Vier Möglichkeiten für eine Senioren-Urlaubsbetreuung
Ob Pauschal- oder Individualreise, alleine, mit der Familie, Freunden oder in einer Reisegruppe – eines haben alle Möglichkeiten gemeinsam: Reisen können unseren Horizont erweitern und lassen uns unserem Alltagstrott entfliehen.
Das gilt für Junge und Gesunde genauso wie für Alte und Kranke. Doch gerade pflegebedürftige Menschen gehen eher selten auf Reisen. Die Hürden und die Kosten scheinen oft zu hoch, es mangelt an Zeit und Energie, eine solche Reise zu organisieren.
Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Sie als pflegender Angehöriger Ihren Urlaub von der Pflege gestalten können:
- Sie fahren alleine in Urlaub, während eine Senioren-Urlaubsbetreuung (Ersatzpflege) Ihre Aufgaben zu Hause übernimmt.
- Gönnen Sie sich einige freie Tage, während Ihr pflegebedürftiger Angehöriger durch „Kurzzeitpflege“ versorgt wird.
- Fahren Sie gemeinsam mit Ihrem zu pflegenden Angehörigen in den Urlaub.
- Das Verreisen einer pflegebedürftigen Person kann auch alleine erfolgen, ohne dass es einer Senioren-Urlaubsbetreuung bedarf.
Um die Frage zu beantworten, wie eine Urlaubsvertretung für Senioren im Einzelfall organisiert werden kann, sollten Sie sich zunächst einmal an den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen orientieren.
Verlassen etwa Hilfsbedürftige die gewohnte Umgebung nur ungern, ist es sinnvoll, jemanden zu beauftragen, der den Pflegebedürftigen zu Hause betreut, während der vertraute Helfer die Seele baumeln lässt. Möchte der Pflegebedürftige Angehörige in seiner Nähe haben, so können Sie überlegen, gemeinsam Urlaub zu machen.
Betreuter Urlaub für Senioren – die Verhinderungspflege
Der pflegebedürftige Senior wird in seinem häuslichen Umfeld durch eine Urlaubsbetreuung weiter versorgt. Dies kann ein anderer Angehöriger, ein Nachbar oder ein Bekannter sein. Auch ambulante Pflegedienste oder Betriebshilfsdienste können diese Urlaubsbetreuung für Senioren übernehmen.
Pro Kalenderjahr stehen sechs Wochen Verhinderungspflege und bis zu 1.685 Euro zur Verfügung. Der Zeitraum, in dem eine Urlaubsbetreuung für pflegebedürftige Senioren in Anspruch genommen wird, kann als Verhinderungspflege bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Weitere Informationen über die Verhinderungspflege erfahren Sie in diesem Artikel: „Antrag auf Verhinderungspflege – das sollten Sie beachten“
Die 24-Stunden-Urlaubsbetreuung für pflegebedürftige Senioren

Für eine Urlaubsbetreuung gibt es unterschiedliche Formen: Zum einen können, wie schon oben erwähnt, andere Verwandte oder Freunde sich um die pflegebedürftige Person kümmern, während der eigentliche pflegende Angehörige im Urlaub ist. Zum anderen kann ein Pflegedienst stundenweise die Senioren-Urlaubsbetreuung übernehmen.
Es gibt aber auch noch die Möglichkeit, dass eine Urlaubsbetreuung in den Haushalt des pflegebedürftigen Seniors einzieht. Die sogenannte 24-Stunden-Pflegekraft kann stärker auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse des Seniors eingehen und gewährleistet so eine individuelle Urlaubsbetreuung.
Pflegedienst bei medizinischer Versorgung
Somit kommt diese Form der Betreuung einer Versorgung durch die Angehörigen sehr nah. Je nach dem Grad der Hilfsbedürftigkeit leistet eine Betreuungsperson Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich und übernimmt einfache pflegerische Tätigkeiten. Da die Ausbildung der Betreuungspersonen in Deutschland rechtlich nicht anerkannt wird, dürfen sie jedoch keine medizinischen Maßnahmen vornehmen.
Falls auch eine medizinische Versorgung notwendig ist, empfiehlt es sich, zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Das Modell der sogenannten 24-Stunden-Betreuung bietet sich nicht nur als Urlaubsbetreuung an. Es ist auch eine generelle Alternative zu stationären Einrichtungen, wenn die Angehörigen den zeitlichen und pflegerischen Aufwand nicht mehr alleine bewältigen können.
