Die Unterbringung im Pflegeheim ist teuer, häusliche Pflege auch. Und ziemlich sicher reichen die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, um das alles zu bezahlen. Stellt sich die Frage, ob eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist? Hier die Antwort!
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ToggleWann ist eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll für mich?
Wenn man in die Zukunft schauen könnte, dann wäre die Beantwortung dieser Frage einfach: Könnte man sicher sein, dass man nie pflegebedürftig wird, dann wäre eine private Pflegezusatzversicherung völlig sinnlos. Aber wir wissen es halt alle nicht, ob wir einmal pflegebedürftig werden und wir wissen auch nicht, in welchem Alter. Man darf nie vergessen. Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Wer in Deutschland pflegebedürftig wird, erhält abhängig vom Pflegegrad ein staatliches Pflegegeld. Dafür sorgt die Pflegepflichtversicherung, in die jeder privat oder gesetzlich Versicherte einzahlen muss. Pflege ist teuer. Allein mit der Rente und den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung wird sich das kaum finanzieren lassen. Für Verbraucher besteht die Möglichkeit, sich mit einer Zusatzversicherung bei Pflegebedürftigkeit extra abzusichern. Doch ist eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll? Nicht unbedingt, sagt die Stiftung Warentest, die für die neue “Finanztest”-Ausgabe Tarife unter die Lupe genommen hat. Es gilt genau hinzuschauen.
Die drei verschiedenen Pflegezusatzversicherungen: Wann sind sie sinnvoll?
Durch die vielen Absicherungsmöglichkeiten bei den privaten Pflegezusatzversicherungen ist es für den Verbraucher relativ schwer, die Versicherungen miteinander zu vergleichen und für den persönlichen Bedarf die optimale Zusatzversicherung zu finden. Aus diesem Grund erläutern wir die drei Möglichkeiten mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen der
- Pflegetagegeld-Versicherung
- Pflegerentenversicherung
- Pflegekostenversicherung
1.) Die Pflegetagegeld-Versicherung
Die am häufigsten genutzte Lösung ist die Pflegetagegeld-Versicherung (auch Pflege-Bahr genannt). Dies waren auch die meisten Angebote im Test von Stiftung Warentest. Sie sind hierzulande am weitesten verbreitet. Dabei wird ein Tages- oder Monatsgeld vereinbart und der Kunde bekommt davon je nach Pflegegrad einen bestimmten Prozentsatz. Die Tagessätze bewegen sich meist zwischen 10 Euro bis 100 Euro. Der Tagessatz wird dann mit 30 multipliziert und man erhält dann die Höhe des monatlich auszuzahlenden Pflegegeldes. Der Versicherungsnehmer legt die Höhe des Tagessatzes selbst fest. Das Tagegeld wird ausbezahlt, wenn die versicherte Person pflegebedürftig wird. Das volle Pflegegeld wird bei den meisten Anbietern eines Pflegetagegeldes erst bei einer Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 5 ausbezahlt oder nur bei stationärer Pflege. Bei den Pflegegraden 1, 2, 3 und 4 werden in der Regel nur anteilige Leistungen von der privaten Pflegezusatzversicherung ausbezahlt. Es gibt jedoch auch Tarife, die frei wählbare Tagegelder in allen Pflegegraden erlauben. Der größte Vorteil bei der Pflegetagegeld-Versicherung liegt in der Verwendung des Geldes. Dies bleibt dem Versicherten selbst überlassen. Sie können gegebenenfalls ein Heim bezahlen, aber genauso gut pflegende Angehörige entschädigen oder auch nur einen Menübringdienst engagieren. Das ermöglicht eine hohe Flexibilität und ist praktisch für alle, die noch keine Vorstellung davon haben, wie die Pflege später aussehen könnte. Vorteile der Pflegetagegeld-Versicherung
- Günstig.
- staatliche Förderung (wer mindestens 10 Euro monatlich einbezahlt erhält 5 Euro monatlich staatliche Förderung).
- Die Höhe der Pflegeleistungen ist flexibel wählbar.
- Die Leistungen sind garantiert.
- Die Auszahlungen sind nicht zweckgebunden, sondern stehen zur freien Verfügung.
- Die Versicherungsgesellschaften dürfen keine Gesundheitsfragen über die zu versichernten Person stellen.
Nachteile der Pflegetagegeld-Versicherung
- Lange Wartezeiten (Frühsten nach fünf Jahren Beitragseinzahlung können Leistungen bezogen werden).
