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Die Übergangspflege nach Krankenhausaufenthalt

Eine Frau kümmert sich um eine Seniorin, welche eine Handverletzung hat.

Nach dem Abschluss der Krankenhausbehandlung können zum Beispiel Leistungen wie Häusliche Krankenpflege, die Verlegung in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung oder eine (Anschluss-)Rehabilitationsmaßnahme notwendig sein. Doch leider gelingt es in manchen Fällen nicht immer, Versicherte direkt zum Entlassungstag nahtlos in eine solche Anschlussversorgung zu verlegen. Dann haben Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Übergangspflege und damit auf die Weiterführung des Entlassmanagements, damit doch noch ein Platz in einer Rehabilitationsklinik oder in einem Pflegeheim gefunden wird. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Übergangspflege nach einem Krankenhausaufenthalt beantragen können und welche Voraussetzungen für die Übergangspflege erfüllt sein müssen.

 

Was ist Übergangspflege?

Seit 2022 gibt es die Übergangspflege. Sie ist eine neue Leistung der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) und ist im Zuge der Pflegereform 2021 beschlossen worden.

Nach § 39e SGB V (Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch) können im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach dem Elften Buch nötig sein, erbringt die Krankenkasse Leistungen der Übergangspflege in dem Krankenhaus, in dem die Behandlung erfolgt ist.

Die Übergangspflege bietet Ihnen also die Möglichkeit, sich für eine begrenzte Zeit in vollstationäre Pflege zu begeben. Dafür steht Ihnen beispielsweise das Krankenhaus, in dem die OP stattgefunden hat, oder ein Pflegeheim mit der zugehörigen stationären Pflege zur Verfügung. Eine Übergangspflege wird in der Regel nach Krankenhausaufenthalten notwendig, wenn es in der häuslichen Umgebung keine ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten gibt oder die Übergangspflege durch Angehörige nicht übernommen werden kann.

Tipp für die Übergangspflege nach Krankenhausaufenthalt: Betroffene sollten frühzeitig mit dem Sozialdienst im Krankenhaus oder mit der Krankenkasse in Kontakt treten, um offene Fragen zur Übergangspflege zeitnah zu klären. Um Irritationen bei der Beantragung zu vermeiden, denken Sie bitte daran, dass die Krankenkasse des Betroffenen und nicht die Pflegekasse für die Übergangspflege zuständig ist.

 

Übergangspflege und Kurzzeitpflege

Die Übergangspflege ist nicht zu verwechseln mit der Kurzzeitpflege – einer Leistung der Pflegekassen, die vorübergehend durchgeführt wird, in der Regel in einer Pflegeeinrichtung. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn weder ambulante Pflege noch teilstationäre Pflege (wie Tagespflege) ausreichen.

Eine Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu. Für Menschen ohne Pflegegrad und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 gibt es ebenfalls die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege zu beanspruchen.
Laut §39c SGB V erbringt die Krankenkasse die erforderliche Kurzzeitpflege für eine Übergangszeit von bis zu 8 Wochen auch bei fehlender Pflegebedürftigkeit. Wenn die Versorgung nicht anders sichergestellt werden kann, haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Menschen ohne Pflegegrad laut § 39e SGB V Anspruch auf die Übergangspflege im Krankenhaus für eine Dauer von maximal zehn Tagen. In der Zwischenzeit kann ein Pflegegrad beantragt oder eine Aufnahme in eine andere Einrichtung ermöglicht werden.

 

Wann ist eine Übergangspflege nach Krankenhausaufenthalt sinnvoll?

Eine Übergangspflege nach Krankenhausaufenthalt ist aus folgenden Gründen sinnvoll:

  • Wenn Sie sich nach einem Krankenhausaufenthalt nicht selbst versorgen können.
  • Wenn Ihre Angehörigen mit der Pflege nach Ihrem Krankenhausaufenthalt überfordert sind.
  • In beiden Fällen ist eine Übergangspflege mit geschultem Fachpersonal notwendig.

 

Wie stelle ich den Antrag auf Übergangspflege?

Eine ältere Frau sotiert in der Küche ihre Unterlagen und Papiere.
Der Antrag auf Übergangspflege geht ganz schnell und einfach.

 

Den Antrag auf Übergangspflege können Betroffene oder Angehörige entweder über den Sozialdienst der Klinik oder bei der Krankenkasse der Patientin beziehungsweise des Patienten beantragen.

