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Die Wohngemeinschaft im Alter – es muss nicht gleich das Seniorenheim sein

Wohngemeinschaft im Alter

In naher Zukunft werden 30 Prozent der Senioren in einer Wohngemeinschaft leben. Ist die Wohngemeinschaft im Alter wirklich ein Zukunftsmodell? Welche Vorteile bieten sich den WG Mitgliedern? Was kostet eine solche Wohnform und welche Zuschüsse gibt es? Fragen, die in unserem ersten Teil unserer zweiteiligen Serie beantwortet werden.

Das Zukunftsmodell: Die Wohngemeinschaft im Alter

Erst schnauft man nur etwas mehr, wenn man die Treppe bewältigt hat. Doch irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem man es nicht mehr schafft: Wenn die Kräfte nachlassen, wenn die kleinen Dinge des Lebens unverhältnismäßig viel Kraft kosten, ist der Zeitpunkt gekommen, an dem sich ein Mensch wirklich alt fühlt. Dann stellt sich die Frage, wie es weitergehen soll. Oftmals führt der Ruhestand deshalb über kurz oder lang ins Altersheim – keine schöne Zukunftsvision für die allermeisten Senioren. „Viele Menschen haben den Wunsch, im Alter möglichst selbstbestimmt zu leben und in einer häuslichen Umgebung zu bleiben“, sagt Gabriele Thomaßen, Pflegeexpertin bei der Deutschen Krankenversicherung (DKV). Deshalb liegen alternative Seniorenwohnprojekte derzeit voll im Trend. Die Wohngemeinschaft (WG) als Mikrokosmos für Studenten? Das war einmal. Wohngemeinschaften werden jetzt auch bei älteren Menschen wie Rentnern immer beliebter. Zwei von drei Senioren halten gemeinschaftliches Wohnen auch für das optimale Wohnen im Alter. Zu diesem Ergebnis kommt eine Forsa-Umfrage.

Was ist eine Senioren-Wohngemeinschaft?

In einer Senioren-Wohngemeinschaft oder Senioren-WG leben mehrere ältere Menschen gemeinsam unter einem Dach. Sie unterstützen sich gegenseitig und verbringen Zeit miteinander. Im Normalfall hat jeder Bewohner ein eigenes Zimmer oder ein Appartement für sich. In den Gemeinschaftsräumen verbringen die Bewohner Zeit miteinander.

Die verschiedenen Senioren-WG Formen

Es gibt verschiedene Modelle von Senioren-Wohngemeinschaften. Man kann grundsätzlich drei Konzepte von Senioren-WGs unterscheiden:

Die privat gegründete Senioren-WG

 

Zwei Seniorinnen unterhalten sich beim Essen in der Küche.
Eine klassische Senioren-Wohngemeinschaft wird in der Regel von privaten Senioren gegründet.

In der klassischen Senioren-Wohngemeinschaft teilen sich mehrere Bewohner eine Wohnung oder ein Haus. Als privater Rückzugsraum steht den Bewohnern einer Wohngemeinschaft nur ihr eigenes WG-Zimmer zur Verfügung; Wohnzimmer, Küche und Bäder werden gemeinschaftlich genutzt. Die Haushaltsführung wird zusammen organisiert. Diese Variante ist die engste Form des Zusammenlebens. Sie ist für alle Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie z. B. für Personen mit Demenz eine beliebte Lösung.

Die Senioren-Hausgemeinschaft

Mehr Privatsphäre bieten Senioren-Hausgemeinschaften. Jeder Bewohner lebt in einer eigenen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Zum Gesamtpaket solch einer Senioren-Wohngemeinschaft gehören in der Regel Gemeinschaftsräume, -aktivitäten und ein gemeinsames Dienstleistungsnetz.

