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Sind Einnahmen aus der Verhinderungspflege steuerfrei?

Inhaltsverzeichnis
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
Sind Einnahmen aus der Verhinderungspflege steuerfrei oder muss ich diese versteuern? Erfahren Sie jetzt.
Das Wichtigste in Kürze

Was ist überhaupt Verhinderungspflege?

Durch das Geld aus der Verhinderungspflege sollen pflegende Angehörige entlastet werden, wenn sie etwa im Urlaub, krank oder beruflich unterwegs sind. Dieses Geld ist gesetzlich im § 39 SGB XI geregelt. Die Pflege wird für maximal 56 Tage – also acht Wochen – im Jahr von der Pflegeversicherung finanziert.

Seit 2025 steht für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel genutzt werden kann (Stand 2026). Weitere Informationen über die Verhinderungspflege finden Sie in diesem Artikel: Die Urlaubsvertretung: Hilfe für pflegende Angehörige 

Die verpflichtende
Pflegeberatung wahrnehmen.

Die stunden- oder tageweise Verhinderungspflege

Wie die Verhinderungspflege aufgeteilt wird, bleibt pflegenden Angehörigen selbst überlassen. Sie können stundenweise Verhinderungspflege, tageweise, einzeln oder am Stück erhalten. Oftmals werden nur ein paar Stunden Ersatzpflege benötigt. Beispielsweise dann, wenn Sie zum Arzt müssen oder Freunde treffen möchten.

Für diese Zeit können Sie stundenweise eine Ersatzpflege in Anspruch nehmen, sofern sie weniger als acht Stunden pro Tag beträgt. Der Vorteil ist, dass das Pflegegeld im Gegensatz zur tageweisen Verhinderungspflege nicht gekürzt wird. Zudem sind bei der stundenweisen Ersatzpflege die Tage nicht begrenzt. Hier erfahren Sie, wie Sie die Verhinderungspflege beantragen.

Verhinderungspflege: Warum kein Geld bei Pflegegrad 1?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten keine Verhinderungspflege, da sie nur gering in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Die Verhinderungspflege ist nur für Menschen gedacht, die eine intensivere Pflege brauchen und daher bereits auf Pflegegrad 2 eingestuft worden sind.

Allerdings erhalten Personen mit Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € zum Beispiel für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege, für die Kurzzeitpflege, ambulante Pflege oder auch für eine Alltagsassistentin. Wie eine Alltagsassistentin Sie bei der Pflege unterstützen kann, erfahren Sie in unserem Artikel: Was ist eigentlich eine Alltagsassistentin


Wann ist die Verhinderungspflege steuerfrei?

Eine Pflegende Angehörige deckt ihre Mutter, welche im Bett liegt, mit einer Bettdecke zu.
Wichtig ist, zu wissen, wer die Pflege durchführt. Danach richtet sich, ob Verhinderungspflege steuerfrei ist.

Zwei Faktoren bestimmen, ob Verhinderungspflege steuerfrei ist:

  • Wer macht die Verhinderungspflege (und warum)?
  • Wie viel bekommt die Ersatzpflegekraft dafür bezahlt? Die rechtliche Grundlage für die Frage, ob Sie Verhinderungspflege versteuern müssen, regelt § 3 Nr. 36 EStG (Einkommensteuergesetz).

Steuerfrei nach § 3 Nr. 36 EstG sind:

  • Einnahmen für Leistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB), wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Abs. 2 gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen, erbracht werden.
  • Damit Verhinderungspflege steuerfrei ist, muss diese von Angehörigen des Pflegebedürftigen ausgeübt werden oder von Personen, die damit eine sittliche Pflicht gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen.

Was bedeutet sittliche Verpflichtung?