Eine Urlaubsbetreuung für Senioren – die Kurzzeitpflege
Sollten Sie in den Urlaub fahren wollen, können Sie sich auch für eine Kurzzeitpflegeeinrichtung als Urlaubsbetreuung entscheiden. Viele Alten- und/oder Pflegeeinrichtungen bieten die Möglichkeit der Kurzzeitpflege an. Die Pflegeversicherung sieht dafür pro Kalenderjahr acht Wochen und bis zu 1.854 Euro vor.
In der Kurzzeitpflegeeinrichtung erfährt der pflegebedürftige Senior rund um die Uhr eine professionelle Begleitung und Versorgung. Unterkunft und Mahlzeiten müssen Sie für Ihren hilfsbedürftigen Angehörigen in diesem Falle allerdings selbst zahlen. Für die Kurzzeitpflege halten viele Pflegeheime bei Bedarf Betten bereit.
Wichtig: Interessenten sollten jedoch frühzeitig fragen, ob zum gewünschten Datum noch Plätze frei sind, da es zu extremen Engpässen kommen kann. Wichtig ist auch, dass Sie Ihre Reise erst buchen, wenn Sie einen Platz gefunden haben.

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Eine Einrichtung in der Nähe des Urlaubsortes?
Wollen Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen im Urlaub in der Nähe wissen, so können Sie versuchen, ihn in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung am Urlaubsort unterzubringen. Vorausgesetzt, es existiert vor Ort eine entsprechende Wohnanlage, die Urlaubsbetreuung für Senioren anbietet.
Dadurch können Sie zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Sie können sich den Großteil des Tages am Urlaubsort von der täglichen Pflege erholen und gelegentlich Ihren pflegebedürftigen Angehörigen besuchen. Auch immer mehr Pflegehotels bieten ihren bedürfnisorientierten Service für eine gemeinsame Unterbringung an. Hier kann bei anerkannten Hotels eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Diese Möglichkeiten gelten allerdings nur für Reiseziele innerhalb Deutschlands. Doch dazu später mehr.
Tipp
Vergessen Sie nicht, sich bei einem gemeinsamen Urlaub ausreichend Erholung von der Pflege zu gönnen. Versuchen Sie, auf andere Gedanken zu kommen und mal abzuschalten. Unternehmen Sie was mit anderen Menschen.
Urlaub für Senioren mit Betreuung – gemeinsam verreisen

Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von Reiseveranstaltern, die sich auf Urlaub von Pflegebedürftigen mit Ihren Angehörigen spezialisiert haben. Häufig reisen Ehepaare gemeinsam, bei denen ein Ehepartner den anderen pflegt. Auf Wunsch stellen die Reiseveranstalter eine umfassende Betreuung während der Reise und am Urlaubsort sicher.
Zum Service eines Urlaubs für Senioren mit Betreuung gehört es, dass examinierte Pflegekräfte ständig vor Ort sind und die Reisenden bei allen Aktivitäten begleiten. Die pflegebedürftigen Personen werden so den ganzen Tag betreut, und die sonst pflegende Person hat Freizeit oder kann entspannt ihre Zeit genießen. Die pflegenden Angehörigen brauchen sich nicht zu kümmern, da dies in der Urlaubszeit von anderen übernommen wird.
So können sich alle Beteiligten entspannen und unbeschwerte Urlaubstage genießen. Beispiele hierfür sind der Verein „Urlaub und Pflege“ sowie die „Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle“. Der mitreisende pflegende Angehörige wird wirkungsvoll entlastet und kann sich ebenfalls erholen. Solch ein gemeinsamer Urlaub inklusive Betreuung ist eine interessante Alternative zur individuellen Auszeit des betreuenden Familienmitglieds und der kurzzeitigen „Verhinderungspflege“.
Urlaub für Senioren mit Betreuung – breites Angebot
Das Angebot an Pflegereisen ist dabei so vielfältig wie die Wünsche und individuellen Erfordernisse: Es gibt Angebote für Reisende mit Pflegegrad I und II und teils sogar auch Pflegegrad III. Andere Anbieter haben ein Programm, mit dem sie sich an Mobilitätseingeschränkte und Rollstuhlfahrer oder speziell an Demenzerkrankte richten.
Neben dem Erlebnisfaktor steht die Pflege im Mittelpunkt, weshalb die barrierefreien Zimmer über Pflegebetten verfügen. Altenpfleger oder Krankenpfleger sorgen vor Ort für einen professionell betreuten Urlaub für Senioren. Für die sonst pflegende Person besteht die Möglichkeit, einen Teil der Freizeit mit eigenen Aktivitäten zu verbringen. Wichtig bei einem betreuten Urlaub für pflegebedürftige Senioren ist, dass im Vorfeld eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit den Pflegekräften stattfindet.
