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Antrag auf Verhinderungspflege – das sollten Sie beachten

Eine Ersatzpflegekraft führt Verhinderungspflege bei einer Seniorin durch, die auf ihrem Bett sitzt, während die Pflegerin ihre Jacke zuknöpft.
Inhaltsverzeichnis
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Auszeiten sind wichtig für pflegende Angehörige. Ob Urlaub oder Arztbesuch, Sportkurs oder Theater-Abonnement – Sie können die Pflege und Betreuung auch einmal in fremde Hände legen: so einfach funktioniert der Antrag auf Verhinderungspflege.
Das Wichtigste in Kürze

Voraussetzungen für den Antrag auf Verhinderungspflege

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kann auch mal verhindert sein. In diesem Fall springt für einige Stunden oder Tage eine Ersatzpflegeperson ein. Finanziert wird diese von der Pflegeversicherung über die sogenannte Verhinderungspflege. Seit dem Juli 2025 gibt es hier einige Veränderungen, auf die wir in diesem Artikel näher eingehen. Zum einen wurden die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege vereinfacht. 

Es gilt Folgendes: 

• Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2

• Der Pflegebedürftige wird größtenteils Zuhause gepflegt

• Die bei der Pflegekasse eingetragene Pflegeperson braucht eine Vertretung

Beachten!

Bis zum Juli 2025 konnte man erst nach sechs Monaten häuslicher Pflege eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die sogenannte Vorpflegezeit gilt nun nicht mehr. Sie brauchen keine Fristen mehr zu beachten. 

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Muss die Verhinderungspflege begründet werden?

Häufig braucht es eine Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson krank ist oder in den Urlaub fährt. Doch im Antrag müssen solche Gründe nicht angegeben werden. Es besteht auch keine Nachweispflicht – z. B. Urlaubsbuchung.

Oft wird in den Antragsformularen der Pflegekassen trotzdem nach den Gründen gefragt wie Urlaub, Krankheit etc. Kreuzen Sie einfach „sonstiges“ an, wenn Sie diesbezüglich keine konkreteren Angaben machen möchten.


Wie lange und wie viel Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflegerin hilft einer Seniorin aus dem Rollstuhl.
Maximal 56 Tage am Stück können Sie Verhinderungspflege beantragen.

Die Aufwendungen für die Verhinderungspflege decken viele Bereiche ab. So können sie die Kosten für den ambulanten Pflegedienst übernehmen oder den Verdienstausfall abfedern, wenn dieser durch die kurzzeitige Pflegeübernahme entsteht.  

Zeitliche Begrenzung

Die Verhinderungspflege ist auf acht Wochen pro Jahr begrenzt, sofern tageweise eine Ersatzpflegeperson einspringt.

Möglich ist es auch, diese stundenweise in Anspruch zu nehmen. Hier gibt es keine zeitliche Begrenzung. Sie können die Verhinderungspflege so lange nutzen, bis das Budget aufgebraucht ist. 

So viel Geld gibt es

Bis zum 1. Juli 2025 gab es einen separaten Beitrag für die Verhinderungspflege. Dies hat sich nun geändert: Für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es nun einen gemeinsamen Jahresbeitrag von 3.539 Euro. Dieser kann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden. 

 

Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Was ist der Unterschied?

Bei der Kurzzeitpflege werden die Pflegebedürftigen vorübergehend in einem Alten- oder Pflegeheim versorgt. Die Verhinderungspflege findet hingegen zu Hause statt, wenn die häusliche Pflegeperson ausfällt. 

Wer darf die Verhinderungspflege ausführen?

Nahe Verwandte und Mitbewohner

Häufig bieten sich nahe Verwandte oder Mitglieder des selben Haushaltes als Ersatzpflegepersonen an. Diese erhalten zwar eine Aufwandsentschädigung, allerdings ist diese auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt. Zusätzlich können Verwandte des 1. oder 2. Grades Verdienstausfälle und Fahrkosten geltend machen. 

Bekannte und Verwandte des 3. Grades

Manchmal springen auch Freunde, Nachbarn oder weit entfernte Verwandte ab dem 3. Grad als Pflegepersonen ein. Diese Privatpersonen können den gemeinsamen Jahresbeitrag aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539  Euro uneingeschränkt nutzen. 

Pflegedienste 

Ein Anspruch auf den maximalen Beitrag besteht auch, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Verhinderungspflege ausführt. Möglich ist, dass der Pflegebedürftige gewisse Eigenanteile selbst tragen muss. 


Die Unterschiede zwischen Verhinderungspflege und stundenweiser Verhinderungspflege

Verhinderungspflegerin unterhält sich mit einem Senior, der im Rollstuhl sitzt.
Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird die Ersatzpflege nur für ein paar Stunden in Anspruch genommen.

