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Die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024

Eine Uhr mit Zahlen von 2023, 2024 und 2025 zeigt kurz vor 2024 an. Im Hintergrund ist ein Feuerwerk zu sehen.

Egal, ob beim Einkaufen, Wohnen, Autofahren oder auch bei steuerlichen Angelegenheiten. Auch im Jahr 2024 erwarten uns wieder viele Änderungen. Hier die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024 im Überblick.

Inhaltsverzeichnis

Einkauf-Änderung für das Jahr 2024

Eine Frau schiebt einen Einkaufswagen durch den Supermarkt.
Auch im Supermarkt kommen einige Veränderung 2024 auf die Verbraucher zu.

Pfand auch für Milchprodukte Pflicht

Besonders beim Einkaufen müssen Verbraucher im neuen Jahr mit einigen Umstellungen rechnen. Los geht es bereits ab dem 1. Januar 2024. Dann müssen Kunden nämlich für Milchprodukte tiefer in die Tasche greifen. Der Grund dafür ist recht simpel – und im Sinne der Nachhaltigkeit: Laut einer neuen Verordnung wird das Pfandsystem weiter ausgedehnt. Heißt konkret: Für Milchprodukte, die in Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen verkauft werden, gibt es dann einen Pfand-Zuschlag von 25 Cent.

 

„Tethered Caps“ sollen für mehr Nachhaltigkeit sorgen

Auch im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine neue Verordnung der EU – und auch sie betrifft die Einweg-Getränkeverpackungen. Hier sind nämlich ab Juli 2024 die sogenannten „Tethered Caps“ (deutsch: nicht ablösbare Flaschendeckel) bei allen Produkten Pflicht. Manch einer kennt sie womöglich schon von den bekannten Getränkemarken, wie Coca-Cola oder Fanta: Der Deckel ist dort fest mit der Flasche verbunden. Durch die Regelung sollen in Zukunft weniger Plastikdeckel in der Natur landen.

 

Discounter schmeißen Produkte aus dem Sortiment

Bei einigen Lebensmittelhändlern werden die Änderungen für 2024 sogar noch konkreter: Die Discounter Lidl und Aldi zum Beispiel schmeißen einige Produkte aus dem Sortiment. Kunden können so ab Anfang des Jahres nur noch Frischmilch- und laktosefreie Milch-Eigenmarken mit den Haltungsformen 3 und 4 zu kaufen. Im Verlaufe des Jahres soll zudem die Umstellung der haltbaren Milch und somit des gesamten Sortiments an Trinkmilch auf die höhere Haltungsstufe 3 erfolgen.

 

Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt wieder

In Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben gilt ab Januar 2024 wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Er war 2020 während der Corona-Pandemie befristet von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden.

 

Ladekabel: USB-C wird einheitlicher Standard

Ab Dezember 2024 müssen viele in Deutschland verkaufte Elektrogeräte einen einheitlichen USB-C-Ladeanschluss haben. Der USB-C-Standard gilt künftig für alle kleinen und mittelgroßen Geräte, die aufladbar und tragbar sind, also beispielsweise Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecherboxen, E-Reader oder Spielekonsolen.

 

Neue Sammelklage stärkt Rechte von Verbrauchern

Die neue Sammelklage ermöglicht Organisationen wie den Verbraucherzentralen, kollektiv Leistungen für Verbrauchern vor Gericht zu erstreiten. Konkret heißt das, dass am Ende eines Verfahrens direkte Ansprüche der Verbraucher stehen sollen, etwa Schadensersatz, Reparatur- oder Ersatzlieferungsansprüche. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Verbraucher betroffen sind. Neu ist auch, dass sich Betroffene bis zum Ablauf von drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung auch nachträglich noch in das Klageregister eintragen können.

