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Krankenfahrten abrechnen: So rechnen Sie Ihren Krankentransport richtig ab

Ein Rollstuhlfahrer besteigt mit einer transportablen Hebebühne ein Transportauto.
Inhaltsverzeichnis
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Eingeschränkte Mobilität kann jeden treffen und wirft gleichzeitig die Frage auf, wie komme ich zur Therapie, zum Arzt oder ins Krankenhaus? Wer übernimmt die Kosten? Fahrten zu Arztpraxen oder Krankenhäusern können Patientinnen von der Kasse bezahlt bekommen. Was Sie dazu alles beachten müssen und wie Sie richtig mit Ihrer Kasse abrechnen, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze

Krankenfahrten streng geregelt

Wer krank oder in seiner Mobilität eingeschränkt ist, benötigt oft eine Transportmöglichkeit für den Weg in die behandelnde Praxis, ins Krankenhaus oder zur Reha-Maßnahme. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist die Übernahme der Kosten für eine Patientenbeförderung streng geregelt.

Der Unterschied zwischen einem Krankentransport und einer Krankenfahrt

Ein Krankentransport unterscheidet sich im Wesentlichen von einer Krankenfahrt darin, dass eine medizinische Fachkraft den Transport begleitet.  Dies wird auch als qualifizierter Krankentransport bezeichnet. 

Bei einer Krankenfahrt oder einem unqualifizierten Krankentransport fährt eine Helferin oder ein Helfer mit. Er unterstützt Sie etwa beim Ein- und Aussteigen, bringt Sie zum Ziel und holt Sie wieder ab. Eine medizinische Fachkraft ist er jedoch nicht.

Wenn pflegende Angehörige oder eine Alltagsassistentin verhindert sind, ist eine Krankenfahrt für Pflegebedürftige eine gute Lösung, um sicher zum Arzt zu kommen. Etwa, wenn man unter einer typischen Alterskrankheit wie Diabetes oder Herzproblemen leidet. 

Wenn Sie nach einem Sturz ins Krankenhaus müssen, rufen Sie in der Regel einen Rettungswagen. Dieser sogenannte qualifizierte Krankentransport findet dann mit medizinischer Begleitung und eventuell liegend statt. Ein Krankentransport kommt auch dann zum Einsatz, wenn Sie aufgrund einer Krankheit eine spezielle Ausrüstung und medizinische Betreuung brauchen. 

Unterschied zwischen Krankentransport und Krankenfahrt:

KrankentransportKrankenfahrt
Die Fahrt findet mit einem Krankentransportwagen statt.Die Fahrt findet mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, privatem Kraftfahrzeug, Mietwagen oder Taxi statt.
Die Fahrt findet mit fachlich-medizinischer Betreuung statt.Die Fahrt wird nicht fachlich-medizinisch betreut bzw. begleitet.

Definition Krankentransport

Krankentransport, oft auch als Krankenbeförderung bezeichnet, beschreibt eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dabei meint der Begriff genauer den sogenannten qualifizierten Krankentransport. Dieser Begriff ist in den Landesrettungsdienstgesetzen geregelt.

Da Rettungsdienst Ländersache ist, hat jedes deutsche Bundesland ein eigenständiges Rettungsdienstgesetz mit teilweise abweichenden Regelungen.

Der Krankentransport ist die medizinisch notwendige, motorisierte Ortsveränderung eines nicht akut Verletzten oder Erkrankten in einem Kraftfahrzeug, der während des Transportes der besonderen Ausstattung des Fahrzeugs oder einer Betreuung durch Fachpersonal bedarf. Davon zu unterscheiden ist der Patientenfahrdienst oder die Krankenfahrt nach Krankentransport-Richtlinien, die geringere Anforderungen an Personal und Ausrüstung stellt, sowie der Behindertenfahrdienst.

Der Begriff Krankentransport ist im Normblatt DIN 13050:2002-09 Rettungswesen – Begriffe 3.17 definiert.