- Eine erhöhte Absicherung kann nur durch zusätzliche Bausteine umgesetzt werden.
- Wird beim Abschluss nicht auf die Leistungshöhen der Pflegestufen geachtet, kann trotz dieser Versicherung auf den Versicherten hohe Kosten kommen.
Tipp:
Ziemlich sicher lässt sich nur voraussagen, dass das Geld später weniger wert sein wird als heute. Wer sich für einen Tagesgeldtarif entscheidet, sollte deshalb nach Möglichkeit eine Dynamik vereinbaren.
Keine Empfehlung für Pflege-Bahr
Vom sogenannten Pflege-Bahr, der staatlich geförderten Pflegeversicherung, raten die Warentester ab. Trotz der Subvention seien die Beiträge relativ hoch und die Leistungen in den Pflegegraden 1 bis 3 zu gering. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass später einmal – wenn überhaupt – gerade hier Unterstützung benötigt wird. Zuletzt wurden rund 85 Prozent der Antragsteller in den unteren drei Pflegegraden eingestuft, 80 Prozent ließen sich zu Hause versorgen. Umso wichtiger sei es, dass gerade für diese Fälle genügend Geld da sei, betont die Stiftung Warentest.
2.) Die Pflegerentenversicherung
Die Pflege-Rentenversicherung ist eine Kombination aus Pflegeabsicherung und Sparanteil. Daher sind die Beiträge in Relation zur Pflegetagegeld-Versicherung auch wesentlich höher. Der Versicherungsnehmer legt nicht die Höhe der Leistung in den einzelnen Pflegegraden fest, sondern die zu zahlende Monatsprämie. Auf dieser Grundlage erhält die versicherte Person bei einer Pflegebedürftigkeit eine lebenslange monatliche Rente ausbezahlt. Dabei ist jedoch nur ein Teil der Rente garantiert – der Rest ist von der zukünftigen Zins- und Kapitalmarktentwicklung abhängig. Die Pflegerente steht den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Die Zahlung erfolgt unabhängig davon, wer pflegt also auch bei Pflege durch Angehörige. Der Art nach ist die Versicherung eine Lebensversicherung, bei der Kapital angespart wird. Aus dem Kapital wird dann später die Rente gezahlt. Die Versicherung ist vergleichsweise teuer. Vorteile der Pflegerentenversicherung
- garantierte Beitragshöhe
- weltweiter Versicherungsschutz
- in der Regel Beitragsfreistellung im Leistungsfall
- bei wirtschaftlicher Notlage vorübergehend Beitragsfreistellung möglich
- bei Kündigung gibt es einen Teil der Beiträge zurück (Rückkaufswert)
- oft mit Todesfall-Leistung
- auch gegen Einmalbetrag abschließbar
- Leistung auch bei Demenz und ADL
- die Auszahlungen sind nicht zweckgebunden, sondern stehen zur freien Verfügung.
Nachteile der Pflegerentenversicherung
- sehr hohe Beiträge (im Vergleich zu Pflegetagegeld-Produkten)
- Überschussleistungen nicht garantiert
3.) Die Pflegekostenversicherung
Die dritte Variante zur finanziellen Absicherung im Pflegefall ist die Pflegekostenversicherung. Sie ist eine weniger genutzte Versicherungsart. Da der Pflegebedürftige nicht über das versicherte Geld selber bestimmen kann, sondern gegenüber der Versicherung lediglich ein sogenannter Sachleistungsanspruch besteht. Zwar übernehmen Pflegekostenversicherungen inzwischen nicht nur die Kosten für stationäre Pflege, sondern auch für ambulante. Für letztere gibt es allerdings weniger Geld. Die Versicherung erstattet auch immer nur die Kosten für die benötigte Pflege zum entsprechenden Prozentsatz. Vorteile der Pflegekostenversicherung
- günstiger Preis
- Leistungen passen sich an Kostenentwicklung an.
- Übernahme der verbleibenden Restkosten nach erfolgter Vorleistung durch gesetzliche Pflegeversicherung
Nachteile der Pflegekostenversicherung
- Erstattung erfolgt nur mit Nachweis durch Rechnung oder Ähnlichem.
- Häufig beschränkt sich die Leistungspflicht nur auf Deutschland.
- Versicherte können nicht frei über das Geld verfügen.
