„Die Gesundheit ist unser höchstes Gut“, heißt es im Volksmund. Eine Kur oder eine Rehabilitation kann Patientinnen und Patienten dabei helfen, ihr körperliches und seelisches Wohlbefinden zu stärken oder wiederherzustellen. Doch wer hat überhaupt Anspruch auf eine Kur? Welche Kurformen gibt es? Und was muss ich tun, damit ich eine Kur oder Rehabilitation genehmigt bekomme? Hier bekommen Sie die Antworten zu allen wichtigen Fragen rund um die Kur.
Inhaltsverzeichnis
ToggleWer hat Anspruch auf eine Kur oder Rehabilitation?
Ganz grundsätzlich alle, die gesetzlich kranken- bzw. rentenversichert sind und eine Kur brauchen. Die gesetzliche Grundlage für alle Rehabilitationsmaßnahmen bei Krankenversicherten und Rentenversicherten ist das Sozialgesetzbuch (SGB). Beachte: Jedoch kommt der Begriff „Kur“ in den aktuellen Gesetzestexten nicht mehr vor, er wurde durch den Begriff „Rehabilitation“ ersetzt. Umgangssprachlich und in den Versicherungsbedingungen der Krankenversicherer wird der Begriff „Kur“ jedoch weiterhin verwendet. Ob das der Fall ist, stellt ein Arzt fest. Im Anschluss geht der Antrag an die zuständige Versicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Kur und Reha?
Gar nicht erst krank werden, lieber vorbeugen, das ist das Ziel einer ambulanten oder stationären Vorsorgeleistung, früher “Kur” genannt. Die Rehabilitation dagegen soll helfen, wieder gesund zu werden, wenn man zum Beispiel ein neues Kniegelenk bekommen hat und die Muskeln um das Knie herum trainiert werden müssen. Insbesondere soll die Reha auch für die Arbeit wieder fit machen. Auch das kann ambulant oder stationär sein.
Bedenken: Für ambulante Vorsorgekuren muss man Urlaub nehmen und ist nicht krankgeschrieben. Bei einer stationären Vorsorge-Kur dagegen bin ich krankgeschrieben, ebenso wie bei der Reha.
Welche Bedingungen gibt es für eine ambulante oder stationäre Kur?
Generell ist eine Kur nur möglich, wenn Sie alle therapeutischen Angebote vor Ort ausgeschöpft haben. Dazu zählen Heilmittel, Therapien und erforderliche Medikamente. Auch ein Facharzt sollte Sie bereits behandelt haben.
Wie kann ich eine Kur oder Rehabilitation beantragen?
Gesetzliche Krankenkassen genehmigen eine Kur oder eine Rehabilitation immer dann, wenn sie medizinisch erforderlich ist. Zum Nachweis ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich, die zusammen mit einem Formular bei der Krankenkasse oder dem entsprechenden Kostenträger einzureichen ist. Eine Kur muss also schriftlich beantragt und von der Krankenkasse genehmigt werden. Für eine Reha-Kur bekommen Sie den Antrag von Ihrem Arzt, für die Vorsorge-Kur bei Ihrer Krankenkasse. Ihre fünf Schritte zur Kur
1. Anspruch: Jede(r) gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur, die alle drei Jahre erneut beantragt werden kann, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter.
2. Ärztlicher Befund: Jede Kur beginnt mit einem Gespräch bei Ihrem behandelnden Arzt. Dieser rät Ihnen je nach Schwere des Krankheitszustandes zu einem ambulanten oder stationären Aufenthalt. Am besten gehen Sie hierzu zu Ihrem Hausarzt. Dieser kennt Ihre Patientengeschichte oft schon viele Jahre, was bei der Genehmigung von Vorteil sein kann. Doch bei einem Bandscheibenproblem zum Beispiel ist es unter Umständen sinnvoller, den Orthopäden aufzusuchen, und bei Asthmaproblemen den Lungenfacharzt.
3. Antrag: Gemeinsam mit dem Arzt füllen Sie den Kur-Antrag (Verordnungsformular 60: Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten) aus und reichen diesen bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein. Bereits hier können Sie Ihren gewünschten Aufenthaltsort angeben. Der Arzt sollte möglichst präzise begründen, warum eine ambulante Vorsorge oder Rehabilitation medizinisch notwendig ist. Auch die Patientin, der Patient sollte sich nicht scheuen, einen detaillierten persönlichen Bericht zu schreiben. Beide Schreiben legen Sie ihrem Antrag bei.
