Viele Möglichkeiten beim Urlaub für pflegende Angehörige
Laut dem Robert-Koch-Institut betreuen knapp sieben Prozent aller Erwachsenen regelmäßig eine pflegebedürftige Person. Angehörige übernehmen den größten Teil der Pflegeleistungen: Sie kaufen ein, kochen, putzen, kümmern sich um Körperpflege und Freizeitgestaltung – und das häufig rund um die Uhr.
Für viele pflegende Angehörige bedeutet das, die Pflegeleistung nicht nur mit dem Job, sondern auch der eigenen Familie und deren Anforderungen zu organisieren. Pflege kostet Energie. Viele merken erst spät, dass sie von ihrer Aufgabe erschöpft sind und einen Urlaub von ihrer Tätigkeit als pflegender Angehöriger benötigen.
Einen Erholungsurlaub wünscht man sich vielleicht auch gerade dann, wenn die Schulferien beginnen und man von den Kindern nun oft den ganzen Tag in Anspruch genommen wird. Deshalb ist es für jeden pflegenden Angehörigen wichtig, selbst einmal auszuspannen und in Urlaub gehen zu können.
Hierzu können Sie sich von der Pflegekasse beraten lassen und entscheiden, welchen Erholungsurlaub für Sie, als pflegender Angehöriger und Ihre Pflegesituation, am besten passt.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie Ihren Urlaub von der Pflege gestalten können:
- Sie fahren gemeinsam mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen in Urlaub.
- Sie gönnen sich einige frei Tage, während Ihr pflegebedürftiger Angehöriger durch eine „Kurzzeitbetreuung“ versorgt wird.
- Die pflegebedürftige Person verreist alleine und Sie bleiben zuhause.
Auch im Alltag gut unterstützt
Wer einen Angehörigen pflegt, übernimmt häufig viele Aufgaben und trägt viel Verantwortung. Auch außerhalb der Urlaubszeit kann es Situationen geben, in denen kurzfristig Unterstützung benötigt wird. ProVita Assist bietet schnelle Hilfe direkt vor Ort, wenn Angehörige nicht selbst sofort zur Stelle sein können.
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Urlaub für pflegende Angehörige heißt auch: Gemeinsam verreisen und sich erholen

Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von Reiseveranstaltern, die sich auf den Urlaub von Pflegebedürftigen mit ihren Angehörigen spezialisiert haben. Häufig reisen Ehepaare gemeinsam, bei denen ein Ehepartner den anderen pflegt.
Zum Service des Urlaubsangebots gehört es, dass examinierte Pflegekräfte ständig vor Ort sind und die Reisenden bei allen Aktivitäten begleiten. Während zum Beispiel der pflegende Angehörige einen Spaziergang macht, kümmert sich eine Pflegerin um den Pflegebedürftigen.
Die pflegebedürftigen Personen werden so den ganzen Tag betreut und die sonst pflegende Person hat Freizeit, die sie entspannt genießen kann. Die pflegenden Angehörigen brauchen sich nicht zu kümmern, da dies in der Urlaubszeit von anderen übernommen wird. So können sich alle Beteiligten erholen und unbeschwerte Urlaubstage genießen.
Nehmen Sie die Möglichkeit der Kurzzeitbetreuung in Anspruch
Eine weitere Möglichkeit für einen bezahlten Sonderurlaub bei der Pflege Angehöriger besteht in der Kurzzeitpflege. Ihr Angehöriger wird dann für eine begrenzte Zeit stationär versorgt. Viele Alten- und Pflegeeinrichtungen bieten die Möglichkeit der Kurzzeitpflege an.
Während die zu pflegende Person in dieser Einrichtung aufgenommen und betreut wird, kann der pflegende Angehörige in Urlaub fahren oder einfach mal ohne die Notwendigkeiten der Pflegearbeit entspannen.
Das Wichtigste in Kürze, bevor Sie den Antrag auf Urlaubsgeld für pflegende Angehörige stellen:
- Personen ab Pflegegrad 2 können von der Kurzzeitpflege profitieren.
- Wer keinen oder Pflegegrad 1 hat, hat nur Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht gewährleistet werden kann.
- Bevor Sie die Kurzzeitpflege beziehen, stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen.