- Leistungen die nicht speziell zur Pflege gehören (zum Beispiel Haushaltshilfe) werden nicht erstattet.
- nicht geeignet, wenn Pflege zu Hause durch Angehörige erfolgen soll, da in diesem Fall keine bzw. nur geringe Geldleistungen erbracht werden.
Kosten der Pflegezusatzversicherung
Durch die verschiedenen Modelle und unterschiedlichen Anbieter ist es unmöglich zu sagen, was eine private Pflegeversicherung kostet. Bei allen drei Varianten ist jedoch die Höhe des zu zahlenden Beitrages grundsätzlich von 3 Faktoren abhängig:
- Das Alter: Je jünger Sie sind, desto niedriger der Beitrag.
- Der Gesundheitszustand: Je gesünder Sie sind, desto niedriger der Beitrag.
- Die Leistungen: Je geringer die Leistungen, desto niedriger der Beitrag.
Apropos genügend Geld: Wer heute schon ein eher begrenztes Einkommen hat und nicht weiß, wie es sich künftig entwickelt, sollte von der Pflegeversicherung besser ganz die Finger lassen und andere Optionen prüfen, rät “Finanztest”. Dann sei es sinnvoller, Geld mit möglichst guten Ertragschancen anzusparen, beispielsweise mit ETF-Sparplänen. Damit sollte man natürlich möglichst frühzeitig beginnen. Mit 50.000 Euro etwa könnte man die Versorgungslücke in Pflegestufe drei für knappe vier Jahre schließen. Manchmal ist die Pflegeversicherung aber auch verzichtbar, weil man anderweitig schon ausgesorgt hat. Wer beispielsweise langfristig mit Mieteinnahmen aus einem Mehrfamilienhaus rechnen kann, dem sollte das Thema Pflege keine Angst machen.
Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung: Monatliche Pflegeheimkosten und Deckungslücken
Pflegebedürftige müssen bei einer Heimunterbringung die anfallenden Pflegekosten, die über dem Leistungsbetrag der gesetzlichen Pflegeversicherung liegen aus eigenen Mitteln bestreiten. Die durchschnittlichen monatlichen Pflegekosten einer Heimunterbringung in Deutschland liegen inklusive Investitionskosten in:
- der Pflegestufe I bei 2.365,- EUR
- der Pflegestufe II bei 2.795,- EUR
- der Pflegestufe III bei 3.252,- EUR
Angesichts des recht geringen Pflegegeldes der gesetzlichen Pflegeversicherung ergeben sich teilweise enorme Deckungslücken, wie man folgender Tabelle entnehmen kann: Pflegestufe Pflegegeld pro Monat tatsächlicher Bedarf Versorgungslücke
Pflegestufe | Pflegegeld pro Monat | tatsächlicher Bedarf | Versorgungslücke |
I | 1.023,-EUR | 2.365,-EUR | 1.342,-EUR |
II | 1.279,-EUR | 2.795,-EUR | 1.516,-EUR |
III | 1.550,-EUR | 3.252,-EUR | 1.702,-EUR |
Professionelle häusliche Pflege und Versorgungslücken
Die Pflegekasse zahlt bei häuslicher Pflege ein Pflegegeld, welches abhängig ist von der Pflegestufe. Der tatsächliche Bedarf liegt deutlich darüber: Pflegestufe Pflegegeld pro Monat tatsächlicher Bedarf Versorgungslücke
Pflegestufe | Pflegegeld pro Monat | tatsächlicher Bedarf | Versorgungslücke |
I | 450,-EUR | 850,- | 400,-EUR |
II | 1.100,-EUR | 2.000,-EUR | 900,-EUR |
III | 1.550,-EUR | 3.400,-EUR | 1.850,-EUR |
Wer zahlt den Rest ohne private Pflegezusatzversicherung?
Die sogenannte Deckungslücke, also der Rest, der übrigbleibt, wenn man die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung von den Gesamtkosten der Pflege abzieht, zahlt der Pflegebedürftige. Dafür muss er sein Einkommen und sein Vermögen einsetzen. Man darf ein Schonvermögen von 5.000,- € behalten. Wer mehr hat, muss das Mehr aufbrauchen. Ist kein Vermögen da und reicht die Rente auch nicht, zahlt das Sozialamt.
2015 haben rund 450.000 Menschen “Hilfe zur Pflege” beim Sozialamt beantragt. Allerdings wird das Sozialamt versuchen, sich die Ausgaben von den Angehörigen zurückzuholen. Oft kommt es nicht so weit, weil die Kinder von sich aus in die Bresche springen.
