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Kur für Pflegende Angehörige: So bekommen Sie eine Kur bewilligt

Eine pflegende Angehörige liegt auf einer Massagebank und lässt sich den Kopf massieren.
Inhaltsverzeichnis
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Pflege kann krank machen! Eine Kur für Pflegende Angehörige ist besonders wichtig. Wie Sie diese bekommen? Hier erfahren Sie es.
Das Wichtigste in Kürze

Gute Gründe für eine Kur für pflegende Angehörige

Wer einen Angehörigen betreut, ist mit der Pflege und Fürsorge zeitlich stark eingebunden. Tun, tun, tun und doch nie fertig werden. Dieses Gefühl verfolgte Simone Schlegel (Name von der Redaktion geändert) ständig, berichtet der Spiegel. Nachts lag sie wach und dachte: „Ich muss für Papa morgen noch Essen vorkochen, dann einen Termin beim Arzt machen und mich noch um dies und das kümmern.“ Seit dem Schlaganfall vor vier Jahren betreut Simone Schlegel ihren pflegebedürftigen Vater.

Irgendwann merkte sie: Ich stehe nur noch unter Stress und kann meinen Kopf einfach nicht mehr freibekommen. Wie bei Simone Schlegel stoßen immer mehr pflegende Angehörige an ihre Grenzen – körperlich wie psychisch. Sie arbeiten hart, machen sich Sorgen und gönnen sich keine Pause, bis sie schließlich selbst nicht mehr können. Eine Kur für pflegende Angehörige kann hier eine wertvolle Hilfe sein.


Anspruch auf Kur für pflegende Angehörige ist nachvollziehbar

In Deutschland werden zwei Drittel aller Pflegebedürftigen von Angehörigen betreut. Ein Pflegereport der Barmer zeigt, was das bedeutet: Für 85 Prozent der pflegenden Angehörigen prägt die Pflege den gesamten Alltag.

Die Hälfte von ihnen verbringt täglich mehr als zwölf Stunden mit der Betreuung. 54,9 Prozent leiden unter Rückenschmerzen, 48,7 Prozent unter psychischen Belastungen.

Infografik: Pflegende Angehörige kränker als nicht Pflegende.
23,4 Prozent der pflegenden Angehörigen leiden unter Depressionen.

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine Kur oder Reha, um ihre Situation zu verbessern. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe oft gleichgesetzt.

Doch Fachleute unterscheiden: Eine Kur umfasst ambulante oder stationäre Vorsorgemaßnahmen, die dazu dienen, Krankheiten vorzubeugen. Eine Rehabilitation, kurz Reha, hingegen hat das Ziel, die Gesundheit wiederherzustellen.

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Kur und Reha für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, auch dann eine Kur, also eine stationäre Reha, zu machen, wenn eigentlich eine ambulante Versorgung ausreichen würde. Die Kur dauert circa drei Wochen und beinhaltet Therapien, Sport, Entspannung sowie Stressbewältigung.

In Gruppen- und Einzelgesprächen wird dabei die Pflegesituation beleuchtet. „Viele pflegende Angehörige haben nur noch den Pflegebedürftigen im Blick und verlieren sich dabei selbst“, sagt Susanne Knörle, Therapeutin in der Fachklinik St. Marien.

Gemeinsam wird von außen auf die Pflege geguckt: Wie sieht der Alltag aus? Und wie geht es mir damit? Katrin Almann (Name von der Redaktion geändert) pflegt seit drei Jahren ihren Mann. Er sitzt im Rollstuhl, hat etliche körperliche Behinderungen und ist Bluter, berichtet Deutschlandfunk Kultur.

In der Kur kann Katrin Almann endlich drei Wochen lang entspannen und die Seele baumeln lassen. Vorhin bekam sie eine Fangopackung, war zuvor beim Nordic Walking und beim Gedächtnistraining. Jetzt schwingt sie einen Gymnastikring und sagt: Sie genieße einfach alles, was man ihr hier anbiete und nehme es voll mit. 

Sie sagt zu keiner Aktivität Nein. Ob Walken, Schwimmen oder Qi Gong – sie ist überall dabei. Es ist einfach großartig. Sie brauchte ein paar Tage, um bei der Kur zur Ruhe zu kommen und ihre Situation zu Hause zu reflektieren. Doch schon nach kurzer Zeit wirkt sie entspannter, ausgeglichener, und man merkt, wie sie langsam vom Stress der Pflege abschaltet.


So beantragen pflegende Angehörige eine Kur

Eine Kur muss vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bewilligt werden. Wichtig ist, dem Arzt offen von den eigenen Belastungen im Pflegealltag zu berichten. Plötzliche Weinanfälle oder häufige Rücken- und Kopfschmerzen können Warnsignale sein, dass der Körper im Dauerstress ist und dringend eine Pause braucht. Oder, wie bei Simone Schlegel, das Gefühl, einfach nicht mehr zu können, ständig für den anderen da zu sein und nicht mehr aus dem Hamsterrad herauszukommen.