Die Verhinderungspflege ist steuerfrei für Personen mit einer „moralisch-sittlichen Verpflichtung“. Diese liegt für den Steuergesetzgeber vor, wenn Sie in einer engen persönlichen Beziehung zum Pflegebedürftigen stehen – etwa nahe Angehörige oder auch nahe Freunde. Der Pflegebedürftige ist zum Beispiel Ihr Vater, Ihre Mutter oder auch Ihr (Ehe-)Partner. Dabei dürfen die Zuwendungen an Sie die Beträge des jeweiligen Pflegegeldes nicht übersteigen (BFH-Urteil vom 29.06.1996).

Gut zu wissen

Ob eine sittliche Verpflichtung vorliegt, ist in jedem Einzelfall von dem jeweiligen Finanzamt – oder wenn man gegen dessen Bewertung rechtlich vorgeht, vom dann damit befassten Gericht – zu entscheiden. So kann man auch sittlich verpflichtet sein, die Ersatzpflege für zwei (oder ggf. mehr) verschiedene Pflegepersonen zu übernehmen.

Als nahe Angehörige gelten z. B. 

  • Ehepartner/Lebenspartner/Verlobte
  • Schwägerin/Schwager
  • Eltern und Stiefeltern
  • Großeltern und Urgroßeltern
  • Kinder, Stiefkinder und Schwiegerkinder
  • Enkel und Urenkel
  • Geschwister, Stiefgeschwister und Halbgeschwister

Vereinfacht gesagt, sind also Verwandte bis zum 2. Grad von der Steuer befreit. Nicht pauschal steuerbefreit sind hingegen Verwandte ab dem 3. Grad – etwa Nichten, Onkel oder Cousins. Es sei denn, sie können eine „sittliche Pflicht“ nachweisen, beispielsweise eine sehr enge, langjährige familiäre Bindung ohne Erwerbsabsicht.

Das ist auch der Fall, wenn Freunde, Bekannte oder Nachbarn die Verhinderungspflege übernehmen. Ihre Einnahmen können unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei sein:

  • Sie können eine sittliche Pflicht nachweisen.
  • Die Bezahlung darf das jährliche Pflegegeld nicht überschreiten.
  • Sie dürfen die Pflege nicht gewerblich ausüben.
  • Sie betreuen insgesamt maximal zwei pflegebedürftige Personen.

Tipp

In der Steuererklärung ist es wichtig, die sittliche Verpflichtung zu erläutern und zu belegen, damit die Verhinderungspflege steuerfrei wird.


Bis zu welcher Höhe ist die Verhinderungspflege steuerfrei?

Steuererklärung zusammen mit Geld auf einem Tisch liegend.
Die Einnahmen aus der Verhinderungspflege sollten die Jahressumme des Pflegegeldes nicht überschreiten.

Es gibt keinen fixen Betrag. Für nahe Angehörige und Personen, die aus einer sittlichen Pflicht helfen, können Zahlungen bis zur Höhe des jährlichen Pflegegeldes steuerfrei sein. Die Höhe des Verhinderungspflege-Budgets selbst ist also nicht automatisch die steuerfreie Grenze. Wer erwerbsmäßig als Ersatzpflegeperson arbeitet, kann dagegen steuerpflichtige Einnahmen haben.

Die Tabelle zeigt eine Übersicht über die Jahresbeträge des Pflegegeldes 2026. Diese dienen zur Orientierung, bis zu welcher Höhe die Verhinderungspflege von der Steuer befreit ist.

Pflegegrad Pflegegeld monatlich Pflegegeld jährlich
2 347 € 4.164 €
3 599 € 7.188 €
4 800 € 9.600 €
5 990 € 11.880 €

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Beispiel 1

Die Enkelin pflegt die Großmutter zwei Wochen im März und zwei Wochen im August 24 Stunden täglich. Die eigentliche Pflegeperson hatte im Januar eine Kur bewilligt bekommen und war im März für zwei Wochen im Urlaub. Für die Pflege der Großmutter bekommt die Enkelin in jedem Monat 500 €. Der monatliche „Verdienst“ von 500 € übersteigt zwar das monatliche Pflegegeld von 347 € (bei Pflegegrad 2), auf das ganze Jahr gerechnet bleiben die Einkünfte in Höhe von 1.000 € jedoch unter der Jahressumme des Pflegegeldes von 4.164 €. Damit sind die 1.000 € steuerfrei.

