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Die Wohngemeinschaft im Alter – es muss nicht gleich das Seniorenheim sein

Wohngemeinschaft im Alter: Eine Gruppe von vier Senioren, die gemeinsam lachen.
Inhaltsverzeichnis
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
Senioren-Wohngemeinschaften liegen im Trend. Doch was macht das gemeinschaftliche Wohnen aus und welche WG-Formen gibt es? In diesem Ratgeber erfahren Sie zudem alles über die Kosten und Zuschüsse dieser Wohnform.
Das Wichtigste in Kürze

Das Zukunftsmodell: Die Wohngemeinschaft im Alter

Erst schnauft man nur etwas mehr, wenn man die Treppe bewältigt hat. Doch irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem man es nicht mehr schafft: Wenn die Kräfte nachlassen, wenn die kleinen Dinge des Lebens unverhältnismäßig viel Kraft kosten, ist der Zeitpunkt gekommen, an dem sich ein Mensch wirklich alt fühlt.

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Dann stellt sich die Frage, wie es weitergehen soll. Oftmals führt der Ruhestand deshalb über kurz oder lang ins Altenheim – keine schöne Zukunftsvision für die allermeisten Senioren, die gerne in häuslicher Umgebung alt werden möchten. 

Deshalb liegen alternative Seniorenwohnprojekte derzeit voll im Trend. Die Wohngemeinschaft (WG) als Mikrokosmos für Studenten? Das war einmal. Wohngemeinschaften werden jetzt auch bei älteren Menschen immer beliebter. Zwei von drei Senioren halten gemeinschaftliches Wohnen auch für das optimale Wohnen im Alter. Zu diesem Ergebnis kommt eine Forsa-Umfrage.


Was ist eine Senioren-Wohngemeinschaft?

Wenn mehrere Menschen gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus wohnen, ist dies eine Senioren-Wohngemeinschaft, Senioren-WG oder Alters-WG. Die Bewohnenden unterstützen sich gegenseitig und verbringen Zeit miteinander.

Im Normalfall hat jeder Bewohner ein eigenes Zimmer oder ein Appartement für sich. In den Gemeinschaftsräumen verbringen die Bewohner Zeit miteinander.


Die verschiedenen Senioren-WG Formen

Es gibt verschiedene Modelle von Senioren-Wohngemeinschaften. Grundsätzlich gibt es drei Konzepte: 

Die privat gegründete Senioren-WG

Zwei Seniorinnen unterhalten sich beim Essen in der Küche.
Eine klassische Senioren-Wohngemeinschaft wird in der Regel von privaten Senioren gegründet.

In der klassischen Senioren-Wohngemeinschaft teilen sich mehrere Bewohner eine Wohnung oder ein Haus. Als privater Rückzugsraum steht den Bewohnern einer Wohngemeinschaft nur ihr eigenes WG-Zimmer zur Verfügung; Wohnzimmer, Küche und Bäder werden gemeinschaftlich genutzt.

Die Haushaltsführung wird zusammen organisiert. Diese Variante ist die engste Form des Zusammenlebens. Sie ist für alle Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie z. B. für Personen mit Demenz eine beliebte Lösung.

Die Senioren-Hausgemeinschaft

Mehr Privatsphäre bieten Senioren-Hausgemeinschaften. Jeder Bewohner lebt in einer eigenen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Zum Gesamtpaket solch einer Senioren-Wohngemeinschaft gehören in der Regel Gemeinschaftsräume, -aktivitäten und ein gemeinsames Dienstleistungsnetz.

Die trägergestützte Senioren-WG

Ambulant betreute Wohngemeinschaften werden in der Regel von Wohlfahrtsverbänden oder Pflegediensten gegründet. Sie richten sich an pflegebedürftige Personen, die lieber in einer Wohngemeinschaft als in einem Pflegeheim leben möchten.

Die Raumnutzung gestaltet sich wie in einer klassischen Wohngemeinschaft, die Pflegebedürftigen werden soweit möglich an den Alltagsaufgaben beteiligt. Begleitet werden betreute Senioren-WGs durch Pflegekräfte, die den Haushalt, die Versorgung und Gruppenaktivitäten koordinieren.

Übrigens: In manchen trägergestützten Pflege-WGs kann zudem das Vorliegen eines Pflegegrads Voraussetzung sein.