So sah es auch bei Katrin Almann aus. Ihr Mann hat Pflegestufe 4. Er benötigt im Alltag viel Hilfe: „Ich dusche ihn, ich wasche ihn, ich helfe ihm beim Anziehen, beim Aus-dem-Bett-Gehen, einfach so alles, was man machen muss. Reißverschluss zumachen oder Knöpfe zumachen, das geht gar nicht. Da muss ich schon rund um die Uhr bei ihm sein.“ Bis sie schließlich die Reißleine zog, zu ihrem Hausarzt ging und gemeinsam mit ihm eine Kur beantragte.


Antrag auf Kur für pflegende Angehörige: Wie oft ist das möglich?

In der Verordnung sollte der Arzt genau angeben, welche gesundheitlichen Probleme durch die Pflege entstanden sind. Das Attest reicht man zusammen mit dem Antrag bei der Krankenkasse ein. Am besten holt man sich dabei Unterstützung von einer Kurberatung oder einer Klinik, die Kuren für pflegende Angehörige anbietet.

Dort erfährt man auch, wie häufig man eine solche Kur in Anspruch nehmen kann. Die Krankenkasse prüft den Antrag und schickt normalerweise innerhalb eines Monats den Bescheid. Wird der Antrag abgelehnt, hat man vier Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen.

Schritt für Schritt-Anleitung zur Reha oder Kur für pflegende Angehörige

  • Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt. Kommt eine Reha oder eine Kur für pflegende Angehörige für Sie in Frage? Kann er Ihren Bedarf medizinisch begründen?
  • Füllen Sie – evtl. gemeinsam mit Ihrem Hausarzt – das Antragsformular aus und reichen Sie es bei Ihrer Krankenkasse ein. Das Formular können Sie z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos herunterladen.
  • Ihr Kurantrag wird durch den MDK, den Vertrags- oder Amtsarzt geprüft und idealerweise bewilligt.
  • Sorgen Sie für eine Ersatzpflegekraft, die in Ihrer Abwesenheit die Pflege übernimmt.

Wer übernimmt die Kur-Kosten?

Für eine Kur oder Reha sind unterschiedliche Träger zuständig:

  • Wenn pflegende Angehörige nicht mehr berufstätig sind, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten.
  • Berufstätige, die Angehörige pflegen, fallen in der Regel in den Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung – besonders dann, wenn eine Erwerbsunfähigkeit absehbar ist.
  • Wenn eine Reha wegen eines Unfalls nötig ist, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten.

Mütter mit Kindern unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt, können eine Mütterkur mit Schwerpunkt Pflege in Anspruch nehmen. Hier ist wiederum die Krankenkasse zuständig.


Wer versorgt die zu pflegende Person während der Kur?

Wird die Kur von der Kasse bewilligt, gibt es eine Liste mit möglichen Kliniken. Spätestens dann sollte die Betreuung des Pflegebedürftigen geregelt werden. Das kann zum Beispiel über Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege erfolgen. Manche Kliniken bieten sogar an, den Pflegebedürftigen in einer Unterkunft mitzubeherbergen.

„Wir ermutigen Pflegende, möglichst alleine zu kommen, weil es ihnen sonst sehr schwer fällt loszulassen. Genau das ist aber wichtig“, sagt Anne Schilling vom Müttergenesungswerk, das Kuren für pflegende Angehörige anbietet.

Die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Bei der Kurzzeitpflege zieht der Pflegebedürftige vorübergehend in ein Pflegeheim. Bei der Verhinderungspflege übernimmt eine Ersatzkraft die Aufgaben des pflegenden Angehörigen in der eigenen Unterkunft des Pflegebedürftigen. 

Die Pflegeversicherung beteiligt sich ab Pflegegrad 2 mit bis zu 3.539 Euro pro Jahr an der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Dabei sind beide Leistungen auf 56 Tage (8 Wochen) pro Jahr beschränkt.

Weiter Infos über die Verhinderungspflege finden Sie in dem Artikel: Bezahlte Auszeit für pflegende Angehörige

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Fazit nach der Kur

Viele Pflegende lassen während der Kur zum ersten Mal die Pflegesituation hinter sich und stellen überrascht fest: Es klappt. Das macht Mut, auch andere Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Die Frage „Wie kann die Pflege künftig so gestaltet werden, dass sie mich weniger belastet?“ steht dabei im Mittelpunkt der Kur.

Simone Schlegel hatte zuvor oft das Gefühl, zu wenig zu machen. Das schlechte Gewissen war ihr ständiger Begleiter. „Während der Kur habe ich verstanden: Diese ganze Aufopferung bringt nichts.“ Denn um auf die Dauer zu pflegen, müsse sie sich auch um sich selbst kümmern. 

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Redaktion ProVita

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