Ein gemeinsamer Urlaub für pflegende Angehörige mit dem Pflegebedürftigen bietet Krafterneuerungsmöglichkeiten, ohne dass Sie den zur Pflege angetrauten zurücklassen müssen. Darüber hinaus kann eine gemeinsame Reise die Beziehung zwischen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen stärken.
Ein gemeinsamer Urlaub für pflegende Angehörige mit Pflegebedürftigen kann eine echte Alternative sein
Ein gemeinsamer Urlaub für pflegende Angehörige zusammen mit dem Pflegebedürftigen kann eine echte Alternative zu einer Reise sein, die Sie allein unternehmen. Viele Pflegebedürftige wünschen sich das auch: Es kann neue Lebenskräfte wecken, manchmal etwas Neues zu erleben, neue Menschen kennenzulernen, sich in schöner Umgebung zu entspannen oder kulturelle Angebote zu nutzen. Außerdem kann ein gemeinsamer Urlaub für Pflegebedürftige und Angehörige zu einer guten Beziehung führen bzw. die bestehende stärken. Insbesondere nach Gesundheitskrisen kann das gemeinsame Reisen Kräfte zurückbringen, die für die tägliche Pflege benötigt werden. Und wenn der zu Pflegende reisebereit ist, muss der Pflegebedarf kein Hindernis sein. All dies können Gründe sein, die dafür sprechen, einen Urlaub mit einem Pflegebedürftigen zu machen. Natürlich erfordert ein solcher Urlaub inklusive Pflege für den Angehörigen eine gründliche Vorbereitung. Beispielsweise in Bezug auf die richtige Wahl des Resorts und der Unterkunft. Wie erfolgt die Anreise und welche Aktivitäten sind vor Ort möglich? Alles muss überprüft werden, um festzustellen, ob es Ihren Bedürfnissen und denen Ihres Pflegebedürftigen entspricht.
Urlaub mit dem Pflegebedürftigen selbst organisieren oder einen Reiseveranstalter buchen?
Dies ist eine der ersten Fragen, die Sie bei der Planung Ihrer Reise mit Pflegebedürftigen beantworten müssen: Organisiere ich alles selbst oder bekomme ich Unterstützung, zum Beispiel durch einen Reiseveranstalter, der sich auf Pflegetouristen spezialisiert hat? In der folgenden Tabelle sind einige Vorteile für diese beiden Optionen aufgeführt:
Vorteile einer selbst organisierten Reise | Vorteile eines Reiseveranstalters |
Relativ viele Freiheiten bei der Wahl des Urlaubsortes und der Freizeitgestaltung | Urlaubsorte sind so ausgewählt, dass auch Pflegebedürftige entspannen können. |
Mehr individuelle Entscheidungen möglich, zum Beispiel bei der Reisezeit und dem Transportmittel | Transportmittel sind auf die Bedürfnisse von verschiedenen Behinderungen abgestimmt. |
Mehr Möglichkeiten, Geld zu sparen | Ärztliche Begleitung und professionelle Pflegeunterstützung wird bereitgestellt. |
Nutzung von Reha- und Pflegeinrichtungen möglich | Unterstützung bei Formalitäten, zum Beispiel bei Auslandsreisen |
Vertraute Pflegepersonen können mitgenommen werden. | Kontaktmöglichkeiten zu anderen Menschen, die in der gleichen Situation sind |
Den Urlaub mit dem pflegebedürftige Angehörige selbst organisieren
Theoretisch können Sie überall hinreisen, aber normalerweise gibt es Einschränkungen, wenn Sie mit einer pflegebedürftigen Person unterwegs sind. Bei der Planung sollten Sie sich jedoch mehr auf die Möglichkeiten konzentrieren. Dies ist besser, als zu viel darüber nachzudenken, was (angeblich) schwierig sein wird oder könnte. Eine gründliche Vorbereitung ist jedoch das A und O. Gute Informationen sind entscheidend. Auch wenn Sie nicht auf ein maßgeschneidertes Reisepaket eines spezialisierten Reiseanbieters zurückgreifen möchten, können Sie Unterstützung für die Reiseorganisation erhalten.
Tipp:
Machen Sie eine Liste von dem, was Ihr Pflegebedürftiger benötigt. Schreiben Sie Pflegematerial, Hilfsmittel und Pflegebedarf auf. Notieren Sie auch, wie die Umgebung gestaltet sein muss, damit Ihr Pflegebedürftiger so unabhängig wie möglich ist, z. B. mit Haltegriffen auf der Toilette.
Urlaub samt Pflege für den Angehörigen: Checkliste für selbst organisierte Reisen
• Nutzen Sie Beratungsangebote, zum Beispiel von Pflegediensten, Pflegestützpunkten oder Sozialstationen. • Informieren Sie sich über spezialisierte Angebote, wie zum Beispiel von Pflegehotels. • Prüfen Sie, ob es einen Abhol- bzw. Bringservice gibt. • Informieren Sie sich, ob Sie am Urlaubsort Pflegeprodukte nachkaufen können oder ob Sie einen ausreichenden Vorrat mitnehmen müssen. • Stellen Sie sicher, dass es am Urlaubsort die nötige Pflegeunterstützung gibt – auch im Notfall. • Nehmen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt Kontakt mit der Pflegekasse auf, um sich über mögliche Unterstützung zu informieren und Anträge stellen zu können.
