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Die Krankenhausnachsorge: Was steht Ihnen nach dem Krankenhaus zu

Krankenhausnachsorge: Eine Ärztin schüttelt einer Patientin, die das Krankenhaus verlässt, die Hand. Neben ihr steht eine Krankenschwester.

Rezept, Rollator oder Reha: Werden Patienten aus dem Krankenhaus entlassen, benötigen sie meist auch in der Zeit danach noch medizinische Nachsorge, Hilfsmittel oder Pflege. Bei einigen Patienten kann auch eine stationäre Rehamaßnahme notwendig sein. Die Krankenhausnachsorge muss das jeweilige Krankenhaus In die Wege leiten.

Welche Möglichkeiten der Krankenhausnachsorge gibt es?

Nach dem Krankenhausaufenthalt gibt es verschiedene Möglichkeiten der Krankenhausnachsorge. Diese reichen von der Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst zur häuslichen Pflege, über die Nutzung von Pflegesachleistungen bis hin zum Einzug in stationäre Pflegeeinrichtungen. Der behandelnde Krankenhausarzt entscheidet in enger Abstimmung mit dem Patienten, welche Krankenhausnachsorge nötig ist. Darüber hinaus muss das Krankenhaus den Patienten darüber informieren, welche Versorgungsmöglichkeiten (wie z.B. ein Kur- oder Rehaaufenthalt, eine Kurzzeitpflege, notwendige Hilfsmittel usw.) nach der Krankenhausentlassung angebracht sind. Wichtig ist, dass eine nahtlose Überleitung des Patienten in die Anschlussversorgung nach dem Krankenhaus gewährleistet ist. Die Klinik darf den Patienten erst entlassen, wenn die weitere Versorgung geklärt ist. Das Recht auf diese „Krankenhausnachsorge“ hat jeder, der voll- oder teilstationär behandelt wurde. Das ist gerade für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen oft wichtig.

Wen sprechen Sie für die Krankenhausnachsorge am besten an?

In den meisten Kliniken kümmert sich der Sozialdienst bzw. das Entlassmanagement um die Krankenhausnachsorge. Manche Häuser haben speziell ausgebildete Pflegekräfte dafür. Sprechen Sie am besten möglichst bald mit dem zuständigen Mitarbeiter, damit dem Entlassmanagement genug Zeit zum Organisieren bleibt. Nehmen Sie zum Gespräch Arztbriefe, Medikationspläne und, wenn vorhanden, einen Bescheid über den Pflegegrad mit. Was das Entlassmanagement alles für Sie regelt erfahren Sie in dem Artikel: “Das Entlassmanagement im Krankenhaus – Was regelt das alles” Um Ihnen bei der Anschlussversorgung nach dem Krankenhaus helfen zu können, benötigt die Klinik das schriftliche Einverständnis des Patienten. Nur dann darf es Informationen über Behandlung und Medikation an Ärzte oder Pflegeeinrichtungen weitergeben. Ist Ihr Angehöriger nicht mehr in der Lage, zu entscheiden, ob er das möchte? Wenn Sie eine Vollmacht haben, können auch Sie das Formular unterschreiben.

Welche Leistungen stehen mir für die Nachsorge nach dem Krankenhaus zu?

Das Entlassmanagement berät einen älteren Mann.
Welche Ansprüche bestehen, sind von Fall zu Fall verschieden. Alle Fragen über die Krankenhausnachsorge beantwortet das Entlassmanagement des Krankenhauses.
Jeder Fall ist anders, und es muss neu überlegt werden, welche Hilfe sinnvoll ist. So stehen dem Patienten je nach gesundheitlicher Verfassung und Einschätzung des interdisziplinären Entlassmanagement-Teams ggf. ganz verschiedene Leistungen und Förderungen zu. Zum Beispiel Krankengeld aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Haushaltshilfe, Kurzzeitpflege etc.. Der Patient hat gegenüber dem Krankenhaus einen Anspruch auf ein verlässliches Entlassmanagement. Das behandelnde Krankenhaus muss für seine Patienten eine lückenlose Anschlussversorgung nach dem Krankenhaus rechtzeitig koordinieren und organisieren. Geregelt werden:
  • medizinische Nachsorgeuntersuchung durch Haus- oder Fachärzte,
  • die Pflege durch pflegerische Dienste etwa zur Wundversorgung oder Grundpflege,
  • die Überleitung ins Pflegeheim,
  • Alltagshilfen, die sich um die hauswirtschaftliche Versorgung kümmern und
  • die ambulante Rehabilitation wie Krankengymnastik oder Anschlussheilbehandlung.