Die trägergestützte Senioren-WG

Ambulant betreute Wohngemeinschaften werden in der Regel von Wohlfahrtsverbänden oder Pflegediensten gegründet. Sie richten sich an pflegebedürftige Personen, die lieber in einer Wohngemeinschaft als in einem Pflegeheim leben möchten. Die Raumnutzung gestaltet sich wie in einer klassischen Wohngemeinschaft, die Pflegebedürftigen werden soweit möglich an den Alltagsaufgaben beteiligt. Begleitet werden betreute Senioren-WGs durch Pflegekräfte, die den Haushalt, die Versorgung und Gruppenaktivitäten koordinieren.

Beachten:

In manchen trägergestützten Pflege-WGs kann zudem das Vorliegen eines Pflegegrad s Voraussetzung sein.

Übrigens: Für WGs, für die sich ältere Menschen zusammenschließen, wird teils auch die Bezeichnung Plus-WG verwendet – sie steht vor allem für Wohngemeinschaften, deren Bewohner 50 Jahre und älter sind und die ihren Alltag gut ohne Unterstützung bewältigen können. Manche der Gemeinschaften beschließen schon im besten Alter, gemeinsam alt zu werden. So kann aus einer Plus-WG im Laufe der Jahre nach und nach eine Pflege-WG werden. Ein Umzug in eine Senioren-WG kann unterumständen von der Pflegekasse Finanziell unterstützt werden. Eine Umzugshilfe bei Grundsicherung oder Pflegegrad gibt es aber nur dann, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Kann die Wohnung umgebaut werden?
  • Liegt ein Pflegegrad vor?
  • Wurde schon mit dem Umzug begonnen?
  • Ist der Umzug wirklich erforderlich?

Das Senioren WG Konzept

Das Zusammenleben in einer Senioren-WG ist davon geprägt, dass die Senioren in der Gemeinschaft ihren Alltag meistern und auch häufig gemeinsame Aktivitäten zum Tagesablauf gehören. Der Alltag der Bewohner hängt jedoch auch stark von dem jeweiligen Senioren-WG-Konzept ab. Das Leben in einer Wohngemeinschaft setzt unabhängig vom Alter ein großes Maß an Kompromissbereitschaft voraus, bei selbst gegründeten WGs mehr noch als bei trägergestützten Seniorenwohngemeinschaften. Ist etwa ein Bewohner einer Senioren-WG mit dem betreuenden Dienst der ambulanten Pflege nicht zufrieden, kann er nicht einfach einen neuen engagieren, sondern muss sich mit den anderen pflegebedürftigen Bewohnern abstimmen. Dabei kann es durchaus zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die es zu schlichten gilt. Die Fähigkeit, Konflikte konstruktiv bearbeiten zu können, ist deshalb auch eine wichtige Fähigkeit der Bewohner. Besonders Bewohner von selbst initiierten WGs sollten zudem bereit sein, sich aktiv einzubringen – vor allem dann, wenn die Mitarbeit der Bewohner ein fester Bestandteil des Wohnkonzepts ist (Beispiel: Feste Verteilung von Aufgaben wie Gartenarbeit etc.). Wer doch lieber für sich bleibt, muss damit rechnen, dafür kritisiert zu werden. Und gerade in WGs mit wenig Platz für den Einzelnen sowie gemeinschaftlicher Nutzung von Bad, Wohnzimmer und Küche muss auch klar sein, dass die Privatsphäre eher begrenzt ist.

Was kostet eine Senioren-Wohngemeinschaft?

 

Ein Seniorenpaar überprüft ihre Rechnungen.
Die Kosten für das Leben in einer Wohngemeinschaft im Alter sind stark abhängig von den Mietkosten vor Ort.