Gut zu wissen

Manche Alters-WGs heißen auch „Plus-WG“ – so werden Wohngemeinschaften mit über 50-jährigen Bewohnenden bezeichnet, die noch keine Unterstützung im Alltag brauchen. 

So tun sich Menschen in ihren besten Jahren zusammen, die gemeinsam alt werden möchten. Im Laufe der Zeit wird aus der Plus-WG möglicherweise eine Pflege-WG. 

Ein Umzug in eine Senioren-WG kann unter Umständen von der Pflegekasse finanziell unterstützt werden. Eine Umzugshilfe bei Grundsicherung oder Pflegegrad gibt es aber nur dann, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Kann die Wohnung umgebaut werden?
  • Liegt ein Pflegegrad vor?
  • Wurde schon mit dem Umzug begonnen?
  • Ist der Umzug wirklich erforderlich?

Das Konzept einer Senioren-WG

Das Leben in einer Senioren-Wohngemeinschaft ist in der Regel von einem gemeinsamen Alltag geprägt, bei dem die Mitbewohner viele Aufgaben zusammen bewältigen und häufig auch gemeinsame Aktivitäten unternehmen. Wie genau dieser Alltag aussieht, hängt stark vom jeweiligen Konzept der WG ab.

Generell erfordert das Wohnen in einer Gemeinschaft – unabhängig vom Alter – ein hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme und Kompromissbereitschaft. Besonders in selbstorganisierten WGs ist dies meist noch stärker ausgeprägt als in gemeinschaftlichen Wohnformen, die von einem Träger begleitet werden.

Ist etwa eine Bewohnerin mit der ambulanten Pflege unzufrieden, kann sie nicht einfach einen neuen suchen. Sie muss eine Lösung mit ihren Mitbewohnern finden, die auch anderer Ansicht sein können. 

Die Bewohnenden sollten also Konflikte konstruktiv austragen können und sich aktiv einbringen. Gerade in selbst organisierten WGs müssen alle mithelfen – etwa beim Einkaufen, Gärtnern oder Putzen. 

Wer doch lieber für sich bleibt, muss mit Kritik rechnen. Und gerade in Wohnungen mit wenig Platz sowie gemeinschaftlicher Nutzung von Küche, Bad und Wohnzimmer ist die Privatsphäre eingeschränkt. 


Was kostet eine Senioren-WG?

Ein Seniorenpaar überprüft ihre Rechnungen.
Die Kosten für das Leben in einer Wohngemeinschaft im Alter sind stark abhängig von den Mietkosten vor Ort.

Die Ausgaben für das Leben in einer Senioren-Wohngemeinschaft orientieren sich im Allgemeinen an den üblichen Miet-, Kauf- oder Baukosten des regionalen Immobilienmarkts.

Entsprechend variieren die Wohnkosten je nach Standort erheblich. In Städten mit hohen Immobilienpreisen wie München liegen die Kosten deutlich über denen in günstigeren Regionen.

Grundsätzlich trägt jeder Bewohner die Miete für seinen privaten Wohnbereich selbst. Die Aufwendungen für gemeinsam genutzte Flächen werden in der Regel unter allen Mitbewohnern anteilig aufgeteilt. Unabhängig vom Standort setzt sich der monatliche Kostenanteil für jeden Einzelnen typischerweise aus folgenden Posten zusammen:

  • (Anteilige) Kaltmiete für das eigene Zimmer oder die Wohnung; bei Eigentum: anteiliger Kaufpreis

  • Umlagefähige Kosten für die gemeinschaftlich genutzten Räume – z. B. bei vier Bewohnern wird durch vier geteilt

  • (Anteilige) Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Internet, Telefon etc.

  • Ausgaben für unterstützende Dienstleistungen, etwa Reinigungskräfte

  • Pflegekosten, sofern eine Pflege erforderlich ist

Wenn eine Senioren-WG gemeinsam eine Immobilie kaufen oder errichten möchte, gelten im Prinzip die gleichen Bedingungen wie beim Erwerb von Wohneigentum durch Einzelpersonen. Jeder Beteiligte ist selbst für die Finanzierung seines Eigentumsanteils verantwortlich – sei es durch ein eigenes Darlehen oder durch den Einsatz von vorhandenem Vermögen.