Auch Medikamente und Co zählen zur Nachsorge nach dem Krankenhausaufenthalt

checkliste alltagsbetreuerin Ebenso dazu gehören das Versorgen mit erforderlichen Medikamenten, das Vermitteln von Kontakten zu Ärzten, Therapeuten, Pflegedienst oder -heim und Selbsthilfegruppen sowie das Beantragen von Leistungen bei Kostenträgern wie der Deutschen Rentenversicherung. Gegenüber der eigenen Kranken- und Pflegekasse hat der Patient wiederum einen Anspruch auf Unterstützung der erforderlichen Schritte im Rahmen des Entlassmanagements. Bei der Organisation der Krankenhausaufenthalt Nachsorge gilt der Grundsatz “ambulant vor stationär”. Das heißt also, dass es wahrscheinlicher ist, dass die Kranken- bzw. Pflegekasse zunächst eher Leistungen der häuslichen Pflege, (Pflege-)Hilfsmittel, Medikamente, Verband-, und Heilmittel fördert, bevor eine Anschlusspflege in einer Pflegeeinrichtung finanziell unterstützt wird. Eine Leistung, die im Rahmen des Entlassungsmanagements ausgeschlossen wird, ist die Verordnung einer weiteren Krankenhausbehandlung. Das Ziel ist ganz klar das Überführen des Patienten in andere Formen der Pflege und Behandlung.

Wie organisiere ich den Transfer von der Klinik nach Hause?

Ein Patient, der aus der Klinik entlassen wird, sollte sich rechtzeitig um eine Transportmöglichkeit kümmern, um am Tag der Entlassung sicher und wohlbehalten nach Hause zu kommen. Hierbei können entweder Freunde und Angehörige unterstützen, oder, falls dies nicht möglich sein sollte, beispielsweise ein Taxiservice, der die Patienten nach Hause bringen kann. Sollte der Patient durch die Erkrankung bettlägerig sein, muss dementsprechend an einen Krankentransport gedacht werden. Die Transportkosten übernimmt die Krankenkasse in der Regel nur, wenn es sich um sogenannte “Rettungsfahrten” handelt, also ein klarer Notfall vorliegt. Krankentransporte, die notwendig sind, obwohl kein direkter Notfall vorliegt, werden unter bestimmten Bedingungen übernommen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Fahrservices der Wohlfahrtsverbände in Anspruch zu nehmen. Dem Krankenhaus liegt mit Sicherheit eine entsprechende Kontaktliste vor. Alternativ finden Sie die Kontaktdaten vom DRK, der AWO, der Caritas, den Maltesern etc. auch im Internet.

Tipp:

Es empfiehlt sich allgemein, die Krankenkasse vorab zu kontaktieren und den individuellen Fall eines Krankentransportes abzuklären. Ebenso sollten Sie alle Rechnungen, Quittungen etc. aufbewahren.

Wie bereite ich die Krankenhausaufenthalt Nachsorge zu Hause vor?

 

Tochter reicht ihrer alten Mutter, welche im Sessel sitzt, ein Glas Wasser.
Am Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus spielen die Angehörigen, nebst Betreuern, eine besonders wichtige Rolle. Sie sind nicht nur Ansprechpartner für Ärzte und Pfleger, sondern sorgen auch für eine reibungslose Krankenhausnachsorge zu Hause.
Sollte die Nachsorge nach dem Krankenhaus zu Hause stattfinden, empfiehlt es sich, dass jemand regelmäßig oder zunächst sogar rund um die Uhr zur Verfügung steht. Außerdem lässt sich der Alltag erleichtern, wenn auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zurückgegriffen wird. Eine Übersicht über Kosten sowie über mögliche Wege der Organisation und Finanzierung, finden Sie in dem Artikel: „Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel: Welche gibt es und wer zahlt was?“  

Vorabinfo und Einwilligung des Patienten für die Anschlussversorgung nach dem Krankenhaus

Krankenhäuser sind verpflichtet, Patienten schriftlich über Ziele und Inhalte der Anschlussversorgung nach dem Krankenhaus zu informieren. Und Patienten müssen dem Übergang in die ambulante Versorgung und der damit verbundenen Weitergabe ihrer persönlichen Daten mit ihrer Unterschrift zustimmen. Alternativ kann der gerichtliche Betreuer bzw. der sogenannte Personensorgeberechtigte des Patienten an dessen Stelle entscheiden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für Teileinwilligungen, wie die Weitergabe der Daten an die Krankenkasse. Solche Rückzieher können allerdings dazu führen, dass notwendige Hilfen nicht rechtzeitig bereitstehen.