Die Kosten für das Leben in einer Seniorenwohngemeinschaft entsprechen in aller Regel den „normalen“ Miet-, Kauf- oder Baupreisen auf dem lokalen Wohnungsmarkt. Dadurch fallen die Kosten für das Wohnen in einer Senioren-WG höchst unterschiedlich aus, da sie stark vom Miet- und Kaufpreisgefüge vor Ort abhängen. So fallen die Wohnkosten für die Bewohner einer Senioren-WG beispielsweise in München deutlich höher aus als etwa in Leipzig. Jeder Bewohner zahlt in der Regel die Miete für seinen privaten Wohnbereich, die Kosten für die Gemeinschaftsflächen werden üblicherweise unter allen Bewohnern aufgeteilt. Die Kosten für die Senioren-WG setzen sich für jeden Mitbewohner unabhängig vom Wohnort aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • (Anteilige) Kaltmiete für das Zimmer/die Wohnung, bei Kauf: (Anteiliger) Kaufpreis
  • Beteiligung an den Kosten für die Gemeinschaftsräume gemäß Umlage auf alle Bewohner – sind es beispielsweise vier Personen, werden die Kosten durch 4 geteilt.
  • (anteilige) Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, TV, Internet, Telefon etc.)
  • Kosten für Hilfspersonal (Hausputz etc.)
  • Kosten für die Pflege, sofern erforderlich.

Wenn Bewohner gemeinsam eine Immobilie für ihre Senioren-Wohngemeinschaft erwerben oder bauen möchten, gestalten sich die Kosten wie beim individuellen Eigentumserwerb: Jeder muss die Finanzierung seines Eigentumsanteils selbst aufbringen. Dazu nehmen sie ein eigenes Darlehen auf oder tragen die Kosten mit ihrem Vermögen.

Die unterschiedlichen Mietformen, die bei Wohngemeinschaften im Alter infrage kommen.

  • Einer der Bewohner tritt als Hauptmieter auf und vermietet den Wohnraum an die anderen Mitbewohner als Untervermieter. Dabei sind die Untermieter allerdings als Entscheidungsträger und bei Kündigung des Hauptmietvertrages benachteiligt.
  • Es wird ein Mietvertrag mit mehreren Hauptmietern vereinbart. Bei dieser Variante müssen sämtliche Entscheidungen gemeinschaftlich gefällt werden, zudem haftet jeder Hauptmieter gesamtschuldnerisch für alle anderen. Unter normalen Umständen ist dies nicht empfehlenswert.
  • Die gängigste und empfehlenswerteste Variante: Jeder Bewohner schließt einen Einzelmietvertrag mit dem Vermieter ab. Nur die Gemeinschaftsflächen werden an die Gruppe vermietet, die Kosten werden anteilsmässig umgelegt.

Welche Zuschüsse gibt es für eine Senioren-WG?

Senioren mit Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegeleistungen Ihrer Pflegekasse, sobald sie einen Pflegegrad haben. Das gilt auch, wenn sie in einer Senioren-WG leben.

  • Hausnotruf
  • Pflegesachleistungen
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Pflegehilfsmittel

Wohngruppenzuschlag

Wer in einer Senioren-WG bzw. Pflege-WG wohnt, erhält einen sogenannten Wohngruppenzuschlag in Höhe von monatlich 214 Euro, sofern ein Pflegegrad festgestellt wurde. Das gilt auch für Pflegegrad 1, wenn ein Bewohner also kein Pflegegeld oder keine Pflegesachleistungen bezieht. Mithilfe des Zuschlags sollen die Bewohner zusätzliche Aufwendungen für eine Person finanzieren können, die organisatorische, verwaltende, hauswirtschaftliche oder betreuende Unterstützung leistet. Allerdings ist dieser Wohngruppenzuschlag an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Bewohner nutzen eine gemeinsame seniorengerechte Wohnung, das heißt sie teilen sich Bad, Küche und Gemeinschaftsraum sowie einen Eingang. Bei getrennten Wohneinheiten liegt keine Wohngruppe im Sinne des Gesetzgebers vor und es besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag.

