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10 Lifehacks für pflegende Angehörige

Eine Angehörige geht mit einer älteren Frau im Park spazieren.
Inhaltsverzeichnis
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Wer plötzlich pflegender Angehöriger wird, ist in aller Regel überfordert. Welche Maßnahmen helfen? Unsere Pflegeberaterin Simone hat zehn handfeste Tipps.

Die Mutter ist an Demenz erkrankt, der Vater braucht aufgrund von Altersgebrechen mehr und mehr Unterstützung. Oder das Leben verändert sich von heute auf morgen, weil der Partner nach einem Schlaganfall Hilfe benötigt.

Gefragt sind in solchen Situationen die Angehörigen – häufig die Kinder, Lebenspartner oder Geschwister. „Meistens sind sie überfordert und fühlen sich ohnmächtig“, weiß ProVita-Pflegeberaterin Simone. Verwunderlich sei das nicht: „Schließlich macht man sich nicht nur Sorgen um seine Liebsten, sondern muss sich auch mit vielen bürokratischen Problemen herumschlagen.“ Deshalb ihre zehn besten Tipps.

Dieses Bild zeigt Pflegeberaterin Simone.
Simone arbeitet schon seit Jahrzehnten im Gesundheitsbereich. Seit 16 Jahren ist sie Pflegeberaterin bei ProVita.

Pflegestützpunkte bieten wertvolle Erstinformationen

Eine Pflegesituation zu meistern, ist kompliziert. Doch man ist damit nicht allein. „Es gibt in so vielen Bereichen Unterstützung“, sagt Pflegeberaterin Simone. Welche Leistungen und Hilfsangebote es genau gibt, erfährt man am besten in einer kostenlosen Pflegeberatung. Hilfreiche Informationen rund um die Pflege erhalten Angehörige in Pflegestützpunkten oder Pflegeberatungsstellen in der Nähe ihres Wohnortes. „Gerade wenn man neu in einer solchen Situation ist, bieten solche Anlaufstellen einen umfassenden Überblick.“

Auch ProVita bietet regelmäßige Beratungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige an. „Bei uns geht es darum, die Qualität der häuslichen Pflege langfristig zu sichern und auf Veränderungen rechtzeitig reagieren zu können.“

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Ab Pflegegrad 2 ist die verpflichtende, regelmäßige Pflegeberatung vorgeschrieben, wenn Sie Pflegegeld erhalten.

Pflegegeld sichern – Kürzungen oder Streichungen vermeiden
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Überprüfung des Pflegegrades
Entlastung für pflegende Angehörige

Krankenkasse und Pflegekasse informieren

Wichtig ist, dass die Kranken- und Pflegekasse der pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen über die Situation Bescheid weiß. „Deshalb sollten Betroffene unbedingt Kontakt mit diesen aufnehmen und die Beratungsangebote der Kasse wahrnehmen“, rät Simone. „Dort wird man darüber aufgeklärt, welche Anträge für welche Leistungen gestellt werden müssen.“

Wer eine Kranken- oder Pflegekasse anruft, muss häufig etwas Geduld mitbringen. „Es kann dauern, bis man zur richtigen Person durchgestellt wird“, sagt Simone. Oft ist es besser, eine Pflegeberatung zu kontaktieren: „Da erhält man meistens schneller eine Auskunft.“

Ehrlichkeit beim Pflegegrad beantragen

Wer Leistungen von der Pflegekasse erhalten will, muss bei dieser einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. In einem Formular werden umfassende Informationen zur Pflegebedürftigkeit abgefragt – es ist empfehlenswert, sich dabei von einer Pflegeberatung unterstützen zu lassen. Anschließend erhalten die Antragstellenden Besuch von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes, der die Pflegebedürftigkeit einschätzt. Auf Basis seines Berichtes entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad.

Bei diesem Hausbesuch hilft es häufig, wenn ein Angehöriger dabei ist. „Wichtig ist, den Gutachter ehrlich über die Situation zu informieren“, sagt Pflegeberaterin Simone. Also nicht etwa die Situation schlimmer darstellen, als sie ist, um höher eingestuft zu werden. Denn erfahrene Gutachter merken schnell, ob ihnen jemand etwas vorspielt.

Unterlagen von der Pflegekasse sorgfältig durchlesen

Wer einen Pflegegrad hat, erhält regelmäßig Post von der Pflegekasse. Diese informiert ausführlich über ihre Leistungen und die Pflichten der Pflegebedürftigen. Allerdings lesen häufig weder die Pflegebedürftigen noch ihre Angehörigen solche Dokumente richtig durch, berichtet Pflegeberaterin Simone: „Das ist nachvollziehbar, denn die Briefe sind oft lang und die Begriffe für Laien teilweise schwer verständlich.“

Auch hier empfiehlt sie, bei einem Profi nachzufragen: „Ein Pflegeberater kann alles nochmals genau erklären, was zu tun ist.“ Das sei unheimlich wichtig. So kommt es immer wieder vor, dass Pflegegelder gekürzt oder gestrichen werden, weil die halb- oder vierteljährlich vorgeschriebenen Pflegeberatungen nach Paragraf 37.3 nicht wahrgenommen werden. „Dabei informiert die Pflegekasse ganz genau über diese Pflicht“, so Simone.

Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen

Apropos Unwissen: Vielen Angehörigen und Pflegebedürftigen ist nicht klar, auf welche finanziellen und materiellen Leistungen sie Anspruch haben. Oder sie verzichten darauf, weil sie diese für unnötig halten oder den Staat nicht belasten wollen. Beides hält Simone für falsch: „Dank dieser Leistungen können viele Menschen länger zu Hause leben.“ Deshalb zeichnet sie bei ihren Pflegeberatungen oft auf, welche Ansprüche die Betroffenen haben – hier etwa bei Pflegegrad 2:

Diese Grafik zeigt die Leistungen bei Pflegegrad 2 auf.
Diese Grafik zeigt die Leistungen bei Pflegegrad 2 auf.

Hilfsmittel halten langfristig gesund

Fachleute haben ein Hilfsmittel empfohlen – trotzdem möchten die Betroffenen dieses nicht nutzen. Häufig argumentieren sie etwa so: „Ich brauche keinen Rollator. Ich bin doch nicht alt.“ Diese Sichtweise lässt Simone nicht gelten. „Denn viele Hilfsmittel dienen der Prävention und erhalten die Selbstständigkeit.“ So sind Stürze ein häufiger Grund für den Umzug in ein Pflegeheim. „Ein Rollator reduziert jedoch das Sturzrisiko deutlich.“

Deshalb werden viele Hilfsmittel auch von der Pflegekasse finanziert. Das gilt auch für bauliche Veränderungen, damit die Wohnung von Pflegebedürftigen sicherer und barrierefreier wird. Die Pflegekasse kann für solche Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro leisten.

Ratschläge von Fachpersonen sind glaubhafter

Aus Erfahrung weiß Simone: „Meistens sehen die Angehörigen die Notwendigkeit eines Hilfsmittels oder einer anderen Maßnahme, doch sie kommen mit sachlichen Argumenten nicht an.“ Der Grund: Die Betroffenen fühlen sich vom eigenen Kind oder Partner bevormundet. Hier können Fachpersonen laut Simone oft besser vermitteln: „Wenn eine Pflegeberaterin etwa einen Rollator empfiehlt, sind die Betroffenen eher bereit, diesen auch zu nutzen.“

Das wichtigste Hilfsmittel ist …

Ob nach einem Sturz oder bei plötzlichem Unwohlsein – nicht immer hat man ein Handy zur Hand, um Hilfe zu rufen. Deshalb empfiehlt Pflegeberaterin Simone, ein Notrufgerät zu tragen. Ein Knopfdruck genügt, und schon ist Hilfe vor Ort. Das ist nicht nur für Personen mit Pflegegrad sinnvoll: „Jeder kann einen medizinischen Notfall erleiden. Die meisten Unfälle passieren übrigens im Haushalt.“ Dank eines Notrufgerätes konnten schon oft größere gesundheitliche Schäden verhindert und sogar Leben gerettet werden.

Regelmäßige Auszeiten sind wichtig

Pflege ist anstrengend. Deshalb sind Pausen für pflegende Angehörige wichtig. Manche benötigen die Auszeiten auch, um Besorgungen zu erledigen. Auch hier bietet die Pflegekasse Unterstützungsmaßnahmen, weiß Simone. So lässt sich etwa dank des jährlichen Budgets von 3.539 Euro aus der Kurzzeit- und Verhinderungspflege eine Ersatzpflegekraft finanzieren. Empfehlenswert ist auch eine Alltagsassistentin, die im Haushalt oder beim Einkaufen hilft. Sie kann mit dem monatlichen Entlastungsbeitrag von 131 Euro bezahlt werden.

Manchmal kommen pflegende Angehörige auch an ihre körperlichen und psychischen Grenzen. „Das ist keine Schande – und die Betroffenen sollten sich Hilfe holen.“ Reden tut gut: etwa in einer Selbsthilfegruppe, mit Freunden oder einem Psychologen.

Rentenpunkte anrechnen lassen und Steuern sparen

Pflegende Angehörige reduzieren häufig ihr Arbeitspensum. Immerhin können sie Rentenpunkte erwerben, wenn sie ihre Liebsten mindestens zehn Stunden pro Woche zu Hause betreuen. In der Regel gibt man dies bei der Pflegekasse an, wenn man einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt. „Es ist also wichtig, das entsprechende Formular auszufüllen“, sagt Pflegeberaterin Simone. Auch können pflegende Angehörige bestimmte Aufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. Hier hilft ein Steuerberater.

Unsere Pflegeberaterin empfiehlt:

„Erhalten Sie Pflegegeld? Dann denken Sie bitte daran, dass ab Pflegegrad 2 die halbjährliche Pflegeberatung gesetzlich vorgeschrieben ist.“

Picture of Redaktion ProVita
Redaktion ProVita

Das Online-Magazin von ProVita ist eine führende Informationsplattform rund ums Älter werden. Es bietet fundierte Artikel aus Bereichen wie Gesundheit, Pflege, Freizeit, Finanzen und Sicherheit, um das selbstbestimmte Leben im Alter zu unterstützen und bereichern.

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