Die unterschiedlichen Mietformen, die bei Wohngemeinschaften im Alter infrage kommen.

  • Einer der Bewohner tritt als Hauptmieter auf und vermietet den Wohnraum an die anderen Mitbewohner als Untervermieter. Dabei sind die Untermieter allerdings als Entscheidungsträger und bei Kündigung des Hauptmietvertrages benachteiligt.
  • Es wird ein Mietvertrag mit mehreren Hauptmietern vereinbart. Bei dieser Variante müssen sämtliche Entscheidungen gemeinschaftlich gefällt werden, zudem haftet jeder Hauptmieter gesamtschuldnerisch für alle anderen. Unter normalen Umständen ist dies nicht empfehlenswert.
  • Die gängigste und empfehlenswerteste Variante: Jeder Bewohner schließt einen Einzelmietvertrag mit dem Vermieter ab. Nur die Gemeinschaftsflächen werden an die Gruppe vermietet, die Kosten werden anteilsmässig umgelegt.

Mehr dazu erfahren Sie im zweiten Teil unserer Artikelserie zum Thema Senioren-WGs


Welche Zuschüsse gibt es für eine Senioren-WG?

Senioren mit Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegeleistungen ihrer Pflegekasse. Das gilt auch, wenn sie in einer Senioren-WG leben.

  • Hausnotruf
  • Pflegesachleistungen
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Pflegehilfsmittel

Wohngruppenzuschlag

Bewohnende von Senioren-WGs bekommen ab Pflegegrad 1 einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro pro Monat. Mit diesem Zuschlag sollen die Bewohner eine Person finanzieren, die sie im Alltag unterstützt. 

Allerdings gibt es für diesen Wohngruppenzuschlag bestimmte Voraussetzungen: Die Bewohner nutzen eine gemeinsame seniorengerechte Wohnung. Das bedeutet, sie teilen sich Küche, Bad, Gemeinschaftsräume sowie einen Eingang. 

  • Die WG besteht aus mindestens drei und höchstens 12 Personen.
  • Mindestens drei Personen sind pflegebedürftig.
  • Eine Person kümmert sich dauerhaft um das Gemeinschaftsleben 
  • Es findet keine Versorgung statt, die der vollstationären Pflege entspricht.

Zuschuss für den Umzug in eine Senioren-WG

Für den Umzug in eine Senioren-WG können Senioren mit einem Pflegegrad einen Kostenzuschuss beantragen. Der Zuschuss liegt pro pflegebedürftiger Person bei bis zu 4.180 Euro. Für die Kostenübernahme sollten Sie folgende Punkte erfüllen:

  • Die Person, welche umzieht verfügt über mindestens Pflegegrad 1.
  • Durch den Umzug wird die häusliche Pflege und selbständige Lebensführung wiederhergestellt oder erleichtert.
  • Die Pflegekasse hat die Wohnung geprüft und als geeignet für den Pflegebedürftigen befunden.

Es gibt mittlerweile einige Umzugsunternehmen bzw. Umzugshilfen, die sich auf Senioren-Umzüge spezialisiert haben. Diese können Ihnen dann bei der Kostenübernahme behilflich sein und Sie unterstützen.

Anschubfinanzierung für die Neugründung

Gründen Sie eine neue Senioren-WG, erhalten Sie eine Anschubfinanzierung für den pflegegerechten Umbau der gemeinsamen Wohnung. Sie erhalten einmalig 2.500 Euro pro Person. Für eine Wohngemeinschaft ist der Gesamtzuschuss auf 10.000 Euro begrenzt. Sobald Sie alle Voraussetzungen erfüllen, haben Sie ein Jahr Zeit, den Antrag zu stellen.

  • Alle Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag sind erfüllt.
  • Die Antragsteller gründen gemeinsam eine ambulant betreute Wohngruppe.

Zuschuss zum barrierefreien Umbau einer Senioren-WG, für das optimale Wohnen im Alter

Zusätzlich zur Anschubfinanzierung haben Senioren-WGs Anspruch auf Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ihrer neuen Wohnung. Diese erhalten höchstens vier Bewohnende einer Alters-WG.

Der Gesamtbetrag für das altersgerechte Wohnen ist damit auf insgesamt 16.720 Euro pro WG beschränkt. Gemeint sind Renovierungen, die eine häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern – etwa ein barrierefreies Bad

  • Sie erhalten bis zu 4.180 Euro Euro pro Bewohner.
  • Eine Wohngruppe erhält insgesamt maximal 16.720 Euro.