 

Gesetz über digitale Dienste: „Digital Services Act“ (DSA)

Mit dem „Digital Services Act“ (DSA), der ab 17. Februar gilt, soll ein neuer rechtlicher Rahmen für das Marktverhalten von digitalen Diensteanbietern geschaffen werden. Gleichzeitig bekommen Verbraucher bessere Beschwerdemöglichkeiten, wenn Regeln verletzt werden. So müssen Nutzer künftig leichter illegale Inhalte melden können, die dann von den Unternehmen verbindlich geprüft werden müssen. Werbung darf Nutzern von Online-Plattformen künftig nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten ausgespielt werden. Dazu zählen etwa die politische Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit.

 

Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen 2024

Gehaltszettel
Arbeitnehmer profitieren 2024 u.a. von mehr Mindestlohn.

Höhere Mindestlöhne und Minijob-Grenze

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar leicht von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde (und ein Jahr später auf 12,82 Euro). Die Minijob-Grenze erhöht sich entsprechend von 520 auf 538 Euro (und 2025 auf 556 Euro). Branchenspezifische Mindestlöhne, die darüber liegen, steigen ebenfalls im neuen Jahr.

Dachdecker, Schornsteinfeger, Elektriker, Maler, Lackierer und Gebäudereiniger erhalten ab Januar etwas mehr Geld. Zeitarbeiter müssen mindestens 13,50 Euro (bisher 13 Euro) erhalten. Im Mai gibt es auch eine Gehaltserhöhung für Beschäftigte in der Altenpflege: Pflegefachkräfte verdienen dann mindestens 19,50 Euro (bisher 18,25 Euro), qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 Euro (statt 15,25 Euro) und einfache Pflegehilfskräfte 15,50 Euro (vorher 14,50 Euro) pro Stunde.

 

Höherer Grundfreibetrag und Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags

Der Grundfreibetrag wird erhöht: Für 2024 wird gegenüber 2023 eine Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgenommen. Ein höherer Grundfreibetrag führt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundsätzlich auch zu einer geringeren Lohnsteuer. Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen, dessen Höhe an die des Grundfreibetrags angelehnt ist, wird ebenfalls angehoben.

 

Höhere Freigrenze beim Solidaritätszuschlag

Ab 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent derjenigen, die Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer oder veranlagten Einkommensteuer gezahlt haben, durch die Anhebung der bestehenden Freigrenze vollständig entfallen. Die ab dem Jahr 2021 auf 16.956 Euro bei Einzelveranlagung beziehungsweise 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung angehobene Freigrenze wurde für das Jahr 2023 um 587 Euro auf 17.543 Euro beziehungsweise 35.086 Euro und wird ab dem Jahr 2024 um weitere 587 Euro auf 18.130 Euro beziehungsweise 36.260 Euro angehoben. Die Anhebung der Freigrenze führt auch zu einer Verschiebung der sogenannten Milderungszone, in der die Lohn-/Einkommensteuerpflichtigen entlastet werden, die den Solidaritätszuschlag noch teilweise zahlen.

 

Höhere Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage, Verbesserungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt, nämlich auf 40.000 Euro für Ledige und auf 80.000 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete beziehungsweise Verpartnerte. Dies gilt für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen (u. a. Investmentfonds) und für die wohnungswirtschaftliche Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen (u. a. das Bausparen).

Zudem werden die steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen des Arbeitgebers erleichtert: Der Steuerfreibetrag steigt von derzeit 1.440 Euro auf 2.000 Euro.

 

Anhebung der Verpflegungspauschalen

Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen, Auswärtstätigkeiten oder doppelter Haushaltsführung werden angehoben. Bei einer 24-stündigen Abwesenheit von der Wohnung oder der ersten Tätigkeitsstätte steigt die Pauschale von 28 Euro auf 30 Euro. An- oder Abreisetage sowie Tage mit mehr als 8-stündiger Abwesenheit von der Wohnung oder der ersten Tätigkeitsstätte werden von 14 Euro auf 15 Euro erhöht.

