Pflegende Angehörige müssen für Entlastung sorgen – professionelle Pflege als Vorbild
Der Übergang ist meist fließend und vollzieht sich oft unbemerkt. Anders als eine professionelle Pflegekraft fühlen sich pflegende Angehörige mit dem Pflegebedürftigen in vielfältiger Weise stark verbunden.
Die professionelle Pflegekraft hat gelernt, eine schützende emotionale Distanz zu ihren Patienten zu wahren. Für sie ist die Pflege ein Beruf mit festen Arbeits- und Erholungszeiten.
Für den pflegenden Angehörigen können sich sowohl aus der emotionalen Verbundenheit als auch aus dem Umstand heraus, dass die Pflege häufig neben dem Beruf und dem eigenen Privatleben zu meistern ist, vielfältige Schwierigkeiten ergeben. Aus diesem Grund ist es absolut ratsam, dass pflegende Angehörige für Entlastung sorgen.

Die verpflichtende
Pflegeberatung wahrnehmen.
Pflegende Angehörige müssen tagtäglich über einen langen Zeitraum sowohl körperlich als auch seelisch enormen Belastungen standhalten. Lesen Sie dazu den folgenden Artikel: „Pflegende Angehoerige an der Belastbarkeitsgrenze angekommen“ Dabei sind seelische Belastungen keineswegs harmloser als körperliche. Vielmehr führt seelischer Druck häufig zu körperlichen Beschwerden. Aber wer geht schon zum Arzt, weil er sich allgemein unwohl fühlt oder ihn Ängste plagen, er sich traurig, hilflos oder einsam fühlt?
Schritt 1 zur Entlastung pflegender Angehöriger: körperliche Warnsignale erkennen
Eine Weile geht das meist gut, dann aber machen sich Anzeichen seelischer Überlastung und Erschöpfung bemerkbar, wenn pflegende Angehörige Entlastung benötigen.
Körperliche Anzeichen für Überlastung sind zum Beispiel:
- Muskelverspannungen und Schmerzen im Rücken oder Nacken
- Unruhe
- Schlafstörungen
- Magen-Darm-Beschwerden
- Herzrasen
- Kopfschmerzen
- Müdigkeit
- Niedergeschlagenheit
- Angstgefühle
- Unzufriedenheit
- Gereiztheit
- Aggressivität
Neben den körperlichen Anzeichen für Überlastung sollten sich pflegende Angehörige folgende Fragen stellen:
- Fühlen Sie sich gehetzt und fürchten, nicht alles zu schaffen?
- Kreisen Ihre Gedanken ständig darum, was Sie als nächstes für Ihre demenzkranke Mutter oder Ihren Schwiegervater tun müssen?
- Fallen Sie todmüde ins Bett und schlafen trotzdem schlecht?
- Sie sind anfällig für Erkältungen und andere Krankheiten geworden?
- Nehmen Sie stark ab, weil Sie unregelmäßig essen?
- Nehmen Sie stark zu, weil Naschen Sie kurzzeitig von Ihren Sorgen ablenkt?
- Reagieren Sie gereizt auf Ihr demenzkrankes Familienmitglied? Werden Sie ihm gegenüber laut? Packen Sie hart zu und beginnen, Ihren Pflegling zu schütteln?
- Sehen Sie Ihre Freunde kaum noch?
- Hatten Sie seit Wochen keine Zeit mehr für Ihr liebstes Hobby?
Entlastung pflegender Angehöriger beginnt bei sich selbst

Nur wer sich gut um sich selbst kümmert, kann sich auch gut um andere kümmern. Dies sollten Sie sich und anderen selbstbewusst vor Augen führen. Aus diesem Grund beginnt die Entlastung pflegender Angehöriger bei sich selbst. Folgende Tipps sollten Sie beherzigen:
- Achten Sie darauf, dass Belastung und Entlastung ausgewogen sind. Geben Sie Aufgaben ab, auch wenn es schwerfällt. Machen Sie regelmäßig Pausen.
- Loten Sie Ihre Grenzen aus – und akzeptieren Sie sie. Sprechen Sie offen darüber, was Sie leisten können und was nicht. Achten Sie darauf, dass Ihre Grenzen beachtet werden.
- Versuchen Sie, ausreichend und erholsam zu schlafen.
- Ernähren Sie sich gesund. Kochen Sie mit frischen, überwiegend pflanzlichen Zutaten. Essen Sie z. B. Rohkost wie Möhren oder Äpfel statt Süßigkeiten.
- Trinken Sie keinen oder nur wenig Alkohol. Frauen sollten weniger als 12 Gramm und Männer weniger als 24 Gramm reinen Alkohol täglich zu sich nehmen. Ein kleines Glas Bier (0,25 Liter) enthält ungefähr 10 Gramm reinen Alkohol, ein kleines Glas Wein (0,125 Liter) etwa 11 Gramm.