- Sie haben von der Pflegekasse einen Anspruch in Höhe von 3.539 Euro im Jahr. Diesen Beitrag können Sie für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege flexibel nutzen.
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung gehören zum Eigenanteil. Allenfalls können sie diese über den Entlastungsbeitrag oder das Pflegegeld finanzieren.
- Das Pflegegeld wird für acht Wochen bis zu 50 Prozent weitergezahlt.
Tipp
Personen mit Pflegegrad 1 haben in der Regel zwar keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Allerdings besteht für diese Menschen die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege zumindest teilweise mit den Leistungen aus dem Entlastungsbetrag (131 Euro) zu finanzieren. Hierzu müssen vorher Entlastungsleistungen beantragt werden. Anschließend müssen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen und erhalten die Kosten in Höhe der Entlastungsleistungen von der Pflegekasse ersetzt.
Für beide Seiten bietet dies häufig eine willkommene Abwechslung und meist genießen auch die pflegebedürftigen Personen die Anregungen, die sich durch die Kurzzeitpflege ergeben.
So lässt sich ein Urlaub für pflegende Angehörige finanzieren
Selbstverständlich müssen Sie einen Urlaub prinzipiell selbst finanzieren – dies ist bei jedem Urlaub so. Doch was die Kosten für die Pflege im Urlaub betrifft, so können Sie hierfür Beträge bei der Pflegekasse über die Verhinderungspflege erhalten.
Das Wichtigste in Kürze, um bezahlten Sonderurlaub bei der Pflege von Angehörigen zu bekommen:
- Zu dem Zeitpunkt, an dem Betroffene die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen wollen, müssen sie mindestens den Pflegegrad 2 haben. Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.
- Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu 3.539 Euro im Jahr, falls die Verhinderungspflege von einem Pflegedienst oder „Nicht-Verwandten“ übernommen wird.
- Wenn die Ersatzpflege von Personen übernommen wird, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft wohnen oder bis zum 2. Grad mit ihm verwandt oder verschwägert sind, gibt es weniger Geld.
- Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege mindestens zur Hälfte weiter gezahlt.
- Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. So können Sie eine Kürzung des Pflegegeldes vermeiden.
Pflegebedürftige können auch verreisen
Von der Pflegekasse gibt es nicht nur Zuschüsse für die häusliche Pflege oder die Pflege in einer entsprechenden Einrichtung. Auch an einem Urlaubsort können Pflegeleistungen finanziert werden. Die meisten Pflegebedürftigen kommen nur selten aus ihrer gewohnten Umgebung und erleben nur wenig Abwechslung. Aus diesem Grund kann auch für diesen Personenkreis ein Urlaub von besonderer Bedeutung sein.
Häufige Fragen zum Urlaub für pflegende Angehörige
Welche Möglichkeiten gibt es für Urlaub als pflegender Angehöriger?
Pflegende Angehörige können gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person verreisen, während einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege Urlaub machen oder die pflegebedürftige Person kann alleine verreisen.
Kann ich Urlaub machen, wenn ich einen Angehörigen pflege?
Ja. Eine Möglichkeit ist, die pflegebedürftige Person während des Urlaubs vorübergehend durch Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege versorgen zu lassen. Auch gemeinsame Reisen mit speziellen Betreuungsangeboten sind möglich.
Wer übernimmt die Pflege, wenn pflegende Angehörige in Urlaub fahren?
Während einer Kurzzeitpflege wird die pflegebedürftige Person für einen begrenzten Zeitraum stationär betreut. Bei der Verhinderungspflege kann die Ersatzpflege beispielsweise durch einen Pflegedienst oder andere geeignete Personen übernommen werden.
Wie kann ich den Urlaub als pflegender Angehöriger finanzieren?
Für die Pflege während des Urlaubs können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Pflegekasse genutzt werden. Im Artikel werden dafür insbesondere die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege genannt, die seit dem 1. Juli 2025 über einen gemeinsamen Jahresbetrag finanziert werden.
Kann eine pflegebedürftige Person mit in den Urlaub fahren?
Ja. Es gibt Reiseangebote, die sich speziell an pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen richten. Dabei können Pflegekräfte die pflegebedürftige Person während der Reise betreuen, sodass auch der pflegende Angehörige Zeit für Erholung hat.