 

Mitarbeiterbeteiligungen günstiger durch höheren Steuerfreibetrag

Ab dem 1. Januar 2024 erhöht sich der Steuerfreibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten gewährt, von bisher 1.440 Euro pro Jahr auf nunmehr 2.000 Euro pro Jahr gemäß § 3 Nr. 39 EStG. Es ist zu beachten, dass die Steuerfreiheit nicht voraussetzt, dass diese Zuwendung zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Es besteht auch die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung.

 

Steuer-Änderungen für das Jahr 2024

Das Finanzamts Gebäude.
Auch bei den Steuern gibt es 2024 einige Änderungen. So profitieren u.a. Rentner.

Abgabefristen für Steuererklärung 2024

Für die Steuererklärungen von 2020 bis 2023 galten großzügige Fristverlängerungen aufgrund der Corona-Pandemie. Ab dem Steuerjahr 2024 treten jedoch wieder die regulären Abgabefristen in Kraft. Steuerzahler, die ihre Erklärung selbst machen, müssen ihre Steuererklärung bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen. Bei Beauftragung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026.

 

45-prozentiger Steuersatz für Spitzenverdiener

Der reguläre Spitzensteuersatz in Deutschland beträgt normalerweise 42 Prozent. Ab dem Jahr 2024 müssen jedoch Personen, die ein zu versteuerndes Einkommen von 277.826 Euro beziehungsweise 555.651 Euro (für Ledige bzw. zusammenveranlagte Ehegatten) überschreiten, zusätzlich drei Prozentpunkte mehr Steuern zahlen. Obwohl die Einkommensgrenzen im Vergleich zu 2023 unverändert bleiben, sollten vor allem Unternehmer mit Einkommen im Schwellenbereich diese Änderung beachten.

 

Steuerfreibetrag wird erhöht

Einkommensteuer: Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss – steigt um 180 Euro auf 11.784 Euro.
Auch der Kinderfreibetrag soll steigen: auf 6.612 Euro pro Kind.

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist 2024 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761,00 (zuvor 62.810 Euro) fällig.

 

Sonderausgabenabzug für Rentenversicherung

Im Jahr 2024 dürfen Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in einen Rürup-Rentenvertrag als Sonderausgaben in Höhe von 27.566 Euro bzw. 55.132 Euro (für Ledige bzw. zusammenveranlagte Eheleute) von der Steuer abgesetzt werden. Diese Regelung gilt auch dann, wenn Einmalzahlungen zur Auffüllung des Rentenkontos an die Deutsche Rentenversicherung erfolgen.

 

Niedrigere Einkommensgrenze für Elterngeld

Die Einkommensgrenzen für das Elterngeld sinken. Bisher konnten Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 300.000 Euro und Alleinerziehende mit einem Verdienst von bis zu 250.000 Euro Elterngeld beantragen. Ab April 2024 wird die Einkommensgrenze in zwei Schritten zunächst auf ein jährliches Einkommen von 200.000 Euro, ab April 2025 auf 175.000 Euro für Paare und 150.000 Euro für Alleinerziehende gesenkt.

 

Langsamere Besteuerung von Renten

Die Besteuerung von Renten wird verlangsamt. Ursprünglich sollten ab 2040 Renten zu 100 Prozent besteuert werden. Nun soll die volle Besteuerung erst ab dem Renteneintrittsjahrgang 2058 in Kraft treten – 18 Jahre später als ursprünglich geplant. Bis dahin wird sie in 0,5 Prozentpunkt-Schritten voranschreiten anstatt in vollen Prozentpunkten wie bisher vorgesehen.

 

Steuerrabatt für Abfindungen nach Kündigung

Ab 2024 gewährt nur noch das Finanzamt einen Steuerrabatt für Abfindungen nach einer Kündigung. Durch die Abschaffung der bisherigen Praxis, bei der der Arbeitgeber eine ermäßigte Lohnsteuer berechnet hat, müssen Beschäftigte nun ihre Steuererklärung einreichen, um den Steuervorteil zu erhalten. Dieser Ansatz zielt darauf ab, Unternehmen zu entlasten.

