenze von einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens.

Die Chroniker-Befreiungskarte ermöglicht es, den Höchstbetrag für Eigenanteile im Voraus zu bezahlen. Für das entsprechende Kalenderjahr fallen dann darüber hinaus keine Zuzahlungen mehr an. Die Befreiungskarte hat den Vorteil, dass Zuzahlungen, die über der Belastungsgrenze liegen, nicht erst von Versicherten selbst vorgestreckt werden müssen.


Wann ist man von der Krankenhauszuzahlung befreit?

Seniorin liegt im Krankenhaus.
Sie können auch für Ihren Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlungsbefreiung bekommen.

Bei stationären Behandlungen beträgt die Zuzahlung 10 Euro je Kalendertag der Inanspruchnahme einer solchen Leistung.

Bei Krankenhausbehandlung und bei Anschlussheilbehandlung ist die Zuzahlung auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Sollten die Krankenhauszuzahlungen Ihre Belastungsgrenze überschreiten, so können Sie als Rentner bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung der Krankenhauszuzahlungen stellen.


Welche Zuzahlungen übernimmt die Krankenkasse?

  • Medikamente
  • Verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandsmittel
  • Heilmittel (zum Beispiel Krankengymnastik, Lymphdrainage)
  • häusliche Krankenpflege
  • Hilfsmittel
  • Krankenhausaufenthalte
  • Anschlussheilbehandlungen
  • Stationäre Vorsorge und Rehabilitation
  • Soziotherapie, bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe
  • Fahrkosten bei Leistungen, die stationär erbracht werden.
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch ohne stationäre Behandlung.
  • Krankentransporte mit aus medizinischen Gründen notwendiger fachlicher Betreuung oder in einem Krankenkraftwagen.
  • Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sowie Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.

Wann sind Arzneimittel zuzahlungsfrei?

Apothekerin übergibt älteren Herrn sein Medikament
Auch für Medikamente gibt es eine Zuzahlungsbefreiung für Rentner.

Für einige Medikamente müssen die Patienten gar nichts zuzahlen, da sie besonders günstig sind. Von der Zuzahlung befreit sind Medikamente, die vom Hersteller zu einem Preis angeboten werden, der mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt. Mehrere Tausend Arzneimittel enthält die Liste der Medikamente, die von den Krankenkassen von der Zuzahlung befreit sind.


Welche Kosten werden nicht erstattet?

Alle Kosten und Leistungen, die privat bezahlt werden müssen. Auch Eigenanteile zählen nicht zu den Aufwendungen der Zuzahlung. Nachfolgend eine kurze Übersicht, über die Kosten, die nicht zu den Zuzahlungen gerechnet werden.

  • Eigenanteile für Brillen, Kontaktlinsen, Zahnersatz
  • Arzneimittel, die privat bezahlt werden müssen
  • Kosten für Zusatzleistungen bei Medizinern (IGeL – also Individuelle GesundheitsLeistungen)
  • Mit dem Lieferanten (Apotheke, Sanitätshaus usw.) separat vereinbarte Wirtschaftlichkeitszuschläge für Hilfsmittel.

Wie lange kann man die Zuzahlung Nachfordern?

Den Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen können Rentner bis zu vier Jahre rückwirkend stellen.


Fazit: Wer den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung nicht abgibt, verschenkt Geld

Sie sollten jede Quittung, die eine Zuzahlung  nachweist, aufbewahren. So können Sie schon in der Mitte des Jahres ermitteln, wie hoch die Zuzahlungskosten ausfallen könnten.

Wer pro Monat um die 60 Euro an Medikamente bezahlt, wird daher – bei einem Bruttoeinkommen von 20.000 Euro – schon nach wenigen Monaten die Obergrenze überschritten haben.

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Die häufigsten Fragen und Antworten

Kann ich mich als Rentner von der Zuzahlung befreien lassen?

Ja, auch als Rentner können Sie sich von den gesetzlichen Zuzahlungen bei der Krankenkasse befreien lassen. Standardmäßig liegt die Belastungsgrenze bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronisch Kranken liegt sie bei 1 Prozent.

Wann lohnt sich die Befreiung von Medikamentenzuzahlung?

Eine Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen lohnt sich, sobald Ihre eigenen Ausgaben für Medikamente, Rezepte, Therapien oder den Krankenhausaufenthalt Ihre persönliche Belastungsgrenze im Kalenderjahr überschreiten. Deshalb ist es wichtig, die Quittungen stets aufzubewahren.

Wie bekomme ich eine Zuzahlungsbefreiung für Medikamente?

Eine Zuzahlungsbefreiung für Medikamente und andere medizinische Leistungen erhalten Sie, wenn Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Dafür muss Ihre persönliche Belastungsgrenze im laufenden Kalenderjahr erreicht werden.

Welche Kosten gehören zur Zuzahlungsbefreiung?

Zur Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse gehören alle gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen, die Sie für medizinische Leistungen und Behandlungen selbst leisten müssen. Dazu gehören Medikamente, Heilmittel, Krankenhausbehandlungen oder Hilfsmittel.

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