Beispiel 2

Frau Schmitz unternimmt einmal im Monat für zwei Stunden etwas mit ihrer besten Freundin. Sie gehen ins Kino, Eis essen, zusammen zum Friseur oder ins Café. Für diese Zeit übernimmt ihr Mann die stundenweise Verhinderungspflege ihres Großvaters.

Dafür erhält der Mann von Frau Schmitz 50 € pro Monat Verhinderungspflege. Aufs ganze Jahr gerechnet erhält er 600 € für die stundenweise Ersatzpflege. Er muss diesen Betrag aus der Verhinderungspflege in der Steuer angeben. Da die Einkünfte in Höhe von 600 € jedoch unter der Jahressumme des Pflegegelds von 4.164 € liegen, ist die stundenweise Verhinderungspflege steuerfrei.

Beispiel 3

Eine Nachbarin übernimmt regelmäßig und gegen Bezahlung die Verhinderungspflege und erhält dafür 6.000 Euro im Jahr. Allerdings besteht keine persönliche Verpflichtung und sie nutzt das Geld, um ihren Verdienst aufzubessern. Deshalb muss sie die Verhinderungspflege in der Steuer angeben, obwohl es das Pflegegeld nicht übersteigt.

Hinsichtlich der Verhinderungspflege ist Folgendes zu beachten:

Steuerlich wird jedoch nicht zwischen der eigentlichen Pflege und der Verhinderungspflege unterschieden. § 3 Nr. 36 EStG enthält eigenständige Tatbestandsmerkmale für die Gewährung der Steuerfreiheit, die von den Regelungen des SGB XI unabhängig sind.

Soweit bei der Verhinderungspflege die Voraussetzungen des § 3 Nr. 36 EStG erfüllt sind, kommt hierfür die Steuerbefreiung dem Grunde nach in Betracht, lediglich von der Höhe her erfolgt auch bei der Verhinderungspflege die Begrenzung auf die Beträge des § 37 SGB XI. Soweit bei der Verhinderungspflege die Tatbestandsmerkmale des § 3 Nr. 36 EStG nicht erfüllt sind oder höhere Beträge gezahlt werden als die in § 37 SGB XI genannten, besteht Steuerpflicht.“


Muss ich Verhinderungspflege versteuern, wenn ich für zwei oder mehrere Pflegepersonen Verhinderungspflege mache?

Wie viel Geld der Verhinderungspflege steuerfrei ist, wenn man für mehrere Personen die Ersatzpflege übernimmt, ist fraglich.

Beispiel:

Frau Meier macht Verhinderungspflege bei ihren Stiefeltern. Die beiden haben Pflegegrad 2 bzw. Pflegegrad 4. Wenn das für Verhinderungspflege zustehende Budget für beide voll ausgeschöpft wird, könnte sie 13.764 € in einem Jahr bekommen (Stand 2026). Aber wie viel davon ist gem. § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei? Wird der Jahresbetrag von Pflegegrad 2 und Pflegegrad 4 zusammengerechnet oder wird nur der höchste Pflegegrad genommen, also in diesem Fall Pflegegrad 4?

Dazu existieren bislang weder Urteile noch Meinungen in rechtlichen Kommentaren oder Fachzeitschriften. Wie Ihr Finanzamt dies entscheidet, sollten Sie vorab klären. Im Zweifel muss ein Gericht entscheiden und zweifelsfrei klären, ob Verhinderungspflege bzw. die stundenweise Verhinderungspflege steuerfrei ist.

Wenn mehrere Ersatzpflegepersonen Verhinderungspflege übernehmen

Teilen sich mehrere Personen die Ersatzpflege eines Pflegebedürftigen, so steht jeder der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen die Steuerbefreiung in voller Höhe zu.