4. Prüfung: Es folgt die Überprüfung des Kur-Antrags durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt.
Tipp: Die Stiftung Warentest (Finanztest 7/2017) rät sogar, beim zuständigen Sachbearbeiter der Krankenkasse oder dem Rentenversicherer einen Termin auszumachen, um die eigene Situation persönlich schildern zu können.
5. Genehmigung: Ihr Antrag wurde genehmigt! Beachten sollten Sie dabei, dass der Anspruch auf eine bewilligte Kur verfällt, wenn die Kur nicht innerhalb von 4 Monaten nach der Bewilligung angetreten wird. Eine ambulante Reha sollten Sie am besten gleich nach der Bewilligung beginnen. Bei Anschlussheilbehandlungen, die direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließen, ist es üblich, dass die Maßnahme innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus durchgeführt wird. Patienten und Angehörige können sich für die diesen besonderen Genehmigungsprozess an den Sozialarbeiter oder Sozialarbeiterin des Krankenhauses wenden.
Beachten: Erst in Kur fahren und dann den Antrag stellen, das funktioniert nicht. Die Kur muss vorher bewilligt sein.
Wie lange dauert es, bis über meinen Antrag entschieden wird?
Grundsätzlich muss der Antragsentscheider über Ihren Antrag innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang entscheiden. Benötigt er dazu ein Gutachten, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Kann die Krankenkasse diese Fristen nicht einhalten, muss sie Ihnen dies unter Darlegung der Gründe schriftlich mitteilen. Hat die Kasse nach Ablauf der Frist weder über den Antrag entschieden noch die Gründe für die Verzögerung mitgeteilt, gilt der Antrag als genehmigt.
Ihr Kur-Antrag wurde abgelehnt!
Krankenkasse oder Rentenversicherung sind verpflichtet, innerhalb von drei Wochen zu antworten. Bei Ablehnung heißt es: unbedingt widersprechen! Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Erklären Sie nochmals ausführlich Ihre gesundheitliche, berufliche und persönliche Situation. Machen Sie zum Beispiel deutlich, warum medizinische Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichen. Bitten Sie auch noch mal Ihren Arzt um eine Stellungnahme. Oder wenden Sie sich an einen anderen Arzt.
Auswahl des Kurortes
Den staatlich anerkannten Kurort wählt der Versicherte zusammen mit dem Arzt aus. Anreise, Unterbringung und Verpflegung organisiert der Versicherte selbst. Der Kurort kann in Deutschland oder bei einigen Kassen auch im Ausland gewählt werden.
Wie finde ich eine geeignete Reha-Klinik?
Im Internet finden sich zahlreiche Portale, die Informationen zu Rehabilitationseinrichtungen bereitstellen und zum Teil eine gezielte Suche anhand ausgewählter Kriterien ermöglichen. Beachten sollten Sie dabei, dass viele Portale kommerziell betrieben werden. Patienten und Patientinnen, die nach einer für sie geeigneten Einrichtung suchen, sollten sich daher zunächst fragen, welche Kriterien ihnen persönlich wichtig sind. Zum Beispiel:
- die Spezialisierung der Klinik auf bestimmte Fachrichtungen
- die geografische Nähe zum eigenen Wohnort
- das Angebot spezieller Leistungen, wie zum Beispiel bestimmte Therapieformen
Hilfe bei der Suche nach einer stationären Reha-Klinik bietet zum Beispiel die Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. Darüber hinaus können Ihnen folgenden Tipps, bei der Suche nach einer geeigneten Kur-Klinik helfen:
- Fragen Sie einen Arzt oder eine Ärztin Ihres Vertrauens nach Erfahrungen mit Einrichtungen in Ihrer Region und welche Kriterien Sie beachten sollten.
- Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Klinik weiterhelfen kann.
Wie oft und wie lange kann ich in Kur oder Reha gehen?