 

Änderungen bei Finanzen für 2024

Im Alter vorsorgen.
Im Bereich Finanzen verschieben sich für das Jahr 2024 zum Beispiel die Freigrenzen aus Vermietungen.

Höhere Freigrenze für Spekulationsgewinne

Die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne, beispielsweise aus dem Verkauf von Antiquitäten oder Immobilien, steigt im Jahr 2024 von 600 Euro auf 1000 Euro. Besonders interessant ist dieser Betrag für Kleinaktionäre. Wichtig ist hier auch, den Steuerfreibetrag bei der eigenen Bank anzupassen, ansonsten wird das Finanzinstitut 2024 wieder eine pauschale Steuer zum Jahresanfang erheben.

 

Freigrenze für Einnahmen aus Vermietungen

Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung von weniger als 1.000 Euro im Jahr sollen ab sofort steuerfrei bleiben. Falls die mit dem Mietobjekt verbundenen Ausgaben die Einnahmen übersteigen, besteht die Möglichkeit, die Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu beantragen, um steuerliche Verluste geltend zu machen.

 

Beiträge in betriebliche Altersvorsorge

Arbeitnehmer, die eine Sonderzahlung, beispielsweise Weihnachtsgeld, in eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds umwandeln, können Beiträge von bis zu 7.248 Euro lohnsteuerfrei entrichten. Diese Entgeltumwandlung bietet auch bei der Sozialversicherung Vorteile, da Beiträge bis zu 3.624 Euro sozialversicherungsfrei bleiben.

 

Änderungen bei Soziales 2024

Das Sozialamt.
Im Jahr 2024 gibt es auch im sozialen Bereich einige Veränderungen wie beim Bürgergeld.

Bürgergeld und Mindestlohn steigen

Die Regelsätze für das Bürgergeld steigen um 12 Prozent – von bislang 502 auf 563 Euro monatlich für Alleinstehende. Die geplante Erhöhung war unter anderem von CDU und FDP aufgrund der angespannten Haushaltslage kritisiert worden.

  • Der Mindestlohn steigt im Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde.
  • Auch die Obergrenze für Minijobs steigt: von 520 auf 538 Euro im Monat.
  • Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt ab Mai 2024 auf 15,50 Euro für Pflegehilfskräfte, auf 16,50 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und auf 19,50 Euro für Pflegefachkräfte.
  • Auch die Renten werden im Juli 2024 voraussichtlich wieder steigen – laut offizieller Prognose um 3,5 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es erst im Frühjahr.

 

Änderungen für Familien und Kinder 2024

Eine Großfamilie am Frühstückstisch.
Auch für die Familie ändert sich einiges im Jahr 2024. So bekommen Kinder mehr Geld.

Mehr Geld für Kinder

Die Freibeträge für Kinder (Kinderfreibetrag einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes) werden für jedes Kind um 360 Euro auf 9.312 Euro erhöht.

 

Kinderzuschlag steigt

Um Familien mit geringem Einkommen finanziell besser zu unterstützen, steigt der Höchstbetrag des Kinderzuschlag von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.
Kinderreisepass wird abgeschafft

Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Das Dokument, das es nur für Kinder unter zwölf Jahren gab, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist.

 

Abschluss der Familienkassen Reform

Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt in Deutschland die Bearbeitung von Kindergeldangelegenheiten allein durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Die im Jahr 2017 gestartete Familienkassen Reform hat zur Beseitigung der Sonderzuständigkeit von über 8.000 Familienkassen des öffentlichen Dienstes geführt und wurde mit dem Jahresende 2023 abgeschlossen.