Wichtig zur Übergangspflege: Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse, wie diese die Übergangspflege handhabt. Nur so können Sie sichergehen, die gewünschte Unterstützung zu erhalten.

 

Notwendigkeit der Übergangspflege nachweisen

Damit Sie als versicherte Person richtig Gebrauch von der Übergangspflege machen können, muss der behandelnde Arzt Ihnen die Notwendigkeit bescheinigen. Dies geschieht über die sogenannte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.

In der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung müssen, z.B. für die Beantragung einer Haushaltshilfe, folgende Angaben gemacht werden:

  • der Grund des Bedarfs einer Haushaltshilfe
  • der Umfang des Unterstützungsbedarfs
  • die voraussichtliche Dauer der erforderlichen Maßnahme

 

Wer verordnet Übergangspflege?

Übergangspflege können Sie bereits durch Ihre Klinikärztin oder Ihren Klinikarzt verordnen lassen. Eine darüber hinausgehende Versorgung verordnet Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt. Wichtig: Diese Verordnung muss frühzeitig bei der Krankenkasse zur Bewilligung eingereicht werden.

 

Wie funktioniert Übergangspflege?

Eine Ersatzpflegekraft hilft einer Seniorin aus dem Rollstuhl.
Übergangspflege ist eine rehabilitative Pflege und Betreuung

 

Übergangspflege ist eine rehabilitative Pflege und Betreuung von bis zu 12 Wochen (84 Tage) pro Kalenderjahr als Überbrückungshilfe nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus und vor der Entlassung nach Hause. Bei dieser Leistung stehen die Therapie und Rehabilitation und weniger die Medizin im Vordergrund.

 

Was umfasst die Übergangspflege im Krankenhaus?

Die Übergangspflege im Krankenhaus umfasst:

  • die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
  • die Aktivierung des Pflegebedürftigen
  • die Grund- und Behandlungspflege
  • ein Entlassmanagement,
  • Unterkunft und Verpflegung
  • sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung

Krankenhäuser sind verpflichtet, für Patienten nach stationärer Behandlung ein Entlassmanagement zu organisieren. Ein Entlassmanagement ist ein auf den Patienten bzw. die Patientin abgestimmtes Versorgungsmanagement, in dem die notwendigen Leistungen, die nach der Entlassung erforderlich sind, sichergestellt werden.

 

Was kostet die Übergangspflege zu Hause?

Der Kostenträger der Übergangspflege im Krankenhaus ist die Krankenkasse. Wer nach einer Operation oder einer schweren Erkrankung kurzzeitig pflegerischer Hilfe bedarf, kann Zuschüsse der Krankenkasse beanspruchen. Auch die Krankenkasse bewilligt bis zu acht Wochen der sog. „Übergangspflege“ oder Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr und bezuschusst die Pflege, Betreuung und Behandlungspflege in einem Pflegeheim mit bis zu 1.612 Euro pro Jahr (§ 42 SGB XI Kurzzeitpflege).

 

Wie lange habe ich Anspruch auf Übergangspflege?

Ein Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus besteht für längstens zehn Tage je Krankenhausbehandlung. Das Vorliegen der Voraussetzungen einer Übergangspflege ist vom Krankenhaus im Einzelnen nachprüfbar zu dokumentieren. Im Gegensatz zu anderen Leistungen ist die Übergangspflege eine Leistung der Krankenkassen – nicht der Pflegekassen.

 

Dauer der Übergangspflege

Die Übergangspflege kann je nach Krankheitsfall für einen Zeitraum von vier Wochen genutzt werden. Dieser Zeitrahmen bezieht sich auf die Unterstützung im häuslichen Bereich. Leben zusätzlich noch Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit Behinderung im selben Haushalt ist sogar Unterstützung von bis zu 26 Wochen möglich.

Leben keine Kinder im gleichen Haushalt, ist in begründeten Fällen auch eine Unterstützung über die vier Wochen hinaus möglich. Die jeweiligen Umstände werden nach Bedarf im Einzelfall individuell geprüft.

 

Fazit: Übergangspflege nach Krankenhausaufenthalt

Für den Fall, dass Sie aufgrund eines akuten gesundheitlichen Zustands, einer Krankheit oder eines Krankenhausaufenthalts vorübergehend Unterstützung benötigen, ist die Übergangspflege eine wertvolle Hilfe. Sie ermöglicht es, dass nicht nur Personen mit Pflegegrad Unterstützung erhalten, sondern auch Menschen ohne diesen, die nur zeitweise auf Hilfe angewiesen sind.

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