Wie wird die Nachsorge im Krankenhaus vorbereitet?

Das Krankenhaus erstellt möglichst zeitnah einen sogenannten Entlassplan, der auf die jeweiligen Bedürfnisse des Patienten eingeht. Dieser wird auf Basis einer vorigen Erfassung und Vorausplanung des Zustandes des Patienten erfasst. Im Rahmen dieser Erfassung wird auch erhoben, ob die betroffene Person zunächst arbeitsunfähig sein wird, spezialisierte ambulante Palliativversorgung benötigt oder andere verordnungs- bzw. veranlassungsfähige Leistungen braucht, wie z. B. Kurzzeitpflege oder Haushaltshilfe.

Beachten:

Als Patient haben Sie ein Anrecht darauf, über die Inhalte und die Ziele des Entlassungsmanagements aufgeklärt zu werden.

Der Entlassungsbrief: Wichtig für die Krankenhausnachsorge

 

Ein Arzt schreibt einen Entlassungsbrief.
Achten Sie darauf, dass im Entlassungsbrief alle wichtigen Daten enthalten sind. Dieser enthält letztendlich alle wichtigen Informationen zu Ihrer Krankenhausnachsorge. Bei Unklarheiten fragen Sie ruhig Ihren Arzt.
Am Tag der Entlassung erhalten Sie in Form eines Entlassungsbriefes allerlei Unterlagen, die Ihren Aufenthalt im Krankenhaus dokumentieren. Bei Bedarf können diese Dokumente auch an den weiterbehandelnden Arzt übermittelt werden, damit dieser möglichst genau über Ihre Krankengeschichte Bescheid weiß. Das Krankenhaus kümmert sich darum und versendet die Unterlagen postalisch an Ihren Arzt. Mit der folgenden Liste können Sie diese auf ihre Vollständigkeit prüfen. Im Entlassungsbrief sollten folgende Daten angegeben sein:
  • Aufnahmegrund & Datum
  • Dokumentierter Verlauf des Aufenthaltes
  • Erfolgte Untersuchungen und Behandlungen
  • Medikamente & Medikationsplan, evtl. nötige Ernährungsumstellung, medizinische Geräte (Rollstühle, Krücken, Beatmungsgeräte bei Lungenerkrankungen)
  • Liste mit eventuellen Komplikationen, bei deren Auftreten ein Notarzt kontaktiert werden muss
  • Empfehlungen für die Zeit nach der Entlassung
  • Termine für Nachsorgeuntersuchungen
  • sämtliche Verordnungen, die Sie im Anschluss an Ihren Klinikaufenthalt benötigen
  • Falls Sie eine Krankschreibung für Ihren Arbeitgeber benötigen, kann Ihnen der behandelnde Arzt eine Liegebescheinigung ausstellen

Beachten:

Die Krankenhäuser dürfen Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie Pflegeleistungen lediglich für sieben Tage verordnen. Darüber hinaus müssen Patienten ihren weiteren Bedarf mit einem niedergelassenen Arzt klären.

Weiterhin ist anzumerken, dass die Inhalte des Entlassungsbriefes je nach Patient und erfolgter Behandlung ganz individuell sein können. Auch ist es nicht unüblich, dass Patienten zunächst eine verkürzte Form des Entlassungsbriefs erhalten. Der vollständige Entlassungsbrief wird in diesen Fällen dann per Post nachgesandt. Patienten, die im Folgenden Reha- oder Pflegemaßnahmen benötigen, erhalten einen pflegerischen Entlassungsbrief, der den Pflegebedarf dokumentiert.

Was können Angehörige bei der Krankenhausnachsorge tun?