 

Unterstützungsleistungen absetzen

Falls Eltern für ihr Kind kein Kindergeld mehr erhalten und das Kind 2024 finanziell unterstützt wird, können die Eltern bis zu 11.604 Euro als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen. Dieses steuerliche Entlastung Modell gilt auch, wenn Kinder ihre Eltern im Alter finanziell unterstützen. Es sind jedoch zwei Besonderheiten zu beachten. Erstens: Die unterstützte Person darf nicht mehr als 15.500 Euro Vermögen besitzen. Zweitens: Überschreiten die Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers 624 Euro pro Jahr, mindert der übersteigende Betrag den abziehbaren Höchstbetrag.

 

Änderungen bei Auto und Verkehr im Jahr 2024

Ein Senior sitzt am Steuer eines Autos.
Das Autofahren wird im Jahr 2024 zunehmend teurer.

Teure Spritpreise – weniger „Umweltprämie“

Mit dem Jahreswechsel gibt es zudem auch einige Veränderungen im Straßenverkehr. Konkret betroffen sind vor allem Autofahrer. Bereits im Januar geht es mit den ersten Umstellungen los: Denn ab Neujahr gibt es beim Privatkauf kleinerer E-Autos nur noch 3.000 statt 4.500 Euro „Umweltprämie“.

Gleichzeitig klettert auch die CO₂-Steuer auf die nächste Stufe. Die Steuer steigt dann von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO₂ an – heißt konkret: Benzin und Diesel werden wohl auch im neuen Jahr weiterhin deutlich im Preis zulegen.

 

Keine Förderung mehr für E-Autos

Die Förderung für den Kauf neuer E-Autos ist bereits kurzfristig Mitte Dezember ausgelaufen. Seither gibt es keine Prämie mehr. Allerdings haben mehrere Autobauer bereits angekündigt, ihren Kunden stattdessen einen entsprechenden Rabatt einzuräumen.

 

Blackbox im Auto wird zur Pflicht

Mitte des Jahres, ab dem 7. Juli 2024, tritt zudem eine neue Regelung in Kraft, die alle neu zugelassenen Fahrzeuge betrifft: Laut einer neuen EU-Verordnung ist dann die Blackbox im Auto Pflicht. Diese zeichnet Daten auf, um im Fall der Fälle den Unfall besser rekonstruieren zu können.

 

Führerschein-Änderungen betreffen Fahranfänger und Senioren

Noch nicht vollends entschieden ist eine Neuerung, die vor allem den Führerschein betrifft: Die EU schlägt vor, ab 2024 härtere Regeln einzuführen, wenn es um den „Lappen“ geht. Diese könnten besonders Senioren und Fahranfänger stark einschränken. So sollen für Fahrneulinge ein nächtliches Fahrverbot und ein Tempolimit auf Autobahnen gelten. Bei Personen ab dem 60. Lebensjahr sollen regelmäßige Fahrkontrollen durchgeführt werden. Aktuell wird darüber aber noch heiß diskutiert.

 

Führerschein-Umtausch, TÜV-Plaketten, Lkw-Maut

Führerschein-Umtausch: Wer in den Jahren 1965 bis 1970 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2024 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Der Umtausch erfolgt stufenweise nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr.

Wer an seinem Fahrzeug eine grüne TÜV- oder HU-Plakette hat, muss 2024 zu einer Prüfstelle fahren und bekommt – wenn es keine technischen Mängel gibt – einen frischen Aufkleber in Blau.
Die Mautpflicht für Lastwagen auf Deutschlands Fernstraßen wird 2024 auf Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen ausgedehnt. Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind von der Mautpflicht befreit.

 

Energie-Änderungen für das Jahr 2024

Eine Frau sitzt in einem Sessel vor ihrer Heizung, hat die Beine darauf gelegt, und liest ein Buch.
Wie schon im letzten Jahr so müssen auch in diesem Jahr Verbraucher mit vielen Änderungen bei der Energie rechnen.

Heizungsgesetz tritt in Kraft

Künftig muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Als erneuerbare Energien gelten Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie, ebenso zählt Umweltwärme dazu, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen, oder sogenannter grüner Wasserstoff.