Grundsätzlich alle vier Jahre, Ausnahmen bei der Reha sind möglich. Ambulante Vorsorgeleistungen sind alle drei Jahre möglich. Die Dauer liegt grundsätzlich bei drei Wochen, auch hier sind Ausnahmen möglich.
Welche Kurformen gibt es?
Die jeweilige Kurform ist von der Diagnose Ihres Arztes abhängig. Folgende Kurformen gibt es:
- Ambulante Vorsorge-Kur
- Stationäre Vorsorge-Kur
- Teilstationäre Reha-Kur
- Stationäre Reha-Kur
- Ambulante Reha-Kur
Die ambulante Vorsorge-Kur:
Der Kurgast muss nicht in eine Klinik. Er wählt sich die Unterkunft am Kurort selbst aus. Kosten für Fahrt, Unterbringung, Verpflegung und Kurtaxe sind vom Versicherten selbst zu tragen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Kurarzt und 90 Prozent der Kurmittel. Der Versicherte ist in der Regel mit 10 Prozent an den vertraglich vereinbarten Kosten der Kurmittel beteiligt, die der Kurarzt verordnet. Jede Verordnung kostet zusätzlich 10 Euro. Ein Zuschuss der Krankenkasse bis zu 16 Euro pro Tag ist möglich. Beachten: Arbeitnehmer müssen für Ihre Kur Urlaub nehmen. Die Dauer der ambulanten Vorsorge-Kur beträgt in der Regel 2 – 3 Wochen.
Die stationäre Vorsorge-Kur:
Der Kurgast wohnt in einer Kur-Klinik. In der Regel wählt die gesetzliche Krankenkasse unter Berücksichtigung der medizinischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten eine geeignete Klinik aus. Wünsche des Versicherten können dabei gegebenenfalls berücksichtigt werden. Die Krankenkasse übernimmt neben den Kosten für die Behandlung auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Ein Eigenanteil von 10 Euro/Tag fällt fast regelmäßig an. Arbeitnehmer sind krankgeschrieben. Auch hier beträgt die Dauer in der Regel 2 – 3 Wochen. Sie kann höchstens alle vier Jahre beantragt werden. Diese Kurform gibt es in der Regel als Vorsorge-Kur für pflegende Angehörige.
Die ambulante Rehabilitation:
Der Patient wohnt zu Hause und besucht entsprechende Einrichtungen vor Ort. Die Krankenkasse oder Deutsche Rentenversicherung zahlen die Kosten vollständig. Bei einer Reha ist der Arbeitnehmer immer krankgeschrieben. Häufig wird die ambulante Reha-Kur bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, Herzerkrankungen oder neurologischen Erkrankungen sinnvoll. Sie kann auch nach einer schwerwiegenden Operation notwendig werden.
Teilstationäre Rehabilitation
Bei der teilstationären Reha – sie wird auch ganztägig ambulante Rehabilitation genannt – suchen die Patienten und Patientinnen die Einrichtungen nur tagsüber auf. Die Abende und Wochenenden verbringen sie in der Regel zu Hause, sodass sie in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können.
Die stationäre Rehabilitation:
Der Patient wohnt in einer zertifizierten Reha-Einrichtung. Er wird rund um die Uhr versorgt; inklusive Unterkunft und Verpflegung. Die Krankenkasse oder Deutsche Rentenversicherung zahlen die Kosten vollständig.
Kostenübernahme und Eigenanteil in der Reha
Krankenkassen weisen durchaus Leistungsunterschiede auf, wenn es um die Bedingungen und die Kostenübernahme bei Reha-Maßnahmen geht. Je nach Kurform übernimmt der Kostenträger die Kosten der Behandlung oder gewährt einen vertraglich vereinbarten Zuschuss. In einigen Fällen werden auch Fahrten zum Kurort organisiert oder Fahrtkosten erstattet. Näheres dazu sollten Sie bei Ihrer Versicherung nachfragen. Auf jeden Fall müssen Sie bei jeder Kurform einen Eigenanteil von 10 Euro/Tag (in der Regel insgesamt 21 Tage, also drei Wochen) zahlen. Weitere Zuzahlung sind abhängig von der Art der Kur und von Ihren Einkommensverhältnissen. Zahlungen erfolgen in der Regel direkt an das Reha-Zentrum oder die Kur-Klinik.