Der Zuschuss kann auch ein zweites Mal beantrag werden, sofern sich die Pflegesituation verändert. Beispielsweise, wenn eine Bewohnerin plötzlich einen Rollstuhl braucht und eine Rampe oder ein Treppenlift eingebaut werden muss.

Mehr zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen lesen Sie in dem Artikel: „Zuschüsse Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen


Pflege in der Senioren-Wohngemeinschaft

Eine Pflegerin schiebt eine Seniorin mit dem Rollstuhl ins Wohnzimmer einer Senioren WG.
Die Pflege in einer Senioren WG wird von den Mitgliedern organisiert und kann aufgeteilt werden.

In einer Wohngemeinschaft für Senioren profitieren die Bewohner von gegenseitiger Hilfe und Unterstützung. Wenn jedoch einer oder mehrere Bewohner tatsächlich pflegebedürftig werden, muss Hilfe von außen organisiert werden.

In selbst imitierten WGs müssen sich die Bewohnenden meistens selbst darum kümmern, in trägergestützten WGs übernimmt dies der Träger. Dann ist in der Regel nur ein Pflegedienst für eine WG im Einsatz.

Die Vorteile der privat organisierten Senioren-WG sehen wie folgt aus:

  • Durch geringere Mietkosten können höhere Mittel für Pflegeleistungen aufgewendet werden.
  • Es kann gemeinsam ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden, das senkt die Kosten z. B. durch geringere Anfahrtskosten.
  • Haben mehrere Bewohner Anspruch auf Pflegegeld, können die Mittel zusammengelegt werden.
  • Grundsätzlich kann eine gewöhnliche Senioren-WG bei Bedarf in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft umgewandelt werden und kann dann die entsprechenden Förderungen in Anspruch nehmen.

Außerdem können Pflegebedürftige auch in einer Senioren-Wohngemeinschaft von Notrufsystemen profitieren. Je nachdem, ob Bewohner noch mobil sind oder sich hauptsächlich in der Wohnung aufhalten, eignen sich unterschiedliche Systeme, um beispielsweise einen Mitbewohner in der Hausgemeinschaft oder auch einen professionellen Dienst zu rufen.

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Demenz-Wohngemeinschaft als Trend – Tipps für Angehörige

Wohngemeinschaften sind nicht nur für sog. „fitte Alte“ eine interessante Option. Auch und gerade für Menschen mit Demenz können WGs eine gute Alternative zum Leben in einem Pflegeheim darstellen.

Wenn Sie für Ihren Angehörigen eine Demenz-Wohngemeinschaft gründen möchten, sollten Sie sich aber vorab klarmachen, dass dies ein aufwändiger Prozess ist. In Alleinverantwortung lässt sich eine Demenz-Wohngemeinschaft nicht realisieren, Sie benötigen unbedingt engagierte Mitstreiter. Haben Sie diese gefunden, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

  1. Sie bilden eine Angehörigen-Auftragsgemeinschaft, wählen Sprecher und klären die Eckdaten von Pflege und Alltagsbegleitung.
  2. Sie engagieren einen unabhängigen Moderator.
  3. Sie suchen eine geeignete Immobilie für die Demenz-Wohngemeinschaft.
  4. Gemeinsam beauftragen Sie einen ambulanten Pflegedienst.
  5. Definieren Sie schriftlich, exakt und verbindlich die Aufgabenbereiche von Pflegedienst und Angehörigen.
  6. Besuchen Sie gegebenenfalls gemeinsam Pflegekurse und Schulungen.
  7. Vereinbaren Sie regelmäßige Treffen des Angehörigen-Gremiums und des ambulanten Pflegedienstes.

Eine Senioren-Wohngemeinschaft eröffnen: So geht’s

Vier Senioren unterhalten sich beim Mittagessen.
Bevor Sie eine Senioren Wohngemeinschaft eröffnen oder ihr beitreten, sollten Sie sich auch juristisch beraten lassen.