Der Unterschied liegt in der Anrechnung auf das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistungen und in der zeitlichen Begrenzung. Im Klartext heißt das:

Reguläre Verhinderungspflege 

  • Diese dauert länger als 8 Stunden pro Tag.
  • Das Pflegegeld wird für die Zeit der Verhinderungspflege gekürzt.
  • Die Verhinderungspflege ist begrenzt auf 56 Tage pro Jahr. 

Stundenweise Verhinderungspflege 

  • dauert pro Tag weniger als 8 Stunden.
  • Das Pflegegeld wird für diese Zeit nicht gekürzt (nicht angerechnet).
  • Ersatzpflege unter 8 Stunden wird nicht auf die regulären Verhinderungstage angerechnet.

Achtung: Die Verhinderungspflege gilt für die Dauer Ihrer Abwesenheit

Wichtig ist zu wissen, dass die Verhinderungspflege für die Dauer Ihrer Abwesenheit und nicht für die geleisteten Stunden der Ersatzpflegeperson berechnet wird. Wenn es sich einrichten lässt, sollten Sie also nicht mehr als 7 Stunden und 59 Minuten stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

 

Beispiel

Sie als betreuende Person pflegen Ihren Vater. Heute nehmen Sie sich eine Auszeit und machen einen Ausflug. Insgesamt sind Sie 10 Stunden außer Haus. Während Ihrer Abwesenheit wird eine Pflegekraft benötigt, die 2 x für jeweils 1 Stunde für Sie bei Ihrem Vater die Verhinderungspflege ausübt (also insgesamt 2 Stunden).

Da Sie insgesamt 10 Stunden außer Haus waren, werden alle Leistungen nach regulärer Verhinderungspflege abgerechnet und nicht nach stundenweiser Verhinderungspflege. Das heißt, obwohl der Pflegedienst nur 2 Stunden Ersatzpflege erbrachte, wird Ihre „Freizeit“ von 10 Stunden als Berechnungsgrundlage herangezogen, Ihr Pflegegeld wird gekürzt und die Verhinderungspflegezeit von max. 56 Tagen pro Jahr wird ebenfalls angerechnet.

Stundenweise Verhinderungspflege – das sind die Vorteile

Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege wird die Ersatzpflege nur für ein paar Stunden in Anspruch genommen.

Beispielsweise wenn der pflegende Angehörige an einem Abend ins Theater gehen möchte und deshalb für ein paar Stunden eine Ersatzpflegeperson gebraucht wird, die für ihn einspringt.

Ein großer Vorteil der stundenweisen Verhinderungspflege ist es, dass der volle Betrag des Pflegegelds weiterhin ausgezahlt wird.

Die stundenweise Verhinderungspflege ist für Angehörige attraktiv, die ihre Liebsten nicht so lange in fremde Obhut geben möchten. Sie ist zudem nicht auf einen bestimmten Stundensatz festgelegt.


Antrag auf Verhinderungspflege: Besteht eine Antragspflicht im Voraus?

Ein Senior füllt den Verhinderungsantrag aus.
Sie müssen den Antrag auf Verhinderungspflege nicht vorab ausfüllen.

Nein. Sie können, müssen aber keinen Antrag auf Verhinderungspflege im Vorfeld ausfüllen bzw. stellen. Es reicht, wenn Sie die Leistung mit der Abrechnung nachträglich beantragen. Normalerweise geschieht dies kurz nachdem, die Verhinderungspflege stattgefunden hat. Sie kann aber theoretisch bis zu vier Jahren rückwirkend beantragt werden.  

Einige Kranken-/Pflegekassen bestehen dennoch auf einen Antrag auf Verhinderungspflege vorab. Dafür haben sie spezielle Formulare. Teilweise wollen die Kranken-/Pflegekassen auch schon wissen, wer wann und wie lange Verhinderungspflege durchführen wird. Dies ist rechtlich nicht notwendig und mit diesen Details auch unlogisch – ggf. wissen Sie vorab gar nicht, dass Sie an der Pflege gehindert sind (z. B. weil Sie krank werden) und wer Sie vertritt. Natürlich könnten Sie, um Diskussionen zu ersparen, den Antrag auf Verhinderungspflege der Krankenkasse (in der Regel gibt es ein Formular dazu) vorab ausfüllen.