Für wen ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Bevor Interessierte sich auf die Suche nach dem besten Angebot machen, sollten sie sich überlegen, ob diese Art der Absicherung überhaupt für sie infrage kommt. Darüber hinaus, ist eine private Pflegezusatzversicherung nur sinnvoll, wenn eine wichtige Bedingung erfüllt ist: Man sollte sicher sein, dass man sich die Beiträge langfristig leisten kann. Denn Kunden müssen die Beiträge immer weiterzahlen – oft sogar, wenn sie pflegebedürftig sind. Sie können bei manchen Versicherern allenfalls vorübergehend aussetzen, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder einem Auslandsaufenthalt. Wenn man aber gar nicht mehr zahlen kann, verliert man den Versicherungsschutz und hat womöglich jahrelang umsonst eingezahlt. Wer über hohes Vermögen verfügt oder aus einer Rente hohe Bezüge erhält, für den lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung in der Regel nicht. Wichtig ist, dass die Zahlung der Differenz zu den staatlichen Zuschüssen auch wirklich erfolgen kann. Doch prüfen Sie selbst, ob Ihr Vermögen für eine Pflege im Pflegegrad 5 ausreicht! Sie müssten bei Bedarf in der Lage sein, durch Rentenbezug zum Beispiel bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder durch den Bezug von Altersrente, mindestens 1.500 Euro zu bezahlen. Allerdings wären dann nur die Pflegekosten gedeckt, nicht aber mögliche Kosten, die darüber hinausgehen. Hochgerechnet auf ein Jahr würden Sie als Pflegefall mit Pflegegrad 5 für eine stationäre Einrichtung rund 18.000 Euro benötigen. Sollten Sie früh pflegebedürftig werden und die Pflege müsste über 30 Jahre aufrechterhalten werden, würden Sie 540.000 Euro an Vermögen benötigen, um die Pflegekosten zu bezahlen. Selbst bei einer „nur“ zehn Jahre dauernden aufwändigen Pflege im Pflegegrad 5 müsste Ihr Vermögen rund 180.000 Euro umfassen. Somit wäre eine Pflegezusatzversicherung vermutlich nur für diejenigen nicht sinnvoll, die über Immobilien oder ähnliche Vermögenswerte verfügen, mit welchen die Kosten gedeckt werden könnten. Doch hier beginnt noch eine weitere Überlegung: Wer Kinder hat, möchte diesen sicherlich auch etwas hinterlassen. Ohne Pflegezusatzversicherung könnte das Erbe dann schnell dahinschmelzen. Für die Nachkommen wäre dann kaum noch etwas übrig. Pro: Pflegeversicherung sinnvoll
- statistisch gesehen, kommt es in jeder Familie zu einem Pflegefall.
- Die Gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur etwa die Hälfte der tatsächlichen Pflegekosten.
- Die eigenen Kinder sollten nicht für die Pflegekosten der Eltern aufkommen müssen.
- Ein Pflegefall sollte die Betroffenen nicht in die Armut treiben.
- Das eigene Vermögen kann gesichert werden.
Kontra – Pflegezusatzversicherung sinnvoll
- eine Pflegeversicherung ist teuer.
- Wer genügend Eigenkapital hat, braucht nicht zwingend eine private Pflegeversicherung.
- Zu alt oder zu krank um noch einen vernünftigen Tarif zu bekommen.
Kann man die Pflegeversicherung bei der Steuer absetzen?
Ja, die Pflegeversicherung kann bei der Steuer abgesetzt werden. Allerdings bestehen für Versicherungen Grenzen in der Höhe der absetzbaren Beträge und diese absetzbaren Höchstbeträge sind eher gering. Eine Pflegeversicherung sollte deshalb nicht abgeschlossen werden, um die Steuerlast zu senken, sondern um sich finanziell für den Pflegefall abzusichern. Fazit: Ob eine Pflegeversicherung sinnvoll ist, entscheiden am Ende Sie selbst Ob man eine private Pflegeversicherung abschließen möchte, muss letztendlich jeder für sich selbst anhand seines ganz persönlichen Kosten – Nutzen – Faktors entscheiden. Die Formel ist einfach: Was kostet mich die Pflegeversicherung? Was habe ich davon? Kann oder will ich mir das leisten?