Der Krankentransport ist eine Einsatzart des Rettungsdienstes. Sie wird von ausgebildetem Rettungsfachpersonal mit einem Krankentransportwagen, unter Umständen auch mit einem Notfallkrankenwagen oder sogar Rettungswagen durchgeführt.

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Voraussetzungen für eine Krankenfahrt

Die Kostenerstattung für Fahrten setzt grundsätzlich eine ärztliche Verordnung voraus. Diese sollte im Normalfall vor Antritt der Fahrt ausgestellt sein. Lediglich in Ausnahme- bzw. Notfällen kann die Verordnung auch nachträglich erfolgen. Von einem Notfall spricht man dann, wenn akute Lebensgefahr besteht oder schwerwiegende gesundheitliche Schäden drohen, falls die notwendige medizinische Behandlung nicht sofort eingeleitet wird.

Sowohl für ambulante als auch für stationäre Therapien können die Fahrtkosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Fahrten im direkten Zusammenhang mit einer Kassenleistung stehen und aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich sind. Diese Notwendigkeit ergibt sich in der Regel aus der Art der Erkrankung.

Ob die Kosten vollständig oder nur teilweise übernommen werden, hängt von den individuellen Umständen und der Art Ihrer Krankenversicherung ab. Fahrten, die ohne Rücksprache mit der Krankenkasse organisiert werden, müssen im Zweifelsfall selbst getragen werden. Wird der Transport von Dritten veranlasst, sollten Sie sich die Kostenübernahme unbedingt bestätigen lassen.


Verfahrensablauf für eine Krankenfahrt

Holen Sie sich von Ihrem zuständigen Arzt eine „Verordnung zur Krankenbeförderung“, die Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen. Reichen Sie nach der Fahrt die ärztlichen Verordnungen bei Ihrer Krankenkasse zur Abrechnung ein.

Hinweis: Die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ gilt in der Regel für eine Hin- und Rückfahrt.

Verordnung zur Krankenbeförderung

Es gibt spezielle Verordnungsformulare für die Krankenbeförderung von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Diese Verordnung ist vom Arzt auszufüllen. Der verordnende Arzt muss folgende Dinge auf den Verordnungen konkret benennen:

  • Grund der Beförderung
  • Genehmigungsfreie Fahrten

Die Fahrten sind von dem Versicherten immer zu quittieren. Hierzu enthält die Verordnung ein gesondertes Blatt.

Erforderliche Unterlagen für eine Krankenfahrt

Der Fahrer der Krankenfahrt benötigt zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse folgende Angaben:

  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum,
  • die Anschrift Ihrer Krankenkasse,
  • ggf. die Nummer des Befreiungsausweises,
  • Ihre Unterschrift auf einem Abrechnungsbeleg und
  • die ärztliche Verordnung.

Die Kosten für eine Krankenfahrt

Versicherte müssen einen Teil der Beförderungskosten selbst schultern. Die Kosten für eine Krankenfahrt werden in der Regel bis auf einen geringen Eigenanteil von mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro (grundsätzlich gilt 10 Prozent des Fahrpreises) von den Krankenkassen übernommen.

Nur Versicherte, deren Zuzahlungen die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V überschritten haben, sind bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Krankenkasse für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit. Wer diese Belastungsgrenze erreicht hat, bekommt auf Anfrage bei der Krankenkasse eine Befreiungskarte.

Privatversicherte zahlen den Transport zuerst selber und reichen dann die Rechnung bei der Krankenkasse ein. Oft übernehmen diese die vollen Kosten. Selbstzahler müssen mit mehreren hundert Euro für den Krankentransport rechnen. In solchen Fällen holen Sie sich am besten einen Kostenvorabschlag ab. 

Bei Krankenfahrten zu beachten: Für Krankenfahrten zu therapeutischen Behandlungen – wie zum Beispiel zur Massage oder Physiotherapie – kommen die gesetzlichen Kassen nicht auf.