  • Die WG besteht aus mindestens drei und höchstens 12 Personen.
  • Mindestens drei Personen sind pflegebedürftig.
  • Eine Person kümmert sich dauerhaft um das Gemeinschaftsleben (für die Unkosten, die hierfür entstehen, ist der Wohngruppenzuschlag vorgesehen)
  • Es findet keine Versorgung statt, die der vollstationären Pflege entspricht.

Zuschuss für den Umzug in eine Senioren-WG

Für den Umzug in eine Senioren-WG können Senioren mit einem Pflegegrad einen Kostenzuschuss beantragen. Der Zuschuss liegt pro pflegebedürftiger Person bei 4.000 Euro. Für die Kostenübernahme sollten Sie folgende Punkte erfüllen:

  • Die Person, welche umzieht verfügt über mindestens Pflegegrad 1
  • Durch den Umzug wird die häusliche Pflege und selbständige Lebensführung wiederhergestellt oder erleichtert.
  • Die Pflegekasse hat die Wohnung geprüft und als geeignet für den Pflegebedürftigen befunden.

Es gibt mittlerweile einige Umzugsunternehmen bzw. Umzugshilfen, die sich auf Senioren Umzüge spezialisiert haben. Diese können Ihnen dann bei der Kostenübernahme behilflich sein und Sie unterstützen.

Anschubfinanzierung für die Neugründung

Gründen Sie eine neue Senioren-WG, erhalten Sie eine Anschubfinanzierung für den pflegegerechten Umbau der gemeinsamen Wohnung. Sie erhalten einmalig 2.500 Euro pro Person. Für eine Wohngemeinschaft ist der Gesamtzuschuss auf 10.000 Euro begrenzt. Sobald Sie alle Voraussetzungen erfüllen, haben Sie ein Jahr Zeit, den Antrag zu stellen.

  • Alle Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag sind erfüllt.
  • Die Antragsteller gründen gemeinsam eine ambulant betreute Wohngruppe.

Zuschuss zum barrierefreien Umbau einer Senioren-WG, für das optimale Wohnen im Alter

Zusätzlich zur Anschubfinanzierung haben Senioren-WGs Anspruch auf Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ihrer neuen Wohnung. Diese Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können maximal vier Bewohner einer Senioren-WG erhalten. Der Gesamtbetrag ist damit auf insgesamt 16.000 Euro pro WG gedeckelt. Gemeint sind Renovierungen, die eine häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern.

  • Sie erhalten bis zu 4.000 Euro pro Bewohner.
  • Eine Wohngruppe erhält insgesamt maximal 16.000 Euro.

Ändert sich die Pflegesituation, kann der Zuschuss auch ein zweites Mal beantragt werden – etwa, wenn ein Bewohner durch die Verschlechterung seines Gesundheitszustandes einen Rollstuhl benötigt und eine Rampe zum Haus erforderlich ist. Mehr zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen lesen Sie in dem Artikel: „Zuschüsse Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflege in der Senioren-Wohngemeinschaft

 

Eine Pflegerin schiebt eine Seniorin mit dem Rollstuhl ins Wohnzimmer einer Senioren WG.
Die Pflege in einer Senioren WG wird von den Mitgliedern organisiert und kann aufgeteilt werden.

In einer Wohngemeinschaft für Senioren profitieren die Bewohner von gegenseitiger Hilfe und Unterstützung. Wenn jedoch einer oder mehrere Bewohner tatsächlich pflegebedürftig werden, muss Hilfe von außen organisiert werden. Inwieweit sich die Bewohner selbst um Pflegeleistungen kümmern müssen, hängt davon ab, ob es sich um eine selbst organisierte oder eine trägergestützte WG handelt. Bei trägergestützten WGs übernimmt der Träger die Koordination der ambulanten Pflege. Dann ist in der Regel nur ein Pflegedienst für eine WG im Einsatz. Bei einer privat organisierten Senioren- oder Pflege-WG müssen die Bewohner aktiv werden und sich gegebenenfalls selbst um Unterstützung durch eine private Pflegeperson oder einen ambulanten Dienst kümmern. Die Vorteile der privat organisierten Senioren-WG sehen wie folgt aus:

  •  Durch geringere Mietkosten können höhere Mittel für Pflegeleistungen aufgewendet werden.
  • Es kann gemeinsam ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden, das senkt die Kosten z. B. durch geringere Anfahrtskosten.
  • Haben mehrere Bewohner Anspruch auf Pflegegeld, können die Mittel zusammengelegt werden.
  • Grundsätzlich kann eine gewöhnliche Senioren-WG bei Bedarf in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft umgewandelt werden und kann dann die entsprechenden Förderungen in Anspruch nehmen.

Außerdem können Pflegebedürftige auch in einer Senioren-Wohngemeinschaft von Notrufsystemen profitieren. Je nachdem, ob Bewohner noch mobil sind oder sich hauptsächlich in der Wohnung aufhalten, eignen sich unterschiedliche Systeme, um beispielsweise einen Mitbewohner in der Hausgemeinschaft oder auch einen professionellen Dienst zu rufen.

Demenz-Wohngemeinschaft als Trend – Tipps für Angehörige

Wohngemeinschaften sind nicht nur für sog. „fitte Alte“ eine interessante Option. Auch und gerade für Menschen mit Demenz können WGs eine gute Alternative zum Leben in einem Pflegeheim darstellen. Wenn Sie für Ihren Angehörigen eine Demenz-Wohngemeinschaft gründen möchten, sollten Sie sich aber vorab klarmachen, dass dies ein aufwändiger Prozess ist. In Alleinverantwortung lässt sich eine Demenz-Wohngemeinschaft nicht realisieren, Sie benötigen unbedingt engagierte Mitstreiter. Haben Sie diese gefunden, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

  • Sie bilden eine Angehörigen-Auftragsgemeinschaft, wählen Sprecher und klären die Eckdaten von Pflege und Alltagsbegleitung.
  • Sie engagieren einen unabhängigen Moderator.
  • Sie suchen eine geeignete Immobilie für die Demenz-Wohngemeinschaft.
  • Gemeinsam beauftragen Sie einen ambulanten Pflegedienst.
  • Definieren Sie schriftlich, exakt und verbindlich die Aufgabenbereiche von Pflegedienst und Angehörigen.
  • Besuchen Sie gegebenenfalls gemeinsam Pflegekurse und Schulungen.
  • Vereinbaren Sie regelmäßige Treffen des Angehörigen-Gremiums und des ambulanten Pflegedienstes.

Ausführliche Informationen zum Thema „Wohngemeinschaft Demenz “ finden Sie u. a. auch in der Broschüre „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenziell erkrankte Menschen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Eine Senioren-Wohngemeinschaft eröffnen: So geht’s

 

Vier Senioren unterhalten sich beim Mittagessen.
Bevor Sie eine Senioren Wohngemeinschaft eröffnen oder ihr beitreten, sollten Sie sich auch juristisch beraten lassen.

Sie erwägen für sich oder Ihren Angehörigen, in eine bereits bestehende Senioren-WG zu ziehen oder selbst eine Wohngemeinschaft für Senioren zu gründen? Dann ist es sinnvoll, sich vorab mit folgenden Aspekten zu beschäftigen:

  • Das Zusammenleben mit anderen erfordert Flexibilität, Kompromiss- und Konfliktbereitschaft. Sind Sie oder Ihr Angehöriger bereit, eigene Bedürfnisse zugunsten anderer auch einmal hintenan zu stellen?
  • Wie viel Nähe bzw. Privatsphäre benötigen Sie bzw. Ihr Angehöriger?
  • Wenn Sie eine Senioren-Wohngemeinschaft eröffnen möchten, sollten die verschiedenen Bewohner nicht zu unterschiedlich sein. Suchen Sie Bewohner mit ähnlichem sozialen Hintergrund und idealerweise mit ähnlichen Interessen. Das reduziert mögliche Reibungspunkte.