Angehörige von Patienten können die Mitarbeiter der Klinik bei der Anschlussversorgung nach dem Krankenhaus unterstützen, indem sie Einblicke in die bisherige Situation geben. Denn umso mehr über die Versorgung und den Gesundheitszustand vor der Krankenhausbehandlung bekannt ist, desto leichter ist es eine kontinuierliche und angemessene Anschlussversorgung zu planen. Am Tag der Entlassung aus der Klinik spielen die Angehörigen, nebst Betreuern/ Personensorgeberechtigten, eine besonders wichtige Rolle. Dies ist vor allem der Fall, wenn eine Nachsorge des Patienten in einer weiteren Einrichtung angedacht ist. Sie sind Hauptansprechpartner für das Krankenhaus und kommunikatives Bindeglied zwischen den Institutionen. Ihre Einschätzung ist darüber hinaus tragend, wenn es gilt das weitere Vorgehen zu organisieren. Vor allem dann, wenn der Patient selbst orientierungslos oder schlecht ansprechbar ist. Da jeder Fall für sich betrachtet werden muss, ist es etwas schwierig, Angehörigen allgemeine Tipps an die Hand zu geben. Generell lässt sich allerdings auf folgendes hinweisen:

  • Überforderung vorbeugen: Überschätzen und überfordern Sie sich nicht. Wenn man z. B. nicht allein zur Toilette gehen kann, ist dies oft ein deutlicher Wink dafür, dass Hilfe durch Dritte in Anspruch genommen werden sollte bzw. der (ggf. übergangsweise) Einzug in eine Pflegeeinrichtung in Erwägung gezogen werden sollte.
  • Eigeninitiative zeigen: Im Gegensatz dazu ist es allerdings auch unangebracht, die sogenannten Care- und Casemanager des Krankenhauses zu überstrapazieren. Care- und Casemanager übernehmen unter anderem die Patientenentlassung aus dem Krankenhaus sowie die Organisation des weiteren Vorgehens. Machen Sie sich bewusst, dass das Team Ihnen zwar eine Stütze sein soll, es dennoch aber klarer Eigeninitiative bedarf. Das Team hat sich um eine Vielzahl von Fällen zu kümmern; Zeit und Aufmerksamkeit sind daher begrenzt.
  • Ansprechpartner erfragen: Am Tag der Krankenhausentlassung erhält der Patient einen (ggf. vorläufigen) Entlassbrief. Kontrollieren Sie, ob sich darauf ein Ansprechpartner aus dem Entlassmanagement befindet. Dieser ist nicht nur wichtig für Sie, sondern vor allem auch für die Instanzen, die die Pflege und Fürsorge des Patienten als nächstes übernehmen. Der Ansprechpartner sollte zu folgenden Zeiten erreichbar sein: Montag bis Freitag von 09:00 bis 19:00 Uhr, Samstag von 10:00 bis 14:00 Uhr und Sonntag von 10:00 bis 14:00
  • Arbeitsunfähigkeit unmittelbar bescheinigen lassen: Sollte für die folgende Zeit eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden sein, ist dem Patienten vom Krankenhaus eine entsprechende Verordnung/ Bescheinigung spätestens am Tag der Entlassung auszuhändigen. Ist dies nicht geschehen, haken Sie nach.
  • Den Leistungserbringer frei wählen: Die Empfehlungen des Krankenhauses haben sich auf die Art der Nachsorge zu beziehen, nicht auf konkrete Leistungserbringer. Wissen Sie, dass Patienten hinsichtlich künftiger Leistungserbringer die freie Wahl haben? Sollte man Ihnen konkrete Leistungserbringer empfehlen, prüfen Sie, ob Ihnen die Einrichtung/ der Service zusagt, z. B. durch Besichtigungen, Online-Recherche, Vorab-Gespräche etc.
  • Auf Fristen achten: Erhält man ein Rezept, muss es innerhalb von drei Werktagen, Samstag eingeschlossen, nach der Entlassung in der Apotheke eingelöst werden. Ähnliches gilt für Heilmittelverordnungen wie Ergo- oder Physiotherapie: Die Behandlung muss innerhalb von sieben Tagen begonnen werden. Innerhalb von weiteren zwölf Tagen müssen die Sitzungen aus der Verordnung der Klinik abgeschlossen sein. Geschieht das nicht, verfallen sie.

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