Das Heizungsgesetz, das im Januar in Kraft tritt, gilt aber zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. Für bestehende, funktionierende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, ändert sich erstmal nichts, sie können weiterlaufen und dürfen auch repariert werden.

Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gilt eine Übergangsfrist. Wer eine neue Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen – also etwa Erdgas – betrieben wird, muss sich vorab verpflichtend beraten lassen. Einen guten Überblick über die neuen Regelungen bietet der Heizungswegweiser der Bundesregierung.

 

Balkonkraftwerke: Inbetriebnahme wird einfacher

Die Installation von Balkonkraftwerken soll ab dem 1. Januar 2024 leichter werden. Künftig soll eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur ausreichen. Auch dürfen die Geräte sofort in Betrieb genommen werden, für den Austausch des Stromzählers ist der Netzbetreiber zuständig.

 

CO2-Preis steigt deutlich

Der CO2-Preis steigt ab Januar 2024 von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Ursprünglich war lediglich eine Erhöhung auf 40 Euro geplant, durch das entstandene Loch im Bundeshaushalt wurde nun kurzfristig die deutlichere Steigerung vereinbart. Das wirkt sich auf die Preise für Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl aus: Der Liter Benzin dürfte sich um rund 4,3 Cent, der Liter Diesel um etwa 4,7 Cent verteuern. Das Instrument der CO2-Bepreisung wurde 2021 eingeführt, der Preis steigt planmäßig jedes Jahr. Allerdings war die Steigerung 2023 wegen der hohen Energiepreise vorübergehend ausgesetzt. Mit der CO2-Bepreisung will man Anreize schaffen, um den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß zu verringern.

 

Energiepreisbremse endet, Umsatzsteuer auf Gas steigt ab März

Die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme war im Oktober 2022 auf sieben Prozent abgesenkt worden. Ab März 2024 soll sie wieder auf 19 Prozent angehoben werden.
Die Strom- und Gaspreisbremse endet am 31. Dezember 2023 und wird nicht, wie zunächst geplant, bis Ende März 2024 fortgesetzt. Durch sie waren die Strom- und Gaskosten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt – auf 12 Cent pro Kilowattstunde Gas sowie 40 Cent pro Kilowattstunde Strom. Verbraucher sollten daher prüfen, ob sich ein Anbieterwechsel für sie lohnt.

 

Änderungen bei Gesundheit im Jahr 2024

Apothekerin übergibt älteren Herrn sein Medikament
Auch bei der Gesundheit schreitet mehr und mehr die Digitalisierung voran.

E-Rezept wird verpflichtend

Ab Januar müssen Ärzte für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepteauszustellen. Versicherte können die E-Rezepte in der Apotheke per App, Papierausdruck oder mit der Krankenkassenkarte einlösen.

 

Pflegegeld steigt – Pflegekasse erhöht Zuschläge

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

 

Längerer Anspruch auf Kinderkrankengeld

Berufstätige Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, haben ab 2024 statt auf bislang zehn auf bis zu 15 Kinderkrankengeldtage Anspruch. Für Alleinerziehende sind es künftig 30 statt bisher 20 Arbeitstage. Die Corona-Sonderregelung, die bis zu 30 Tage pro Elternteil ermöglichte, läuft aus.

 

Teurere Pflichtversicherungen

Die steigenden Beitragsbemessungsgrenzen führen dazu, dass Gutverdiener mehr in die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen müssen. Zusätzlich erhöhen viele Krankenkassen den Zusatzbeitrag für ihre Versicherten im Durchschnitt von 1,6 auf 1,7 Prozent. Private Krankenversicherungen erhöhen ihre Beiträge im Schnitt um etwa sieben Prozent.

 

Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege steigt – auch Mindestvergütung für Azubis

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro. Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

 

Legalisierung von Cannabis geplant

Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.

 

 

 

 

 

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