- Rauchen Sie nicht.
- Arbeiten Sie Aufgaben nacheinander ab und nicht alles auf einmal. Planen Sie lieber etwas mehr als zu wenig Zeit für Ihre Tätigkeiten ein.
- Achten Sie auf rückengerechtes Heben.
- Bewegen Sie sich in Ihrer Freizeit möglichst viel. Gehen Sie z. B. spazieren.
- Verbringen Sie regelmäßig Zeit mit Ihrer Familie und Freunden.
- Gehen Sie Ihren Interessen nach, z. B. Lesen oder ins Kino gehen.
- Lassen Sie sich regelmäßig ärztlich untersuchen. Holen Sie ärztlichen Rat ein, wenn Sie Anzeichen für Überlastung erkennen.
Pflegende Angehörige entlasten – diese Möglichkeiten haben Sie
Entlastung pflegender Angehöriger durch Freistellung oder Reduzierung der Arbeitszeit
Wenn plötzlich ein Pflegefall auftritt, haben Beschäftigte das Recht, sich bis zu zehn Tage unmittelbar von der Arbeit freistellen zu lassen. Vorher sollte geprüft werden, ob der Arbeitgeber in dieser Zeit den Lohn fortzahlt, da dies auf freiwilliger Basis geschieht.
Erfolgt keine Lohnfortzahlung, besteht die Möglichkeit, Pflegeunterstützungsgeld über die Pflegeversicherung der zu betreuenden Person zu beantragen. Bis zu 90 % des Nettolohns zahlt die Pflegekasse auf diese Weise aus. Pro Tag beträgt das Pflegeunterstützungsgeld aber höchstens 128,63 Euro und es wird pro Jahr maximal während 10 Tagen ausgezahlt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich pflegende Angehörige zur Entlastung bis zu 6 Monate vollständig von der Arbeit freistellen lassen (Pflegezeit) oder ihre Arbeitszeit bis zu 24 Monate reduzieren (Familienpflegezeit).
Zur finanziellen Unterstützung können die pflegenden Angehörigen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses staatliches Darlehen beantragen. Mehr Informationen zu den Leistungen zur Entlastung von pflegenden Angehörigen erhalten Sie beim Bundesgesundheitsministerium oder in dem Artikel: “Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – wie geht das ohne Stress?”
Entlastung pflegender Angehöriger durch Pflegekurse und Beratung
Die Pflegekassen bieten für pflegende Angehörige unentgeltlich Schulungskurse an. In den Pflegekursen oder individuellen Schulungen können Sie sich von professionellen Pflegekräften hilfreiche Kniffe zeigen lassen. Besonders zu beachten sind hierbei Handgriffe sowie Tipps zum richtigen Heben und Tragen, die Ihren Rücken entlasten.
Neben den Handgriffen erhalten Sie Empfehlungen für den richtigen Einsatz von Pflegehilfsmitteln und wichtige Informationen zu den Themen Gesundheit und Hygiene.
Wichtig ist auch, dass Sie regelmäßig die verpflichtenden Pflegeberatungen nach Paragraf 37.3 wahrnehmen. Unsere qualifizierten Pflegeberaterinnen helfen Ihnen gerne, den Pflegealltag zu verbessern.
Einen Termin vereinbaren können Sie sich, indem Sie auf den untenstehenden Button klicken.
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Entlastung pflegender Angehöriger bei psychischer Belastung
Bei psychischer Belastung sollten Sie unbedingt Ihren Hausarzt aufsuchen und mit ihm die Möglichkeiten erörtern, wie Sie als pflegender Angehöriger psychisch entlastet werden können. Professionelle Beratungsangebote und psychologische Unterstützung tragen dazu bei, Belastungen zu verarbeiten. Auch Selbsthilfegruppen oder Gespräche mit anderen Betroffenen helfen, Erfahrungen zu teilen und sich verstanden zu fühlen.
Hilfe von außen, die pflegenden Angehörigen zu Entlastung verschafft
Bei länger andauernder Pflege und Überlastung der pflegenden Angehörigen ist zu überlegen, welche Maßnahmen in der täglichen Pflege realisierbar sind:
- Eine Alltagsassistentin kann für ein paar Stunden für Entlastung sorgen.
- Ein ambulanter Pflege- und/oder Betreuungsdienst kann einen Teil der erforderlichen Tätigkeiten übernehmen.
- Eine stundenweise Betreuung ist möglich in Einrichtungen der Tagespflege oder der Nachtpflege.
- Pflegekräfte oder Haushaltshilfen können beim Pflegebedürftigen wohnen und so die pflegenden Angehörigen entlasten.
