Pflegen Sie zu Hause einen Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad? Dann hat Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Dazu gehören sämtliche Produkte, welche die häusliche Pflege ermöglichen und erleichtern. Erfahren Sie hier, welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zählen, wie Sie an den Erstattungsbetrag von 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kommen und wie Sie mithilfe einer Pflegebox sich die Pflege einfacher machen können.
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ToggleWas sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind solche Hilfsmittel, die wegen der Beschaffenheit ihres Materials oder aus hygienischen Gründen nur einmal benutzt werden können. Sie sind also zum Einmalgebrauch gedacht und in der Regel für den Wiedereinsatz nicht geeignet. Dazu gehören im Detail:
- Saugende Bettschutzeinlagen
- Schutzbekleidung
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Desinfektionsmittel für Flächen
- Mundschutz und Masken
- FFPS-Masken
Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
Um Pflegehilfsmittel zu beziehen und die Kosten erstattet zu bekommen, benötigen Versicherte oder ihre Angehörigen keine ärztliche Bescheinigung (Rezept). Sie können den Antrag auf Kostenübernahme einfach bei der Pflegekasse stellen. Dafür gelten drei Voraussetzungen:
- Die betroffene Person hat einen Pflegegrad von 1 bis 5
- Die Pflege erfolgt im eigenen zu Hause, im Haus der Familie, einer WG oder dem betreuten Wohnen
- Eine angehörige Person oder ein Pflegedienst pflegen die betroffene Person
Rechtsgrundlage für Pflegemittel zum Verbrauch
Für die häusliche Pflege greift die Pflegehilfsmittelpauschale nach dem § 40 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI). Darin steht: Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes (MDK). Entscheiden sich Versicherte für eine Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben sie die Mehrkosten und die dadurch bedingten Folgekosten selbst zu tragen. § 33 Abs. 6 und 7 des Fünften Buches gilt entsprechend. Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.
Das Pflegemittelverzeichnis
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird von den Spitzenverbänden der deutschen Pflegekassen erstellt und ist ein detaillierter Katalog aller Pflegehilfsmittel. Er gibt Aufschluss darüber, welche Hilfsmittel die Pflegekassen bezahlen oder leihweise überlassen werden können und somit gesetzlicher Anspruch darauf besteht. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist dem Hilfsmittelverzeichnis der Krankenversicherung in Anlage beigefügt und wird ständig überarbeitet. Das ist wichtig, da laufend neue oder verbesserte Hilfsmittel auf den Markt kommen. Generell wird unterschieden zwischen Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind und technischen Hilfsmitteln.
Die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Für Pflegehilfsmittel ist die Pflegekasse zuständig. Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gibt es einen maximalen monatlichen Erstattungsbetrag von 40 Euro. Die Pflegekasse übernimmt also komplett jeden Monat bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, sofern ein Pflegegrad und eine Notwendigkeit des Arztes vorliegt. Benötigen Sie monatlich mehr als 40 Euro für Pflegehilfsmittel, so müssen Sie alle Kosten, die über den 40 Euro liegen, selbst bezahlen. Sollten Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch online bestellen, so rechnen die zugelassenen Dienstleister fast immer direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab. Wenn Sie zum Beispiel für ihren zu pflegenden Angehörigen eine Pflegebox dessen Wert die 40 Euro nicht überschreitet, bekommen Sie die Produkte kostenlos nach Hause geliefert und müssen sich um nichts weiter kümmern. Tipp für pflegende Angehörige: Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen extra beantragen Beantragen bei der Pflegekasse zusätzlich waschbare Bettschutzeinlagen (PG 51). Die gehören zwar streng genommen nicht zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, doch einige Pflegekassen erstatten die Kosten für zwei bis drei Unterlagen pro Jahr zusätzlich. Der Vorteil: Waschbare Bettschutzeinlagen verursachen weniger Müll und sind in der Regel besser verarbeitet als Wegwerfeinlagen. Sie als Antragsteller müssen lediglich zehn Prozent der Kosten, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, zuzahlen. Eine Ausnahme bilden Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind. In vielen Fällen kann die Zuzahlung auch vom Anbieter übernommen werden.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel werden auf Antrag gewährt. Der Antrag auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von monatlich bis zu 40 Euro oder der Antrag auf Bereitstellung von technischen Pflegehilfsmitteln muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Der Antrag sollte eine kurze Begründung enthalten, warum das Pflegehilfsmittel benötigt wird. Eine ärztliche Bestätigung untermauert einen solchen Antrag noch mal. Wenn Sie zum Beispiel Inkontinenzmatten zum täglichen Gebrauch benötigen, so lassen Sie sich die Inkontinenz des zu pflegenden Angehörigen beim Hausarzt bestätigen. Bei vielen Dienstleistern, die zum Beispiel Pflegeboxen anbieten, ist die Antragstellung im Service enthalten, sodass Verbraucher alles aus einer Hand schnell und unkompliziert erhalten. Wichtig für pflegende Angehörige: Überprüfen Sie die Laufzeit Überprüfen Sie, für welche Laufzeit die Pflegekasse Ihren Antrag auf Kostenübernahme bewilligt hat. Manche Kassen genehmigen auf einen unbegrenzten Zeitraum, andere lediglich für ein Jahr. Bei jährlicher Laufzeit müssen Sie daran denken, rechtzeitig einen neuen Antrag zu stellen.
