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Beantragung Pflegegrad – so schnell und einfach stellen Sie den Antrag

Glückliche Familie. Oma im Rollstuhl, Enkelin und Tochter.

Bei Unfällen mit Pedelec zahlt, wie beim normalen Fahrrad, die Haftpflicht- bzw. Krankenversicherung. Bei den schnellen S-Pedelecs und E-Bikes greift die Fällt Ihnen immer öfter auf, dass Sie im Alltag nicht mehr alleine zurechtkommen? Oder bemerken Sie, dass ein Angehöriger immer mehr oder dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist? Dann ist es an der Zeit, einen Pflegegrad zu beantragen. Seit 01.01.2017 gibt es fünf Pflegegrade zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit – doch wie läuft die Beantragung eines Pflegegrads überhaupt ab? Und welcher Pflegegrad kommt für Sie oder Ihren Angehörigen in Frage?KFZ-Haftpflicht, die Sie dafür abschließen müssen.

Warum sollte ich einen Pflegegrad beantragen?

Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, sollten Sie frühzeitig einen Pflegegrad – beispielsweise Pflegegrad 1 – beantragen. Pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man gar nichts mehr kann. Entscheidend ist die Frage, ob körperliche oder geistige Einschränkungen den Alltag erschweren. Verstärkt sich der Eindruck, es könnte eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, sollte schnellstmöglich eine Beantragung auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse gestellt werden. Tun Sie es nicht, verschenken Sie Geld! Denn die Leistungen der Pflegekasse werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Wenn Ihre Beantragung auf einen Pflegegrad erfolgreich war, übernimmt die Pflegekasse zum Beispiel teilweise oder ganz die Kosten für die Pflege zu Hause, für ein Pflegeheim, für eine Alltagsassistentin, für ein barrierefreies Bad oder für einen Hausnotruf.  

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn ich einen Pflegegrad beantrage?

Eine wichtige Voraussetzung muss für die Beantragung des Pflegegrads erfüllt sein: Die Person, die zukünftig Mittel von der Pflegekasse erhalten will, muss mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben. Das kann entweder eine gesetzliche Pflegekasse oder – bei Beamten, Soldaten, Ärzten oder Richtern – eine private Pflichtversicherung sein. Bei pflegebedürftigen Kindern gilt die Bedingung als erfüllt, wenn mindestens ein Elternteil entsprechend eingezahlt hat.

Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?

Zunächst gibt es hier zwei Wege, wie Sie Pflegegrad 1 oder höher beantragen können. Zum einen können Sie bei der Pflegekasse desjenigen, für den die Beantragung des Pflegegrads erfolgt, anrufen und diese telefonisch durchführen. Zum anderen können Sie der zuständigen Pflegekasse einen kurzen, formlosen Brief oder eine E-Mail schreiben, um damit die Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beantragen. In beiden Fällen wird die Pflegekasse Ihnen zum Beantragen des Pflegegrads ein Formular per Post zusenden. Dies füllen Sie aus und senden es an die Kasse zurück. Wichtig ist, dass der Antrag auf einen Pflegegrad vom Antragsteller oder dessen Bevollmächtigten unterschrieben wird.

Tipp

Machen Sie nur die nötigsten Angaben und gehen Sie bezüglich des Pflegebedarfs noch nicht ins Detail ein.

Nachdem Sie die Beantragung auf einen Pflegegrad schriftlich eingereicht haben, wird sich ein Gutachter des MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) ankündigen, um einen Termin zu vereinbaren und den Antragsteller persönlich zu begutachten. Wie Sie sich auf den MDK-Besuch am besten vorbereiten, erfahren Sie im MDK-Besuch-Ratgeber

Welcher Pflegegrad kommt für Sie oder Ihren Angehörigen infrage?

Diese Frage müssen nicht Sie beantworten, sondern die zuständige Pflegekasse, die der entsprechenden Krankenkasse angeschlossen ist. Dabei ist es egal, ob der Antragsteller privat oder gesetzlich versichert ist. Beide Krankenversicherungen arbeiten mit Gutachtern (des MDK oder von der Pflegeversicherung) zusammen. Diese untersuchen den Antragsteller und aufgrund dessen wird dann die Einteilung eines Pflegegrads erfolgen

Was passiert nach dem Besuch des MDK?

Nach dem Besuch des Gutachters erhält der Antragsteller den Bescheid von der Pflegekasse über die zugewiesene Pflegestufe. Sollte der Antragsteller fälschlicherweise keinen Pflegegrad erhalten bzw. ein zu geringer Pflegegrad anerkannt worden sein, so können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen. checkliste pflege zuhause organisieren

Pflegegrad Leistungen werden rückwirkend gewährt

Von der Antragstellung bis zur Entscheidung der Pflegekasse über einen Pflegegrad kann es ein paar Wochen dauern. Bei genehmigtem Pflegegrad erhalten Antragsteller alle Leistungen jedoch rückwirkend gewährt! Ein Beispiel: Erfolgte die Beantragung des Pflegegrads zum Ende eines Monats, so erhält der Versicherte die volle Leistung bereits für den ganzen Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Entscheidungsfrist für Pflegekassen über den Pflegegrad-Antrag Seit dem 1.1.2018 muss die Pflegekasse Ihnen innerhalb von fünf Wochen schriftlich mitteilen, ob sie einen Pflegegrad anerkennt oder nicht. Maßgeblich ist der Posteingang des Antrags bei der Pflegekasse. Sollte die Kasse dieser Pflicht nicht nachkommen, haben Versicherte Anspruch auf eine Entschädigung von 70 Euro für jede angefangene Woche der Verzögerung. Lesen Sie dazu auch: „Fristen bei der Pflegekasse: So zügig muss die Versicherung reagieren

Beantragung Pflegegrad – Eileinstufung im Krankenhaus

Sollten Sie oder ein Angehöriger wegen einer Operation oder einer Krankheit im Krankenhaus sein und es ist absehbar, dass es danach nicht mehr möglich ist, alleine zu Hause zurechtzukommen, sollten Sie schnell handeln! Sprechen Sie mit dem Sozialdienst des Krankenhauses. Sie können auf kurzem Weg mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine Eileinstufung erreichen. Das bedeutet: Es ist möglich sofort Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten und erst im Nachhinein kommt ein Gutachter zum Begutachtungsverfahren vorbei. Dabei wird untersucht, ob der Pflegegrad zu Recht vergeben wurde oder abgeändert werden muss. Auch die Mitarbeiter des Entlassmanagements des Krankenhauses können für Sie frühzeitig aktiv werden. Sofern die Unterstützung durch die Kranken- oder Pflegekasse notwendig ist, nimmt das Krankenhaus rechtzeitig entsprechenden Kontakt auf. Das alles geschieht noch, während der Patient in stationärer Behandlung ist. Weitere Informationen über die Arbeit des Entlassmanagements finden Sie in diesem Artikel: Vorausgesetzt, Sie haben dem Entlassmanagement zuvor eine schriftliche Zustimmung gegeben, für Sie aktiv zu werden!

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