Krankentransport nach OP nach Hause

Liegt eine Verordnung für einen Krankentransport vom Krankenhaus nach Hause oder umgekehrt vor und ist eine stationäre Behandlung oder Nachbehandlung geplant, übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür. In diesem Fall ist es nicht notwendig, sich vorab bei der Kasse eine Genehmigung einzuholen.


Krankenfahrten mit dem Taxi oder einem privaten Fahrdienst

Ein Taxi.
Für eine Krankenfahrt nehmen die meisten Menschen immer noch ein Taxi und fahren selten mit Bus oder Bahn.

Es gibt private Krankenfahrdienste und mehrere Wohlfahrtsorganisationen, die solche Transporte anbieten.

Möglich ist auch eine Krankenfahrt mit dem Taxi.  Dabei werden Sie von zu Hause an Ihrer Wohnungstür abgeholt. Der Fahrer begleitet Sie und hilft Ihnen, die Gehstrecken zu Ihrem Zielort zu bewältigen.

Damit Sie nicht in Vorkasse treten müssen, sollten Sie die Verordnung des Arztes vor Antritt der Taxifahrt bestellen, sodass Sie bei Ihrer Ankunft in der Praxis bereitliegt. Diese können Sie dem Taxifahrer übergeben, wenn er Sie zum Arzt begleitet hat. Sprechen Sie das Vorgehen mit dem Fahrer ab.

Um eine Verordnung für eine Krankenfahrt mit dem Taxi zu bekommen, muss die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse nach SGB V stehen. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise für eine Behandlung zu einem Therapeuten oder einem Arzt fahren müssen. Wollen Sie nur ein Rezept oder einen Befund abholen und es liegt kein medizinischer Grund für Ihren Besuch vor, kann der Arzt keine Verordnung ausschreiben.

Wichtig zu wissen für eine Krankenfahrt: Wer über den Pflegegrad 4 und 5 oder eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ verfügt, kann für medizinisch notwendige Fahrten zum Arzt oder Zahnarzt auch ohne vorherige Erlaubnis seiner gesetzlichen Krankenkasse ein Taxi nehmen, für das die Kasse anschließend die Kosten übernimmt.


Krankentransport bestellen

Wenn Sie aufgrund einer akuten Erkrankung einen Krankentransport benötigen, können Sie diesen über Ihre zuständige Vermittlung für den Krankentransport unter Telefon 19 222 (aus allen Vorwahlbereichen erreichbar, kostenpflichtig) anfordern. Von dort aus werden die angeforderten Krankentransporte disponiert.

Ihre Krankenfahrt hingegen müssen Sie selber organisieren. Dazu können Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, ein Taxi bestellen oder Ihre Freunde oder Angehörigen fragen.


Krankentransport aus dem Ausland

Wer im Ausland erkrankt oder einen Unfall erleidet, hat oft den Wunsch, für die medizinische Weiterbehandlung nach Deutschland verlegt zu werden. Ein Krankentransport aus dem Urlaub könnte teuer werden, denn die Kosten für den Krankentransport aus dem Ausland nach Deutschland werden in aller Regel nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen. Hier kann es sich lohnen, vor der Reise eine Reiseversicherung abzuschließen. 

Je nachdem, wie weit Sie sich von Ihrer Heimat entfernt aufhalten, kommt dazu ein Krankentransport mit einem Flugzeug oder einem Krankentransportwagen infrage.

Die Kosten dafür sind schwer festzulegen. Sie hängen von der Flug- bzw. Reisedistanz, dem Zustand des Patienten sowie auch davon ab, wie kurzfristig der Rücktransport stattfinden muss. Bei vielen Anbietern kann eine Begleitperson im Ambulanzflugzeug kostenlos mitfliegen.

Unsere Pflegeberaterin empfiehlt:

„Erhalten Sie Pflegegeld? Dann denken Sie bitte daran, dass ab Pflegegrad 2 die halbjährliche Pflegeberatung gesetzlich vorgeschrieben ist.“

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