Wo bekomme ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Sie können die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in jeder Drogerie, jedem Sanitätshaus oder jede Apotheke in ihrer Nähe kaufen. Beachten sollten Sie hierbei, dass Sie den Antrag auf Pflegehilfsmittel-Erstattung vorab bei der Pflegekasse eingereicht haben. Für die Kostenabrechnung sollten Sie dann die Rechnungen aufbewahren und diese an die Pflegekasse zur Kostenübernahme senden. Beachten Sie dabei, dass die Pflegekasse bis maximal 40 Euro erstattet. Sie können Pflegehilfsmittel aber auch bei einem Online-Dienstleister bestellen. Dazu wählen Sie die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene monatliche Pflegebox oder das Pflegepaket aus und beauftragen den Online-Dienstleister, die Pflegehilfsmittel Monat für Monat an Sie zu schicken. Der Dienstleister übernimmt für Sie sowohl die Verrechnung mit der Pflegekasse als auch die Beantragung der Pflegehilfsmittel bei der Kasse vor der ersten Lieferung. Dazu bekommen Sie vorab das passende Formular zugeschickt, das Sie lediglich unterschreiben und an den Dienstleister zurückschicken müssen. Inzwischen ist das Unterschreiben vielfach auch per Online-Signatur möglich. Alles Weitere übernimmt der Service-Anbieter für Sie. Sie müssen sich, auch später, um nichts mehr kümmern und haben mehr Zeit für sich und Ihren Angehörigen.
Die Pflegeboxen
Die Pflegeboxen sind oftmals so konzipiert, dass die Kosten die zugesicherten 40 Euro nicht übersteigen und somit komplett von der Pflegekasse erstattet werden. Die Pflegeboxen können auch individuell nach ihren Wünschen zusammengestellt werden. Im Anschluss bekommen Sie die Hilfsmittelbox dann bequem Monat für Monat automatisch nach Hause geliefert. Dabei übernimmt in der Regel der Dienstleister die Versandkosten für die Pflegebox. Der Antrag einer Pflegebox funktioniert ganz einfach:
- Sie schicken Ihr einmalig ausgefülltes Formular portofrei per Post an den Online-Anbieter.
- Der Anbieter kümmert sich für Sie um den gesamten „Papierkram“.
- Der Anbieter sorgt für die Genehmigung bei Ihrer Pflegekasse und die staatlich garantierte Kostenübernahme.
- Sie erhalten monatlich Ihre kostenfreie Box mit den Pflegehilfsmitteln Ihrer Wahl und brauchen sich um nichts mehr zu kümmern
Vorteile eines Online-Antrags für eine Pflegebox
- Regelmäßige und komfortable Lieferung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zur Haustür.
- Mehr Zeit für Angehörige durch den Wegfall der Besorgungen.
- Einfacher Prozess: Beantragung und Kommunikation mit der Pflegekasse werden komplett übernommen.
- Haben Sie einmal den Antrag unterschrieben, müssen Sie sich um nichts weiter kümmern. Die Rechnung sowie den Erstattungsantrag bei der Pflegekasse übernimmt der Anbieter für Sie.
- Ändert sich Ihr Bedarf, so können Sie die Zusammenstellung der Hilfsmittel auch jederzeit ändern und Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.