Haben Sie sich mit diesen oberen Punkten auseinandergesetzt, sind für die Gründung einer Wohngemeinschaft im Alter folgende Schritte erforderlich:

  • Mitbewohner finden: Beginnen Sie die Suche am besten im erweiterten Bekanntenkreis oder inserieren Sie in Tageszeitungen und Internetbörsen.
  • Lassen Sie sich am besten frühzeitig juristisch zu den rechtlichen Aspekten bei der Gründung einer Wohngemeinschaft beraten und engagieren Sie einen unabhängigen Moderator.
  • Gemeinsame Zielvorstellungen definieren und ein Konzept entwickeln: Räumen Sie der Planungsphase Ihrer Senioren-Wohngemeinschaft genügend Raum ein. Definieren Sie vorab genau, wie das künftige Zusammenleben in der Senioren-WG geregelt sein soll. Bestimmen Sie bspw. einen Schatzmeister, einen Einkaufskoordinator, einen Gartenbeauftragten etc. Einigen Sie sich über die Aufgabenverteilung in der Senioren-Wohngemeinschaft und überlegen Sie, wie mit steigendem Pflegebedarf einzelner Bewohner umgegangen werden soll. Gibt es z. B. einen ambulanten Pflegedienst vor Ort?
  • Rechtsform klären: Generell ist die Gründung eines Vereins ein guter Einstieg bei der Gründung einer Wohngemeinschaft. Wenn Sie oder bzw. Ihr Angehöriger zur Miete wohnen möchten, schließen Sie eine Kooperationsvereinbarung mit den anderen Bewohnern. Darin ist konkret definiert, wie sich die Zusammenarbeit in der Gruppe gestalten soll. Weitere Punkte sind Mitbestimmungsrechte, die Nutzung der Gemeinschaftsflächen und Entscheidungskompetenzen bei einem eventuellen Bewohnerwechsel.
  • Soll Eigentum erworben oder gebaut werden, können Sie während der Planungs- und Bauphase als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auftreten und nach Abschluss der Arbeiten eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gründen.

Finanziell interessant für private Initiatoren einer Senioren-WG, allerdings auch relativ kompliziert, ist die Gründung einer Genossenschaft. Informationen dazu erhalten Sie bei den örtlichen Genossenschafts-Dachverbänden.

Die Auswahl der Wohnung – Darauf sollten Sie achten, damit optimales Wohnen im Alter gegeben ist

Die Kriterien für die Auswahl einer Wohnung oder eines Hauses sind vielfältig, hängen aber auch teilweise von den Vorlieben der künftigen Bewohner ab. Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten sollten jedenfalls in unmittelbarer Nähe sein. Die Wohnung selbst sollte tunlichst barrierefrei und rollstuhlgeeignet, die Badezimmer entsprechend geräumig und die Duschtassen nicht zu hoch sein. Auch an die Möglichkeit, ein Pflegezimmer einzurichten, sollte schon gedacht werden. Auf den Quadratmeter umgerechnet sind größere Wohnungen meist preiswerter als kleine. Das passt gut, denn erfahrungsgemäß haben Wohngemeinschaften mit drei bis fünf Mitgliedern das geringste persönliche Konfliktpotenzial. Ein Garten kann Freude, aber auch Arbeit machen. Bei der Wohnungswahl ist zu beachten, dass im Laufe der Zeit die Kräfte geringer werden. Die bisher immer sportlich genommene Treppe kann daher irgendwann zu einem Hindernis werden.

Tipp:

Verpassen Sie nicht den zweiten Teil unserer kleinen Serie: Die Wohngemeinschaft im Alter”, der am 18. Dezember erscheinen wird.

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