Vorab Antrag auf Verhinderungspflege ausfüllen: Das gilt es zu beachten

Wenn Sie den Antrag auf Verhinderungspflege vorab ausfüllen, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Füllen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege gleich für das ganze Jahr aus. Geben Sie also beim Ende des Zeitraums den 31.12. an.
  • Geben Sie als „Grund der Verhinderung“ immer „sonstiges“ an oder schreiben Sie „Verhinderung“ in das entsprechende Freitextfeld. Erstens müssen Sie die Krankenkasse nicht informieren, warum Sie verhindert sind, und zweitens wissen Sie es ja jetzt vielleicht noch gar nicht.
  • Seien Sie sich bewusst, dass die Krankenkasse immer von tageweiser Verhinderungspflege ausgeht, wenn Sie Urlaub oder Krankheit angeben. Sie bekommen dann entsprechend das Pflegegeld gekürzt und haben nur 56 Tage für Verhinderungspflege zur Verfügung.
  • Oft werden auch die Begriffe „Antrag“ und „Abrechnung“ durcheinandergeworfen. Wenn die Verhinderungspflege stattgefunden hat und Sie wollen, dass die Krankenkasse Ihnen das dafür bezahlte Geld erstattet, müssen Sie die Verhinderungspflege bei der Krankenkasse abrechnen. Dazu sagen auch viele „beantragen“. Abrechnen muss man in der Tat, sonst bekommen Sie kein Geld. Diese Abrechnung ist aber formal kein Antrag auf Verhinderungspflege.

Das Ergebnis: Sie können die von vielen Krankenkassen verwendeten „Anträge“ auf Verhinderungspflege ausfüllen. Sie sind rechtlich aber nicht dazu verpflichtet. Wenn die Verhinderungspflege stattgefunden hat, müssen Sie diese mit der Krankenkasse des Pflegebedürftigen abrechnen, um Ihr Geld zurückzubekommen. Auch dafür gibt es in der Regel Formulare.


Verhinderungspflege-Antrag ausfüllen – so geht’s

Die Verhinderungspflege beantragt der Pflegebedürftige bzw. eine bevollmächtige Person bei seiner Pflegekasse. Grundsätzlich reicht ein formloses Schreiben. Viele Kassen haben aber auch spezielle Formulare.

Folgende Informationen sollten angegeben werden: 

  • Pflegegrad des Pflegebedürftigen
  • Dauer der bereits erfolgten Pflege
  • Zeitraum für die Ersatzpflege
  • Wann wurde für wen von wem Verhinderungspflege durchgeführt?
  • Was wurde dafür bezahlt?
  • Unterschrift der Ersatzpflegeperson zur Bestätigung, dass sie das Geld erhalten hat bzw. dass alle Angaben korrekt sind.

Sobald der Antrag auf Verhinderungspflege ausgefüllt ist, kann dieser bei der jeweiligen Krankenkasse oder Pflegeversicherung eingereicht werden.

Dies kann durch den Versicherten selbst erfolgen. Er kann aber auch eine Person bevollmächtigen, dies für ihn zu erledigen, wenn er selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Sie finden diesen Antrag meistens auf der Internetseite der jeweiligen Krankenkasse.

Anträge für die Verhinderungspflege verschiedener Krankenkassen

• Techniker Krankenkasse: zum Antrag

• IKK classic: zum Antrag

• AOK: zum Antrag

• Knappschaft: zum Antrag

• Barmer: zum Antrag

Tipp

Die gesetzlichen Vorschriften für die Verhinderungspflege finden Sie im § 39 SGB XI.


Ist Verhinderungspflege rückwirkend beantragbar?

Sowohl die reguläre Verhinderungspflege als auch die stundenweise Verhinderungspflege können Sie rückwirkend beantragen. Auch hierfür müssen Sie den Verhinderungspflege-Antrag ausfüllen und verschicken.

Gleiches gilt für die Quittungen und Belege der Ersatzpflegepersonen. Es ist also nicht zwingend erforderlich, Verhinderungspflege im Voraus zu beantragen – die Praxis zeigt zudem, dass dies oftmals überhaupt nicht möglich ist.

 

Diese Nachweise brauchen Sie

Bewahren Sie alle Quittungen und Belege, die mit der Pflege im Zusammenhang stehen, sicher auf, um diese später der Pflegekasse vorlegen zu können. Dazu gehören: 

  • Überweisungsbelege oder Quittungen
  • Belege für Fahrkosten
  • Belege für Verdienstausfälle

Wann verfällt der Anspruch auf Verhinderungspflege?

Die Verjährungsfrist für Sozialleistungen wie Verhinderungspflege beträgt vier Jahre (§ 45 Abs. I SGB I). Während dieser Zeit lassen sich Leistungen noch nachträglich anrechnen.

Wichtig ist, dass sie stattgefunden hat und Sie dies nachweisen können (Quittung, Unterschrift des Leistungsempfängers). Nur so lassen sich die Kosten der Verhinderungspflege rückwirkend erstatten.


Ist Verhinderungspflege steuerfrei?

Das Einkommen aus der Verhinderungspflege ist nur dann steuerfrei, wenn die Ersatzpflegeperson zur Pflege sittlich oder moralisch verpflichtet ist und wenn das Entgelt die Jahressumme des Pflegegeldes nicht überschreitet. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel „Sind Einnahmen aus der Verhinderungspflege steuerfrei?

 

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