Steuererklärung: Wie trage ich die Verhinderungspflege ein?

Ein Finanzamt Gebäude
Die Verhinderungspflege muss bei der Steuer angegeben werden.

Das Geld aus der Verhinderungspflege, egal ob Sie dies als Angehöriger oder sonstige sittlich verpflichtete Person erhalten, fällt unter Einkünfte. Genauer gesagt unter steuerfreie Einkünfte. Einkünfte aus der Verhinderungspflege, auch wenn diese steuerfrei sind, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung grundsätzlich angeben.

Hintergrund ist, dass die Prüfung, ob etwas steuerfrei ist oder nicht, am Ende dem Finanzamt unterliegt und nicht dem Steuerpflichtigen. Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie in der Steuererklärung die Einkünfte aus der Verhinderungspflege eintragen sollen, nutzen Sie Spalte 27 der „Anlage N“ der Steuererklärung. Dort gibt es in den Formularen der Steuererklärung die Spalte 27 – „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen“. In dieser Zeile wird zum Beispiel auch die sogenannte Übungsleiterpauschale eingetragen.

Auf jeden Fall sollten Sie eine kurze Erklärung zur sittlich/moralischen Verpflichtung als Ersatzpflegeperson beifügen. Dazu sollten Sie auf § 3 Nr. 36 EStG verweisen, denn auch viele Finanzbeamte kennen die Verhinderungspflege nicht.

Zu guter Letzt ein Hinweis, weil es häufig durcheinandergebracht wird:

Für den Pflegebedürftigen selbst ist die (Erstattung der ausgelegten) Ersatzpflege natürlich keine Einnahme und damit nicht anzugeben und nicht zu versteuern.

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Q&A: Häufige Fragen und Antworten

Wird die Verhinderungspflege dem Finanzamt gemeldet?

Nein. Die Pflegekasse meldet Verhinderungspflege-Zahlungen nicht automatisch an das Finanzamt. Allerdings müssen Sie die Zahlung selbst in der Steuererklärung als Einkommen angeben. Die Meldepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Die gute Nachricht: Meistens ist die Verhinderungspflege von der Steuer befreit.

Was passiert, wenn man die Verhinderungspflege nicht angibt?

Als Pflegebedürftiger hat das Nichtangeben keine Konsequenzen, da das Geld für Sie steuerfrei ist. Als Ersatzpflegeperson müssen Sie die Einnahmen angeben: Zwar sind sie bei Angehörigen meist steuerfrei, doch ohne Angabe drohen bei einer nachträglichen Einstufung als steuerpflichtig (z. B. bei gewerblicher Pflege) Nachzahlungen und Strafen wegen Steuerhinterziehung.

Wie viel Verhinderungspflege kann ich steuerfrei erhalten?

Bei einer steuerlichen Befreiung nach § 3 Nr. 36 EStG kann grundsätzlich das jährliche Pflegegeld als Orientierung dienen. Bei Pflegegrad 2 sind das 4.164 Euro, bei Pflegegrad 4 9.600 Euro pro Jahr.

Ist das gesamte Verhinderungspflege-Budget steuerfrei?

Nein. Das Budget der Pflegekasse und die steuerliche Grenze sind zwei verschiedene Dinge. Die Tatsache, dass die Pflegekasse einen bestimmten Betrag für Verhinderungspflege übernimmt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser Betrag für die Pflegeperson steuerfrei ist. Allerdings beträgt das jährliche Budget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege lediglich 3.539 Euro. Das ist weniger als das jährliche Pflegegeld bei Pflegegrad 2.

Muss ich Einnahmen aus Verhinderungspflege versteuern, wenn ich keine Angehörige bin?

Nicht unbedingt. Auch eine nicht verwandte Person kann unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerfreie Leistung erhalten, wenn sie die Pflege aus einer sittlichen Pflicht übernimmt. Bei einer regelmäßigen oder gewerbsmäßigen Pflegetätigkeit kann die steuerliche Behandlung jedoch anders ausfallen.

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