Sie erwägen für sich oder Ihren Angehörigen, in eine bereits bestehende Senioren-WG zu ziehen oder selbst eine Wohngemeinschaft für Senioren zu gründen? Dann ist es sinnvoll, sich vorab mit folgenden Aspekten zu beschäftigen:

  • Das Zusammenleben mit anderen erfordert Flexibilität, Kompromiss- und Konfliktbereitschaft. Sind Sie oder Ihr Angehöriger bereit, eigene Bedürfnisse zugunsten anderer auch einmal hintenan zu stellen?
  • Wie viel Nähe bzw. Privatsphäre benötigen Sie bzw. Ihr Angehöriger?
  • Wenn Sie eine Senioren-Wohngemeinschaft eröffnen möchten, sollten die verschiedenen Bewohner nicht zu unterschiedlich sein. Suchen Sie Bewohner mit ähnlichem sozialen Hintergrund und idealerweise mit ähnlichen Interessen. Das reduziert mögliche Reibungspunkte.

Haben Sie sich mit diesen oberen Punkten auseinandergesetzt, sind für die Gründung einer Wohngemeinschaft im Alter folgende Schritte erforderlich:

  1. Mitbewohner finden: Beginnen Sie die Suche am besten im erweiterten Bekanntenkreis oder inserieren Sie in Tageszeitungen und Internetbörsen.
  2. Lassen Sie sich am besten frühzeitig juristisch zu den rechtlichen Aspekten bei der Gründung einer Wohngemeinschaft beraten und engagieren Sie einen unabhängigen Moderator.
  3. Gemeinsame Zielvorstellungen definieren und ein Konzept entwickeln: Räumen Sie der Planungsphase Ihrer Senioren-Wohngemeinschaft genügend Raum ein. Definieren Sie vorab genau, wie das künftige Zusammenleben in der Senioren-WG geregelt sein soll. Bestimmen Sie bspw. einen Schatzmeister, einen Einkaufskoordinator, einen Gartenbeauftragten etc. Einigen Sie sich über die Aufgabenverteilung in der Senioren-Wohngemeinschaft und überlegen Sie, wie mit steigendem Pflegebedarf einzelner Bewohner umgegangen werden soll. Gibt es z. B. einen ambulanten Pflegedienst vor Ort?
  4. Rechtsform klären: Generell ist die Gründung eines Vereins ein guter Einstieg bei der Gründung einer Wohngemeinschaft. Wenn Sie oder bzw. Ihr Angehöriger zur Miete wohnen möchten, schließen Sie eine Kooperationsvereinbarung mit den anderen Bewohnern. Darin ist konkret definiert, wie sich die Zusammenarbeit in der Gruppe gestalten soll. Weitere Punkte sind Mitbestimmungsrechte, die Nutzung der Gemeinschaftsflächen und Entscheidungskompetenzen bei einem eventuellen Bewohnerwechsel.
  5. Soll Eigentum erworben oder gebaut werden, können Sie während der Planungs- und Bauphase als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auftreten und nach Abschluss der Arbeiten eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gründen.

Finanziell interessant für private Initiatoren einer Senioren-WG, allerdings auch relativ kompliziert, ist die Gründung einer Genossenschaft. Informationen dazu erhalten Sie bei den örtlichen Genossenschafts-Dachverbänden.


Die Auswahl der Wohnung – Darauf sollten Sie achten, damit optimales Wohnen im Alter gegeben ist

Die Kriterien für die Auswahl einer Wohnung oder eines Hauses sind vielfältig, hängen aber auch teilweise von den Vorlieben der künftigen Bewohner ab. Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten sollten jedenfalls in unmittelbarer Nähe sein. Die Wohnung selbst sollte tunlichst barrierefrei und rollstuhlgeeignet, die Badezimmer entsprechend geräumig und die Duschtassen nicht zu hoch sein.

Auch an die Möglichkeit, ein Pflegezimmer einzurichten, sollte schon gedacht werden. Auf den Quadratmeter umgerechnet sind größere Wohnungen meist preiswerter als kleine. Das passt gut, denn erfahrungsgemäß haben Wohngemeinschaften mit drei bis fünf Mitgliedern das geringste persönliche Konfliktpotenzial.

Ein Garten kann Freude, aber auch Arbeit machen. Bei der Wohnungswahl ist zu beachten, dass im Laufe der Zeit die Kräfte geringer werden. Die bisher immer sportlich genommene Treppe kann daher irgendwann zu einem Hindernis werden.

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Redaktion ProVita

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