In diesem Zusammenhang sollten Sie etwa klären, welche Pflegehilfsmittel Sie eventuell mitbringen müssen. Reise und Ziel sollten sich selbstverständlich an den individuellen Möglichkeiten orientieren und die Umgebung am Urlaubsort nicht allzu weit entfernte Ziele für kleinere Ausflüge ohne schwierige Wegstrecken bieten. Im Prinzip spricht auch nichts gegen eine Flugreise oder Kreuzfahrt, wenn ärztliche Bedenken dem nicht entgegenstehen.
Urlaub für Senioren mit Betreuung: Pflegereiseveranstalter beraten Sie bei der Organisation
Fragen Sie am besten zusätzlich bei Pflegestützpunkten oder Pflegestationen nach, wenn Sie sich und Ihrem Angehörigen erholsame Urlaubstage zum Durchatmen gönnen wollen. Spezielle Pflegehotels organisieren für die Zeit des Aufenthalts neben der entspannten An- und Abreise auch Pflegepersonal und gemeinsame Aktivitäten mit Menschen in ähnlichen Situationen.
Was ist wichtig für den Urlaub mit Pflegebedürftigen?
- Barrierefreiheit
- individuelle Freizeitangebote für Pflegende sowie Pflegebedürftige
- Pflegeservice (idealerweise in Form von deutschen Pflegekräften zum Erhalt der Pflegeleistungsbezuschussung)
- Pflegehilfsmittel
- Der Anspruch auf Pflegegeld bleibt erhalten, auch wenn es möglicherweise weiter reduziert wird.
- Die Pflegekasse kann einen Entlastungsbeitrag von 131 Euro pro Monat zahlen.
Finanztipp
Während man für Unterkunft und Verpflegung selbst aufkommen muss, gewähren die Pflegekassen in der Regel einen Zuschuss zu den Pflegekosten. Anträge sind vor Reiseantritt zu stellen. Viele Urlaubsanbieter halten zu diesem Zweck Formulare bereit und helfen gern beim Ausfüllen.
Pflegegeld gibt es auch auf Reisen
- Falls Sie einen Menschen mit einer Pflegestufe versorgen und von der Pflegekasse Pflegegeld beziehen, bleibt der Anspruch auf Pflegegeld im Urlaub erhalten.
- Wer Pflegegeld in Kombination mit Pflegesachleistungen bezieht, muss aber im Urlaub die Hälfte des Pflegegelds entbehren.
- Unter Umständen erhalten Sie als pflegende Person den sogenannten Entlastungsbeitrag von 131 Euro im Monat. Dieser Betrag lässt sich in einen Pflegehotelurlaub investieren.
Beachten
Bei Pflegeleistungen erhalten Sie als pflegender Angehöriger immer dann Bezuschussungen, wenn die Fachpflegekräfte des Pflegehotels für deutsche Pflegedienste arbeiten oder Verträge mit Ihrer Pflegekasse haben.
Betreuter Urlaub für Senioren und Pflegebedürftige, die allein verreisen

Von der Pflegekasse gibt es nicht nur Zuschüsse für die häusliche Pflege oder die Pflege in einer entsprechenden Einrichtung. Auch an einem Urlaubsort können Pflegeleistungen finanziert werden. Die meisten Pflegebedürftigen kommen nur selten aus ihrer gewohnten Umgebung und erleben nur wenig Abwechslung.
Aus diesem Grund ist auch für diesen Personenkreis Urlaub von besonderer Bedeutung. Schicken Sie Ihren Angehörigen in einen betreuten Urlaub für pflegebedürftige Senioren. Entsprechende Reiseveranstalter finden Sie im Internet oder in einem Reisebüro. Sehr oft hört man den Satz: „Meine Mutter / mein Vater ist viel zu krank, eine Reise ist nicht mehr möglich.“
Doch das ist falsch! Reisen ist auch für schwer pflegebedürftige Menschen fast immer möglich und wird auch von den allermeisten als bereichernd und schön erlebt. Das A und O bei Reisen für Menschen mit einer Behinderung / Pflegebedarf ist eine sehr gute Organisation und Planung vor sowie eine umfassende Pflege und Betreuung während der Reise.
Deshalb sollten Pflegebedürftige, die zum ersten Mal verreisen wollen, die Angebote der entsprechenden Reiseveranstalter studieren, die sich auf betreuten Urlaub für pflegebedürftige Senioren oder Menschen mit Behinderungen spezialisiert haben.
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