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Darum lohnt sich eine Pflegeberatung bereits bei Pflegegrad 1

Eine ältere Frau spricht mit einer Pflegeberaterin.
Inhaltsverzeichnis
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Haben Sie Pflegegrad 1? Dann könnte es sein, dass Sie zu tief eingestuft sind und darum Hunderte Euro zu wenig von der Pflegekasse erhalten. Ob das so ist, können Sie bei einer Pflegeberatung nach § 37.3 herausfinden. Diese ist zwar freiwillig, aber sie kann sich lohnen, sagt Pflegeberaterin Simone.
Das Wichtigste in Kürze

Wenn der Alltag zum Kraftakt wird

Das Anziehen ist für Anna jeden Morgen ein Kraftakt. Die Handgelenke und Finger sind steif durch die Arthrose – die Feinmotorik funktioniert nicht mehr richtig. Alles schmerzt und braucht viel Zeit …

Vor einigen Jahren stellte ein Gutachter bei ihr Pflegegrad 1 fest. Bei diesem ist die Selbstständigkeit gering beeinträchtigt. Man ist nicht pflegebedürftig, braucht aber bei gewissen Dingen im Alltag Unterstützung. Pflegegeld erhält man bei Pflegegrad 1 noch nicht, doch die Versicherung zahlt u. a. gewisse Beträge für Hilfsmittel, Wohnraumanpassungen und den Hausnotruf.

Doch unser Fallbeispiel Anna nimmt die meisten dieser Leistungen nicht in Anspruch. Schließlich möchte sie dem Staat nicht zur Last fallen und sie hat immer alles alleine geschafft.

Viele erhalten nicht das, was ihnen zusteht

Dieses Bild zeigt Pflegeberaterin Simone.
Pflegeberaterin Simone: „Es ist wichtig, immer wieder zu überprüfen, ob weitere Unterstützung notwendig ist und es einen höheren Pflegegrad braucht.“

Doch in letzter Zeit schafft sie es nicht mal mehr, sich zu bücken, und ihr wird ständig schwindelig. In ihrer einst so sauberen Wohnung sammelt sich der Dreck. Ihre Kinder überreden sie, dass sie sich mit dem sogenannten Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von 131 Euro pro Monat eine Haushaltshilfe leistet.

Sie meldet sich bei der Alltagsbetreuung von ProVita. Das Besondere an diesem Service: Es wird nicht nur einfach so eine „Haushaltshilfe“ vorbeigeschickt, sondern eine Fachperson aus dem Pflegebereich führt das Erstgespräch. Eine solche ist Simone, die seit Jahrzehnten im Gesundheitswesen arbeitet und seit 16 Jahren bei ProVita als Pflegeberaterin tätig ist: „Wenn ich unsere Kunden zum ersten Mal treffe, finde ich heraus, was sie wirklich brauchen.“

So schaut Simone etwa, ob die Wohnung barrierefreier gestaltet werden sollte oder bestimmte Hilfsmittel nötig werden. Und nicht selten erlebt Simone Ähnliches, wie im Fallbeispiel von Anna beschrieben. Die Kunden erhalten längst nicht alle Leistungen, die sie eigentlich bräuchten. „Entweder möchten sie niemanden zur Last fallen oder sie wissen nicht, was ihnen zusteht“, so Simone.

Eine regelmäßige Überprüfung des Pflegegrades ist wichtig

Dies sei unnötig, betont Simone: „Viele Leistungen helfen, die Selbstständigkeit zu erhalten und ermöglichen, trotz Einschränkungen zu Hause zu bleiben.“ Auch sei es normal, dass sich im Alter gewisse Fähigkeiten verschlechtern: „Deshalb ist es wichtig, immer wieder zu überprüfen, ob weitere Unterstützung notwendig ist und es einen höheren Pflegegrad braucht.“

Ab Pflegegrad 2 ist diese Überprüfung Pflicht. Denn die Betroffenen müssen regelmäßige Pflegeberatungen nach Paragraf 37.3 in Anspruch nehmen, sofern sie zu Hause von einer Privatperson betreut werden. Werden die halb- oder vierteljährlichen (ab Pflegegrad 4) Beratungsgespräche nicht durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.

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Beratung ist für Kunden kostenlos

Freiwillig ist das Beratungsgespräch hingegen bei Pflegegrad 1 oder bei Pflegegrad 2, wenn nur Sachleistungen bezogen werden. Und nur wenige Betroffene nehmen diese wahr. Schade, findet Pflegeberaterin Simone: „Viele Menschen haben jahrelang Pflegegrad 1, obwohl sie aufgrund ihrer Einschränkungen längst höher eingestuft werden müssten.“

Meist erkennen dies weder die Betroffenen selbst noch das Umfeld: „Wenn man eine Person jeden Tag sieht, nimmt man Veränderungen oft lange nicht wahr.“ Eine externe Fachperson habe hier einen neutraleren Blick: „Deshalb empfehle ich bereits ab Pflegegrad 1, einen ambulanten Pflegedienst oder eine qualifizierte Beratungsstelle wie ProVita für eine Pflegeberatung nach § 37.3 zu kontaktieren.“ Zumal die Versicherung die Kosten übernehme.

 

Finanzielle Zuschüsse: Es geht um mehrere tausend Euro im Jahr

Bei ProVita führt Simone die Beratungen häufig bei Neukunden mit Pflegegrad 1 durch, die eigentlich nur eine Alltagsbetreuung wünschten: „Ich erkenne beim Erstbesuch jedoch schnell, ob noch weiterer Unterstützungsbedarf da ist.“ Sie empfiehlt dann eine Pflegeberatung, bei der sie gleich mehr Hilfsmittel, Umbaumaßnahmen oder eine höhere Pflegestufe beantragen kann.

Das lohnt sich finanziell, wie in dieser Tabelle zu sehen ist. Sie vergleicht die Leistungen bei Pflegegrad 1 und 2:

Leistungen

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegeld

kein Anspruch

347 € pro Monat

Pflegesachleistungen

kein Anspruch

796 € pro Monat

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Entlastungsbudget)

kein Anspruch

3.539 € pro Jahr

Tages- und Nachtpflege

kein Anspruch

721 € pro Monat

Entlastungsbetrag

131 € pro Monat

131 € pro Monat

Pflegeverbrauchshilfsmittel

42 € pro Monat

42 € pro Monat

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Maximal 4.180 € pro Maßnahme

Maximal 4.180 € pro Maßnahme

Digitale Pflegeanwendungen

53 €

53 €

Es geht also um mehrere Tausend Euro, die die häusliche Pflege erheblich erleichtern und verbessern. „In der Regel sind mir meine Kunden sehr dankbar, wenn sie dank der Beratung mehr Leistungen erhalten“, so Simone. Und manchmal muss sie sich für ihre Kunden auch einsetzen. So wollte ein Gutachter einer Kundin nicht den Pflegegrad 2 geben, obwohl sie viele Dinge nicht mehr alleine machen konnte. „Die Frau war völlig verzweifelt.“ Doch Simone legte Einspruch bei der Pflegekasse ein – mit Erfolg. Die Frau hat nun Pflegegrad 2.

Die verpflichtende
Pflegeberatung wahrnehmen.

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Redaktion ProVita

Das Online-Magazin von ProVita ist eine führende Informationsplattform rund ums Älter werden. Es bietet fundierte Artikel aus Bereichen wie Gesundheit, Pflege, Freizeit, Finanzen und Sicherheit, um das selbstbestimmte Leben im Alter zu unterstützen und bereichern.

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