Urlaub mit Pflegebedürftigen über einen Reiseveranstalter
Reiseanbieter werden vor dem Hintergrund des demografischen Wandels fitter, was die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen betrifft – ebenso Urlaubsgebiete und Hotels. Es gibt mittlerweile viele Reiseveranstalter, die ihr Angebot auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen und deren Betreuer zugeschnitten haben. Diese bieten dann einen individuellen Urlaub für Pflegebedürftige und deren Angehörige an. Darüber hinaus gibt es Vereine, die speziell konzipierte Reisen für Menschen mit Demenz oder Rollstuhlfahrer anbieten. Auch Reisen, die speziell auf die Bedürfnisse der Pflegekräfte zugeschnitten sind, gehören dazu. Egal für welchen Anbieter Sie sich entscheiden, der erste Schritt, den Sie machen sollten, ist ein ausführliches Beratungsgespräch.
Tipp:
Der Begriff „Pflegehotel“ ist nicht geschützt. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt, was das Hotel im Einzelnen anbietet und was Zusatzleistungen kosten.
Egal für welchen Urlaub mit Ihrem Pflegebedürftigen Sie sich letztendlich entscheiden – ob selbst organisiert oder durch einen speziellen Reiseveranstalter geplant. Das Wichtigste bei Urlaubsreisen mit pflegebedürftigen Menschen ist die professionelle und frühzeitige Organisation: • Ausflugsziele und Aktivitätsmöglichkeiten müssen vorab genauestens auf ihre Zugänglichkeit geprüft werden. • Erforderliche Hilfsmittel müssen am Zielort zur Verfügung stehen. • Außerdem gilt es, auf klimatische Rahmenbedingungen zu achten.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Gibt es während des gemeinsamen Urlaubs Geld für pflegende Angehörige?
Falls Sie einen Menschen mit Pflegegrad versorgen und von der Pflegekasse Pflegegeld beziehen, bleibt der Anspruch auf Pflegegeld während des Urlaubs für Pflegebedürftige und Angehörige weiter bestehen. Sie bekommen also während Ihres Urlaubs für pflegende Angehörige weiterhin Geld. Wer Pflegegeld in Kombination mit Pflegesachleistungen bezieht, muss aber im Urlaub die Hälfte des Pflegegelds entbehren. Nehmen Sie Pflegesachleistungen auf Reisen von einem kassen-anerkannten Pflegedienst in Anspruch? Unter Umständen erhalten Sie als pflegende Person den sogenannten Entlastungsbeitrag von 125 Euro im Monat. Dieser Betrag lässt sich in einen Pflegehotelurlaub investieren.
Tipp:
Bei Leistungen für die Pflege erhalten Sie als pflegender Angehöriger im Urlaub Geld in Form von Bezuschussungen, wenn die Fachpflegekräfte des Pflegehotels für deutsche Pflegedienste arbeiten oder Verträge mit Ihrer Pflegekasse haben.
Antrag auf Urlaubsgeld für pflegende Angehörige
Sollten Sie während der Reise mit Ihrem Pflegebedürftigen die Pflege nicht vollständig übernehmen können, haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege. Weitere wissenswerte Informationen darüber, wie Sie einen Antrag auf Urlaubsgeld für pflegende Angehörige stellen können, finden Sie in unserem Artikel „Antrag auf Verhinderungspflege – das sollten Sie beachten“.
Tipp:
Falls Sie Beträge im Rahmen der Kurzzeitpflege nicht nutzen, können Sie Teile davon – bis zur Hälfte des Gesamtbetrags – für die Verhinderungspflege ausgeben.
Was ist wichtig für den Urlaub mit Pflegebedürftigen?
• Barrierefreiheit • individuelle Freizeitangebote für Pflegende sowie Pflegebedürftige • Pflegeservice (idealerweise in Form von deutschen Pflegekräften zum Erhalt der Pflegeleistungsbezuschussung) • Pflegehilfsmittel • Der Anspruch auf Pflegegeld bleibt beim Urlaub für Pflegebedürftige und Angehörige erhalten. Er wird jedoch möglicherweise reduziert. • Die Pflegekasse kann einen Entlastungsbeitrag von 125 Euro zahlen.
Den richtigen Urlaubsort für die Reise mit einem Pflegebedürftigen finden
Hier finden Sie einige Fragen, die Ihnen helfen, einen geeigneten Urlaubsort auszuwählen. • Ist Ihr Angehöriger durch eine körperliche Behinderung eingeschränkt und braucht eine barrierefreie Umgebung oder kompensierende Hilfsmittel, wie zum Beispiel Treppenlifte? • Bietet die Unterkunft spezielle Pflegeunterstützung? • Gibt es einen Pflegedienst vor Ort? • Welche Möglichkeiten gibt es bei Notfällen? • Werden spezielle Orientierungsangebote gemacht, zum Beispiel gut gekennzeichnete Räumlichkeiten für Menschen mit Demenz? • Können Sie Pflegeprodukte, wie zum Beispiel Dekubitusmatratzen, mitnehmen? • Ist die Anreise auf Ihre Bedürfnisse abstimmbar? Ist sie gegebenenfalls zu lang und anstrengend? • Wie viele und welche Ausflüge sind vor Ort möglich? Wie viele können Sie und Ihr Angehöriger bewältigen?
Tipp:
Weniger ist oft mehr. Planen Sie genügend Erholungszeiten zwischen Freizeitaktivitäten und Ausflügen ein.