Entlastung von pflegenden Angehörigen durch eine Alltagsassistentin

Ab Pflegegrad I steht dem Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag in der Höhe von 131 Euro pro Monat zu. Das Geld wird bei der Pflegekasse quasi „angespart“ und muss dann von den Pflegebedürftigen, beziehungsweise von ihren Angehörigen abgerufen werden. Die 131 € werden in der Regel für die psychosoziale Unterstützung genutzt, indem zum Beispiel jemand nach Hause kommt und mit den Pflegebedürftigen Spiele spielt oder spazieren geht. Dazu gehören aber auch haushaltsnahe Dienstleistungen oder die Begleitung zum Arzt. Weitere Informationen darüber, wie eine Alltagsassistentin einen pflegenden Angehörigen in seinem Alltag entlasten kann, finden Sie im Artikel „Alltagsassistentin – kleine Unterstützer mit großer Wirkung“
Entlastung pflegender Angehöriger durch die Tagespflege
Eine Auszeit für pflegende Angehörige für einen kompletten Tag kann mit der Tagespflege organisiert werden. Je nach Pflegestufe können (abhängig vom monatlichen Budget) die pflegebedingten Kosten für einzelne Tage im Monat oder für eine tägliche Betreuung während der Berufstätigkeit der Pflegeperson übernommen werden. Neben der Tagespflege besteht ein voller Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung.
Entlastung pflegender Angehöriger durch die Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Wenn Angehörige eine längere Pause benötigen, können sie eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragen. Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Ab Pflegegrad 2 stehen dafür Leistungen im Wert von 3.539 Euro pro Jahr zu.
Bei der Kurzzeitpflege wird die Pflegebedürftige in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung gepflegt, bei der Verhinderungspflege zu Hause. Die Pflege kann stunden- oder tagesweise erfolgen. Sie können frei entscheiden, wie Sie diesen Betrag über das Jahr verteilt einsetzen. Dabei sind beide Leistungen auf 56 Tage (8 Wochen) pro Jahr beschränkt.
Entlastung für pflegende Angehörige von Demenzkranken
Die Pflege oder Betreuung eines Demenzpatienten kann für Angehörige mit erheblichen Belastungen verbunden sein. Den Menschen, den man Jahrzehnte gekannt hat, gibt es häufig nicht mehr so, wie man ihn in Erinnerung hat. Oft müssen pflegende Angehörige mit Wut, Aggression und der Tatsache fertig werden, dass der Patient sie nicht mehr erkennt. Verschiedene Angebote können für Entlastung von pflegenden Angehörigen von Demenzkranken sorgen.
Gesprächskreise zur Entlastung pflegender Angehöriger von Demenzkranken
Da Demenz eine sehr häufige Krankheit ist, gibt es in fast allen Städten und Gemeinden Gesprächskreise für pflegende Angehörige, oft auch speziell für Angehörige von Alzheimerpatienten. Dort treffen sich Angehörige und tauschen ihre Erfahrungen aus.
Hier stehen die pflegenden Angehörigen von Demenzkranken, die sich sonst immer zurücknehmen, im Mittelpunkt und können sich in einer verständnisvollen Atmosphäre austauschen und voneinander lernen. Die Gesprächskreise werden beispielsweise durch Alzheimer-Gesellschaften, Kirchengemeinden oder Wohlfahrtsverbände organisiert und in der Regel kostenlos angeboten. Neben Gespräch, Entlastung und Austausch vermitteln diese Gruppen oft auch Informationen zum Krankheitsbild, zu Behandlungsmöglichkeiten und zu Möglichkeiten zur Entlastung für pflegende Angehörige von Demenzkranken.
Betreuungsgruppen für Demenzkranke zur Entlastung von pflegenden Angehörigen
Betreuungsgruppen sind Angebote, wo Demenzkranke für einige Stunden betreut und beschäftigt werden. Ziel ist, auf diese Weise die Angehörigen von Demenzbetroffenen zu entlasten.
Anbieter sind meist Wohlfahrtsverbände oder die lokalen oder regionalen Gruppen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG). Ehrenamtliche Helfer sind geschulte Laien, die stundenweise zum Patienten nach Hause kommen und sich mit ihm beschäftigen. Sie leisten keine Pflege, entlasten aber die pflegenden Angehörigen von der oft rund um die Uhr erforderlichen Aufsichtspflicht. Die sog. Helferinnenkreise können z. B. über Selbsthilfegruppen oder Pflegestützpunkte gefunden werden.
Weitere Möglichkeiten zur Entlastung für pflegenden Angehörigen von Demenzkranken
Wenn der Demenzkranke einen Pflegegrad besitzt, können folgende Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige infrage kommen:
- Tagespflege
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Häusliche Pflege und Betreuung
- Entlastungsbetrag
Unsere Pflegeberaterin empfiehlt:
„Erhalten Sie Pflegegeld? Dann denken Sie bitte daran, dass ab Pflegegrad 2 die halbjährliche Pflegeberatung gesetzlich vorgeschrieben ist.“